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Erste Steuererklärung - wie max EV ?

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sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Davon mal abgesehen: Wenn du dann eine Steuererklärung für 17 einreichst, kannst du nix mehr für die Jahre davor machen. Musst das schon hintereinander machen, also alle früheren Jahre spätestens mit 17 zusammen.


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Zitat

Original von sarc
Davon mal abgesehen: Wenn du dann eine Steuererklärung für 17 einreichst, kannst du nix mehr für die Jahre davor machen. Musst das schon hintereinander machen, also alle früheren Jahre spätestens mit 17 zusammen.

Sehr interessant, hier lernt man einiges dazu.
Mal die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens ausser Betracht gelassen, wo steht, dass man, nachdem man 2017 eingereicht hat, die Vorjahre nicht mehr erstellen darf?


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Zitat
Tornano
Beigetreten: 11.12.2007
Elite Grinder

Nirgends. Das ist Quatsch.


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Zitat

Original von Tornano
Nirgends. Das ist Quatsch.

Das wollte ich mit meinem Posting rüberbringen.


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HijackerStar
Beigetreten: 07.07.2008
Poker Player

Wenn viel Halbwissen im Raum steht, ist von Fachleuten Klartext eher angebracht.


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Zitat

Original von HijackerStar
Wenn viel Halbwissen im Raum steht, ist von Fachleuten Klartext eher angebracht.

Deshalb oben der Rat zum Fachmann zu gehen.
Niemand seriöses würde TO aufgrund der äußerst spärlichen Infos eine Beratung geben, ist halt auch nicht möglich.
Das andere Geschreibsel hier zum Thema Steuern ist wie so oft zu 95% Halbwissen und Schwachsinn.


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Zitat
sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Hat sich das geändert? Ich hatte das so im Kopf, sowohl als Aussage vom Finanzamt als auch (nebenbei) von nem Steuerberater. Sonst hab ich das falsch rausgehört, sorry. :(


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KaltesEis
Beigetreten: 29.05.2007
Poker Player

Nein, dass hat sich nicht geändert. Die Reihenfolge der Abgabe spielt grundsätzlich keine Rolle. So lange die Festsetzungsverjährung nicht abgelaufen ist kann, kann zb die Erklärung für 2013 auch nach der 2016er Erklärung eingereicht werden.

Im Übrigen sind Anträge auf Verlustfeststellung grds. sogar sieben Jahre rückwirkend möglich, falls noch keine Einkommenstzerbescheide erlassen worden sind.


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