Davon mal abgesehen: Wenn du dann eine Steuererklärung für 17 einreichst, kannst du nix mehr für die Jahre davor machen. Musst das schon hintereinander machen, also alle früheren Jahre spätestens mit 17 zusammen.
Original von sarc
Davon mal abgesehen: Wenn du dann eine Steuererklärung für 17 einreichst, kannst du nix mehr für die Jahre davor machen. Musst das schon hintereinander machen, also alle früheren Jahre spätestens mit 17 zusammen.
Sehr interessant, hier lernt man einiges dazu.
Mal die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens ausser Betracht gelassen, wo steht, dass man, nachdem man 2017 eingereicht hat, die Vorjahre nicht mehr erstellen darf?
Original von Tornano
Nirgends. Das ist Quatsch.
Das wollte ich mit meinem Posting rüberbringen.
Original von HijackerStar
Wenn viel Halbwissen im Raum steht, ist von Fachleuten Klartext eher angebracht.
Deshalb oben der Rat zum Fachmann zu gehen.
Niemand seriöses würde TO aufgrund der äußerst spärlichen Infos eine Beratung geben, ist halt auch nicht möglich.
Das andere Geschreibsel hier zum Thema Steuern ist wie so oft zu 95% Halbwissen und Schwachsinn.
Hat sich das geändert? Ich hatte das so im Kopf, sowohl als Aussage vom Finanzamt als auch (nebenbei) von nem Steuerberater. Sonst hab ich das falsch rausgehört, sorry.
Nein, dass hat sich nicht geändert. Die Reihenfolge der Abgabe spielt grundsätzlich keine Rolle. So lange die Festsetzungsverjährung nicht abgelaufen ist kann, kann zb die Erklärung für 2013 auch nach der 2016er Erklärung eingereicht werden.
Im Übrigen sind Anträge auf Verlustfeststellung grds. sogar sieben Jahre rückwirkend möglich, falls noch keine Einkommenstzerbescheide erlassen worden sind.