hi leute.
meine freundin und ich studieren wirtschaftsrecht und befinden uns kurz vor unserem abschluss.
folgendes problem: meine freundin hat am dienstag ihren letzten versuch der finanzierungsprüfung geschrieben. abgesehen davon hat sie alle module bestanden. nun ist ihr gefühl trotz des vielen lernens nicht wirklich gut und wir haben schon mal geschaut, was es für möglichkeiten im falle eines nicht bestehenes gibt. der härtefallantrag wurde vor kurzem leider aus unserer prüfungsordnung entfernt und nach kontaktaufnahme mit dem studiengangsleiter gibt es auch keine anderen optionen.
nun ist es so, dass wir durch zufall auf die prüfungsordnung des fernstudiums wirtschaftsrecht unserer hochschule gestoßen sind. darin steht, dass man einen anspruch auf einen weiteren versuch hat, sofern es die letzte, zu bestehende prüfung ist. warum das bei denen so ist und bei uns nicht, ist mir nicht ersichtlich. in meinen augen handelt es sich hier um eine diskriminierung. seh ich das falsch? hat jemand erfahrung mit ähnlichen fällen oder hat tipps, wie man unter diesen umständen am besten vorgehen sollte?
natürlich besteht auch die möglichkeit, dass sie es gepackt hat und die sorgen umsonst sind, aber wir wollen für den fall vorbereitet sind.
danke schonmal im vorraus:f_thumbsup: