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Frage zur Funktionsweise vom BFH

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D0nkey
Beigetreten: 12.08.2009
Oldschool Grinder

Hallo,

Schreibe gerade meine Bachelorarbeit und muss mich gerade mit paar Gerichtsurteilen auseinandersetzen, blicke aber bei der ganzen Systematik nicht ganz durch.

"Für dieses Jahr steht die Entscheidung des BFH in den Hauptsacheverfahren I R 2/13 und I R 57/13 an". Das hab ich in ner Quelle von 2014 gelesen. Hauptsacheverfahren bedeutet, dass bis zu diesem Vefahren in der Sache noch nichts entschieden worden ist richtig?

Außerdem wird sich bei ner anderen Sache einmal auf BFH Urteil I R 83/13 und einmal auf BFH I B 85/13 bezogen, imo auf das gleiche Urteil. Sie liegen ja auch zeitlich sehr nah beieinander, kann es sein, dass es das gleiche ist? Wenn ich bei der Seite vom BFH die AKtenzeichen eingeb finde ich nur letzteres Urteil, das erste wird aber auch in einem Buch erwähnt.
Würd mich sehr freuen wenn mir da wer kurz helfen kann =)

Gruß


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1 Antwort
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von D0nkey
Hallo,

Schreibe gerade meine Bachelorarbeit und muss mich gerade mit paar Gerichtsurteilen auseinandersetzen, blicke aber bei der ganzen Systematik nicht ganz durch.

"Für dieses Jahr steht die Entscheidung des BFH in den Hauptsacheverfahren I R 2/13 und I R 57/13 an". Das hab ich in ner Quelle von 2014 gelesen. Hauptsacheverfahren bedeutet, dass bis zu diesem Vefahren in der Sache noch nichts entschieden worden ist richtig?

Nein. Der BFH kann in einem Hauptsacheverfahren nur entscheiden, wenn bereits ein Finanzgerichtsurteil vorliegt, da er ausschließlich Revisionsinstanz ist. Neben den Hauptsacheverfahren gibt es aber noch Verfahren über vorläufigen Rechtschutz. Beispiel: Steuerpflichtiger legt gegen Steuerbescheid Einspruch ein und beantragt gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung. Wenn beides vom Finanzamt abgelehnt wird, kann er gegen beide Bescheide Klagen. Das Klageverfahren gegen den Steuerbescheid ist das Hauptsacheverfahren, die Klage gegen die Ablehnung der AdV das Verfahren über den vorläufigen Rechtschutz.

Außerdem wird sich bei ner anderen Sache einmal auf BFH Urteil I R 83/13 und einmal auf BFH I B 85/13 bezogen, imo auf das gleiche Urteil.

Nein, BFH I B 85/13 ist kein Urteil, sondern ein Beschluss. (Der übrigens in einem AdV-Verfahren (s.o.) erging) Zur Zitiersystematik: BFH bezeivcnet das Gericht, I den I. Senat, R bedeutet Hauptsacheverfahren, B bedeutet andere Verfahren (neben den erwähnten AdV auch Nichtzulassungsbeschwerden u.v.m., 83 bzw, 85 sind laufende Nummern und 13 heißt, dass die Verfahren in 2013 begonnen wurden. Das BFH-Urteil BFH I R 83/13 kannst du nicht finden, da es dieses Urteil noch nicht gibt. BFH I R 83/13 ist das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens gegen FG Niedersachsen, 24.10.2013 - 6 K 128/11.

Sie liegen ja auch zeitlich sehr nah beieinander, kann es sein, dass es das gleiche ist? Wenn ich bei der Seite vom BFH die AKtenzeichen eingeb finde ich nur letzteres Urteil, das erste wird aber auch in einem Buch erwähnt.
Würd mich sehr freuen wenn mir da wer kurz helfen kann =)

Gruß


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