Guten Tag,
ich hoffe hier sind einige Sozialversicherungsangestellte unter euch.
Ich bin z.Z. in der Ausbildung zum einem und habe eine Frage, welche ich durch meine Materialien nicht klären kann. Die Frage habe ich mir selber ausgedacht.
Arbeitnehmer(AN) XY beginnt die beschäftigung gegen Arbeitsentgelt am 01.02.2012. Durch das Vernbleiben, ist er allerdings erst am 05.02.2012 aufgetaucht.(Ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber) Der Arbeitgeber leitet keine weiteren Schritte ein. Ab wann ist AN XY versicherungspflichtiges Mitglied in der Krankenkasse?
Ist er schon am 01.02 Mitglied, am 05.02 allerdings erst versicherungspflichtig oder ist er erst am 05.02 Mitglied und an dem Tag auch dementsprechend erst versicherungspflichtig?
Wäre nett, wenn mir jmd nochmal kurz den Unterschied zwischen Mitglied und Versicherungspflicht erläutert. Ich weiß, dass sich eine Mitgliedschaft aus der Versicherungspflicht entwickelt, aber wie kann es sein, dass man z.B. ab 0 Uhr beim Beschäftigungsantritt Mitglied ist, allerdings erst ab 8 Uhr, beim Beschäftigungsbeginn, versicherungspflichtig?
Gruß