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Freiberufliche Arbeit - Gewerbe anmelden?

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Crouchinho
Beigetreten: 05.08.2006
PokerStrategist

Servus zusammen,

ein Kollege und ich haben derzeit (neben unserem eigentlichen Job) einen privaten Auftrag im digitalen Bereich bekommen mit dem Volumen von 1,6k. Da wir noch neu im "Freelancing" sind, haben wir leider keine Ahnung, ob wir hierzu ein Gewerbe eröffnen müssen oder das ganze als Privatpersonen anbieten können.

Wie machen wir das am besten, brauchen wir da einen Gewerbeschein? Problematik ist auch, dass

a) der Kunde das ganze gerne absetzen würde und
b) wir natürlich möglichst den vollen Betrag für uns am Ende bekämen.

Hat hier jemand Erfahrung oder Tipps? Würde uns sehr weiterhelfen. Vielen Dank schonmal!


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Zitat
15 Antworten
Krefelder
Beigetreten: 15.04.2006
Oldschool Grinder

Da es sich bei Deiner/Eurer Tätigkeit vermutlich um etwas "kreatives" handelt, brauchst Du dafür kein Gewerbe = freiberuflich. So kannst Du allerdings auch keine Rechnung mit UmSt. ausweisen, die sich Dein Kunde zurückholen/verrechnen kann. Wenn Du ein Gewerbe mit UmSt. führen willst, musst Du diese natürlich auch abführen dann und wirst den vollen Betrag nicht erhalten. Alternative wäre halt nach Kleinstunternehmerregelung zu handeln (bis 17,5k pro Jahr), damit Du den vollen Lohn einstreichen kannst (darfst aber keine UmSt. ausweisen, ansonsten musst Du sie auch abführen).

Am einfachsten ist es aber sich einfach mal beim Ordnungsamt Deiner Stadt (sind auch für Gewerbeanmeldung zuständig) ganz genaue Infos einzuholen. Die beraten einen recht gut wenn Du nen netten Mitarbeiter erwischt.

Wenn Du es nur freiberuflich ausüben willst, musst Du es nur dem Finanzamt melden. Also dann am besten dort vorbeischauen und die erklären dir ebenfalls den genauen Ablauf.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von Krefelder
Da es sich bei Deiner/Eurer Tätigkeit vermutlich um etwas "kreatives" handelt, brauchst Du dafür kein Gewerbe = freiberuflich. So kannst Du allerdings auch keine Rechnung mit UmSt. ausweisen, die sich Dein Kunde zurückholen/verrechnen kann. Wenn Du ein Gewerbe mit UmSt. führen willst, musst Du diese natürlich auch abführen dann und wirst den vollen Betrag nicht erhalten. Alternative wäre halt nach Kleinstunternehmerregelung zu handeln (bis 17,5k pro Jahr), damit Du den vollen Lohn einstreichen kannst (darfst aber keine UmSt. ausweisen, ansonsten musst Du sie auch abführen).

Am einfachsten ist es aber sich einfach mal beim Ordnungsamt Deiner Stadt (sind auch für Gewerbeanmeldung zuständig) ganz genaue Infos einzuholen. Die beraten einen recht gut wenn Du nen netten Mitarbeiter erwischt.

Wenn Du es nur freiberuflich ausüben willst, musst Du es nur dem Finanzamt melden. Also dann am besten dort vorbeischauen und die erklären dir ebenfalls den genauen Ablauf.

1. Punkt:
Freiberuflich wird sehr streng auslegt, ich glaube kaum, dass es sich um etwas derartiges handelt. Siehe auch Wikipedia -> Urteil, dass Programmieren nicht freiberuflich ist.
Übrigens Freelancing != Freiberuf

2. Punkt:
Umsatzsteuer ausweisen und gleichzeitig den vollen Betrag erhalten geht definitiv nicht, wäre ja auch unsinnig.

Ich geh mal davon aus, dass ihr ein Gewerbe brauchen werdet(kann man ohne genaue Tätigkeit halt auch nicht sagen) und da wäre wohl die GbR am sinnvollsten(=> geringste Auflagen). Umsatzsteuer ausweisen ist für euch halt ziemlich dumm, weil ihr damit im Prinzip für weniger Geld arbeitet(oder ihr müsstet entsprechend mehr verlangen).


Antwort
Zitat

Wenn du eine Rechnung schreiben willst, sodass der Kunde die MwSt zurueckholen kann, brauchst du zwingend ein Einzelunternehmen, das kannst du fuer 25 EUR beim Gewerbeamt beantragen, kriegst daraufhin deinen Gewerbeschein mit dem du bei der Bank ein Geschaeftskonto erstellen kannst und dir beim Finanzamt die Steuernummer holst.

edit: Schau mal hier: http://www.gewerbe-anmelden.info/rechtsformen/einzelunternehmen.html


Antwort
Zitat
Krefelder
Beigetreten: 15.04.2006
Oldschool Grinder

Original von FiftyBlume

Original von Krefelder
Da es sich bei Deiner/Eurer Tätigkeit vermutlich um etwas "kreatives" handelt, brauchst Du dafür kein Gewerbe = freiberuflich. So kannst Du allerdings auch keine Rechnung mit UmSt. ausweisen, die sich Dein Kunde zurückholen/verrechnen kann. Wenn Du ein Gewerbe mit UmSt. führen willst, musst Du diese natürlich auch abführen dann und wirst den vollen Betrag nicht erhalten. Alternative wäre halt nach Kleinstunternehmerregelung zu handeln (bis 17,5k pro Jahr), damit Du den vollen Lohn einstreichen kannst (darfst aber keine UmSt. ausweisen, ansonsten musst Du sie auch abführen).

Am einfachsten ist es aber sich einfach mal beim Ordnungsamt Deiner Stadt (sind auch für Gewerbeanmeldung zuständig) ganz genaue Infos einzuholen. Die beraten einen recht gut wenn Du nen netten Mitarbeiter erwischt.

Wenn Du es nur freiberuflich ausüben willst, musst Du es nur dem Finanzamt melden. Also dann am besten dort vorbeischauen und die erklären dir ebenfalls den genauen Ablauf.

1. Punkt:
Freiberuflich wird sehr streng auslegt, ich glaube kaum, dass es sich um etwas derartiges handelt. Siehe auch Wikipedia -> Urteil, dass Programmieren nicht freiberuflich ist.
Übrigens Freelancing != Freiberuf

2. Punkt:
Umsatzsteuer ausweisen und gleichzeitig den vollen Betrag erhalten geht definitiv nicht, wäre ja auch unsinnig.

Ich geh mal davon aus, dass ihr ein Gewerbe brauchen werdet(kann man ohne genaue Tätigkeit halt auch nicht sagen) und da wäre wohl die GbR am sinnvollsten(=> geringste Auflagen). Umsatzsteuer ausweisen ist für euch halt ziemlich dumm, weil ihr damit im Prinzip für weniger Geld arbeitet(oder ihr müsstet entsprechend mehr verlangen).

Zu Punkt 1: Korrekt.

Zu Punkt 2: Korrekt, habe nichts anderes behauptet.

Viele nützliche Informationen hatte ich damals bei meiner Firmengründung neben sämtlichen Beratungen übrigens bei www.klicktipps.de im Unterpunkt Gewerbe gesammelt. Um sich als Neuling ein bisschen einzulesen, erfüllt die Seite voll und ganz ihren Zweck.


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Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Den vollen Betrag bekommst Du nur, wenn Du schwarz arbeitest. Natürlich auch, wenn Dein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit und selbständiger Arbeit zusammen den derzeit gültigen Grundfreibetrag von ich glaube ~8k Euro (als Einzelner) nicht überschreitet. Ansonsten musst Du Einkommensteuer zahlen.

Auch als Freiberufler kann/muss man die Umsatzsteuer ausweisen, wenn man nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob das überhaupt ginge^^

Wenn man die Umsatzsteuer ausweist, arbeitet man nicht für weniger Geld. Umsatzsteuer ausweisen und gleichzeitig den vollen Betrag erhalten geht sehr wohl. Die Umsatzsteuer wird nämlich nicht von dem Betrag abgezogen sondern aufgeschlagen. In Deinem Fall 1600 € zzgl. 19% USt. = 1904 € brutto Rechnungsbetrag.

Man benötigt nicht zwingend ein Einzelunternehmen wenn man eine Rechnung schreiben will.

Da es aber ein recht komplexes Thema ist, lass Dir das von einem Steuerberater erklären. Der kann das Thema auch umfassender erklären, z.B. welche Kosten, Rechten und Pflichten aus der selbständigen Arbeit entstehen. Und keine Angst: Das Gespräch kostet wenig bis nichts.


Antwort
Zitat
Crouchinho Themenstarter
Crouchinho
Beigetreten: 05.08.2006
PokerStrategist

Servus, vielen Dank schonmal! Also kreativ ist es eher nicht, eher IT halt. Gewerbe anmelden ist auch grundsätzlich kein Problem, da eventuell weitere Aufträge in der Richtung kommen.

Das wichtige für uns wäre halt: Wenn wir die Umsatzsteuer ausweisen mit "1600 € zzgl. 19% USt. = 1904 € brutto Rechnungsbetrag" - da müsste der Kunde dann halt auch 1900€ statt der veranschlagten 1600€ zahlen, was er nicht machen wird...oder versteh ich das falsch?


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Zitat

naja er kann sich die umsatzsteuer ja wieder zurückholen


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Zitat
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Verschoben ins richtige Forum.


Antwort
Zitat
Shandout
Beigetreten: 19.05.2010
PokerStrategist

In der Regel verhandelst Du einen Auftrag ohne Märchensteuer, zumindest in meinem Bereich (Freiberufler) ist das üblich. Prinzipiell schadet es natürlich nicht sowas vorher zu regeln.

Da es sich bei Deiner/Eurer Tätigkeit vermutlich um etwas "kreatives" handelt, brauchst Du dafür kein Gewerbe = freiberuflich. So kannst Du allerdings auch keine Rechnung mit UmSt. ausweisen, die sich Dein Kunde zurückholen/verrechnen kann.

Wir arbeiten schon mit UmSt., ganz so wilde Lebenskünstler sind wir dann doch nicht ;)


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Crouchinho
Servus, vielen Dank schonmal! Also kreativ ist es eher nicht, eher IT halt. Gewerbe anmelden ist auch grundsätzlich kein Problem, da eventuell weitere Aufträge in der Richtung kommen.

Das wichtige für uns wäre halt: Wenn wir die Umsatzsteuer ausweisen mit "1600 € zzgl. 19% USt. = 1904 € brutto Rechnungsbetrag" - da müsste der Kunde dann halt auch 1900€ statt der veranschlagten 1600€ zahlen, was er nicht machen wird...oder versteh ich das falsch?

wenn dein Kunde aber ein Unternehmer ist, der vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze ausführt, dann zahlt der Kunde dir 1904 € und holt sich die 304 € vom Finanzamt zurück, so dass er netto nur 1600 zahlt.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von Egozocker

Original von Crouchinho
Servus, vielen Dank schonmal! Also kreativ ist es eher nicht, eher IT halt. Gewerbe anmelden ist auch grundsätzlich kein Problem, da eventuell weitere Aufträge in der Richtung kommen.

Das wichtige für uns wäre halt: Wenn wir die Umsatzsteuer ausweisen mit "1600 € zzgl. 19% USt. = 1904 € brutto Rechnungsbetrag" - da müsste der Kunde dann halt auch 1900€ statt der veranschlagten 1600€ zahlen, was er nicht machen wird...oder versteh ich das falsch?

wenn dein Kunde aber ein Unternehmer ist, der vorsteuerabzugsberechtigte Umsätze ausführt, dann zahlt der Kunde dir 1904 € und holt sich die 304 € vom Finanzamt zurück, so dass er netto nur 1600 zahlt.

richtig, ich denke aber, dass der Kunde das nicht so vor hatte, sondern eher von den 1600 noch Umsatzsteuer abziehen wollte^^

@Crouchhinho:
Wenn es eher Richtung IT geht, dann wird es wohl auch nicht "freiberuflich" sein.
Aus meiner Sicht stellt sich die momentane Situation so da, dass ihr am besten ein Gewerbe anmeldet und die Umsatzsteuer nicht ausweist.

Im Endeffekt ist es für euren Kunden ja auch egal, ob ihr Umsatzsteuer draufschlagt, die er sich wiederholen kann oder ob ihr sie nicht ausweist. In beiden Fällen zahlt er netto 1600 Euro.


Antwort
Zitat
Whitelord
Beigetreten: 05.01.2007
Oldschool Grinder

Hier hauen einige ordentlich Halbwissen raus und mischen Sachen durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.

Freiberufler = Gewerbesteuer befreit, nicht mehr. Melden ihre Tätigkeit beim FA an und haben kein Gewerbeschein

Selbständige/Gewerbetreibende = melden sich beim Gewerbeamt an. Bekommen einen Gewerbeschein und müssen Gewerbesteuer zahlen.

1. spiel die Gewerbesteuer erst ab einem höheren Gewinn eine Rolle, hier also eher unwichtig
2. sagtest du ja, dass du kein Grafik-Designer bist, sondern eher Programmierer.

Wichtig ist aber für dich das Schlagwort "Kleingewerbetreibender", welches Auswirkungen auf deine Möglichkeit hat Umsatzsteuer ausweisen zu müssen oder sich die Vorsteuer aus Kosten zu ziehen.

Voraussetzung ist hierbei, wie schon angeschnitten ein Gewinn von unter 17.500 EUR im ersten und unter 50.000 EUR im zweiten Jahr. Aber da du das erste Jahr selbst schätzt, kommt da jeder drunter der möchte.

Großer Vorteil ist halt hier der geringere Vewaltungsaufwand, sowie die Möglichkeit Nettorechnungen an Endverbraucher zu stellen.

Da du aber die ganze Zeit von einem Freund redest mit dem du die Arbeiten durchführst, scheint es mir noch wichtig zu sein zu erwähnen, dass alle Angaben hier für einen EINZELunternehmer zutreffen.

Solltet ihr beide involviert sein ist es sinnvoll über eine andere Art der Firmengestalltung nachzudenken, GbR z.B. Da sonst nur einer Haftet und der andere ihm Sachen in Rechnung stellen müsste.


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von Whitelord
Hier hauen einige ordentlich Halbwissen raus und mischen Sachen durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.

dann willkommen im Club

Freiberufler = Gewerbesteuer befreit, nicht mehr. Melden ihre Tätigkeit beim FA an und haben kein Gewerbeschein

weitere Unterschiede wären Bilanzierungspflicht, andere Rechtsformen etc.

Selbständige/Gewerbetreibende = melden sich beim Gewerbeamt an. Bekommen einen Gewerbeschein und müssen Gewerbesteuer zahlen.

1. spiel die Gewerbesteuer erst ab einem höheren Gewinn eine Rolle, hier also eher unwichtig
2. sagtest du ja, dass du kein Grafik-Designer bist, sondern eher Programmierer.

Wichtig ist aber für dich das Schlagwort "Kleingewerbetreibender", welches Auswirkungen auf deine Möglichkeit hat Umsatzsteuer ausweisen zu müssen oder sich die Vorsteuer aus Kosten zu ziehen.

Das Schlagwort heißt nicht Kleingewerbetreibender (ein Freiberufler könnte ja nie Kleingewerbetreibender sein), sondern Kleinunternehmer.

Voraussetzung ist hierbei, wie schon angeschnitten ein Gewinn von unter 17.500 EUR im ersten und unter 50.000 EUR im zweiten Jahr. Aber da du das erste Jahr selbst schätzt, kommt da jeder drunter der möchte.

Jetzt wird das hier schon fahrlässig: erstens geht es nicht um Gewinn, sondern um Umsatz. Zweitens heißt der Grundsatz: 17.500 Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 im laufenden Jahr. Im ersten Jahr gilt: Voraussichtlicher Umsatz nicht mehr als 17.500 (Achtung, wird zeitanteilig gerechnet. Wer im Dezember beginnt, und voraussichtlich 2000 € Umsatz macht, der kann kein Kleinunternehmer sein.)

Großer Vorteil ist halt hier der geringere Vewaltungsaufwand, sowie die Möglichkeit Nettorechnungen an Endverbraucher zu stellen.

Was vorteilhaft ist, kann man nur nach Prüfung des Einzelfalls sagen.

Da du aber die ganze Zeit von einem Freund redest mit dem du die Arbeiten durchführst, scheint es mir noch wichtig zu sein zu erwähnen, dass alle Angaben hier für einen EINZELunternehmer zutreffen.

Nein, die Kleinunternehmerregelung gilt auch für die GbR, die OHG, die GmbH and so on.

Solltet ihr beide involviert sein ist es sinnvoll über eine andere Art der Firmengestalltung nachzudenken, GbR z.B. Da sonst nur einer Haftet und der andere ihm Sachen in Rechnung stellen müsste.

Wenn ihr ein solches Geschäft zu zweit macht, dann handelt ihr, solange nichts anderes vereinbart ist, in der Regel als GbR. Das heißt aber auch, dass jeder für die Schulden der GbR haftet und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen. Spätestens hier würde ich zu einem Steuerberater gehen und eine Existenzgründungsberatung machen.


Antwort
Zitat
Whitelord
Beigetreten: 05.01.2007
Oldschool Grinder

Original von Egozocker

Original von Whitelord
Hier hauen einige ordentlich Halbwissen raus und mischen Sachen durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.

dann willkommen im Club

Hi

Freiberufler = Gewerbesteuer befreit, nicht mehr. Melden ihre Tätigkeit beim FA an und haben kein Gewerbeschein

weitere Unterschiede wären Bilanzierungspflicht, andere Rechtsformen etc.

Was ist den Bilanzierungspflicht für ein Unterschied? Beide müssen Bücher führen und können bilanzieren, müssen aber nicht.

Selbständige/Gewerbetreibende = melden sich beim Gewerbeamt an. Bekommen einen Gewerbeschein und müssen Gewerbesteuer zahlen.

1. spiel die Gewerbesteuer erst ab einem höheren Gewinn eine Rolle, hier also eher unwichtig
2. sagtest du ja, dass du kein Grafik-Designer bist, sondern eher Programmierer.

Wichtig ist aber für dich das Schlagwort "Kleingewerbetreibender", welches Auswirkungen auf deine Möglichkeit hat Umsatzsteuer ausweisen zu müssen oder sich die Vorsteuer aus Kosten zu ziehen.

Das Schlagwort heißt nicht Kleingewerbetreibender (ein Freiberufler könnte ja nie Kleingewerbetreibender sein), sondern Kleinunternehmer.

Semantik

Voraussetzung ist hierbei, wie schon angeschnitten ein Gewinn von unter 17.500 EUR im ersten und unter 50.000 EUR im zweiten Jahr. Aber da du das erste Jahr selbst schätzt, kommt da jeder drunter der möchte.

Jetzt wird das hier schon fahrlässig: erstens geht es nicht um Gewinn, sondern um Umsatz. Zweitens heißt der Grundsatz: 17.500 Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 im laufenden Jahr. Im ersten Jahr gilt: Voraussichtlicher Umsatz nicht mehr als 17.500 (Achtung, wird zeitanteilig gerechnet. Wer im Dezember beginnt, und voraussichtlich 2000 € Umsatz macht, der kann kein Kleinunternehmer sein.)

Mein Fehler Umsatz natürlich, war bei den 50.000,- Gewinn für Buchführungspflicht. Aber der Rest ist eigentlich das gleiche wie ichs gesagt habe.

Großer Vorteil ist halt hier der geringere Vewaltungsaufwand, sowie die Möglichkeit Nettorechnungen an Endverbraucher zu stellen.

Was vorteilhaft ist, kann man nur nach Prüfung des Einzelfalls sagen.

Das sind die Vorteile der Kleinunternehmerregelung (!) und die sind ziehmlich allgemein gültig.

Da du aber die ganze Zeit von einem Freund redest mit dem du die Arbeiten durchführst, scheint es mir noch wichtig zu sein zu erwähnen, dass alle Angaben hier für einen EINZELunternehmer zutreffen.

Nein, die Kleinunternehmerregelung gilt auch für die GbR, die OHG, die GmbH and so on.

Bezog sich auf die Gewerbeanmeldung, der Rest stimmt natürlich.

Solltet ihr beide involviert sein ist es sinnvoll über eine andere Art der Firmengestalltung nachzudenken, GbR z.B. Da sonst nur einer Haftet und der andere ihm Sachen in Rechnung stellen müsste.

Wenn ihr ein solches Geschäft zu zweit macht, dann handelt ihr, solange nichts anderes vereinbart ist, in der Regel als GbR. Das heißt aber auch, dass jeder für die Schulden der GbR haftet und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen. Spätestens hier würde ich zu einem Steuerberater gehen und eine Existenzgründungsberatung machen.


Antwort
Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Bevor sich die Member hier wegen Dir zerfleischen kann ich Dir nur nochmal empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen! ;) Ruf einfach mal an und erklär ihm welche Fragen Du hast und was er für eine Erstberatung verlangen würde. Wenn Du ihm in Aussicht stellst, dass Du bei Zufriedenheit die Steuersachen von ihm erledigen lässt kostet das Gespräch vermutlich gar nichts.


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