Original von Whitelord
Hier hauen einige ordentlich Halbwissen raus und mischen Sachen durcheinander, die nichts miteinander zu tun haben.
dann willkommen im Club
Hi ♦
Freiberufler = Gewerbesteuer befreit, nicht mehr. Melden ihre Tätigkeit beim FA an und haben kein Gewerbeschein
weitere Unterschiede wären Bilanzierungspflicht, andere Rechtsformen etc.
Was ist den Bilanzierungspflicht für ein Unterschied? Beide müssen Bücher führen und können bilanzieren, müssen aber nicht.
Selbständige/Gewerbetreibende = melden sich beim Gewerbeamt an. Bekommen einen Gewerbeschein und müssen Gewerbesteuer zahlen.
1. spiel die Gewerbesteuer erst ab einem höheren Gewinn eine Rolle, hier also eher unwichtig
2. sagtest du ja, dass du kein Grafik-Designer bist, sondern eher Programmierer.
Wichtig ist aber für dich das Schlagwort "Kleingewerbetreibender", welches Auswirkungen auf deine Möglichkeit hat Umsatzsteuer ausweisen zu müssen oder sich die Vorsteuer aus Kosten zu ziehen.
Das Schlagwort heißt nicht Kleingewerbetreibender (ein Freiberufler könnte ja nie Kleingewerbetreibender sein), sondern Kleinunternehmer.
Semantik
Voraussetzung ist hierbei, wie schon angeschnitten ein Gewinn von unter 17.500 EUR im ersten und unter 50.000 EUR im zweiten Jahr. Aber da du das erste Jahr selbst schätzt, kommt da jeder drunter der möchte.
Jetzt wird das hier schon fahrlässig: erstens geht es nicht um Gewinn, sondern um Umsatz. Zweitens heißt der Grundsatz: 17.500 Umsatz im Vorjahr und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 im laufenden Jahr. Im ersten Jahr gilt: Voraussichtlicher Umsatz nicht mehr als 17.500 (Achtung, wird zeitanteilig gerechnet. Wer im Dezember beginnt, und voraussichtlich 2000 € Umsatz macht, der kann kein Kleinunternehmer sein.)
Mein Fehler Umsatz natürlich, war bei den 50.000,- Gewinn für Buchführungspflicht. Aber der Rest ist eigentlich das gleiche wie ichs gesagt habe.
Großer Vorteil ist halt hier der geringere Vewaltungsaufwand, sowie die Möglichkeit Nettorechnungen an Endverbraucher zu stellen.
Was vorteilhaft ist, kann man nur nach Prüfung des Einzelfalls sagen.
Das sind die Vorteile der Kleinunternehmerregelung (!) und die sind ziehmlich allgemein gültig.
Da du aber die ganze Zeit von einem Freund redest mit dem du die Arbeiten durchführst, scheint es mir noch wichtig zu sein zu erwähnen, dass alle Angaben hier für einen EINZELunternehmer zutreffen.
Nein, die Kleinunternehmerregelung gilt auch für die GbR, die OHG, die GmbH and so on.
Bezog sich auf die Gewerbeanmeldung, der Rest stimmt natürlich.
Solltet ihr beide involviert sein ist es sinnvoll über eine andere Art der Firmengestalltung nachzudenken, GbR z.B. Da sonst nur einer Haftet und der andere ihm Sachen in Rechnung stellen müsste.
Wenn ihr ein solches Geschäft zu zweit macht, dann handelt ihr, solange nichts anderes vereinbart ist, in der Regel als GbR. Das heißt aber auch, dass jeder für die Schulden der GbR haftet und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen. Spätestens hier würde ich zu einem Steuerberater gehen und eine Existenzgründungsberatung machen.