Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

Hausarbeit 15 Stunden left -> Verfassungsmäßigkeitsprüfung

4 Beiträge
3 Benutzer
0 Reactions
1,024 Ansichten
West48
Beigetreten: 13.10.2007
Elite Grinder

Ich hab noch 15 Stunden um meine Hausarbeit fertigzustellen...

Seminar:

Grund- und Menschenrechte

Ein paar Infos zu mir, zu meinem Studium und was ich mir hier erhoffe:

Spoiler

Ich bin kein Jurastudent sondern Polizeibeamter ♦ (2. Semester)
Werde mit ziemlicher Sicherheit die ganze Nacht dran sitzen... Erwünscht ist wirklich erstmal alles, aber macht euch nicht die Mühe mir hier zu 'ner perfekten Arbeit verhelfen zu wollen, dafür ist es zu spät und in ein paar Stunden bin ich sicherlich nicht mehr in der Lage, mich durch komplexe Kommentare und Hilfestellungen durchzufinden.

Der Erwartungshorizont der Ausarbeitung ist nicht so hoch anzusetzen, wie bei Halb- bzw. Volljuristen... Mein Problem ist vor allem, dass ich, aufgrund meiner Faulheit etc. viel zu spät mit der Bearbeitung meiner Aufgabe angefangen habe und ich kaum Literatur zu Hause habe. Mir fehlt es also an Quellen, an Ideen und teils auch an Wissen, wo bzw. in welchen Teilen meiner Ausarbeitung ich bestimmte Aspekte problematisieren kann oder muss.

Aufgabenstellung:

a) Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses berät den Gesetzentwurf zur Ergänzung des ASOG. Die Fraktion wünscht, dass die von in- und ausländischen Nachrichtendiensten gesammelten Informationen in Berlin besser genutzt werden. Der Ausschass hat den Polizeipräsidenten in Berlin um eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gebeten. Der Statsbereich 6 (Recht) ist mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der Stellungsnahme befasst. Als Mitarbeiter dieses Stabsbereichs erhalten sie den Auftrag, ein Gutachten zu der Frage zu erstellen, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung hat und ob die vorgeschlagene Vorschrift mit den Grundrechten des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist.

Der Entwurf lautet:
Im Anschluss an § 44 Abs. 8 ASOG wird ein neuer Absatz 9 mit dem folgenden Wortlaut eingefügt:

"Die Polizei kann aus der Telekommunikations- und Internetüberwachung stammende personenbezogene Informationen von in- und ausländischen Nachrichtendiensten anfordern und entgegennehmen und diese Informationen für die Gefahrenabwehr sowie für die Strafverfolgung nutzen.“

b) Zusatzaufgabe (ungefair 1/4 bis 1/3 des Gesamtumfangs): Erläutern sie anhand der einschlägigen Fachliteratur und Gerichtsentscheidungen, ob und ggf. wie die Überwachung der Kommunikatin und des Internets durch Nachrichtendienste klarer geregelt und eingegrenzt werden kann.

Umfang der Arbeit maximal 4500 Wörter + 10%.

In Kurzform geprüft habe ich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG), das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG), das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), sowie das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). EMRK und Aufgabe 2 noch nicht begonnen...

Alle GG Artikel in Kurzform bis auf das RiS auf den ich den Schwerpunkt gesetzt habe und dort dementsprechend eine kompette Prüfung verfassen musste.

Ideen, Vorschläge, Quellen (vor allem Auszüge aus GG Kommentaren, die ich wenigstens hier und da mal als Quellen angeben kann) und Hilfestellungen dringend erwünscht.


Antwort
Zitat
3 Antworten
DaDestro
Beigetreten: 30.12.2008
PokerStrategist

Also zunächst würde ich kurz prüfen, ob das Land Berlin für den Erlass des Gesetzes zuständig ist. Nach Art. 70 GG sind die Länder zuständig sofern keine ausschließliche oder konkurierenderGesetzgebungskompetenz des Bundes existiert (falls du das noch nicht gemacht hast! Danach wird ja auch in der Fallfrage gefragt)

Ich weiß nicht wie ihr eure Prüfung aufbaut. Im Jurastudium (zur Zeit im 7. SE) prüfen wir die verfassungsmäßigkeit zweigeteilt.
a. Formelle VM
(Zuständigkeit, Verfahren, Form)
und b. Materielle VM (Verstoß gegen GR oder anderes Verfassungsrecht und innerhalb von GR-Eingriffen die Verhältnismäßigkeit nach a. Legitimer Zweck b. geeignetheit c. erforderlichkeit d. Angemessenheit (sry falls du das eh alles schon gemacht hast, aber sicher ist sicher)

Dann im Rahmen der EMRK sehe ich spontan Art. 8.

und Bezüglich der Zusatzaufgabe wird es ohne Literatur meines Erachtens unmöglich eine Vernünftige Antwort abzuliefern, die nicht bloß aus deinen Gedanken entsprungen ist. Vielleicht findest du die einschlägigen Urteile im Internet.

So muss zum Fussball, viel Erfolg. Vielleicht wirds ja was. (Hoffe die Tipps haben in irgendeiner Form etwas geholfen....)


Antwort
Zitat
West48 Themenstarter
West48
Beigetreten: 13.10.2007
Elite Grinder

Original von DaDestro
Also zunächst würde ich kurz prüfen, ob das Land Berlin für den Erlass des Gesetzes zuständig ist. Nach Art. 70 GG sind die Länder zuständig sofern keine ausschließliche oder konkurierenderGesetzgebungskompetenz des Bundes existiert (falls du das noch nicht gemacht hast! Danach wird ja auch in der Fallfrage gefragt)

Ich weiß nicht wie ihr eure Prüfung aufbaut. Im Jurastudium (zur Zeit im 7. SE) prüfen wir die verfassungsmäßigkeit zweigeteilt.
a. Formelle VM
(Zuständigkeit, Verfahren, Form)
und b. Materielle VM (Verstoß gegen GR oder anderes Verfassungsrecht und innerhalb von GR-Eingriffen die Verhältnismäßigkeit nach a. Legitimer Zweck b. geeignetheit c. erforderlichkeit d. Angemessenheit (sry falls du das eh alles schon gemacht hast, aber sicher ist sicher)

Dann im Rahmen der EMRK sehe ich spontan Art. 8.

und Bezüglich der Zusatzaufgabe wird es ohne Literatur meines Erachtens unmöglich eine Vernünftige Antwort abzuliefern, die nicht bloß aus deinen Gedanken entsprungen ist. Vielleicht findest du die einschlägigen Urteile im Internet.

So muss zum Fussball, viel Erfolg. Vielleicht wirds ja was. (Hoffe die Tipps haben in irgendeiner Form etwas geholfen....)

Danke schonmal dafür, ist zumindest schonmal eine Bestätigung, dass ich das was ich bisher erarbeitet habe richtig gemacht habe ^^

Unser Prüfschema sieht wie folgt aus:

Schutzbereich
a) persönlicher Schutzbereich
b) sachlicher Schutzbereich

Eingriff

Schranken der Grundrechte (Möglichkeit zur Einschränkung von Grundrechten):
- verfassungsunmittelbare Schranke
- Schranke des Gesetzesvorbehalts
- verfassungsimmanente Schranke

a) formelle Verfassungsmäßigkeit:
förmliche Gesetze bedürfen einer Gesetzgebungskompetenz und müssen in einem ordungsgemäßen Gesetzgebungsverfahren zustanden gekommen sein)
Einhaltung des Zitiergebots (Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG, beachte die Einschränkungen des Zitiergebots)

b) materielle Verfassungsmäßigkeit:
Bestimmtheitsgrundsatz (vgl. Art. 20 Abs. 3 und Art. 103 Abs. 2 GG)
Verbot des Einzelfallgesetzes (Art. 19 Abs. 1 S. 1)
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Wesentlichkeitsgarantie (Art. 19 Abs. 2 GG)


Antwort
Zitat

Hi, mich würde mal interessieren was da jetzt bei dir rausgekommen ist?

Wieviel Punkte hastn bekommen?

Hast du mal ne Gliederung die du hier reinstellen kannst bzw. wie du das mit den Schranken gemacht hast?

lg


Antwort
Zitat
Teilen: