Ich hab noch 15 Stunden um meine Hausarbeit fertigzustellen...
Seminar:
Grund- und Menschenrechte
Ein paar Infos zu mir, zu meinem Studium und was ich mir hier erhoffe:
Spoiler
Ich bin kein Jurastudent sondern Polizeibeamter ♦ (2. Semester)
Werde mit ziemlicher Sicherheit die ganze Nacht dran sitzen... Erwünscht ist wirklich erstmal alles, aber macht euch nicht die Mühe mir hier zu 'ner perfekten Arbeit verhelfen zu wollen, dafür ist es zu spät und in ein paar Stunden bin ich sicherlich nicht mehr in der Lage, mich durch komplexe Kommentare und Hilfestellungen durchzufinden.
Der Erwartungshorizont der Ausarbeitung ist nicht so hoch anzusetzen, wie bei Halb- bzw. Volljuristen... Mein Problem ist vor allem, dass ich, aufgrund meiner Faulheit etc. viel zu spät mit der Bearbeitung meiner Aufgabe angefangen habe und ich kaum Literatur zu Hause habe. Mir fehlt es also an Quellen, an Ideen und teils auch an Wissen, wo bzw. in welchen Teilen meiner Ausarbeitung ich bestimmte Aspekte problematisieren kann oder muss.
Aufgabenstellung:
a) Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses berät den Gesetzentwurf zur Ergänzung des ASOG. Die Fraktion wünscht, dass die von in- und ausländischen Nachrichtendiensten gesammelten Informationen in Berlin besser genutzt werden. Der Ausschass hat den Polizeipräsidenten in Berlin um eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gebeten. Der Statsbereich 6 (Recht) ist mit den verfassungsrechtlichen Aspekten der Stellungsnahme befasst. Als Mitarbeiter dieses Stabsbereichs erhalten sie den Auftrag, ein Gutachten zu der Frage zu erstellen, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Regelung hat und ob die vorgeschlagene Vorschrift mit den Grundrechten des Grundgesetzes (GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar ist.
Der Entwurf lautet:
Im Anschluss an § 44 Abs. 8 ASOG wird ein neuer Absatz 9 mit dem folgenden Wortlaut eingefügt:
"Die Polizei kann aus der Telekommunikations- und Internetüberwachung stammende personenbezogene Informationen von in- und ausländischen Nachrichtendiensten anfordern und entgegennehmen und diese Informationen für die Gefahrenabwehr sowie für die Strafverfolgung nutzen.“
b) Zusatzaufgabe (ungefair 1/4 bis 1/3 des Gesamtumfangs): Erläutern sie anhand der einschlägigen Fachliteratur und Gerichtsentscheidungen, ob und ggf. wie die Überwachung der Kommunikatin und des Internets durch Nachrichtendienste klarer geregelt und eingegrenzt werden kann.
Umfang der Arbeit maximal 4500 Wörter + 10%.
In Kurzform geprüft habe ich das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG), das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG), das Brief-, Post und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG), sowie das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG). EMRK und Aufgabe 2 noch nicht begonnen...
Alle GG Artikel in Kurzform bis auf das RiS auf den ich den Schwerpunkt gesetzt habe und dort dementsprechend eine kompette Prüfung verfassen musste.
Ideen, Vorschläge, Quellen (vor allem Auszüge aus GG Kommentaren, die ich wenigstens hier und da mal als Quellen angeben kann) und Hilfestellungen dringend erwünscht.