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Krankenversicherung

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Coach
Samy89
Beigetreten: 18.06.2007
Oldschool Grinder

Hey

Ein Bekannter besucht eine Fernschule um sein Abitur nachzuholen. Nebenbei hat er einen 400€ Job um sich sein leben zu finanzieren.
Er war bis zum 23. Lebensjahr familienversichert,jedoch schrieb ihn nun die Krankenkasse an,das er nun selber für die Krankenversicherung aufkommen muss.

Da er aber seinen Lehrgang als Vollzeit nutzt und ein Fernlehrgang als berufliche Weiterbildung gilt,müsste er doch noch bis zum 25 Lebensjahr versichert sein?!
Seine Krankenkasse verneint es einfach mit der Begründung,das man sowas nicht als Vollzeit angeben kann.

Bei einer anderen Krankenkasse sah es wohl so aus,das sie ihn bis zum 25 Lebensjahr familienversichern würden,solang er einen Nachweis erbringen kann,das er es auch als Vollzeit nutzt.Hier ist das Problem,das er schon alle Hefte die man für den Lehrgang abschließen muss fertig hat und er sich mit Sekundarliteratur und VHS-Lehrgängen speziell auf die Abschlussprüfungen vorbereitet.Dabei hat er die schriftlichen fertig und schreibt die mündlichen irgendwann im Dezember.

Jemand anders aus seinem Fernlehrgang wurde ohne Probleme weiterhin versichert,weil er an seinem 23. Geburtstag noch nicht mit allen Heften fertig war und die Einsendeaufgaben dieser Hefte zur Krankenkasse zuschicken konnte.
Es kann doch nicht sein,das es einen Glücksfaktor gibt,um "kostenlos" versichert zu sein oder nicht.

Was sollte man nun tun,wenn man den Nachweis nicht wirklich erbringen kann,es aber auch keine Möglichkeit gibt,dies zu finanzieren.

Arbeitslos melden bringt nichts,weil er nicht die Vorraussetzungen für das Arbeitlosengeld 1/2 erfüllt.

Was wäre der beste Weg?

Lg


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2 Antworten

Ja dein "Bekannter" wird wohl vor Gericht ziehen müssen oder einfach das Geld bezahlen! =)
Also mein "Bekannter" darf jetzt schön 700€ in Raten á 50€ im Monat abbezahlen...
Ach wie schön das es diese wundervollen Gesetze gibt die unser Leben so toll und einfach machen... DANKE


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von Hagen87
Ja dein "Bekannter" wird wohl vor Gericht ziehen müssen oder einfach das Geld bezahlen! =)
Also mein "Bekannter" darf jetzt schön 700€ in Raten á 50€ im Monat abbezahlen...
Ach wie schön das es diese wundervollen Gesetze gibt die unser Leben so toll und einfach machen... DANKE

Die Vorbereitungszeit ist nunmal keine Vollzeitbeschäftigung mehr, ansonsten könnte er sich ja einen Wisch vom Anbieter holen.

Wenn man bei ner guten KK ist, ist das aber trotzdem kein Problem, die versichern einen normalerweise in so zwischenphasen....bliebe also nur ein Wechsel der KK oder nachbezahlen.

Ist doch ne ganz typische Situation, haben jedes die Schulabgänger, weil zwischen Ende der Schullaufbahn und Studiumsanfang auch nochmal 1-2 Monate liegen.


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