also, in deutschland ist es doch so, dass wenn man ein arbeitnehmer, student, rentner oder arbeitslosengeldbezieher ist, man auch eine krankenversicherungspflicht hat (ausgenommern 400 euro-job-arbeitnehmer bzw. arbeitnehmer die sogar weniger als 400 euro verdienen). im umkehrschluss heißt das: wenn man keinen Status hat, der oben aufgeführt ist, ist man nicht versicherungspflichtig. kann mir jemand, der sich mit sowas auskennt, diese überlegung bestätigen?
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hintergrund ist der:
als ich bis ende märz 2012 studiert habe, hatte ich eine studentische (gesetzliche) krankenversicherung. da ich nach dem studium keinen antrag auf eine versicherung für nach dem studium gestellt habe (trotz aufforderungen der krankenkasse), bin ich seit april 2012 ohne krankenversicherung.
nun würde ich gerne diesen monat als arbeitnehmer in der informatikbranche anfangen. Soll heißen, dass ich für ab diesen Monat krankenversichrungspflichtig wäre, und eine krankenversicherung beantragen müsste. die große frage ist, ob ich für den zeitraum april 2012 bis dezember 2012 irgendwelche beiträge nachzahlen muss (sei es jetzt bei der krankenkasse bei der ich noch zuletzt war- also während des studiums- oder bei der neuen). angemerkt sei, dass ich in diesem zeitraum auch nicht beim arzt oder so war, also keine kosten in der richtung verursacht habe.
laut meiner theorie oben bin ich in diesem zeitraum nicht versicherungspflichtig gewesen, und bräuchte auch nichts nachzuzahlen.