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krankenversicherungspflicht in deutschland

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also, in deutschland ist es doch so, dass wenn man ein arbeitnehmer, student, rentner oder arbeitslosengeldbezieher ist, man auch eine krankenversicherungspflicht hat (ausgenommern 400 euro-job-arbeitnehmer bzw. arbeitnehmer die sogar weniger als 400 euro verdienen). im umkehrschluss heißt das: wenn man keinen Status hat, der oben aufgeführt ist, ist man nicht versicherungspflichtig. kann mir jemand, der sich mit sowas auskennt, diese überlegung bestätigen?

---

hintergrund ist der:

als ich bis ende märz 2012 studiert habe, hatte ich eine studentische (gesetzliche) krankenversicherung. da ich nach dem studium keinen antrag auf eine versicherung für nach dem studium gestellt habe (trotz aufforderungen der krankenkasse), bin ich seit april 2012 ohne krankenversicherung.

nun würde ich gerne diesen monat als arbeitnehmer in der informatikbranche anfangen. Soll heißen, dass ich für ab diesen Monat krankenversichrungspflichtig wäre, und eine krankenversicherung beantragen müsste. die große frage ist, ob ich für den zeitraum april 2012 bis dezember 2012 irgendwelche beiträge nachzahlen muss (sei es jetzt bei der krankenkasse bei der ich noch zuletzt war- also während des studiums- oder bei der neuen). angemerkt sei, dass ich in diesem zeitraum auch nicht beim arzt oder so war, also keine kosten in der richtung verursacht habe.
laut meiner theorie oben bin ich in diesem zeitraum nicht versicherungspflichtig gewesen, und bräuchte auch nichts nachzuzahlen.


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13 Antworten
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Kurz gesagt: du wirst nicht darum herum kommen, die versicherungsfreien Monate nachzuzahlen.

Bestenfalls kannst Du mit deiner Krankenkasse reden und versuchen, einen Rabatt zu bekommen zB. wenn Du anbietest, der gesamten Betrag auf einmal zu begleichen. Ansonsten werden es wohl ~150€/Monat werden. Sag am besten, Du hättest in der Zeit von Ersparnissen gelebt bzw. Du wurdest von deiner Familie unterstützt damit Du den Mindestbeitrag (150€) zugesprochen bekommst. Ich gehe mal davon aus, dass Du in der Zeit kein offizielles Einkommen hattest.
Es sollte übrigens kein Problem sein, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Zu deinem Umkehrschluss: das Problem dabei ist, dass Du verpflichtet gewesen wärst, dich arbeitslos zu melden. "Kein Status" gibt es nicht hier in D. Die Versicherungspflicht gilt für alle.

Deine letzte KV ist übrigens verpflichtet, dich wieder aufzunehmen! Du kannst aber auch versuchen, in einer anderen KV unterzukommen.


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Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

In deutschland muss man immer KV haben (auch als Arbeitsloser) darum wirst du nachzahlen müssen...


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3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Ich glaub ich hab nen Déjà-vu...

Sei froh wenn du nur Nachzahlen musst und nicht noch anderweitig einen auf den Deckel bekommst. Du wurdest aktiv aufgefordert dich zu versichern, deine Nichtreaktion kann dir ziemlich negativ ausgelegt werden.

Wieso hast du dich eigentlich nicht versichert?


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digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

für den zeitraum april 2012 bis dezember 2012 hättest du dich freiwillig gesetzlich krankenversichern müssen (kosten ca. 150€, wenn du nicht mehr als 8xx€ pro Monat zum Leben hattest) oder privat krankenversichern (da kenn ich mich nicht aus)

ich hatte damals auch solch einen zeitraum nach dem studium und hatte angegeben von den eltern eine monatliche unterstützung von 650€ zu bekommen, dies wurde nicht kontrolliert (ich musste keinen nachweis erbringen)

jetzt wirst du nicht drum herum kommen, diese beiträge nachzuzahlen und zu hoffen das deine krankenversicherung nicht die maximalen beiträge möchte.
am besten dort anrufen und dort auf dumm tun ;)


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FlipFlip
Beigetreten: 17.04.2007
Oldschool Grinder

Drum herum kommen zu zahlen wirst du definitiv nicht.
Aber wie kommt man auf die wahnwitzige Idee sich nicht zu versichern? :f_eek:


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MalagaNt
Beigetreten: 10.04.2006
Oldschool Grinder

Als gesunder junger Mann ohne Verpflichtungen obv aus finanziellen Gründen. Aber ist natürlich zu kurz gedacht, da man im Vorfeld nicht wissen kann, was passieren wird.


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LokTok
Beigetreten: 01.12.2007
Oldschool Grinder

ich hatte einen ähnlichen Fall. als meine familienversicherung ausgelaufen ist wurden weder meine eltern noch ich darüber informiert. ich war ein über ein jahr lang nicht beim arzt weil ich kein bedarf hatte bis vor kurzem. da meine eltern ne neue versichertenkarte bekommen haben ich aber nicht, wollte ich mich erstmal über meinen versichertenstatus informieren. dabei kam raus dass ich ein jahr lang nicht krankenversichert war und schwup die wupp 2 tage später ne forderung von 900 ocken im briefkasten, da waren die pisser dann wieder schnell X(


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3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von LokTok
ich hatte einen ähnlichen Fall. als meine familienversicherung ausgelaufen ist wurden weder meine eltern noch ich darüber informiert. ich war ein über ein jahr lang nicht beim arzt weil ich kein bedarf hatte bis vor kurzem. da meine eltern ne neue versichertenkarte bekommen haben ich aber nicht, wollte ich mich erstmal über meinen versichertenstatus informieren. dabei kam raus dass ich ein jahr lang nicht krankenversichert war und schwup die wupp 2 tage später ne forderung von 900 ocken im briefkasten, da waren die pisser dann wieder schnell X(

Im Sinne der Solidargemeinschaft finde ich schnelles und zielführendes Durchgreifen sehr löblich. ;)


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limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Afaik kann die KV einen nicht rausschmeissen (sofern in D oder EU wohnhaft), SGB 5 müsste das stehen. Beiträge nachfordern aber sehr wohl.
Strafen gibts afaik auch keine, sofern man nicht betrügt bzw. falsche Angaben macht. Keine Angaben sind nicht falsche Angaben.


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kingduff
Beigetreten: 10.10.2006
Oldschool Grinder

Und wenn er die letzten Monate außerhalb der EU war (sagen wir mal mit dem Rucksack auf Selbstfindung in Mogadishu) und jetzt erst zurückgekommen ist? Die Aufforderung hat er dort natürlich auch nicht erhalten... :f_cool:


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Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Wenn du noch spezifizieren könntest, von welcher "Aufforderung" du redest könnte man deine FRage evtl. sogar beantworten.

Dh., mann kanns eigentlich auch so: spielt keine Rolle ob Du die letzten 2 Monate in Mogadishu oder im Keller verbracht hast.


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von kingduff
Und wenn er die letzten Monate außerhalb der EU war (sagen wir mal mit dem Rucksack auf Selbstfindung in Mogadishu) und jetzt erst zurückgekommen ist? Die Aufforderung hat er dort natürlich auch nicht erhalten... :f_cool:

Bist trotzdem gekniffen, weil die Aufforderung trotzdem als zugestellt gilt - es ist deine Verantwortung die Post empfangen zu können, wenn du länger als eine Woche abwesend bist.


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3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von FiftyBlume

Original von kingduff
Und wenn er die letzten Monate außerhalb der EU war (sagen wir mal mit dem Rucksack auf Selbstfindung in Mogadishu) und jetzt erst zurückgekommen ist? Die Aufforderung hat er dort natürlich auch nicht erhalten... :f_cool:

Bist trotzdem gekniffen, weil die Aufforderung trotzdem als zugestellt gilt - es ist deine Verantwortung die Post empfangen zu können, wenn du länger als eine Woche abwesend bist.

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