Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

Kündigung Arbeitsverhältnis | Resturlaub

7 Beiträge
5 Benutzer
0 Reactions
3,346 Ansichten
HeinekenMD
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

Hallo,

ich kündige bis Ende des Monats mein Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum 31.12. Ich habe noch soviel Resturlaub, dass ich den kompletten Dezember frei habe. Flüge usw. sind schon gebucht. Kann mir mein Arbeitgeber da jetzt irgendwie blöd kommen und mir den Urlaub im Dezember streichen und sagen, dass ich im November frei nehmen muss oder mir gar den Urlaub streichen und mich dafür vergüten?

Wer super, wenn sich jemand mit Ahnung dazu äußern könnte.
Gruß

Kündigung schaut so aus:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum 31.12.2012. Meinen Resturlaub von 17 Tagen nehme ich, wie in *** erfasst und genehmigt, im Dezember.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung, das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages sowie die Genehmigung des Resturlaubs schriftlich.
Ich bitte Sie, mir ein qualifiziertes berufsförderndes Arbeitszeugnis auszustellen.
Für die Zusammenarbeit bedanke ich mich recht herzlich und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen


Antwort
Zitat
6 Antworten

wieso schreibst du das dein urlaub erfasst und genehmigt ist
und später fragst du nochmal nach einer genehmigung?


Antwort
Zitat
HeinekenMD Themenstarter
HeinekenMD
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

genehmigt von meinem direkten vorgesetzten schon vor einigen wochen. ich wollte es mir jetzt nocheinmal von der personalabteilung bestätigen lassen!?


Antwort
Zitat
cherubium
Beigetreten: 09.06.2009
PokerStrategist

ganz allgemein gesprochen

1) Ein Arbeitnehmer hat 1x/Jahr gesetzlichen Anspruch auf zwei Wochen zusammenhängenden Urlaub. Hattest du den bisher nicht, hat sich das Thema mehr oder minder erledigt, außer....

2) es liegt ein wichtiger Grund vor, so kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen. Nunja, was sind wichtige Gründe. Das ist im Einzellfall zu prüfen. I.d.R heißt das, dass dein Arbeitgeber durch deinen Urlaub in eine Notsituation geraten würde. Ich bezweifle jetzt einfach mal, dass dieser Fall eintreten könnte.

3) Die Erfahrung hat mir eines gezeigt: Jeder Arbeitskollege oder Bekannte, der jemals den Job gekündigt hat, hat immer seinen kompletten Resturlaub am Ende seiner Beschäftigung genommen (wenn er nicht schon vorher freigestellt wurde). Genauso wie du. Ich kenne wirklich keinen, der das anders gemacht hätte. Oftmals wird das sogar vom Arbeitgeber gewünscht (natürlich nicht verlangt). Die Übergabe der Arbeit/en kann man dann ganz locker vorm Urlaubsantritt angehen.

---> passt schon alles. Kann mir nur wenige Szenarien ausmalen, was man da dagegen haben könnte.


Antwort
Zitat
annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Wenn er von deinem Vorgesetzten sogar schon genehmigt wurde, dann können die den nur canceln, wenn sie auch alle Kosten dafür übernehmen. Das halte ich für jemanden der aus der Firma austritt doch für mehr oder minder unmöglich. Der Personaler darf sowieso nicht über den Urlaub verfügen, solange es keinen Grund dafür gibt ---> Auf Urlaub freuen


Antwort
Zitat
HeinekenMD Themenstarter
HeinekenMD
Beigetreten: 27.02.2007
Elite Grinder

okay danke =)


Antwort
Zitat
NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007
Oldschool Grinder

Original von cherubium
3) Die Erfahrung hat mir eines gezeigt: Jeder Arbeitskollege oder Bekannte, der jemals den Job gekündigt hat, hat immer seinen kompletten Resturlaub am Ende seiner Beschäftigung genommen (wenn er nicht schon vorher freigestellt wurde). Genauso wie du. Ich kenne wirklich keinen, der das anders gemacht hätte. Oftmals wird das sogar vom Arbeitgeber gewünscht (natürlich nicht verlangt). Die Übergabe der Arbeit/en kann man dann ganz locker vorm Urlaubsantritt angehen.

---> passt schon alles. Kann mir nur wenige Szenarien ausmalen, was man da dagegen haben könnte.

Meistens ist das so, stimmt schon. Es gibt aber doch ein nicht unübliches Szenario, nämlich wenn z. B. zum 1. Dezember ein Nachfolger gefunden wird, der noch eingearbeitet werden soll (war bei einem Kollegen so).

Wenn dein Urlaub aber von deinem Chef (schriftlich) genehmigt ist, kann er ihn dir tatsächlich nicht mehr ohne weiteres canceln.


Antwort
Zitat
Teilen: