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Paraphe oder Unterschrift?

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shcleichernderwolf
Beigetreten: 09.08.2008

Moin zusammen,

mir stellt sich die Frage, ob sich hier eine gültige Unterschrift erkennen lässt, oder ob es sich um ein Handzeichen, bzw. eine Paraphe oder Namensabkürzung handelt.
Ich möchte die Verlängerung meines Arbeitsvertrages anfechten, auf der Grundlage der Nichtwahrung der Schriftform.
Dazu habe ich jetzt schon sehr viele unterschiedliche Urteile und Meinungen von Gerichten gelesen.
Eine erste Kostenpflichtige Onlinerechtsberatung habe ich bereits in Anspruch genommen, dieser schätze meine Chancen vor dem Arbeitsgericht gut ein, was das "Handzeichen" betrifft.
Allerdings fügte er auch hinzu, dass jedes Gericht dies sehr individuell betrachtet würde, was auch die verschiedenen Urteile zur Folge hat.

Hier ein paar Zitate:

Spoiler

Bundesgerichthof Urteil von 2013 : Unterschriften unter Schriftsätze müssen die Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen , abkürzungen sind nicht erlaubt

Spoiler

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Urteil vom 21.3.1974 (VII ZB 2/74) zu der Frage, welche Anforderungen an eine Unterschrift im Sinne des § 130 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO) zu stellen seien, ausgeführt, zwar sei nicht zu verlangen, dass die Unterschrift lesbar sei; es müsse aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig sei, entsprechende charakteristische Merkmale aufweise und sich als Unterschrift eines Namens darstelle. Dazu gehöre, dass mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen seien, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehle.

Spoiler

So hat der 8. Zivilsenat des BGH im Urteil vom 13.5.1992 (VIII ZR 190/91) ausgeführt, dass zur Bestimmung der Anforderungen an die anwaltliche Unterschrift auf einem Empfangsbekenntnis die gleichen Maßstäbe anzulegen seien wie bei bestimmenden Schriftsätzen. Als Unterschrift genüge ein Schriftzug, der individuellen Charakter aufweise und einem Dritten, der den Namen des Unterzeichnenden kenne, ermögliche, diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauszulesen. Die Unterschrift müsse demnach nicht unbedingt lesbar sein, mindestens einzelne Buchstaben müssten aber – wenn auch nur andeutungsweise- zu erkennen sein.

Das Bundessozialgericht hatte sich bereits im Jahr 1970 (Urteil vom 30.6.1970 (7/2 RU 35/68) dahingehend geäußert, es könne zwar auch ein unleserliches Schriftgebilde als Unterschrift anzusehen sein. Es müsse jedoch zumindest andeutungsweise Buchstaben erkennen lassen, aus denen ein Dritter, der den Namen des Unterzeichners kenne, diesen Namen noch herauslesen könne.

Gerade letztes finde ich sehr inetressant.
Da ich selbst nicht wusste wer meinen Vertrag unterschrieben hatte und ich mir aus dem "Kringel" keinen Reim machen konnte, habe ich die Unterschrift kurzerhand mit in den Betrieb genommen.
Der Meister konnte die Unterschrift auch nicht so richtig zuordnen, weshalb dieser zu seinem Vorgesetzten (Produktionsleiter) ging, um ihm die Unterschrift zu zeigen. Auch dieser war sich unsicher, um wen es sich dabei handeln könnte.
Letztendlich wurde aber vermutet, dass es sich hierbei um einen Herrn Schmid handeln könnte. Alerdings gibt es auch nur 3 Personen, welche hätten die Unterschrift tätigen können.
Wenn der Prodkuinsleiter, welcher bereits ~30 Jahre in dem Betrieb arbeitet und auch der Meister, welcher über viele Jahre dort beschäftigt ist die Unterschrift nicht richtig zuordnen können, dann sehe ich mich in der Annahme bestätigt, dass hier die Schriftform nicht gewahrt wurde.

Des Weiteren berfinden sich 2 Initialen vor dem Handzeichen, niemand weiß diese zu deuten. Keiner konnte mir auch nur eine Einschätzung abliefern, wem diese gehören könnten.
Nächste Woche werde ich noch den Betriebsrat aufsuchen und diesen dazu befragen.
Das seltsame an der Sache ist: "Alle andere befristete Verträge beinhalten eine leserliche Unterschrift von dem besagtem M. Schmid, mit dem abschließendem Handzeichen".
Nur mein aktueller weist diese 2 Initalen auf mit dem anschließendem Handzeichen.

Ein Anwalt wurde meiner seits bereits kontaktiert, ich habe mich für eine größere Kanzlei entschieden, in der Hoffnung dort Profis anzutreffen.
Dies schlägt sich anscheinend aber auch im Preis nieder, so wurde für die Erstebratung bereits der Höchstsatz angesetzt, stolze 190€ Netto.
Ich besitze übrigens keine Rechtsschutzversicherung und muss alles aus eigener Tasche zahlen.
Der Termin ist am Donnerstag.

Je nach Einschätzung des Anwalts, stellst sich mir allerdings auch die Frage, wie ich weiter vorgehen soll. Natürlich gewichte ich die Empfehlungen von ihm am höchsten, dennoch würde ich mir gerne mehrere Meinungen einholen.
Ich hatte mir überlegt, bevor ich das ganze vor dem Arbeitsgericht austrage, die Geschäftsführung mit den Fakten zu konfrontieren.
So das der Anwalt quasi ein Schreiben aufsetzt und die Geschäftsführung sich damit auseinandersetzten muss, ob sie tatsächlich das ganze vor dem Arbeitsgericht austragen wollen, oder sie lieber direkt einlenken und selbst die Vertragsverlängerung als ungültig anerkennen.
Mal davon abgesehen das es für den Ruf eines Unternehmens nie gut ist einen Prozess zu verlieren, müssen sie sich auch damit konfrontiert sehen, dass falls ich gewinne, möglicherweise ein dutzend anderer Zeitverträlger auch nachzieht.
Andererseits befürchte ich, dass dadurch die Geschäftsführung vorgewarnt wird und diese mehr an Zeit gewinnt um Gegenmaßnahmen zu treffen.

Letztendlich bin ich natürliche für alle Ratschläge und Meinungen offen, am wichtigsten wäre allerdings für mich, die Einschätzung der Unterschrift, inwiefern man hier Buchstaben deuten, oder erkennen kann.


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Zitat
112 Antworten
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011

Verstehe ich das richtig, du verlängerst deinen Arbeitsvertrag und möchtest ihn jetzt rückwirkend für ungültig erklären, weil es sich deiner Meinung nach nicht um eine Unterschrift handelt?
Mir erschließt sich der Sinn und dein Ziel dahinter nicht so wirklich.


Antwort
Zitat
shcleichernderwolf Themenstarter
shcleichernderwolf
Beigetreten: 09.08.2008

Original von scrappyyyy
Verstehe ich das richtig, du verlängerst deinen Arbeitsvertrag und möchtest ihn jetzt rückwirkend für ungültig erklären, weil es sich deiner Meinung nach nicht um eine Unterschrift handelt?
Mir erschließt sich der Sinn und dein Ziel dahinter nicht so wirklich.

Dann möchte ich dich aufklären.
Ist die Verlängerung ungültig, so entsteht automatisch ein unbefristeten Arbeitsverhältnis, da ich dort quasi ohne Vertrag gearbeitet hätte.


Antwort
Zitat
Zander99
Beigetreten: 28.11.2008

vor der Unterschrift steht ppa, d.h. ein Prokurist hat deinen Arbeitsvertrag unterschrieben, davon gibt es normal nicht viele, frag mal auf Geschäftsleiterebene, dann sollte es auch kein Problem sein, den Unterzeichner zu finden. Wenn ich richtig informiert bin, stehen die Prokuristen auch im HR, die Unterschrift müsste sogar beim AG hinterlegt worden sein.

Ich glaube nicht dass Du damit durch kommst.


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Zitat
Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006

Original von shcleichernderwolf

Original von scrappyyyy
Verstehe ich das richtig, du verlängerst deinen Arbeitsvertrag und möchtest ihn jetzt rückwirkend für ungültig erklären, weil es sich deiner Meinung nach nicht um eine Unterschrift handelt?
Mir erschließt sich der Sinn und dein Ziel dahinter nicht so wirklich.

Dann möchte ich dich aufklären.
Ist die Verlängerung ungültig, so entsteht automatisch ein unbefristeten Arbeitsverhältnis, da ich dort quasi ohne Vertrag gearbeitet hätte.

Die Formvorschriften haben halt auch nicht die Funktion, dir die Chance auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu verschaffen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass du damit durchkommst.


Antwort
Zitat
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011

Original von shcleichernderwolf

Original von scrappyyyy
Verstehe ich das richtig, du verlängerst deinen Arbeitsvertrag und möchtest ihn jetzt rückwirkend für ungültig erklären, weil es sich deiner Meinung nach nicht um eine Unterschrift handelt?
Mir erschließt sich der Sinn und dein Ziel dahinter nicht so wirklich.

Dann möchte ich dich aufklären.
Ist die Verlängerung ungültig, so entsteht automatisch ein unbefristeten Arbeitsverhältnis, da ich dort quasi ohne Vertrag gearbeitet hätte.

Hört sich irgendwie zu einfach an. Sehe da eher, dass der Onlineanwalt bissle Geld verdienen möchte.. :-/ Aber gl?!


Antwort
Zitat
shcleichernderwolf Themenstarter
shcleichernderwolf
Beigetreten: 09.08.2008

Original von Esel1987

Original von shcleichernderwolf

Original von scrappyyyy
Verstehe ich das richtig, du verlängerst deinen Arbeitsvertrag und möchtest ihn jetzt rückwirkend für ungültig erklären, weil es sich deiner Meinung nach nicht um eine Unterschrift handelt?
Mir erschließt sich der Sinn und dein Ziel dahinter nicht so wirklich.

Dann möchte ich dich aufklären.
Ist die Verlängerung ungültig, so entsteht automatisch ein unbefristeten Arbeitsverhältnis, da ich dort quasi ohne Vertrag gearbeitet hätte.

Die Formvorschriften haben halt auch nicht die Funktion, dir die Chance auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu verschaffen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass du damit durchkommst.

Hier ein Zitat:

Demnach ist es aber unzulässig, wenn die Unterschrift nur aus einem Kürzel besteht. Dann sei die Schriftform nicht gewahrt. Das Arbeitsverhältnis würde dadurch unbefristet.

Mir ist bewusst, dass es sich hier nur um einen Prokurist handelt. Ingesammt gibt es 3 in diesem Standort.
Klar ist, das Handzeichen stammt von dem besagtem M. Schmid, unklar ist aber wie gesagt, von wem die Initialen stammen.
Relevant ist auch die Tatsache, wie sonst unterschrieben wird und hier sehe ich nunmal auch das große Manko, da hier die leserliche Unterschrift fehlt, welche ansonsten immer vorhanden war.

Ich habe keine Möglichkeit auf höherer Ebene zu erfragen, wem diese Initialen gehören. Ich bin quasi nur ein kleiner Bauer, mit welchem sich die obere Führungsebene nicht abgibt.

Ich selbst schätze die Chancen auch nicht als sehr hoch ein, es ist mehr ein verzweifelter Versuch von jemandem, der 2 Jahre lang als Kanonenfutter ausgenutzt wurde und der trotz Vertragsende in einem Monat noch nicht erfahren hat, ob es eine Übernahme gibt. Auch dutzende Anfragen erbrachten immer nur ein "sieht schlecht aus, aber es gibt noch Chancen".
Mir droht die Arbeitslosigkeit, mir ist ein Job und ein Einkommen ungemein wichtig, ich fühle mich so, als ob mir gerade die Lebensgrundlage unter den Füßen weggezogen wird.
Es ist schwer zu beschreiben, aber ich habe einfach viel mehr getan als dort einfach nur meine Arbeit zu verrichten, in mir stößt ein Gefühl der Fassungslosigkeit auf.
Wie kann das Unternehmen, welchem ich ~2 Jahre lang loyal war mir solch einen Dolchstoß verpassen? Hätte man mich nicht wenigstens frühzeitig darüber infomieren können?

Ja warum möchte ich trotzdessen dort unbedingt bleiben? Das Gehalt war gut, die Kollegen super und der Arbeitsmarkt ist eine einzige Katastrophe.
Ich möchte nicht zum Hartz4 arbeiten gehen, ich will arbeiten um mit später etwas aufbauen zu können und nicht nur um am Limit leben zu können.

Ich muss also diese Chance nutzen und auch wenn der Anwalt mir nur eine Erfolgswahrscheinlichkeit von 15% nennt, werde ich das ganze durchziehen.
Die Odds sind doch auch nicht schlecht:f_grin:, der Mögliche Verlust beträgt vielleicht ~4.000€, aber der mögliche Gewinn ist ein Monatlicher guter Lohn und das über Jahrzehnte.


Antwort
Zitat
Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006

Original von shcleichernderwolf

Original von Esel1987

Original von shcleichernderwolf

Original von scrappyyyy
Verstehe ich das richtig, du verlängerst deinen Arbeitsvertrag und möchtest ihn jetzt rückwirkend für ungültig erklären, weil es sich deiner Meinung nach nicht um eine Unterschrift handelt?
Mir erschließt sich der Sinn und dein Ziel dahinter nicht so wirklich.

Dann möchte ich dich aufklären.
Ist die Verlängerung ungültig, so entsteht automatisch ein unbefristeten Arbeitsverhältnis, da ich dort quasi ohne Vertrag gearbeitet hätte.

Die Formvorschriften haben halt auch nicht die Funktion, dir die Chance auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu verschaffen. Kann mir auch nicht vorstellen, dass du damit durchkommst.

Hier ein Zitat:

Demnach ist es aber unzulässig, wenn die Unterschrift nur aus einem Kürzel besteht. Dann sei die Schriftform nicht gewahrt. Das Arbeitsverhältnis würde dadurch unbefristet.

Mein Gedanke ging eher in die Richtung, dass es sich hier evtl. um einen Rechtsmissbrauch handelt und der Richter diesen Aspekt möglicherweise bei seiner Entscheidung berücksichtigt. Immerhin berufst du dich jetzt nur auf eine etwaige Formnichtigkeit, um aus dem befristeten Vertrag ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu machen und gerade dafür sind die Formvorschriften nicht da. Anderenfalls hätte dich das ja auch nicht interessiert. Ist aber auch nur so ein Gedanke und mich würde interessieren, was die anderen hier dazu denken.

Ansonsten kann man übrigens auch unbefristete Verträge kündigen, so dass deine Rechnung nicht ganz aufgeht.


Antwort
Zitat
72o
72o
Beigetreten: 14.03.2008

Unbefristete Arbeitsverträge kann man imho nach der Probezeit nicht grundlos kündigen.


Antwort
Zitat
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011

Wirtschaftliche Schieflage des Unternehmens..rate mal wer dann als erstes gehen darf? ;)


Antwort
Zitat
72o
72o
Beigetreten: 14.03.2008

Eine wirtschaftliche Schieflage kann ein Kündigungsgrund sein. Dann wird aber so gut wie nie nur ein einzelner entlassen...

Back 2 topic

@Op: Ich wünsche dir viel Erfolg vor allem weil ich das Unwesen mit den befristeten Arbeitsverträgen ziemlich übel finde!

Edit: Einen Teil gelöscht, da ich etwas im Op überlesen hatte. Sry.


Antwort
Zitat
shcleichernderwolf Themenstarter
shcleichernderwolf
Beigetreten: 09.08.2008

Ich bezweifle das es sich hierbei um einen Rechtsmissbrauch handelt.
Es gibt ja bereits mehrere Urteile, welche genau meinen Fall wiederspiegeln.
Diese Klagen basieren ja auf der gleichen Grundlage und haben auch den gleichen Zweck.
Dort wurde nie etwas von Rechtsmissbrauch erwähnt.

Nein, ich muss alles aus eigern Tasche zahlen.
Also so wie ich es verstanden habe, muss in erster Instanz jeder den Anwalt selbst zahlen, die Gerichtskosten zahlt aber der verlierer.


Antwort
Zitat
Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006

Bist du dir eigentlich sicher, dass es sich dabei um Initialien handelt? Könnte es nicht auch sein, dass das irgendeine Abkürzung ist? Das erste Zeichen schaut mir etwas nach einem kaufmännischen "und" aus. Das Handzeichen reicht übrigens auch dann aus, wenn es notariell beglaubt ist.


Antwort
Zitat
shcleichernderwolf Themenstarter
shcleichernderwolf
Beigetreten: 09.08.2008

Abkürzungen sind ja ebenfalls unzulässig. Eine noterielle Unterschrift müsste dann auf dem Vertrag sein. Aber nein, ich bin mir nicht sicher ob es sich um eine Abkürzung oder initialen handelt.


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005

Anhand der Schriftfarbe und weil das Kürzel ppa erst vor der Unterschrift des Prokuristen steht, der die anderen Verträge auch unterzeichnet hat, würde ich sagen, dass es sich dort um 2 verschiedene Unterschriften handelt.

Problematisch dürfte insoweit sicherlich sein, dass der Prokurist zumindest auch unterzeichnet hat. Ggf. hat jemand, der dazu nicht ermächtigt war dort zunächst seine Unterschrift bzw. sein Kürzel drunter gesetzt. Man macht sich so natürlich auch keine Freunde am Arbeitsplatz. Ich denke, dass die Kündigung (wenn auch aus hanebüchenen Gründen) nicht lange auf sich warten lassen wird.

Ich würde mich lieber jetzt schon einmal nach einem anderen Job umsehen und intensiv anderweitig bewerben, so lange das Arbeitsverhältnis noch besteht.


Antwort
Zitat
Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006

Original von shcleichernderwolf
Abkürzungen sind ja ebenfalls unzulässig. Eine noterielle Unterschrift müsste dann auf dem Vertrag sein. Aber nein, ich bin mir nicht sicher ob es sich um eine Abkürzung oder initialen handelt.

Ich hab mehr an irgendeine Abkürzung in der Art.. in Vertretung oder irgendwas gedacht. Das war gerade meine Frage, ob du ausschließen kannst, dass das Handzeichen oder die Handzeichen - sofern beides Handzeichen - auf dem Vertrag notariell beglaubigt sind.


Antwort
Zitat
shcleichernderwolf Themenstarter
shcleichernderwolf
Beigetreten: 09.08.2008

Original von eplc
Anhand der Schriftfarbe und weil das Kürzel ppa erst vor der Unterschrift des Prokuristen steht, der die anderen Verträge auch unterzeichnet hat, würde ich sagen, dass es sich dort um 2 verschiedene Unterschriften handelt.

Problematisch dürfte insoweit sicherlich sein, dass der Prokurist zumindest auch unterzeichnet hat. Ggf. hat jemand, der dazu nicht ermächtigt war dort zunächst seine Unterschrift bzw. sein Kürzel drunter gesetzt. Man macht sich so natürlich auch keine Freunde am Arbeitsplatz. Ich denke, dass die Kündigung (wenn auch aus hanebüchenen Gründen) nicht lange auf sich warten lassen wird.

Ich würde mich lieber jetzt schon einmal nach einem anderen Job umsehen und intensiv anderweitig bewerben, so lange das Arbeitsverhältnis noch besteht.

Auf welcher Grundlage sollte man mir dann kündigen? Außerdem muss ich anfügen, dass ich mich mit ALLEN Kollegen in meiner Abteilung sehr gut verstehe. Selbst der Meister würde mich gerne behalten. Die Kollegen und die mittlere Führungsebene meiner Abteilung weiß wie ich arbeite und versteht deshalb selbst nicht, wie es sein kann das ich nicht genommen werde. Das Problem ist einfach, das Managment verfahrt nach einem Zufallsprinzip. Es heißt nicht der Mann ist gut, den müssen wir halten. Es trifft willkürliche Jemanden, ob verdient oder nicht.
Mir würde das sicherlich keiner meiner Kollegen übel nehmen.
Es gab übrigens schonmal den Fall, dass sich 3-4 Leute vor ~7 Jahren dort reingeklagt haben. Diese sind immer noch dort.

Ich hab mehr an irgendeine Abkürzung in der Art.. in Vertretung oder irgendwas gedacht. Das war gerade meine Frage, ob du ausschließen kannst, dass das Handzeichen oder die Handzeichen - sofern beides Handzeichen - auf dem Vertrag notariell beglaubigt sind.

Es wäre schon sehr merkwürdig, wenn man sich extra die Mühe machen würde, um einen Zeitvertrag notariell beglaubigen zu lassen.
Ich bin auch der Meinung, dann hätte man extra mit meinem Zeitvertrag zu einem Notar gehen müssen, welcher ebenfalls seine Unterschrift auf diesen Vertrag hätte setzen müssen, oder zumindest einen Vermekt, Stempel o.ä. dort hätte hinsetzen müssen.
Wenn diese Initialen, oder Abkürzung nicht die Unterschrift eines Notars sein soll, dann kann ich das wohl stark ausschließen.

Keine Ahnung was die Initialen, Abkürzung oder was auch immer dort zu suchen haben.
Möglicherweise steht es auch für: "B"etriebs"R"at.
Aber um es nochmal verständlich zu machen:
Ich besitze ingesammt 3 Vertragsverlängerungen, welche mir alle hier vorliegen.
2 Davon enthalten die deutlich erkennbare Unterschrift: "M.Schmid", mit dem Abschließendem Handzeichen, welches man auf dem Bild sehen kann.
Doch bei meiner 3. Verlängerung, welche aktuell ist, fehlt die Unterschrift M.Schmid komplett, es befindet sich nur diese "Abkürzung" und das Handzeichen darunter, welches man auf dem Foto sieht.

Ich bin wie gesagt der Auffassung, dass es sich hier nicht um eine erkennbare Unterschrift handelt, sondern um ein reines Handzeichen.
Ich habe den Namen ja benannt, dieses "Gekritzel" soll für "Schmid" stehen, beim besten Wille kann ich dort maximal ein S erkennen, was nicht ausreichend ist für eine gültige unterschrift.
Ich weiß nicht ob jemand von euch dort ein "m","i" oder "d" erkennen kann, ich kann es jedenfalls beim besten Willen nicht.
Im übrigen sah es der "Online-Anwalt" ähnlich. Es hätte für ihn auch keinen Unterschied gemacht, ob er mir gut zuredet, oder eben nicht, da das Geld bereits bei der Fragestellung bezahlt wurde.


Antwort
Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011

1. Wieso gehts du hier von einer Anfechtug aus? Was soll der Anfechtungsgrund sein?? Die §§119ff scheiden wohl offensichtlich aus.
2. Gab es Gespräche vor der Vertragsverlängerung?
3. Was hat die fehlende Schriftform für eine Rechtsfolge?
4. Das Bild von der Unterschrift stammt nicht aus einem Vertrag, sondern aus einem Schreiben. Bitte das Original aus dem Verlängerungsvertrag beifügen. Bitte auch aus dem Ursprungsvertrag.
5. Gibt es Ausschlußklauseln, insbes. Fristen im ArbV?
6. Befristung mit oder ohne Sachgrund?


Antwort
Zitat
Esel1987
Beigetreten: 30.07.2006

Original von shcleichernderwolf
Keine Ahnung was die Initialen, Abkürzung oder was auch immer dort zu suchen haben.
Möglicherweise steht es auch für: "B"etriebs"R"at.
Aber um es nochmal verständlich zu machen:
Ich besitze ingesammt 3 Vertragsverlängerungen, welche mir alle hier vorliegen.
2 Davon enthalten die deutlich erkennbare Unterschrift: "M.Schmid", mit dem Abschließendem Handzeichen, welches man auf dem Bild sehen kann.
Doch bei meiner 3. Verlängerung, welche aktuell ist, fehlt die Unterschrift M.Schmid komplett, es befindet sich nur diese "Abkürzung" und das Handzeichen darunter, welches man auf dem Foto sieht.

Ich bin wie gesagt der Auffassung, dass es sich hier nicht um eine erkennbare Unterschrift handelt, sondern um ein reines Handzeichen.
Ich habe den Namen ja benannt, dieses "Gekritzel" soll für "Schmid" stehen, beim besten Wille kann ich dort maximal ein S erkennen, was nicht ausreichend ist für eine gültige unterschrift.
Ich weiß nicht ob jemand von euch dort ein "m","i" oder "d" erkennen kann, ich kann es jedenfalls beim besten Willen nicht.
Im übrigen sah es der "Online-Anwalt" ähnlich. Es hätte für ihn auch keinen Unterschied gemacht, ob er mir gut zuredet, oder eben nicht, da das Geld bereits bei der Fragestellung bezahlt wurde.

Dann geht doch evtl. aus einer Zusammenschau mit den vorausgehenden Verträgen hervor, dass es sich um ein Handzeichen der genannten Person handelt und eben nicht um deren Unterschrift.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Bist du dir sicher, dass deine Referenzurteile noch aktuell sind?

Ich bin beruflich sehr behördennah unterwegs, d.h. dort, wo ziemlich viel Wert auf die Rechtsform gelegt wird - dort seh ich andauernd noch "schlimmere" Unterschriften unter so ziemlich allem.

Wünsche dir viel Erfolg, aber du solltest nicht zu optimistisch sein.


Antwort
Zitat
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