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Rechtsberatung bzgl. Täuschung bei Prüfung

13 Beiträge
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2,223 Ansichten

Hab in einer BWL Klausur die Prüfungsergebnisse gekauft. Professor möchte mir den Modulschein nicht ausstellen, bevor er mit mir gesprochen hat.
Habe in der Prüfung nicht gespickt oder wortwörtlich aus meinen Quellen abgeschrieben.
Bei wem liegt die Beweislast?
Was ist die beste Line?


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12 Antworten
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Beweislast liegt obv beim prof.
Ansonsten anhören was er zu sagen hat und im notfall halt nochmal schreiben. Wenn es dein erstes mal war, wird das ja wahrscheinlich noch gehen.


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DarkZonk
Beigetreten: 21.12.2008
Oldschool Grinder

ich hoffe du wirst exmatrikuliert.


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sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Möglicherweise wird einem "Ergebnisse kaufen" in BWL ja sogar positiv angerechnet...

Aber dass wortwörtlich abschreiben nicht die cleverste Idee sein könnte, darauf bist schon gekommen, oder?

Edit: Habe durch obigen Satz auch herrlich bewiesen, dass ich zu blöd war, den OP zu lesen. Lass das mal aus Peinlichkeitsgründen stehen... ;)


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eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Die Beweislast liegt bei ihm. Aber er wird ja zumindest einen ernsthaften Verdacht haben, wenn er dich sprechen möchte. Du solltest dir vorher überlegen, welche Teile deiner Lösung vielleicht doch etwas zu nah an der Lösungsskizze sind.

Im Übrigen solltest du dich aber fragen, ob das wirklich nötig ist. Wird ja kaum zu schwierig gewesen sein...


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Zitat
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Original von sarc
Möglicherweise wird einem "Ergebnisse kaufen" in BWL ja sogar positiv angerechnet...

:heart:


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nebosback
Beigetreten: 09.11.2009
PokerStrategist

BWL-er Line:

Hingehen, ne 1.0 und Handgeld verlangen, damit du den HiWi-Maulwurf, der die Klausur verkauft hat, öffentlich machst.

Vermutlich bekommst für das Vorgehen gleich noch nen B.Sc. ehrenhalber hinterher.

Im Ernst: Mit den recht dürftig geschilderten Details solltest du kein Problem haben, solange es nicht Ausmaße wie z.B. im Fall L. Lieberum (verkaufte Lösungsskizzen im 2. StEx) hat.
Würd´s mir anhören, was er zu sagen hat (evtl. im Beisein einer zweiten Person) und dann weitersehen. Ganz vergraulen kann man die Leute halt auch nicht, sonst sieht´s bei Abschlussarbeiten hinsichtlich Betreuer/Zweitkorrektor dann auch wieder blöd aus.


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kamikazePoker
Beigetreten: 22.06.2011
PokerStrategist

Ist die Lösung kaufen überhaupt illegal, wenn er Sie nur zum Lernen und nicht in der Klausur benutzt hat?


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pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Sich vorher die lösung zu beschaffen wir schon als täuschungsversuch durchgehen, da bin ich mir ziemlich sicher.
Das größere problem wird aber in der tat derjenige haben, der sie raus gegeben hat.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

prof macht obv. auf einschüchterung. kann er das zeugnis nicht ausstellen aufgrund eines verdachts?


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pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Auf Grund eines Verdachts obv nicht, sonst könnte er ja jeden den er nicht mag duechfallen lassen.


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SkeSh
Beigetreten: 30.03.2009
Oldschool Grinder

Rein aus Interesse: von wem haste denn die Lösungen gekauft? :coolface:
Studiere selber BWL und wenn du nich wortwörtlich abgeschrieben oder so hast, frag ich mich wie das auffallen soll... BWL-Klausuren sind doch meistens so gestellt, dass es nur 1 Lösung gibt, die richtig is. Beispiel: reine Scriptabfrage.


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JoeKehr
Beigetreten: 05.03.2008
PokerStrategist

Aus Interesse, was kostet sowas?

Und warum machst du dafür extra nen 2. Account und postest nicht unter deinem 1. Account?


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