Hi ich muss in der Berufsschule ein 10-15 minütiges Referat über Gewerbeanmeldung halten. Nun hab ich schon sehr viel rausgeschrieben aber hätte da noch eine Frage:
Und zwar wenn man zB. regelmäßig Dienstleistungen gegen Geld verkauft betreibt man automatisch ein Gewerbe und muss dies anmelden.
jetzt hab ich das was gefunden mit Rechtsformen. Wenn man ein Gewerbe anmeldet muss man sich dazu dann immer noch eine Rechtsform aussuchen oO
Das hab ich gefunden wo ich dannach gegoogelt habe:
Geeignete Rechtsform
Die möglichen Rechtsformen eines Gewerbes haben wir in der folgenden Tabelle zusammengestellt.
Rechtsform
Bedingungen, mögliche Vor- oder Nachteile
KleingewerbetreibendeR /
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) Gewerbe wird von einer (Kleingew.) / mehreren (GdbR) Person(en) ausgeübt. Es genügt i.d.R. eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), jedenfalls solange der Umsatz 500.000 €/Jahr bzw. der Gewinn 50.000 €/Jahr nicht übersteigt. Keine Eintragung im Handelsregister nötig, außer es handelt sich um einen "kaufmännischen Geschäftsbetrieb" (Anhaltspunkte dazu sind bspw. hier zu finden). Persönliche Haftung mit Privatvermögen. Namen aller InhaberInnen müssen im Geschäftsverkehr (also z.B. in Briefen) mit Vor- und Zuname angegeben werden.
eingetragener Kaufmann/frau (e.K.) /
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Gewerbe wird von einer (e.K.) / mehreren (OHG) Person(en) ausgeübt. Eintragung im Handelsregister. Berechtigung zur Führung des im Handeslregister eingetragenen Firmennamens (dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irrefürend, sind) mit Zusatz e.K. bzw. OHG. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Persönliche Haftung mit Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Eher ungewöhnlich für eine Neugründung, daher gehen wir hier nicht weiter darauf ein.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) / Unternehmergesellschaft (UG) Gewerbe wird von einer oder mehreren Personen ausgeübt. Eintragung im Handelsregister. Berechtigung zur Führung des im Handeslregister eingetragenen Firmennamens (dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irrefürend, sind) mit Zusatz GmbH. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Haftung nur auf Einlage der GesellschafterInnen beschränkt, das Mindeststammkapital = Mindesthaftsumme muss allerdings 25.000 € betragen (Ausnahme: UG, hier nur 1 Euro Stammkapital nötig; allerdings muss jedes Jahr ein Viertel des Jahresüberschüsses in die Rücklagen eingestellt werden; Ziel ist letztlich doch eine GmbH, nur der Beginn wird für Gründer durch die niedrige Startsumme vereinfacht). Gründungsverfahren langwierig, aber seit letzter Reform Ende 2008 etwas vereinfacht, jedenfalls in Standardfällen.
Aktiengesellschaft (AG) Wenn Ihr wirklich gleich in solchen Grössenordnungen einsteigen wollt, dann können wir Euch mit dieser Kurzeinführung auch nicht helfen.
EDIT: heist das dann, wenn ich alleine ein Gewerbe anmelde bin ic hautomatisch der chef wenn wir mehrere ein Gewerbe aufmachen wollen, muss das in so einer rechtsform geschehen? Und warum macht man sowas ?
mfg