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[Geschlossen] Referat: Gewerbe anmelden fragen

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pushany2lol
Beigetreten: 16.12.2009
Oldschool Grinder

Hi ich muss in der Berufsschule ein 10-15 minütiges Referat über Gewerbeanmeldung halten. Nun hab ich schon sehr viel rausgeschrieben aber hätte da noch eine Frage:

Und zwar wenn man zB. regelmäßig Dienstleistungen gegen Geld verkauft betreibt man automatisch ein Gewerbe und muss dies anmelden.

jetzt hab ich das was gefunden mit Rechtsformen. Wenn man ein Gewerbe anmeldet muss man sich dazu dann immer noch eine Rechtsform aussuchen oO

Das hab ich gefunden wo ich dannach gegoogelt habe:

Geeignete Rechtsform

Die möglichen Rechtsformen eines Gewerbes haben wir in der folgenden Tabelle zusammengestellt.

Rechtsform

Bedingungen, mögliche Vor- oder Nachteile

KleingewerbetreibendeR /
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdbR) Gewerbe wird von einer (Kleingew.) / mehreren (GdbR) Person(en) ausgeübt. Es genügt i.d.R. eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR), jedenfalls solange der Umsatz 500.000 €/Jahr bzw. der Gewinn 50.000 €/Jahr nicht übersteigt. Keine Eintragung im Handelsregister nötig, außer es handelt sich um einen "kaufmännischen Geschäftsbetrieb" (Anhaltspunkte dazu sind bspw. hier zu finden). Persönliche Haftung mit Privatvermögen. Namen aller InhaberInnen müssen im Geschäftsverkehr (also z.B. in Briefen) mit Vor- und Zuname angegeben werden.

eingetragener Kaufmann/frau (e.K.) /
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Gewerbe wird von einer (e.K.) / mehreren (OHG) Person(en) ausgeübt. Eintragung im Handelsregister. Berechtigung zur Führung des im Handeslregister eingetragenen Firmennamens (dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irrefürend, sind) mit Zusatz e.K. bzw. OHG. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Persönliche Haftung mit Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft (KG)

Eher ungewöhnlich für eine Neugründung, daher gehen wir hier nicht weiter darauf ein.
Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH) / Unternehmergesellschaft (UG) Gewerbe wird von einer oder mehreren Personen ausgeübt. Eintragung im Handelsregister. Berechtigung zur Führung des im Handeslregister eingetragenen Firmennamens (dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irrefürend, sind) mit Zusatz GmbH. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Haftung nur auf Einlage der GesellschafterInnen beschränkt, das Mindeststammkapital = Mindesthaftsumme muss allerdings 25.000 € betragen (Ausnahme: UG, hier nur 1 Euro Stammkapital nötig; allerdings muss jedes Jahr ein Viertel des Jahresüberschüsses in die Rücklagen eingestellt werden; Ziel ist letztlich doch eine GmbH, nur der Beginn wird für Gründer durch die niedrige Startsumme vereinfacht). Gründungsverfahren langwierig, aber seit letzter Reform Ende 2008 etwas vereinfacht, jedenfalls in Standardfällen.
Aktiengesellschaft (AG) Wenn Ihr wirklich gleich in solchen Grössenordnungen einsteigen wollt, dann können wir Euch mit dieser Kurzeinführung auch nicht helfen.

EDIT: heist das dann, wenn ich alleine ein Gewerbe anmelde bin ic hautomatisch der chef wenn wir mehrere ein Gewerbe aufmachen wollen, muss das in so einer rechtsform geschehen? Und warum macht man sowas ?

mfg


8 Antworten
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Hallo pushany2lol,

ich habe den Thread mal in das passende Themenforum verschoben :)

Original von pushany2lol

EDIT: heist das dann, wenn ich alleine ein Gewerbe anmelde bin ic hautomatisch der chef wenn wir mehrere ein Gewerbe aufmachen wollen, muss das in so einer rechtsform geschehen? Und warum macht man sowas ?

mfg

Eine Rechtsform muss man bei der Gewerbeanmeldung immer wählen. Wenn Du allein ein Gewerbe anmeldest, bist Du der Geschäftsführer, ja. Wenn ein Gewerbe von mehreren Personen angemeldet wird, muss angegeben werden, wer mit der Geschäftsführung beauftragt wird. Der Grund für die unterschiedlichen Rechtsformen ist in aller Regel der Wunsch nach einer bestimmten Form der Haftung.

Gruß,
michimanni


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von michimanni
Hallo pushany2lol,

ich habe den Thread mal in das passende Themenforum verschoben :)

Original von pushany2lol

EDIT: heist das dann, wenn ich alleine ein Gewerbe anmelde bin ic hautomatisch der chef wenn wir mehrere ein Gewerbe aufmachen wollen, muss das in so einer rechtsform geschehen? Und warum macht man sowas ?

mfg

Eine Rechtsform muss man bei der Gewerbeanmeldung immer wählen. Wenn Du allein ein Gewerbe anmeldest, bist Du der Geschäftsführer, ja. Wenn ein Gewerbe von mehreren Personen angemeldet wird, muss angegeben werden, wer mit der Geschäftsführung beauftragt wird. Der Grund für die unterschiedlichen Rechtsformen ist in aller Regel der Wunsch nach einer bestimmten Form der Haftung.

Gruß,
michimanni

Wobei der Posten des Geschäftsführes in der Theorie auch von einem nicht-Teilhaber besetzt werden kann, was aber wohl sinnfrei ist bei kleinen Unternehmen.


jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

EDIT: heist das dann, wenn ich alleine ein Gewerbe anmelde bin ich automatisch der chef wenn wir mehrere ein Gewerbe aufmachen wollen, muss das in so einer rechtsform geschehen? Und warum macht man sowas ?

Wenn ich ein Gewerbe anmelde, sollte ich immer einen Plan haben.
Die Komponenten Umsatz, Aufwand und Gewinn sind immer dabei.

Als "Chef" habe ich immer das sagen, aber auch die Haftung. Nach außen muß das klar ersichtlich sein. Bei einer Kaptialgesellschaft erfolgt eine Eintragung der wichtigsten Komponenten im Handelsregister.

Die Wahl der Rechtsform richtet sich eben nach Kosten (z.B. für die Gründung), Haftung und Steuern.

Bei deinen Rechtsformen fehlt eine noch populäre Form: die Limited

Hast Du berücksichtigt, daß einige Gewerbe durch die Handwerksrolle geschützt sind? Ich kann also z. B. nicht einfach ein Gewerbe als Elektriker anmelden.


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von jotha

Bei deinen Rechtsformen fehlt eine noch populäre Form: die Limited

Die Limited kannst du aber nicht in Deutschland gründen;)

Es besteht allerdings die Möglichkeit die Ltd. in England zu gründen.

OP hat wohl eher nach den Möglichkeiten in Deutschland gesucht;)


jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Auf irgendeine Art kann er das in das Referat einbauen. Es wurde lange Zeit als unkomplizierte und günstige Möglichkeit offeriert, hier in Deutschland ein Gewerbe günstig zu betreiben.
(Ob das mit der UG jetzt anders ist, kann ich nicht beurteilen.)

Es steht nirgends im Thread, daß das auf Deutschland begrenzt ist.


paula79206
Beigetreten: 15.02.2008
PokerStrategist

Original von pushany2lol
dabei gibt es aber auch Vorschriften, welche Namen nicht erlaubt, weil z.B. irrefürend, sind) mit Zusatz e.K. bzw. OHG. Verpflichtung zur doppelten Buchführung, also erhöhter Aufwand. Persönliche Haftung mit Privatvermögen
mfg

wenn ich mich an den berufsschulunterricht erinner darf es glaub ich auch kein "fake-name" sein..


pushany2lol Themenstarter
pushany2lol
Beigetreten: 16.12.2009
Oldschool Grinder

Okay hab den großteil jetzt hab ich noch ne Frage was genau eine Kapitalgesellschaft ist weil das alles so geschwollen im Internet steht....

Mein Referat ist nun so aufgebaut:

1. Was ist ein Gewerbe?
2. Warum meldet man ein Gewerbe an?
3. Rechtsformen ( Hab ich ne Tabelle gefunden wo die ganzen rechtsformen Gdbr,e.K.,OHG.. etc. erklärt sind mit Vor und Nachteilen)
4. Freie Berufe
5. Wo meldet man ein Gewerbe an ?
6. Welche Behörden werden über die Gewerbeanmeldung informiert?
7. Welche Unterlagen benötigt man um ein Gewerbe anzumelden?
8. Innerhalb welcher Frist entscheidet die Behörde über eine Gewerbeerlaubnis?
9. Besonder Zulassungsvorraussetzungen ( z.B. das ei nHandwerker ein Meisterbrief braucht um als Handwerker ein Gewerbe anzumelden)
10. Steuern ***
11. Gewerbe als Minderjähriger anmelden

Ich denke ich hab damit dann den großteil abgedeckt und das Material reicht für einen 8-10minütigen Vortrag.

Was mir jetzt noch fehlt sind der Punkt Steuern dort habe ich gar nix und im Netz ist das schwer rauszulesen da es find ich kompliziert geschrieben ist und unübersichtlich.

Ich weiß halt nur, das man also freiberufler eben keine Steuern zahlen muss? Da man eben keinen Gewerbeschein braucht und dann auch keine weiteren Behörden informiert werden.
Bei einem normalen Gewerbe gibt es dann solche Sachen wie man darf nicht mehr als 17.500€ im Jahr verdienen sonst muss man Steuern zahlen oder sowas. ABer da find ich rein gar nix im Netz was nützlich ist :(

Habt ihr da paar Sachen? Denke paar Sätze reichen zum Thema Steuern nen Rechenbeispiel werd ich wohl jetzt nicht machen müssen.

mfg


pushany2lol Themenstarter
pushany2lol
Beigetreten: 16.12.2009
Oldschool Grinder

Also hab da zu Steuern noch was gefunden:

Hab das kurz so geschrieben stimmt der Text innhaltlich?

Alle Personen die ein Unternehmen betreiben, sind verpflichtet Einkommenssteuern zu zahlen. Alle Gesellschafter die einen Gewerbeschein besitzen, müssen zusätzlich noch Gewerbesteuern von ihrem Gewinn zahlen. Bei Freiberuflern entfällt diese Gewerbesteuer.
Es wird keine Umsatzsteuer erhoben, wenn der Gesamtumsatz in vorherigen Jahr unter 17.500€ lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht die 50.000€ übersteigt sonst fällt eine Umsatzsteuer von 19% an. Heilberufe wie Ärzte müssen keine Umsatzsteuer zahlen.

Einkommenssteuer zahlt jeder egal ob Gewerbebetreiber oder Freiberufler oder? Da ein Freiberufler ja an sich kein Gewerbe hat. Und ich hab gefunden das man die Gewerbesteuer von seinem Gewinn zahlen muss. Was ist wenn man minus macht entfallen dann die Gewerbesteuern?

Und kommen zu den zwei Steuern noch weitere dazu?

mfg


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