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Statistik Aufgabe - Beschwerde einlegen?

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Krach-Bumm-Ente
Beigetreten: 01.05.2006
BlackMember

Hi,

wir hatten folgende Aufgabe in einer Statistik-Prüfung:

Ein Merkmal A tritt in einer Population mit der Wahrscheinlichkeit .8 auf, ein Merkmal B mit der Wahrscheinlichkeit .5.
Wird eine Person zufällig aus der Population gezogen, zeigt sie mit einer Wahrscheinlichkeit von .9 mindestens eines der beiden Merkmale.

a) Berechnen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer randomisiert gezogenen Person A nicht auftritt.

b) Berechnen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass bei einer randomisiert gezogenen Person B nicht auftritt.

c) Berechnen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass A und B auftreten.

Multiple-Choice mit Antwörtmöglichkeiten 0.1, 0.2, 0.3, 0.4, 0.5, 0.6, 0.8, 0.9 für alle drei Aufgaben.

Finde die Aufgabe ziemlich wirr, weil keiner so genau wusste, ob die Angabe mit den 90% nur Ablenkung ist und die Lösungen 20%, 50% und 40% sind, oder ob die 90% auch noch einberechnet werden müssen.
Kann man nur mit den Angaben P(A)=.8 und P(B)=.5 nicht ausrechnen, was die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Person mindestens ein Merkmal zeigt? Wenn ja, und da nicht .9 rauskommt, dann wäre die Angabe ja falsch.
Es wurde jetzt schon vermutet, dass .9 als Angabe völlig irrelevant sei.
Ich hab bei c) .8*.5*.9 gerechnet und dann halt .36 rausbekommen. Da es MC war und nur .3 und .4 als Möglichkeit gegeben waren hab ich .4 genommen und bin da auf der sicheren Seite.
Bei a) und b) haben viele einfach .2 bzw .5 genommen. Ich hab das Komplementärereignis berechnet (P(A)=.9*.8=.72, 1-.72=.28~.3) und hab halt .3 bei a) rausbekommen, bei b) entsprechend .5.

Kann man die Aufgabe überhaupt eindeutig lösen oder würde ggf. eine Beschwerde Sinn machen wenn es als falsch ausgelegt wird?


Antwort
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5 Antworten
pmatze
Beigetreten: 06.03.2010
PokerStrategist

P(a)=0.8
P(b)=0.5
P(aub)=0.9

P(-a)=1-0.8=0.2
P(-b)=1-.5=0.5
P(anb)=P(a)+P(b)-P(aub)=0.4, also alles richtig gemacht xD ah ne a) ja nicht, schade.

beim letzten rechnest du die wahrscheinlichkeit, dass das ereignis in a liegt zusammen mit der wahrscheinlichkeit das es in b liegt. wenn du überlegst sind die ereignisse im schnitt (a und b) jetzt doppelt drin und der rest einfach. wenn du jetzt die vereinigung a oder b abziehst, bleiben nur die doppelten, also der schnitt über.


Antwort
Zitat
philwen
Beigetreten: 13.05.2007
Oldschool Grinder

da gibts eigentlich keinen raum für doppeldeutigkeiten...

zeichne mal ein venndiagramm und überlege welchen flächen den wahrscheinlichkeiten entsprechen...

bei a) und b) einfach die gegenwahrscheinlichkeiten nehmen, bei c) kommt 0,4 raus...


Antwort
Zitat
Krupsinator
Beigetreten: 24.05.2010
PokerStrategist

Sehe ich vom lösungstechnischen her wie die anderen beiden und imo sind da auch keine großen Doppeldeutigkeiten.

Klar, könnte weniger verwirrend gestellt sein, grade bei a) und b) sind sicher viele auf der falschen Fährte gewesen aber das gehört bei einfachen stochastischen Aufgaben nunmal n bisschen dazu (rausfinden was man rechnen muss ist meist schwerer als rauszufinden wie mans berechnen muss).

Denke da lohnt ein Einspruch nicht. Vorausgesetzt die Lösungen sind halt wirklich 0,2; 0,5; 0,4.

Sollten die "richtigen" Lösungen andere sein würde ne Beschwerde lohnen, so sehe ich da aber keine Erfolgsaussicht und auch keine Notwendigkeit.


Antwort
Zitat
pmatze
Beigetreten: 06.03.2010
PokerStrategist

---hier stand mist, bzw. besser lesen, deutsche Grammatik is nich so leicht^^

Aus P(a)=.8 und P(b)=0.5 lässt sich nur sagen das P(aub) in [0.8,1] liegt


Antwort
Zitat
itbmotw
Beigetreten: 03.03.2007
Oldschool Grinder

Original von Krach-Bumm-Ente

Kann man nur mit den Angaben P(A)=.8 und P(B)=.5 nicht ausrechnen, was die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Person mindestens ein Merkmal zeigt?

Nein kann man nicht, der ganz einfache Grund ist, dass A und B nicht unabhängig sein müssen. Daher braucht man für Aufgabenteil c) auch unbedingt die 0.9


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