Hallo zusammen,
Ich hoffe mal hier passt es am besten hin, denn ich hätte eine recht konkrete Frage, kenne aber keinen Steuerberater persönlöich oder jemanden anderen der mir zu dem konkreten Fall hier was sagen konnte.
Folgende Situation:
- Paar heiratet Ende Mai
- Kind kommt Anfang August
- Er bezieht ALG 1 bis Ende Januar (Steuerklasse im Antrag war 1, Höhe 540€)
- Sie ist berufstätig (etwa 1,5k Netto), momentan im Berufsverbot, nach der Geburt Elterngeld
Auf Grund der Hochzeit rutschen beide in Steuerklasse 4. Beim ALG1 gilt aber noch die 1 bis man es ändert bzw. bis spätestens Januar 2015. Elterngeld und ALG1 sind beide steuerfrei.
Die Frage, die sich mir stellt ist, bekommt man in diesem Szenario monatlich mehr Geld raus, wenn er in die 3 geht und Sie in die 5? Muss man dann Nachzahlungen bei der nächsten Steuereklärung fürchten?
Oder andersrum? Also Sie in 3 und er in 5? Oder sollten einfach beide in der 4 bleiben, da es keinen Unterschied macht?
Der Gedanke ist halt der, dass man in der 3 beim ALG mehr Geld erhält und die 5 für Sie ja zu keinerlei Abzügen beim Elterngeld führt. Das würde ja mehr monatliches Netto ohne Nachteile bedeuten, doer verstehe ich hier was falsch?
Sobald er wieder n Job findet kann man das ja ändern bzw. würde er ja wegen des wahrscheinlich höheren Verdienstes (Akademiker) eh die 3 und Sie die 5 nehmen, oder?
Bin halt voll der Steuernoob und hofffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Danke