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Steuerklassen - Elterngeld und ALG1 - was ist zu beachten?

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Mahlzahn
Beigetreten: 21.05.2006
Elite Grinder

Hallo zusammen,

Ich hoffe mal hier passt es am besten hin, denn ich hätte eine recht konkrete Frage, kenne aber keinen Steuerberater persönlöich oder jemanden anderen der mir zu dem konkreten Fall hier was sagen konnte.

Folgende Situation:
- Paar heiratet Ende Mai
- Kind kommt Anfang August
- Er bezieht ALG 1 bis Ende Januar (Steuerklasse im Antrag war 1, Höhe 540€)
- Sie ist berufstätig (etwa 1,5k Netto), momentan im Berufsverbot, nach der Geburt Elterngeld

Auf Grund der Hochzeit rutschen beide in Steuerklasse 4. Beim ALG1 gilt aber noch die 1 bis man es ändert bzw. bis spätestens Januar 2015. Elterngeld und ALG1 sind beide steuerfrei.

Die Frage, die sich mir stellt ist, bekommt man in diesem Szenario monatlich mehr Geld raus, wenn er in die 3 geht und Sie in die 5? Muss man dann Nachzahlungen bei der nächsten Steuereklärung fürchten?
Oder andersrum? Also Sie in 3 und er in 5? Oder sollten einfach beide in der 4 bleiben, da es keinen Unterschied macht?

Der Gedanke ist halt der, dass man in der 3 beim ALG mehr Geld erhält und die 5 für Sie ja zu keinerlei Abzügen beim Elterngeld führt. Das würde ja mehr monatliches Netto ohne Nachteile bedeuten, doer verstehe ich hier was falsch?

Sobald er wieder n Job findet kann man das ja ändern bzw. würde er ja wegen des wahrscheinlich höheren Verdienstes (Akademiker) eh die 3 und Sie die 5 nehmen, oder?

Bin halt voll der Steuernoob und hofffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Danke :)


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12 Antworten
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Nach der Ekst-Erklärung sollte eigentlich immer die gleiche Summe an Steuern gezahlt worden sein. Ich will dafür jetzt nicht die Hand ins Feuer legen, aber afaik führt die Wahl der Lohnsteuerklasse nur zur Nachzahlung/Erstattung durchs FA...die gesamte Belastung sollte konstant bleiben...mag aber sein, dass ALG/Elterngeld hier eine Ausnahme bilden.


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Zitat

Original von FiftyBlume
Nach der Ekst-Erklärung sollte eigentlich immer die gleiche Summe an Steuern gezahlt worden sein. Ich will dafür jetzt nicht die Hand ins Feuer legen, aber afaik führt die Wahl der Lohnsteuerklasse nur zur Nachzahlung/Erstattung durchs FA...die gesamte Belastung sollte konstant bleiben...mag aber sein, dass ALG/Elterngeld hier eine Ausnahme bilden.

Bevor ich den Thread geöffnet habe, dachte ich mir bereits, dass du deinen Senf hier mal wieder beizutragen hast und das mal wieder ohne Ahnung von der Materie.

An den OP:
Wende dich an die jeweiligen Stellen und lass dich beraten.
Eine 100% korrekte Antwort werden dir 99 % der User hier nicht geben können und die 1 % die es können, haben darauf keine Lust, weil das Thema sehr komplex ist und Fehler leicht gemacht werden können.


Antwort
Zitat
Mahlzahn Themenstarter
Mahlzahn
Beigetreten: 21.05.2006
Elite Grinder

Ok, ich dachte mir versuch macht kluch...oder so... ;)

Das Problem ist halt, dass das Finanzamt mir keine genaue Aussage geben konnte (O-Ton: Wahrscheinlich ist 4/4 am besten, komtm aber drauf an wie das Elterngeld erhoben wird, also ob da die Steuerklasse ne Rolle spielt) und die vom Arbeitsamt schicken mich mit der Anfrage zum Finanzamt :rolleyes: Und wegen so nem Ding kostenpflichtige Steuerberatung in Anspruch zu nehmen, finde ich jetzt nicht so prickelnd...


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von feymo2112

Original von FiftyBlume
Nach der Ekst-Erklärung sollte eigentlich immer die gleiche Summe an Steuern gezahlt worden sein. Ich will dafür jetzt nicht die Hand ins Feuer legen, aber afaik führt die Wahl der Lohnsteuerklasse nur zur Nachzahlung/Erstattung durchs FA...die gesamte Belastung sollte konstant bleiben...mag aber sein, dass ALG/Elterngeld hier eine Ausnahme bilden.

Bevor ich den Thread geöffnet habe, dachte ich mir bereits, dass du deinen Senf hier mal wieder beizutragen hast und das mal wieder ohne Ahnung von der Materie.

An den OP:
Wende dich an die jeweiligen Stellen und lass dich beraten.
Eine 100% korrekte Antwort werden dir 99 % der User hier nicht geben können und die 1 % die es können, haben darauf keine Lust, weil das Thema sehr komplex ist und Fehler leicht gemacht werden können.

War mir sofort klar, dass du wieder was sinnloses drunterschreiben musstest um dich besser zu fühlen...erklär doch mal, was an der Aussage falsch war;)

Wie üblich wirst du es nicht können und nichts dazu sagen...


Antwort
Zitat

Original von FiftyBlume

Original von feymo2112

Original von FiftyBlume
Nach der Ekst-Erklärung sollte eigentlich immer die gleiche Summe an Steuern gezahlt worden sein. Ich will dafür jetzt nicht die Hand ins Feuer legen, aber afaik führt die Wahl der Lohnsteuerklasse nur zur Nachzahlung/Erstattung durchs FA...die gesamte Belastung sollte konstant bleiben...mag aber sein, dass ALG/Elterngeld hier eine Ausnahme bilden.

Bevor ich den Thread geöffnet habe, dachte ich mir bereits, dass du deinen Senf hier mal wieder beizutragen hast und das mal wieder ohne Ahnung von der Materie.

An den OP:
Wende dich an die jeweiligen Stellen und lass dich beraten.
Eine 100% korrekte Antwort werden dir 99 % der User hier nicht geben können und die 1 % die es können, haben darauf keine Lust, weil das Thema sehr komplex ist und Fehler leicht gemacht werden können.

War mir sofort klar, dass du wieder was sinnloses drunterschreiben musstest um dich besser zu fühlen...erklär doch mal, was an der Aussage falsch war;)

Wie üblich wirst du es nicht können und nichts dazu sagen...

Erkläre mir mal, was an deiner Aussage richtig war.
Mein Tipp war vernünftig und zwar sollte er sich Hilfe holen.
Und um das Geheule später nicht allzu groß werden zu lassen, wenn man sich nicht informiert hat, sollte man ruhig auch mal 100 € in die Hand nehmen.
Es gibt auch Kanzleien, die beraten bei sowas kostenlos, weil die sich ein Folgemandat versprechen.

Ich sage zu dem Thema nichts, weil die Informationen nicht vollständig sind.
Bevor ich, wie du, sofort Aussagen raushauen, muss ich erst die Fakten kennen, da pauschale Aussagen mit hätte wenn vielleicht OP hier nicht weiterbringen.
Aber Hauptsache zu allem was sagen!


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Die Wahl der Lohnsteuerklasse für Verheiratete ändert i.d.R. nichts an der gesamten Steuerschuld.

Das Beiträge in einem Forum keine vollumfängliche Beratung durch einen Steuerberater ersetzen sollte jedem klar sein ;-)

Und für OP ist die Info, dass man mit der Wahl der Steuerklasse also "nur" den Zeitpunkt der Zahlung beeinflusst vllt schon hilfreich ;-)


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von FiftyBlume
Die Wahl der Lohnsteuerklasse für Verheiratete ändert i.d.R. nichts an der gesamten Steuerschuld.

Das Beiträge in einem Forum keine vollumfängliche Beratung durch einen Steuerberater ersetzen sollte jedem klar sein ;-)

Und für OP ist die Info, dass man mit der Wahl der Steuerklasse also "nur" den Zeitpunkt der Zahlung beeinflusst vllt schon hilfreich ;-)

#Dieses


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Zitat
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007
PokerStrategist

Ganz so einfach ist es meiner Meinung nach nicht.

Allein das beispiel, dass sich das Elterngeld nach dem Netto(!) des Elternteils in Elternzeit richtet, zeigt schon, dass die Wahl der Steuerklasse einen Einfluss auf das Gesamtnetto haben kann. Wie es allerdings im konkreten Fall aussieht, kann ich nicht sagen.


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Zitat
Mahlzahn Themenstarter
Mahlzahn
Beigetreten: 21.05.2006
Elite Grinder

Also was ich weiß ist dass man die Höhe des Elterngeldes durch die Steuerklasse VOR Erhalt des Elterngeldes beeinflussen kann. D.h. wenn man früh weiß dass sie schwanger ist bzw. man konkret ein Kind plant, dann wechselt sie so früh wie möglich in die 3 und er nimmt die 5. Sobald das Elterngeld gezahlt wird, wechselt man zurück. Wenn das Elterngeld ausläuft nimmt man wieder was dem Einkommen entspricht.

Meine Idee ist nun, dass ich jetzt wenn das Elterngeld gezahlt wird, in die 3 gehe um mehr ALG zu kriegen und sie in die 5 geht, weil die Höhe des Elterngeldes davon ja nicht mehr betroffen ist. Und da beides steuerfrei ist haben wir ja keinen steuerlichen Nachteil dadurch... Ich bin mir aber halt nicht sicher ob ich das so 100% korrekt erfasst habe ;)


Antwort
Zitat
kirazer
Beigetreten: 03.06.2009
PokerStrategist

Afaik wir ALG I doch auch nach dem letzten Durchschnittsnetto gezahlt.

Zu beachten ist, dass ein Antrag auf Steuerklassenwechsel nur ein mal im Kalenderjahr gestellt werden kann.


Antwort
Zitat
mcashraf
Beigetreten: 18.08.2006
Oldschool Grinder

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.

Wenn Deine Frau in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht, solltest Du mit der Steuerklassenwahl dafür sorgen, dass sie soviel netto wie möglich rausbekommt, insbesondere wenn Du derzeit kein Einkommen hast und deshalb Deine Steuerklasse egal ist.

Also ist vermutlich Steuerklasse 3/5 die beste Wahl. Du gehst in 5, sie in 3. Dir ist die miese Steuerklasse 5 egal, sie bekommt in Steuerklasse 3 das meiste raus.

Warum solltest Du anschließend in die 3 gehen? Als ALG-Empfänger ist die Steuerklasse doch egal, das ALG verändert sich doch nicht?

Disclaimer: Nur Vermutungen, Halbwissen, eigene Erfahrungen, keine Beratung.


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Zitat
Mahlzahn Themenstarter
Mahlzahn
Beigetreten: 21.05.2006
Elite Grinder

Original von mcashraf
Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach dem Nettoeinkommen der letzten 12 Monate.

Wenn Deine Frau in Elternzeit geht und Elterngeld bezieht, solltest Du mit der Steuerklassenwahl dafür sorgen, dass sie soviel netto wie möglich rausbekommt, insbesondere wenn Du derzeit kein Einkommen hast und deshalb Deine Steuerklasse egal ist.

Also ist vermutlich Steuerklasse 3/5 die beste Wahl. Du gehst in 5, sie in 3. Dir ist die miese Steuerklasse 5 egal, sie bekommt in Steuerklasse 3 das meiste raus.

Warum solltest Du anschließend in die 3 gehen? Als ALG-Empfänger ist die Steuerklasse doch egal, das ALG verändert sich doch nicht?

Disclaimer: Nur Vermutungen, Halbwissen, eigene Erfahrungen, keine Beratung.

Disclaimer: Merkt man da das meiste leider falsch ist ;) Problem hat sich auch erledigt und hier kann zu.


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