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Überblick Tötungs- / Körperverletzungsdelikte

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Michael_M112
Beigetreten: 30.08.2007
Elite Grinder

Tach,

habe ich das richtig verstanden?

Mord = Tötungsabsicht + niedere Beweggründe
Totschlag = Tötungsabsicht - niedere Beweggründe
KV mit Todesfolge = vorsätzliche KV ohne Tötungsabsicht
Fahrlässige Tötung = fahrlässige Tötung

fahrlässige KV mit Todesfolge: gibts nicht (entspricht fahrlässiger Tötung)

Und wenn ich jemandem mit einem gefährlichen Werkzeug ein Auge aussteche, ist das dann gefährliche oder schwere KV?

Danke.


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Zitat
3 Antworten
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Hmm, nein:

- Tötungsabsicht iSv. dolus directus 1. Grades wird nirgendwo vorausgesetzt. Was du meinst ist Vorsatz.

- Totschlag = vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen
- Mord = Totschlag + in § 211 StGB genanntes subjektives oder objektives (qualifizierendes) Merkmal
- KV mit Todesfolge = vorsätzliche Körperverletzung + fahrlässige Todesfolge (+ Unmittelbarkeitszusammenhang, der beides verknüpft) [sog. Erfolgsqualifikation, § 18 StGB]
- Fahrlässige Tötung ist selbsterklärend
- Fahrlässige KV mit Todesfolge ist schlicht fahrlässige Tötung, ja.
- Mit gefährlichem Werkzeug ins Auge stechen: Kommt drauf an, denn §§ 223 I, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB ist ein qualifiziertes Vorsatzdelikt, § 226 I Nr. 1 StGB wiederum eine Erfolgsqualifikation (s.o.).


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Zitat
Michael_M112 Themenstarter
Michael_M112
Beigetreten: 30.08.2007
Elite Grinder

Teil I habe ich verstanden. Danke.

Zu Teil II

vorsätzlich auf jmd. einstechen ist gefährliche KV und wenn ich dabei - mindestens fahrlässig - das Auge treffe, wird daraus schwere KV. Richtig?
(mit "wird daraus" meine ich laienhaft: erfolgt die Bestrafung nach)


Antwort
Zitat
eplc
Beigetreten: 23.01.2005
Elite Grinder

Bitte. :)

Ja, so kann man das ausdrücken.


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