Tach,
habe ich das richtig verstanden?
Mord = Tötungsabsicht + niedere Beweggründe
Totschlag = Tötungsabsicht - niedere Beweggründe
KV mit Todesfolge = vorsätzliche KV ohne Tötungsabsicht
Fahrlässige Tötung = fahrlässige Tötung
fahrlässige KV mit Todesfolge: gibts nicht (entspricht fahrlässiger Tötung)
Und wenn ich jemandem mit einem gefährlichen Werkzeug ein Auge aussteche, ist das dann gefährliche oder schwere KV?
Danke.