Original von Siedepunkt
Wenn der Arbeitnehmer am 26.3.18 nicht erscheint, kann der Arbeitgeber eine rechtlich einwandfreie verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die wird vor jedem Arbeitsgericht standhalten.
Da eh schon zum 31.03. gekündigt wurde ist diese 2. Kündigung aber witzlos, denn den Urlaubsanspruch muss er trotzdem noch finanziell ausgleichen.
Als Arbeitnehmer würde ich egal ob mit oder ohne Krankmeldung da nicht mehr hingehen. Scheiss auf die fristlose Kündigung eines eh schon gekündigten Arbeitsverhältniss!