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Urlaubsanspruch nach Kündigung

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Faultier911
Beigetreten: 26.03.2011
PokerStrategist

Original von Siedepunkt
Wenn der Arbeitnehmer am 26.3.18 nicht erscheint, kann der Arbeitgeber eine rechtlich einwandfreie verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die wird vor jedem Arbeitsgericht standhalten.

Da eh schon zum 31.03. gekündigt wurde ist diese 2. Kündigung aber witzlos, denn den Urlaubsanspruch muss er trotzdem noch finanziell ausgleichen.

Als Arbeitnehmer würde ich egal ob mit oder ohne Krankmeldung da nicht mehr hingehen. Scheiss auf die fristlose Kündigung eines eh schon gekündigten Arbeitsverhältniss!


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Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von Faultier911

Original von Siedepunkt
Wenn der Arbeitnehmer am 26.3.18 nicht erscheint, kann der Arbeitgeber eine rechtlich einwandfreie verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die wird vor jedem Arbeitsgericht standhalten.

Da eh schon zum 31.03. gekündigt wurde ist diese 2. Kündigung aber witzlos, denn den Urlaubsanspruch muss er trotzdem noch finanziell ausgleichen.

Als Arbeitnehmer würde ich egal ob mit oder ohne Krankmeldung da nicht mehr hingehen. Scheiss auf die fristlose Kündigung eines eh schon gekündigten Arbeitsverhältniss!

Nicht unbedingt. Neben den Nachteilen für den Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber seinen Schadenersatzanspruch geltend machen. Wie bereits gesagt, kann er da einiges rausholen.


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Zitat
72o
72o
Beigetreten: 14.03.2008
PokerStrategist

Du vergisst die mögliche Sperre des ALG I für 3(!) Monate. Das sollte man imho unbedingt vermeiden!


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Zitat
knorki
Beigetreten: 10.07.2008
PokerStrategist

Wie gings nun weiter OP?


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Zitat
Faultier911
Beigetreten: 26.03.2011
PokerStrategist

Original von 72o
Du vergisst die mögliche Sperre des ALG I für 3(!) Monate. Das sollte man imho unbedingt vermeiden!

es geht ja nur um 1 woche, der vertrag ist eh bereits gekündigt. jede wette, dass niemand für 1 woche eine sperre beim ALG bekommt

die 3 monate sperre gibt es allenfalls bei einer selbst verschuldeten kündigung in einem ungekündigten arbeitsverhältnis.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von Faultier911

Original von 72o
Du vergisst die mögliche Sperre des ALG I für 3(!) Monate. Das sollte man imho unbedingt vermeiden!

es geht ja nur um 1 woche, der vertrag ist eh bereits gekündigt. jede wette, dass niemand für 1 woche eine sperre beim ALG bekommt

die 3 monate sperre gibt es allenfalls bei einer selbst verschuldeten kündigung in einem ungekündigten arbeitsverhältnis.

Die Sperrzeit beträgt nach §159 I Nr.1 SGB III in Verbindung mit §159 III Nr.1 SGB III drei Wochen.


Antwort
Zitat
Kick4Ass
Beigetreten: 04.05.2007
Oldschool Grinder

Original von Faultier911

Original von 72o
Du vergisst die mögliche Sperre des ALG I für 3(!) Monate. Das sollte man imho unbedingt vermeiden!

es geht ja nur um 1 woche, der vertrag ist eh bereits gekündigt. jede wette, dass niemand für 1 woche eine sperre beim ALG bekommt

die 3 monate sperre gibt es allenfalls bei einer selbst verschuldeten kündigung in einem ungekündigten arbeitsverhältnis.

Da täuscht Du Dich aber.


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Zitat
Knudsen
Beigetreten: 19.07.2005
Oldschool Grinder

Antwort
Zitat
Faultier911
Beigetreten: 26.03.2011
PokerStrategist

Antwort
Zitat
StoniMahoni77
Beigetreten: 17.03.2008
Oldschool Grinder

Vielen Dank für das Update :|


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Zitat
72o
72o
Beigetreten: 14.03.2008
PokerStrategist

Original von Siedepunkt

Original von Faultier911

Original von 72o
Du vergisst die mögliche Sperre des ALG I für 3(!) Monate. Das sollte man imho unbedingt vermeiden!

es geht ja nur um 1 woche, der vertrag ist eh bereits gekündigt. jede wette, dass niemand für 1 woche eine sperre beim ALG bekommt

die 3 monate sperre gibt es allenfalls bei einer selbst verschuldeten kündigung in einem ungekündigten arbeitsverhältnis.

Die Sperrzeit beträgt nach §159 I Nr.1 SGB III in Verbindung mit §159 III Nr.1 SGB III drei Wochen.

Du hast Recht. Die normale Sperrzeit wäre übrigens 12 Wochen. Ich hatte mich da getäuscht.


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Zitat
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