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Urlaubsanspruch nach Kündigung

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SteveWarris
Beigetreten: 28.03.2007
Oldschool Grinder

Dann wird sich eben auf erhebliche Störungen im Betriebsablauf berufen bei einem 2-3 Mann-Betrieb, wenn einer einfach so nicht kommt.

Fußballspieler vollmotzen bei Leistungsverweigerung wenn die eh den Verein verlassen aber bei "Bienchen" ist das ok?

Einfach die restlichen Verbindlichkeiten abarbeiten und gut. Ist ja nicht so das man sich da noch groß den Arsch aufreißen muss dann. Körperliche Anwesenheit reicht ja.


Antwort
Zitat
nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014
Poker Player

Versteh auch nicht warum sie eine Abmahnung bekommt und gleichzeitig die fristlose Kündigung.

Normalerweise Abmahnung -> wiederholter Vorfall -> Kündigung

Bei schwerwiegenden Sachen geht ohne Abmahnung die Fristlose Kündigung.

Einfach so wegbleiben geht halt nicht ohne Genehmigung. Krank melden -> hindert ihm zwar nicht eine fristlose hinterherzuhauen aber die Kündigung wird im Ernstfall vor Gericht nicht stand halten. Krankschreibung geht auch bis zu einem Gewissen Zeitraum (ich glaub max 3 tage) rückwirkend.


Antwort
Zitat
guhruuu
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

Original von SteveWarris
Dann wird sich eben auf erhebliche Störungen im Betriebsablauf berufen bei einem 2-3 Mann-Betrieb, wenn einer einfach so nicht kommt.

Fußballspieler vollmotzen bei Leistungsverweigerung wenn die eh den Verein verlassen aber bei "Bienchen" ist das ok?

Einfach die restlichen Verbindlichkeiten abarbeiten und gut. Ist ja nicht so das man sich da noch groß den Arsch aufreißen muss dann. Körperliche Anwesenheit reicht ja.

Was an Resturlaub hast du nicht verstanden?

Dringende betriebliche Belange stehen den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers entgegen. Solche liegen nicht schon dann vor, wenn durch den Urlaub des Arbeitnehmers Störungen auftreten, die ohnehin notwendig hiermit verbunden sind.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von guhruuu

Original von SteveWarris
Dann wird sich eben auf erhebliche Störungen im Betriebsablauf berufen bei einem 2-3 Mann-Betrieb, wenn einer einfach so nicht kommt.

Fußballspieler vollmotzen bei Leistungsverweigerung wenn die eh den Verein verlassen aber bei "Bienchen" ist das ok?

Einfach die restlichen Verbindlichkeiten abarbeiten und gut. Ist ja nicht so das man sich da noch groß den Arsch aufreißen muss dann. Körperliche Anwesenheit reicht ja.

Was an Resturlaub hast du nicht verstanden?

Dringende betriebliche Belange stehen den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers entgegen. Solche liegen nicht schon dann vor, wenn durch den Urlaub des Arbeitnehmers Störungen auftreten, die ohnehin notwendig hiermit verbunden sind.

Auch wenn sie einen Anspruch auf Urlaub hat, bedeutet dies nicht, dass sie diesen ohne Genehmigung des Arbeitgebers einfach nehmen darf. Und der Arbeitgeber hat hier die Genehmigung verweigert.
Was verstehst du an der rechtlichen Situation nicht?


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von nemesis0381
Versteh auch nicht warum sie eine Abmahnung bekommt und gleichzeitig die fristlose Kündigung.

Normalerweise Abmahnung -> wiederholter Vorfall -> Kündigung

Bei schwerwiegenden Sachen geht ohne Abmahnung die Fristlose Kündigung.

Einfach so wegbleiben geht halt nicht ohne Genehmigung. Krank melden -> hindert ihm zwar nicht eine fristlose hinterherzuhauen aber die Kündigung wird im Ernstfall vor Gericht nicht stand halten. Krankschreibung geht auch bis zu einem Gewissen Zeitraum (ich glaub max 3 tage) rückwirkend.

So wie ich dein Beitrag verstanden habe, gab es eine Abwahnung wegen Nichterscheinens zur Arbeit und der Arbeitgeber hat ihr für das weitere Fernbleiben eine fristlose Kündigung angedroht, aber nicht ausgesprochen.


Antwort
Zitat
TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006
Elite Grinder

Original von trekula

Original von SteveWarris
Bei Kündigungen:
-Ob Urlaub gegeben werden kann oder Payout gibt, entscheidet der Arbeitgeber.

Bis auf diese Aussage stimme ich Deinem Post zu.
Grundsätzlich ist der Urlaub zu genehmigen!
Da der Freundin betriebsbedingt gekündigt wurde, fallen mir nicht viele Möglichkeiten ein, dies zu umgehen. Ein auslaufendes Projekt an dem sie mitgearbeitet hat wäre z.B. so ein Fall.

Das ist einfach falsch. Selbst wenn er zu genehmigen wäre (also ein Anspruch bestünde), kann der AN nicht einfach gegen den Willen des AG entscheiden. Es müsste dann eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht beantragt werden.


Antwort
Zitat
nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014
Poker Player

@ Siedepunkt: ja stimmt, da habe ich mich wohl verlesen.

Das mit den Anspruch auf Urlaub würde ja eigentlich schon hier geklärt.

Was ich noch fragwürdig finde: betriebliche Kündigung bedeutet ja eigentlich grob gesagt es ist nicht genug Arbeit da um alle Leute zu beschäftigen, also fallen Arbeitsplätze weg. Also eine betriebliche Kündigung wird ausgesprochen aber kein Urlaub genehmigt :thinking:

Alternativ könnte der Arbeitgeber einfach mal so gekündigt haben und hat einfach betrieblichen Grund reingeschrieben weil sein wahrer Grund nicht zulässig wäre. So etwas wie AN ist zu oft Krank, etc.....


Antwort
Zitat
flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007
PokerStrategist

wenn der urlaub vor dem arbeitsgericht eingeklagt werden kann, mit welcher rechtlichen handhabe kann da denn der ag diesen verweigern. widerspricht sich das nicht irgendwie??


Antwort
Zitat
nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014
Poker Player

Na ja AG hofft auf dummen AN der sich alles gefallen lässt.


Antwort
Zitat
shugana
Beigetreten: 09.04.2007
PokerStrategist

Original von Paxis

Original von RLcAnWait
würde einfach zum arzt gehen und die letzte woche noch krank feiern, der chef ist obv ein riesen arschloch und deine freundin hat von ihm eh nix mehr zu erwarten

this und dann das urlaubsgeld ausbezahlen lassen :f_rolleyes:

genau das da.

Ums auf die Spitze zu treiben noch zum Psychologen wegen Mobbing, Anwalt sowieso weils immer besser ist und zu guter letzt zum Betriebsrat und/oder Gleichstellungsbeauftragten, wenn man noch Lust auf Krieg hat.


Antwort
Zitat
TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006
Elite Grinder

Original von flowIIpoker
wenn der urlaub vor dem arbeitsgericht eingeklagt werden kann, mit welcher rechtlichen handhabe kann da denn der ag diesen verweigern. widerspricht sich das nicht irgendwie??

Weil immer die rechtliche Frage besteht, ob überhaupt ein Anspruch besteht (dringende betriebliche Interesse des AG). Daher gibt es ein Risiko den Prozess zu verlieren und so Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu produzieren.


Antwort
Zitat
kelric
Beigetreten: 16.11.2007
PokerStrategist

Ob OP hier mal wieder delivered...?


Antwort
Zitat
HoRRoR
Beigetreten: 11.02.2005
BlackMember

wir wollen nen update wie es nun gelaufen ist gestern/heute!


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Zitat
72o
72o
Beigetreten: 14.03.2008
PokerStrategist

#


Antwort
Zitat
PaxiFixi
Beigetreten: 19.03.2007
PokerStrategist
Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von nemesis0381
@ Siedepunkt: ja stimmt, da habe ich mich wohl verlesen.

Das mit den Anspruch auf Urlaub würde ja eigentlich schon hier geklärt.

Was ich noch fragwürdig finde: betriebliche Kündigung bedeutet ja eigentlich grob gesagt es ist nicht genug Arbeit da um alle Leute zu beschäftigen, also fallen Arbeitsplätze weg. Also eine betriebliche Kündigung wird ausgesprochen aber kein Urlaub genehmigt :thinking:

Alternativ könnte der Arbeitgeber einfach mal so gekündigt haben und hat einfach betrieblichen Grund reingeschrieben weil sein wahrer Grund nicht zulässig wäre. So etwas wie AN ist zu oft Krank, etc.....

Vielleicht bricht ein Auftraggeber ab einem gewissen Datum weg und kann nicht durch weitere Kunden ersetzt werden. Die Arbeit wäre dann ja noch da bis zu diesem Tag vorhanden.

Und grundsätzlich kann der Arbeitgeber natürlich dem Arbeitnehmer kündigen wenn dieser zu oft krank ist. Nennt sich personenbegingte Kündigung und kommt relativ oft vor.


Antwort
Zitat
nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014
Poker Player

Original von 3nJ0yIT

Vielleicht bricht ein Auftraggeber ab einem gewissen Datum weg und kann nicht durch weitere Kunden ersetzt werden. Die Arbeit wäre dann ja noch da bis zu diesem Tag vorhanden.

Das wäre natürlich möglich, aber Anspruch auf Urlaub besteht trotzdem weiter

Original von 3nJ0yIT

Und grundsätzlich kann der Arbeitgeber natürlich dem Arbeitnehmer kündigen wenn dieser zu oft krank ist. Nennt sich personenbegingte Kündigung und kommt relativ oft vor.

Keine Ahnung was du unter relativ oft verstehst, kann mir aber dann kaum vorstellen wenn jede dieser Kündigungen vor Gericht gehen würde, auch diese dann rechtens ist.
Generell geht das schon, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Z.b. die negative Prognose. Und so etwas muss der AG erstmal nachweisen gerade auch wegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Zeitraum der Prognose geht so eine Kündigung mal nicht eben von heute auf morgen.


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von nemesis0381

Original von 3nJ0yIT

Vielleicht bricht ein Auftraggeber ab einem gewissen Datum weg und kann nicht durch weitere Kunden ersetzt werden. Die Arbeit wäre dann ja noch da bis zu diesem Tag vorhanden.

Das wäre natürlich möglich, aber Anspruch auf Urlaub besteht trotzdem weiter

Original von 3nJ0yIT

Und grundsätzlich kann der Arbeitgeber natürlich dem Arbeitnehmer kündigen wenn dieser zu oft krank ist. Nennt sich personenbegingte Kündigung und kommt relativ oft vor.

Keine Ahnung was du unter relativ oft verstehst, kann mir aber dann kaum vorstellen wenn jede dieser Kündigungen vor Gericht gehen würde, auch diese dann rechtens ist.
Generell geht das schon, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Z.b. die negative Prognose. Und so etwas muss der AG erstmal nachweisen gerade auch wegen der ärztlichen Schweigepflicht und den Zeitraum der Prognose geht so eine Kündigung mal nicht eben von heute auf morgen.

Naja...
mal schnell google angeworfen:
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/personenbedingte-kuendigung/12/#Grund

Wird schon öfters vorkommen wenn die es dort so schreiben. Sonst würde ja niemand mehr in diesem Land arbeitslos werden wenn der Arbeitgeber die persönlichen Risiken seiner Angestellten komplett alleine tragen müsste.


Antwort
Zitat
nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014
Poker Player

Ok, mir ging es jetzt erstmal um die Kündignung wenn jemand zu oft krank ist. Konnte mir nicht vorstellen wenn man z.b. die gesamten Kündigungen von einem Jahr in Deutschland statistisch auswertet, dass dort viele mit solch ein Grund dabei sein werden.

Edit: Genau da war der Unterschied unser Denkweisen- im Artikel steht krankheitsbedingt kommt öfters vor bei Personbedingten Kündigungen. Ich habe es so interpretiert im Vergleich zu allen andere Kündigungsgründen. (betriebliche usw....)

Das dies nicht oft vorkommt hab ich mir eher von meinen Verständniss abgeleitet. In Deutschland haben wir ja ein relativen guten Gesundheitsstandard, wenn jemand auf Arbeit oft krank ist sind dies auch meist langzeitkranke und da diese der Firma ja nichts kosten werden diese ja auch nicht gekündigt. Dazwischen die Fälle sind dann wahrscheinlich dafür interessant.

Na ja und wenn ein AG jemand los werden möchte dann schafft er es auch. Wenn die (nicht rechtliche) Kündigung erstmal raus ist dann ist meist aus. Vor Gericht bzw. Gütetermin geht es nur noch meist um Geld und nicht darum dass der AN sein Arbeitverhältniss fortsetzt.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Wenn der Arbeitnehmer am 26.3.18 nicht erscheint, kann der Arbeitgeber eine rechtlich einwandfreie verhaltensbedingte Kündigung aussprechen. Die wird vor jedem Arbeitsgericht standhalten.


Antwort
Zitat
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