Hallo zusammen,
hier gibts sicher den ein oder anderen Experten.
Der Mieter hat seine Wohnung renoviert übergeben bekommen und das steht auch so im Übergabeprotokoll.
Im Mietvertrag steht, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter während der Mietdauer durchzuführen sind. Die Durchführung der Schönheitsreparaturen wird laut Mietvertrag im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein: für Küchen/Bäder alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume alle 5 Jahre. Die Fristen beginnen mit Beginn des Mietverhältnisses.
Die Fristen sind nicht zwingend, sie gelten nicht, wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht erforderlich ist.
Unter dem Punkt Beendigung des Mietverhältnisses steht: Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und besenrein zurückzugeben. Die Verpflichtungen nach dem Punkt "Schönheitsreparaturen" bleiben unberührt.
Der Mieter zieht nach 3 1/2 Jahren Mietdauer aus.
Was muss bei Auszug vom Mieter renoviert werden? Grundsätzlich nur Küchen/Bäder, wenn die anderen Räume in gutem (normal abgenutzten) Zustand sind? Oder muss bei Auszug alles renoviert werden? Wie ist es mit dunklen Stellen an der Tapete, die in den Wohnräumen entstanden sind, weil der Schrank dagegen gerumst ist?