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Wohnung streichen bei Auszug

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nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Hallo zusammen,

hier gibts sicher den ein oder anderen Experten.

Der Mieter hat seine Wohnung renoviert übergeben bekommen und das steht auch so im Übergabeprotokoll.
Im Mietvertrag steht, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter während der Mietdauer durchzuführen sind. Die Durchführung der Schönheitsreparaturen wird laut Mietvertrag im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein: für Küchen/Bäder alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume alle 5 Jahre. Die Fristen beginnen mit Beginn des Mietverhältnisses.
Die Fristen sind nicht zwingend, sie gelten nicht, wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht erforderlich ist.

Unter dem Punkt Beendigung des Mietverhältnisses steht: Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und besenrein zurückzugeben. Die Verpflichtungen nach dem Punkt "Schönheitsreparaturen" bleiben unberührt.

Der Mieter zieht nach 3 1/2 Jahren Mietdauer aus.

Was muss bei Auszug vom Mieter renoviert werden? Grundsätzlich nur Küchen/Bäder, wenn die anderen Räume in gutem (normal abgenutzten) Zustand sind? Oder muss bei Auszug alles renoviert werden? Wie ist es mit dunklen Stellen an der Tapete, die in den Wohnräumen entstanden sind, weil der Schrank dagegen gerumst ist?


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12 Antworten
Sascha2911
Beigetreten: 05.10.2007
PokerStrategist

Der Zustand muss nahe an dem des Einzugs sein....


Antwort
Zitat
bambTTcha88
Beigetreten: 13.09.2009
PokerStrategist

Kenne mich da zwar null aus, aber sind Wörter wie "schönheitsreperaturen" definiert?
Und wann eine undefinierte Sache "erforderlich" ist, liegt ja auch im Auge des betrachters.


Antwort
Zitat
Sascha2911
Beigetreten: 05.10.2007
PokerStrategist

Schönheitsreparaturen sind normalerweise eine Pflicht des Vermieters, kann mit dem Mietvertrag aber an den Mieter übertragen werden. Ist dies der Fall (und die Formulierungen korrekt und die Wohnung wurde zu Beginn renoviert übernommen) sind diese spätestens bei Auszug vorzunehmen.


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nikorw Themenstarter
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Hmm, also spielt der Jahresrythmus keine Rolle bei Auszug?


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Zander99
Beigetreten: 28.11.2008
Oldschool Grinder

Moin nikorw,

da wirst Du wohl streichen müssen. Es heißt ja "wenn erforderlich oder die Frist rum ist."
Mache einen Termin mit dem Vermieter aus, zur Vorabnahme zur Übergabe, um zu klären was zu streichen ist, falls Du es nicht selber siehst. Natürlich alles schriftlich fest halten. Oder Du wartest bist zur Übergabe und bekommst dann Stress, weil der Vermieter sagt, streiche bitte hier und dort.
Es geht außerdem nicht nur um Tapete, auch Türen, Rohre, Fußböden etc.....
Versuch dich mit dem Vermieter zu einigen, dass ist die beste Lösung.

Viel Erfolg
Zander99


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elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Es muss nix gestrichen werden ausser es sind bunte Farben an der Wand.


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TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006
Elite Grinder

Original von nikorw
Hallo zusammen,

hier gibts sicher den ein oder anderen Experten.

Der Mieter hat seine Wohnung renoviert übergeben bekommen und das steht auch so im Übergabeprotokoll.
Im Mietvertrag steht, dass die Schönheitsreparaturen vom Mieter während der Mietdauer durchzuführen sind. Die Durchführung der Schönheitsreparaturen wird laut Mietvertrag im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen angemessen und erforderlich sein: für Küchen/Bäder alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume alle 5 Jahre. Die Fristen beginnen mit Beginn des Mietverhältnisses.
Die Fristen sind nicht zwingend, sie gelten nicht, wenn und soweit aufgrund des Zustandes der jeweiligen Räume die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht erforderlich ist.

Unter dem Punkt Beendigung des Mietverhältnisses steht: Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und besenrein zurückzugeben. Die Verpflichtungen nach dem Punkt "Schönheitsreparaturen" bleiben unberührt.

Der Mieter zieht nach 3 1/2 Jahren Mietdauer aus.

Was muss bei Auszug vom Mieter renoviert werden? Grundsätzlich nur Küchen/Bäder, wenn die anderen Räume in gutem (normal abgenutzten) Zustand sind? Oder muss bei Auszug alles renoviert werden? Wie ist es mit dunklen Stellen an der Tapete, die in den Wohnräumen entstanden sind, weil der Schrank dagegen gerumst ist?

Ohne den exakten Wortlaut kann man die Frage nicht beantworten. Die Fristen sind zu kurz für neuere Verträge. Bei alten Verträgen fehlt die 7 Jahre bei Nebenräumen. Im Übrigen kommt es auf den konkreten Zustand der Wohnung an.


Antwort
Zitat
Dogdo
Beigetreten: 19.06.2008
Oldschool Grinder

Ich weiss jetzt nicht genau ob du aus Mieter oder Vermieter sicht schreibst.
Allerdings IMMER so genau wie möglich schon vor Einzug alles genaustens schriftlich festhalten.
Hinterher ist immer alles Auslegungssache und führt ggf. zu Streiterein . Mit klaren schriftlichen Definitionen kann man dem ganzen aus dem Weg gehen

Hier mal die auslegung von Besenrein Link


Antwort
Zitat
Sascha2911
Beigetreten: 05.10.2007
PokerStrategist

Original von elnapo
Es muss nix gestrichen werden ausser es sind bunte Farben an der Wand.

Das ist falsch!


Antwort
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Hausierer
Beigetreten: 10.05.2005
PokerStrategist

Kommt drauf an was im Mietvertrag steht bzgl streichen.


Antwort
Zitat

Also ganz ehrlich, Gesetze hin oder her, wenn Du die Wohnung frisch weiß übernommen hast und jetzt sind da dunkle Stellen, die Du verursacht hast...

Streich einfach die Wand, die befleckt wurde. Wenn der Rest einwandfrei ausschaut wird es nicht einmal auffallen, dass nur die eine Wand frisch gestrichen ist. Durch die Ecken am Wandende entstehen ja eh Schatten, sodass die Wände unterschiedlich hell/dunkel wirken. Hab ich in der letzten Wohnung auch so gemacht und wir waren dort Erstmieter, hatten Feinputz (da sieht man jeden Mist 3 mal so deutlich wie bei Rauhfaser) und Vermieter hat nichts gesagt...


Antwort
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nikorw Themenstarter
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

So wird der Plan sein kalli. Es scheint auch tatsächlich gemäß Rechtslage so zu sein dass man die abgenutzten Stellen ausbessern muss. Nicht aber zwingend alles streichen.


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