Hi fellas,
ich habe momentan einen "kleinen" Disput mit meinem Online-Händler wegen der Abwicklung meiner RMA.
Die Vorgeschichte dazu:
Ich habe im August 2008 einen Gaming-Laptop der Marke Nexoc für 1500€ gekauft. Leider wurde die Webcam vergessen, die aber dann vom Händler nachgeliefert und von mir in den Displayrahmen eingesetzt wurde.
Seit Herbst 2009 hat der Laptop dann angefangen zu spinnen. Vornehmlich unter Last (quake Live, CS, etc.) kam es zu folgenden Fehler-Bildern:
1. Bluescreen mit Parity Check/Memory Parity Error
2. Knallroter Bildschirm mit Soundschleife
3. Freeze mit verzerrtem Bild + Soundschleife und automatischem Reboot
4. Bluescreen mit "Hardware malfunction"-Fehler
Daraufhin wollte ich den Laptop per Pickup 'n Return vor Weihnachten zur Reparatur abholen lassen. Da ging etwas schief, so dass sich das ganze bis Anfang Januar hinauszögerte. Dann dauerte es über 6 Wochen bis Ende Februar, bis mein Laptop, auf den ich fürs Studium eigentlich angewiesen bin zurück kam.
Leider hat sich seitdem nichts geändert. Der Fehler ist sogar auch noch im normalen Windows-Betrieb aufgetreten.
Da ich nicht nochmal 2 Monate auf meinen Laptop verzichten will und ich meine Rechte mittlerweile etwas besser kenne, habe ich daraufhin an den Händler geschrieben, dass ich um eine Neulieferung bitte, da mir gesetzlich ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zusteht.
Daraufhin bekam ich die beiden folgenden Antworten:
"wir können einen Austausch nur über den Hersteller Nexoc abwickeln. Sprich,
das Notebook muß auf
jeden Fall noch einmal zu Nexoc. Biite wieder den bekannten Weg über unsere
kostenlose Rückholung einschlagen.
Sobald das Notebook bei Nexoc eintrifft, setzte ich mit der zuständigen RMA
Abwicklung in Verbindung und
kläre das weitere Vorgehen."
"wir können das nur so abwickeln. Sie wissen ja, dass die Hersteller in Summe
3 mal nachbessern können, bevor sie eine
Wandlung, bzw. eine Ersatzlieferung anbieten. Wir werden zusammen mit Nexoc
eine einvernehmliche Lösung finden und
keiner nochmaligen 6-wöchigen Reparatur zustimmen."
Nun bin ich mir nicht mehr ganz sicher in meinem weitere Vorgehen. Der Händler ist ein Reseller von Nexoc meines Wissens nach. Allerdings ist das ja nicht mein business wie der Händler das mit Nexoc abwickelt. Er hat mir gegenüber eine gesetzliche Verpflichtung, die er auch erfüllen muss.
Klar ist das nicht der Idealfall für ihn, aber das gehört ja wohl zum unternehmerischen Risiko. Auf seine eigenen AGBs und die Bestimmungen im BGB sollte ich ihn nicht hinweisen müssen.
Kann ich auf eine sofortige Neulieferung bestehen? (erst neuer Laptop, dann sende ich den kaputten ein?)
Wie soll ich weiter vorgehen?
Frist zur Lieferung setzen und mit dem Anwalt drohen bzw. ggf. den Anwalt einschalten?
Danke.