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[Geschlossen] Mein Händler und die Gewährleistung

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NNNexX
Beigetreten: 11.11.2007

Hi fellas,

ich habe momentan einen "kleinen" Disput mit meinem Online-Händler wegen der Abwicklung meiner RMA.
Die Vorgeschichte dazu:

Ich habe im August 2008 einen Gaming-Laptop der Marke Nexoc für 1500€ gekauft. Leider wurde die Webcam vergessen, die aber dann vom Händler nachgeliefert und von mir in den Displayrahmen eingesetzt wurde.

Seit Herbst 2009 hat der Laptop dann angefangen zu spinnen. Vornehmlich unter Last (quake Live, CS, etc.) kam es zu folgenden Fehler-Bildern:
1. Bluescreen mit Parity Check/Memory Parity Error
2. Knallroter Bildschirm mit Soundschleife
3. Freeze mit verzerrtem Bild + Soundschleife und automatischem Reboot
4. Bluescreen mit "Hardware malfunction"-Fehler

Daraufhin wollte ich den Laptop per Pickup 'n Return vor Weihnachten zur Reparatur abholen lassen. Da ging etwas schief, so dass sich das ganze bis Anfang Januar hinauszögerte. Dann dauerte es über 6 Wochen bis Ende Februar, bis mein Laptop, auf den ich fürs Studium eigentlich angewiesen bin zurück kam.

Leider hat sich seitdem nichts geändert. Der Fehler ist sogar auch noch im normalen Windows-Betrieb aufgetreten.
Da ich nicht nochmal 2 Monate auf meinen Laptop verzichten will und ich meine Rechte mittlerweile etwas besser kenne, habe ich daraufhin an den Händler geschrieben, dass ich um eine Neulieferung bitte, da mir gesetzlich ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Neulieferung zusteht.
Daraufhin bekam ich die beiden folgenden Antworten:

"wir können einen Austausch nur über den Hersteller Nexoc abwickeln. Sprich,
das Notebook muß auf
jeden Fall noch einmal zu Nexoc. Biite wieder den bekannten Weg über unsere
kostenlose Rückholung einschlagen.
Sobald das Notebook bei Nexoc eintrifft, setzte ich mit der zuständigen RMA
Abwicklung in Verbindung und
kläre das weitere Vorgehen."

"wir können das nur so abwickeln. Sie wissen ja, dass die Hersteller in Summe
3 mal nachbessern können, bevor sie eine
Wandlung, bzw. eine Ersatzlieferung anbieten. Wir werden zusammen mit Nexoc
eine einvernehmliche Lösung finden und
keiner nochmaligen 6-wöchigen Reparatur zustimmen."

Nun bin ich mir nicht mehr ganz sicher in meinem weitere Vorgehen. Der Händler ist ein Reseller von Nexoc meines Wissens nach. Allerdings ist das ja nicht mein business wie der Händler das mit Nexoc abwickelt. Er hat mir gegenüber eine gesetzliche Verpflichtung, die er auch erfüllen muss.
Klar ist das nicht der Idealfall für ihn, aber das gehört ja wohl zum unternehmerischen Risiko. Auf seine eigenen AGBs und die Bestimmungen im BGB sollte ich ihn nicht hinweisen müssen.

Kann ich auf eine sofortige Neulieferung bestehen? (erst neuer Laptop, dann sende ich den kaputten ein?)
Wie soll ich weiter vorgehen?
Frist zur Lieferung setzen und mit dem Anwalt drohen bzw. ggf. den Anwalt einschalten?

Danke.


11 Antworten

stimmt so aber. Die Gewährleistung trifft zuerst den Händler der die Ware verkauft hat. Da kommste nicht drum rum.


hoff09
Beigetreten: 20.10.2008

Da das Notebook älter als 1 Jahr ist, kannst du den Austausch wohl vergessen, Anspruch darauf hast du in den ersten 6 Monaten immer, zwischen dem 6. und 12. wenn du nachweisen kannst, dass der Mangel bereit zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat und nach dem 12. Monat garnicht mehr.

Wenn 3 Reparaturversuche das Problem nicht beheben können, dann kanst du auch den Austausch verlangen, aber nicht unbedingt gegen ein Neugerät.

Ich weiß übrigens warum ich ein Dell Notebook mit 3 Jahren 24 Stunden vor Ort Service habe... ;)


idude
Beigetreten: 12.08.2006

Original von hoff09
Anspruch darauf hast du in den ersten 6 Monaten immer, zwischen dem 6. und 24. wenn du nachweisen kannst, dass der Mangel bereit zum Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat und nach dem 24. Monat garnicht mehr.

FYP


NNNexX Themenstarter
NNNexX
Beigetreten: 11.11.2007

@Muadib: das ist nicht das Problem

@ die anderen beiden:

Das mit der Beweislast hat doch keinen Einfluss auf die Art der Nacherfüllung?

Ich kenn das nur so:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Weitergehend:
Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer).

Ganz abgesehen davon ergeben sich meine Gewährleistungsansprüche aus dem Vertrag mit dem Händler der vollkommen losgelöst ist von dem Vertragsverhältnis zwischen dem Händler und Nexoc.


imho ist dein angeführter paragraph hier nonsens
der gilt imho nur wenn die lieferung von anfang an nicht korrekt war
da du aber das laptop über ein jahr benutzt hast greifen hier andere paragraphen


NNNexX Themenstarter
NNNexX
Beigetreten: 11.11.2007

Google mal nach Gewährleistung, dann weisst du, dass es kein Nonsens ist...

sonst noch jemand?


Original von NNNexX
Google mal nach Gewährleistung, dann weisst du, dass es kein Nonsens ist...

ja habe ich
und es ist nonesens
du hast dein notebook über 1 jahr benutzt ohne den mangel anzuklagen
also war die ware über 1 jahr einwandfrei.
nach 6 monaten musst du beweisen das der mangel bereits beim kauf vorlag was du natürlich nicht kannst.

und das mit der nacherfüllung lies dir nochmal genau durch


NNNexX Themenstarter
NNNexX
Beigetreten: 11.11.2007

Original von brontonase

ja habe ich
und es ist nonesens

Das deutsche Gewährleistungsrecht entspricht dem Sachmängelrecht im BGB. Dementsprechend ist Nacherfüllung der erste Schritt und kein Nonsens.

Original von brontonase
du hast dein notebook über 1 jahr benutzt ohne den mangel anzuklagen
also war die ware über 1 jahr einwandfrei.

DAS ist Nonsens.
Es reicht wenn der Mangel bereits im Keim vorhanden war, was durch qualitativ minderwertige Hardware-Komponenten durchaus gegeben sein kann.

Original von brontonase

nach 6 monaten musst du beweisen das der mangel bereits beim kauf vorlag was du natürlich nicht kannst.

Dass die Beweisführung schwierig ist, ist klar, aber nicht unmöglich wie von dir dargestellt. Im Zweifelsfall gibt es noch immer die Möglichkeit eines Gutachtens - die Kosten trägt die unterliegende Partei.

Dafür, dass du gern von Nonsens sprichst, weisst du reichlich wenig...
Kann geclosed werden, da hilft man sich eh selbst besser.


kcgaming
Beigetreten: 07.07.2009

Aber trozdem darf ja 3 mal nachgebessert werden und erst dann hast du einen Anspruch auf neulieferung.


NNNexX Themenstarter
NNNexX
Beigetreten: 11.11.2007

Original von kcgaming
Aber trozdem darf ja 3 mal nachgebessert werden und erst dann hast du einen Anspruch auf neulieferung.

Wo steht das?

Nacherfüllung beinhaltet Reparatur oder Lieferung einer mängelfreien Sache (das Wahlrecht liegt nicht beim Verkäufer).
Laut BGB gilt die Nacherfüllung nach dem 2. fehlgeschlagenen Versuch als gescheitert, was wahlweise Minderung oder Rücktritt ermöglicht.


kcgaming
Beigetreten: 07.07.2009

Weiss nicht wo das steht, war aber der Meinung das mal gelesen zu haben.....


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