Ich drück Dir auch die Daumen; Das verstößt meiner Meinung nach (wenn unter der GWG Grenze) gegen die AGB und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Ich weiß nicht, inwiefern das Vertragsbruch der Bank ist (vllt. weiß da iwer mehr), aber ich an deiner Stelle würde mir definitiv eine andere Bank (oder andere Auszahlungsmethode) aussuchen.
Ich tippe mal darauf, dass irgend ein übermütiger Bankangestellter da irgendwas in Richtung Financial Blocking in der Presse gelesen hat und da meinte, den Riegel vorzuschieben. Das hat, soweit mein Kenntnisstand aber noch KEINE rechtliche Grundlage und wird es wohl auch nie haben.
Lass Dich nicht mit Bla Bla (das können Bankmenschen gut) abspeisen, sondern mit klaren Rechtsnormen, die ihr Handeln begründen oder aber AGB. Wenn es AGB sind, sind diese noch auf Ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bin gespannt, was Du uns berichtest.