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Arbeitslosengeld II - Wohnsituation

26 Beiträge
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PokerAss0815
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

Hey Leute

Bin für ein halbes Jahr auf Arbeitslosengeld II angewiesen.
Wohne gerade mit ner Freundin in ner 70 qm Wohnung.

Jetzt ist der ganze Antrag abgegeben, plötzlich meldet sich son Heini er will in die Wohnung und die Wohnsituation überprüfen.
Die Freundin (mit der ich nicht zusammen bin, aber ein gutes Verhältnis habe), soll jetzt finanziell für mich einstehn.

Wir haben 2 getrennte Schlafzimmer und nutzen Küche, Bad und Wohnzimmer zusammen.

Hab jetzt ein halbes Jahr von erspartem gelebt, bzw. Schulden gemacht. Von der "Freundin" bekam und bekomm ich finanziell keine Unterstützung, will ich auch garnicht.

Meine Frage ist: Kann der verlangen, dass ich hier ausziehe, um Geld bewilligt zu bekommen? Vorallem auch in Hinsicht darauf, dass ich in nem halben Jahr wieder ein Studium anfangen will und wir eh wieder zusammen ne "WG" machen würden.

Oder kann der uns anhängen, zusammen zu sein? Würde das was ändern?
Zusammen sein und verlobt bzw verheiratet sein, kann doch nicht gleich gesetzt werden?! Oo

Der will jetzt am 28.12. vorbei kommen. Hab ihm gesagt, da wären Verwandschaftsbesuche, was man da halt so macht an Weihnachten. Und das ich nicht von hier bin und die Leute schon lang nich mehr gesehn hab.
Er meinte nur "Wenn das wichtiger ist als der Antrag"... Freu mich schon auf den Besuch...

Vllt weiß jmd, was wichtig wäre bei dem Besuch zu beachten...

Playstation aus der Wohnung nehmen, den gemeinsamen Kleiderschrank auf unsere beiden "Schlafzimmer" trennen.
Kühlschrank trennen?
50" TV von der "Freundin" geht den ja nichts an, auch wenn ich den mitbenutzen kann, richtig?
darf er ins Schlafzimmer von der Freundin?
Darf er Nachbarn fragen was hier so abgeht?
Überall Zettel hinhängen mit hinweisen für den andern?

Was denkt ihr muss ausreichend sein um ihn von der WG zu überzeugen.

Danke für eure Hilfe


Antwort
Zitat
25 Antworten
PokerPaulMainz
Beigetreten: 03.05.2007
Elite Grinder

wenn ihr sogar zwei schlafzimmer habt, dann sag ihm doch einfach die wahrheit.


Antwort
Zitat
LemmiHH
Beigetreten: 10.03.2006
PokerStrategist

Also versuchen wird das Amt alles um die Ausgaben für sie so gering wie möglich zu halten, aber grundsätzlich dürfen sie dir nicht verbieten in einer WG zu wohnen solange du nicht über der angemessenen Quadratmeterzahl liegst, da wird normalerweise dein Zimmer gerechnet plus jeweils die Hälfte der Gemeinschaftsräume, wo ihr im Enddeffekt eure Kleider lagert sollte nicht wirklich von Bedeutung sein, gerade wenn die persönlichen Zimmer so verhältnismäßig klein sind das ein Schrank gar nicht problemlos reinpassen würde, vielleicht sollte man nicht gerade die Unterwäsche in einer gemeinsamen Schublade liegen lassen. ;)

Was von Bedeutung sein sollte, ist die "Aufteilung" im Kühlschrank, will heißen, macht getrennte Fächer mit Namen dran, genauso halt bei allen anderen "wertvollen" Gegenständen und eventuell kann euch ja auch euer Vermieter bestätigen das ihr als WG eingezogen seid bestenfalls steht es halt im Mietvertrag drin.

Fernseher zählen nicht als Luxusgut solange er nicht mit Diamanten besetzt ist, darfst du genauso haben wie einen Computer.

Nachbarn dürfen theoretisch befragt werden, aber was sollen die groß über euch sagen wenn ihr ein platonisches Verhältnis miteinander habt, wird aber auch erst bei begründetem Verdacht gemacht.


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Ich denke sie prüfen halt das nach...

Abgrenzung zwischen Bedarfsgemeinschaft, Wohngemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft. Die Bedarfsgemeinschaft unterscheidet sich von der Wohngemeinschaft. Wohngemeinschaften sind Gemeinschaften von Personen, die zusammen wohnen, ohne aufgrund familiärer oder persönlicher Bindungen füreinander verantwortlich zu sein. Sind sie füreinander verantwortlich, weil sie beispielsweise verheiratet sind oder dauerhaft als Partner zusammenleben, bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.

Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn mehrere Personen auf familiärer Grundlage zusammen wohnen und wirtschaften ("Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft"). Der Begriff ist eng auszulegen. Eine Haushaltsgemeinschaft liegt nicht vor, wenn zwar eine Wohnung gemeinsam bewohnt, jedoch selbständig und getrennt gewirtschaftet wird.[9]

Leben Verwandte oder Verschwägerte in einer Haushaltsgemeinschaft, so wird vermutet, dass die Verwandten oder die Verschwägerten einem Hilfebedürftigen Leistungen erbringen, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Die Vermutung bewirkt - im Unterschied zur vermuteten Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft - nicht das Vorliegene einer Bedarfsgemeinschaft, sondern mangelnde Hilfebedürftigkeit aufgrund (fiktiven) Unterhalts. Auch eine solche Vermutung kann widerlegt werden.


Antwort
Zitat
PokerAss0815 Themenstarter
PokerAss0815
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

Danke für eure Beiträge.

Haben heute auch noch einen Rechtsanwalt dazu befragt. Er meinte auch, dass wenn zwei Schlafzimmer vorhanden sind und Kühlschrank, Badsachen usw getrennt sind, er keine Probleme machen kann. (haben wir heute alles erledigt)

Die Einschätzung der Nachbarn, zu unserem Verhältnis, ist nicht wirklich aussagekräftig, da von denen noch keiner in der Wohnung war und sie nicht wissen, wie wir hier leben. Sie sehn uns ja höchstens zusammen aus dem Haus gehn.

Playstation hat ne Freundin jetzt mitgenommen. Häng mir noch n Poster von ner nackten Frau ins Zimmer und richte die Schlafcouch her.
Außerdem stell ich noch n kleinen Schrank rüber und räum meine Kleider aus dem großen gemeinsamen Kleiderschrank.

Falls ich mich jetzt noch rechtsschutzversichere, greift die dann schon, wenn ich z.B. bei einer Ablehnung des Bescheids Anfang Januar 2012, Widerspruch einlege und evtl. vor Gericht muss?


Antwort
Zitat
LemmiHH
Beigetreten: 10.03.2006
PokerStrategist

Original von PokerAss0815
Falls ich mich jetzt noch rechtsschutzversichere, greift die dann schon, wenn ich z.B. bei einer Ablehnung des Bescheids Anfang Januar 2012, Widerspruch einlege und evtl. vor Gericht muss?

Um Widerspruch einzulegen brauchst du ja noch keinen Rechtsbeistand und die Sozialgerichte hängen mit den ALGII-Verfahren einfach mal so dermaßen hinterher das du vermutlich irgendwann im Jahre 2015 mal dran sein könntest, wenn man bei dir keinen absoluten Härtefall feststellt, bis dahin sollte der Rechtsschutz dann wohl gelten. ;) Aber normalerweise solltest du ab dem Tag wo du den Beitrag bezahlst auch die Leistungen in Anspruch nehmen dürfen.

Nackte Frau??? Der arme Beamte nicht das der noch nen Herzkaspar bekommt deswegen


Antwort
Zitat
NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007
Oldschool Grinder

Original von LemmiHH

Original von PokerAss0815
Aber normalerweise solltest du ab dem Tag wo du den Beitrag bezahlst auch die Leistungen in Anspruch nehmen dürfen.

Leider nicht, häufig gibt es eine dreimonatige Wartezeit, eben genau damit man die Versicherung nicht erst abschließt, wenn man sie man braucht.


Antwort
Zitat
PokerAss0815 Themenstarter
PokerAss0815
Beigetreten: 18.09.2007
PokerStrategist

jo, okay. Denk eigentlich auch nich, dass ich ne Rechtsschutzversicherung dafür brauche.

Sieht sehr WG-mäßig aus die Wohnung jetzt.

Danke für eure Beiträge.

Wird schon so passen.


Antwort
Zitat
annobln
Beigetreten: 29.07.2007
Oldschool Grinder

Naja, also die Geschichte kauft dir doch hier keiner ab. Sei doch lieber ehrlich und sage, dass du Kohle kassieren willst (hier im Forum). Ich kann das auch zu 100% nachvollziehen, weil deine Freundin für dich einstehen müsste. Und das schon ab einem Nettoeinkommen von ca. 1200 Euro. Davon müsste sie dein Essen / Trinken, Krankenkasse etc. bezahlen, was natürlich kaum möglich ist, außer sie verdient wirklich gut. Aber wie du hier alles beschreibst, mit Sachen die jetzt getrennt werden, aufbereiteter Couch als 2tes Schlafzimmer etc. Srsly sei lieber ehrlich zu uns ;) Aber bei Männlein / Weiblein in einer angeblichen WG kommen die auf jeden Fall mal vorbei und gucken sich das an. Viel Spaß schon mal dabei.


Antwort
Zitat
digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

alter das ist ganz harmlos, ich u meine feste freundin hatten auch mal so einen besuch, als sie kurz nach dem studium hartz 4 für (3 monate) beantragt hat.
beim 1. versuch standen 1 frau + 1 mann vor der tür, wir hatten sie noch nicht erwartet und hatten demnach auch noch nicht die wohnung umgeräumt...also abgewimmelt und dann 3 tage später einen termin gemacht.
wir also umgeräumt bla bla bla...
du mußt den kühlschrank zeigen => getrennte fächer (lebensmittel)
im bad müssen getrennte bereiche sein => jeder einen zahnbürstenbecher und ein fach im schrank
jeder muss ein zimmer + schlafgelegenheit haben

in schränke haben die bei uns nicht geguckt und in das zimmer des anderen "wg-bewohners" sind/dürfen die auch nicht, geschweige denn schränke öffnen.

die waren auch nicht länger als 5-10 min bei uns, dann haben sie zu uns gesagt "wir können uns schon denken warum sie uns das letzte mal nicht reingelassen haben, aber wir können ihnen nix nachweisen. alles gute!"
=> soll heißen die sind ja nicht doof, aber wenn ihr keine fehler macht, wie zb gemeinsame fotos oder bilderkalender in den zimmer hängen lasst, dann sollte nix passieren.

grüße und berichte mal wie es bei euch lief


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von digga1984
alter das ist ganz harmlos, ich u meine feste freundin hatten auch mal so einen besuch, als sie kurz nach dem studium hartz 4 für (3 monate) beantragt hat.
beim 1. versuch standen 1 frau + 1 mann vor der tür, wir hatten sie noch nicht erwartet und hatten demnach auch noch nicht die wohnung umgeräumt...also abgewimmelt und dann 3 tage später einen termin gemacht.
wir also umgeräumt bla bla bla...
du mußt den kühlschrank zeigen => getrennte fächer (lebensmittel)
im bad müssen getrennte bereiche sein => jeder einen zahnbürstenbecher und ein fach im schrank
jeder muss ein zimmer + schlafgelegenheit haben

in schränke haben die bei uns nicht geguckt und in das zimmer des anderen "wg-bewohners" sind/dürfen die auch nicht, geschweige denn schränke öffnen.

die waren auch nicht länger als 5-10 min bei uns, dann haben sie zu uns gesagt "wir können uns schon denken warum sie uns das letzte mal nicht reingelassen haben, aber wir können ihnen nix nachweisen. alles gute!"
=> soll heißen die sind ja nicht doof, aber wenn ihr keine fehler macht, wie zb gemeinsame fotos oder bilderkalender in den zimmer hängen lasst, dann sollte nix passieren.

grüße und berichte mal wie es bei euch lief

Was nebenbei bemerkt einfach megaasozial ist, solche Leute sollten direkt von Sozialversicherungen ausgeschlossen werden. Sozialbetrug ist echt so widerlich, weil man damit auch einfach Vorurteile bei anderen schürt(z.B. "Die wollen ja eh nicht arbeiten") - mal abgesehen davon, dass man andere betrügt.

@OP:

Wenn das ohnehin eine WG ist(also jeder seinen eigenen Raum mit Bett hat), dann sollte es eigentlich überhaupt kein Problem geben, ich meine der Mann will dir ja nichts böses, sondern nur Betrug vorbeugen.

Wegen "Wertsachen" musst du dir eigentlich auch keine Gedanken machen, solange das nicht im höheren vierstelligen Bereich liegt(glaub ich). Man bekommt doch auch Möbel und sowas bezahlt, wenn man nichts hat^^.


Antwort
Zitat
digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

€: beleidigung entfernt ;)

denkst du ich als student bezahle für meine freundin mit, nur weil ich mehr als 5k auf meinem konto habe, hallo läufts noch???
es war doch abzusehen das sie es nur 3-4 monate braucht bis sie einen job gefunden hat, nach dem studium. ich kenne keinen studenten der nach dem studium kein hartz 4 beantragt, solange er auf jobsuche ist. alleine wegen der krankenversicherung.
und warum sollte ich als student u momentaner lebensabschnittsgefährte dafür aufkommen?
du bist mir ja ein vogel!

glaub mir wir bezahlen in zukunft genug steuern an den staat und wir hatten kein bafög während des studiums und sind nebenbei arbeiten gegangen.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von digga1984
€: beleidigung entfernt ;)

denkst du ich als student bezahle für meine freundin mit, nur weil ich mehr als 5k auf meinem konto habe, hallo läufts noch???
es war doch abzusehen das sie es nur 3-4 monate braucht bis sie einen job gefunden hat, nach dem studium. ich kenne keinen studenten der nach dem studium kein hartz 4 beantragt, solange er auf jobsuche ist. alleine wegen der krankenversicherung.
und warum sollte ich als student u momentaner lebensabschnittsgefährte dafür aufkommen?
du bist mir ja ein vogel!

glaub mir wir bezahlen in zukunft genug steuern an den staat und wir hatten kein bafög während des studiums und sind nebenbei arbeiten gegangen.

1. Wenn du genug Geld hast um zu zahlen, dann zahl gefälligst, weils ansonsten Sozialbetrug ist(deswegen gibts btw extra Freibeträge, damit man eben nicht über Gebühr belastet wird)

2. Warum du dafür aufkommen sollst:
Weil du es von Gesetz her musst(ansonsten -> Betrug)

3. gut, dass du dich moralisch rechtfertigen kannst - also ist Steuerhinterziehung auch okay, solange wie ich noch durchschnittlich viel bezahle?

Es gibt in der Situation 2 Möglichkeiten:
a) du hast genug Geld, dann zahlt man auch
b) du hast nicht genug Geld, dann brauchste nicht zahlen

Man kann da auch ganz einfach die Wahrheit sagen...


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

Original von FiftyBlume

Original von digga1984
€: beleidigung entfernt ;)

denkst du ich als student bezahle für meine freundin mit, nur weil ich mehr als 5k auf meinem konto habe, hallo läufts noch???
es war doch abzusehen das sie es nur 3-4 monate braucht bis sie einen job gefunden hat, nach dem studium. ich kenne keinen studenten der nach dem studium kein hartz 4 beantragt, solange er auf jobsuche ist. alleine wegen der krankenversicherung.
und warum sollte ich als student u momentaner lebensabschnittsgefährte dafür aufkommen?
du bist mir ja ein vogel!

glaub mir wir bezahlen in zukunft genug steuern an den staat und wir hatten kein bafög während des studiums und sind nebenbei arbeiten gegangen.

1. Wenn du genug Geld hast um zu zahlen, dann zahl gefälligst, weils ansonsten Sozialbetrug ist(deswegen gibts btw extra Freibeträge, damit man eben nicht über Gebühr belastet wird)

2. Warum du dafür aufkommen sollst:
Weil du es von Gesetz her musst(ansonsten -> Betrug)

3. gut, dass du dich moralisch rechtfertigen kannst - also ist Steuerhinterziehung auch okay, solange wie ich noch durchschnittlich viel bezahle?

Es gibt in der Situation 2 Möglichkeiten:
a) du hast genug Geld, dann zahlt man auch
b) du hast nicht genug Geld, dann brauchste nicht zahlen

Man kann da auch ganz einfach die Wahrheit sagen...

darf ich das mal korrigieren:

Es gibt in der Situation 2 Möglichkeiten:

a) die dummen bezahlen
b) die schlauen nehmen sich was ihnen zusteht und möglich ist

nur weil man mit ner freundin zusammenwohnt heißt das ja noch lange nicht dass es wie in ner ehe abläuft wo der eine für den anderen - auch finanziell - mitverantwortlich (?) ist?


Antwort
Zitat
digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

ich stimm dem vorposter zu.

@fiftyblume:
pass auf, andere möglichkeit, sie zieht aus der gemeinsamen wohnung aus und lässt sich die neue vom amt besorgen + komplett neu einrichten + kassiert die hartz 4 kohle.
nur weil ich mit jemanden zusammen bin und wohne, bin ich nicht finanziell für ihn verantwortlich! außer in der ehe.
wenn ich ihr pro monat 1k€ für sie bezahle und ich als student selbst ca 600€ brauche, wo soll ich das geld hernehmen, da bin ich spätestens in 6 monaten pleite mit meinen ersparnissen. 1,6k€ netto muss man erstmal verdienen. dann trennt sie sich von mir und von wem bekomme ich dann meine kohle zurück?hab ich da irgendwo ansprüche vom staat?

so wie denkst du jetzt darüber nach?

ps: sie arbeitet jetzt schon 2 jahre und glaub mir sie hat die hartz4 kohle schon 4-fach an den staat an steuern zurückgezahlt...

€: kontrolliert eigentlich jemand die ganzen "schwulen" männer "wgs"? was ist mit gleichberechtigung?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von digga1984
ich stimm dem vorposter zu.

@fiftyblume:
pass auf, andere möglichkeit, sie zieht aus der gemeinsamen wohnung aus und lässt sich die neue vom amt besorgen + komplett neu einrichten + kassiert die hartz 4 kohle.
nur weil ich mit jemanden zusammen bin und wohne, bin ich nicht finanziell für ihn verantwortlich! außer in der ehe.
wenn ich ihr pro monat 1k€ für sie bezahle und ich als student selbst ca 600€ brauche, wo soll ich das geld hernehmen, da bin ich spätestens in 6 monaten pleite mit meinen ersparnissen. 1,6k€ netto muss man erstmal verdienen. dann trennt sie sich von mir und von wem bekomme ich dann meine kohle zurück?hab ich da irgendwo ansprüche vom staat?

so wie denkst du jetzt darüber nach?

ps: sie arbeitet jetzt schon 2 jahre und glaub mir sie hat die hartz4 kohle schon 4-fach an den staat an steuern zurückgezahlt...

€: kontrolliert eigentlich jemand die ganzen "schwulen" männer "wgs"? was ist mit gleichberechtigung?

Erstmal ist das Argument mit gezahlten Steuern schon megalächerlich(damit kann man halt einfach jeden Betrug im Sozialversicherungs-/Steuersystem begründen).

Wenn du mit jemandem zusammen lebst und wohnst, dann bildet man nunmal das, was juristisch gesehen eine Bedarfsgemeinschaft ist(und damit bist du einfach de jure verantwortlich).

Wir können uns gerne darauf einigen, dass du die aktuellen Regelungen für unzureichend/ungerecht hälst - trotzdem ist das, was du beschreibst Sozialbetrug und meiner Meinung nach erbärmlich.

Es ist btw auch nicht so, dass es nur die Varianten "zahl gar nichts" und "zahl alles" gibt, sondern es gibt auch Abstufungen, in welchem Rahmen du für deine Lebensabschnittspartnerin aufkommen musst.

Du darfst ja nicht durch deinen Verdienst unter das Existenzminimum fallen, d.h., dass der entstehende Anspruch für Hartz IV Niveau reichen sollte(das wären ja bei einer Bedarfsgemeinschaft >1k Euro, da Miete+Geld+KV).

@Eilatone:
a) die ehrlichen bezahlen?
b) die klugen begehen Sozialbetrug?

Im Gesetz ist es nunmal so definiert, dass die gemeinsame Wohnung in einer Partnerschaft gleichbedeutend mit der finaziellen Mitverantwortung ist.

Cliffs meiner Meinung:
-man kann die Reglungen für ungerecht halten
-Sozialbetrug ist erbärmlich(und ungerechte Reglungen sind keine Begründung für Sozialbetrug)

Zum Abschluss eine Gegenfrage:
Ich habe mein Einkommen ja schon einmal versteuert - ist es richtig, wenn ich es in der Schweiz anlege und die Abgeltungssteuer auf die Zinsen auf die Art umgehe?


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von FiftyBlume
(...)

Was nebenbei bemerkt einfach megaasozial ist, solche Leute sollten direkt von Sozialversicherungen ausgeschlossen werden. Sozialbetrug ist echt so widerlich, weil man damit auch einfach Vorurteile bei anderen schürt(z.B. "Die wollen ja eh nicht arbeiten") - mal abgesehen davon, dass man andere betrügt.

sorry for ot, aber meinst du das ernst? Wäre ja eine billige Möglichkeit das ganze Leben sozialversicherungsfrei zu arbeiten, ;)


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von Egozocker

Original von FiftyBlume
(...)

Was nebenbei bemerkt einfach megaasozial ist, solche Leute sollten direkt von Sozialversicherungen ausgeschlossen werden. Sozialbetrug ist echt so widerlich, weil man damit auch einfach Vorurteile bei anderen schürt(z.B. "Die wollen ja eh nicht arbeiten") - mal abgesehen davon, dass man andere betrügt.

sorry for ot, aber meinst du das ernst? Wäre ja eine billige Möglichkeit das ganze Leben sozialversicherungsfrei zu arbeiten, ;)

Natürlich war damit gemeint, dass die Versicherung bei solchen Menschen nicht mehr eintritt(so wie z.B. bei einem Autounfall die Versicherung nicht zahlt, wenn der Fahrer alkoholisiert war...).


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

ehrlich gesagt ist es mir egal

aber mit 20 oder 25 nur weil ich mit meiner freundin zusammenziehe, außer der gemeinsamen wohnung aber jeder sein eigenes konto und eigenes geld hat und der andere keinen zugriff darauf, sehe ich nicht ein finanziell für sie oder sie für mich verantwortlich zu sein

von daher hat das meiner meinung nach noch lange nix mit sozialbetrug zu tun und wer so denkt sollte sich mal auf ne geistige behinderung untersuchen lassen

möglicherweise ist es schwierig hier für den gesetztgeber entsprechende grenzen zu ziehen bzw. unterscheidungen zu treffen weil der gesetzgeber es schwer hat sowas zu kontrollieren ...

aber ich selbst hätte da ein absolut reines gewissen


Antwort
Zitat
DaPostaldude
Beigetreten: 05.08.2010
PokerStrategist

Original von FiftyBlume

Was nebenbei bemerkt einfach megaasozial ist, solche Leute sollten direkt von Sozialversicherungen ausgeschlossen werden. Sozialbetrug ist echt so widerlich, weil man damit auch einfach Vorurteile bei anderen schürt(z.B. "Die wollen ja eh nicht arbeiten") - mal abgesehen davon, dass man andere betrügt.

Sags Dir ja nur ungern, aber diese Zug ist abgefahren. Mehr Vorurteile kann man leider nicht mehr schüren, als es eh schon der Fall ist...


Antwort
Zitat
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