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Bürgerentlastungsgesetz

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shogun2313
Beigetreten: 11.09.2010
Elite Grinder

Hallo zusammen,

meine Krankenkasse hat mir einen Brief geschickt in dem ich über das Bürgerentlastungsgesetz informiert wurde. Wer sich damit auskennt weiß, dass die Krankenkassenbeiträge teilweise steuerlich absetzbar sind. Die Frage ist nur wie man denn jetzt an seine Rückzahlung kommt. Ich habe noch nie eine Steuererklärung (Student) gemacht und ehrlich gesagt gar keinen Plan was zu tun ist. Ich habe im letzten Jahr 3 Monate Praktikum gemacht mit 900€ brutto und 10 Monate SHK mit ~300€ brutto im Monat. Mit wie viel kann man dann ungefähr rechnen?
Wäre sehr nice wenn jemand mir sagen kann wie ich vorgehen sollte.
LG und vielen Dank im Vorraus


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2 Antworten
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011
PokerStrategist

Hast du denn überhaupt Lohnsteuer abgeführt? Wenn ja steht es auf deinen Lohnsteuerbescheinigungen. Dann füllst du eine Steuererklärung aus, am besten mit irgendeinen Programm wie Wiso (reicht für den Zweck), trägst dort die Daten ein und die an die KK entrichteten Beiträge. Wobei die eh egal sind, da du weit von den 8200Euro Grundfreibetrag weg bist.

Kurz: Lohnsteuer abgeführt? -> Steuerklärung machen, die KK Beiträge sidn bei deinen Einkünfte eh erstmal egal.

Was ist SHK? Praktikum müssten paar Euro abgeführt worden sein.


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extrapartner
Beigetreten: 26.09.2007
Oldschool Grinder

SHK=studentische Hilfsklavenkraft :coolface:


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