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[Geschlossen] Dringend ($ inside): Rücktritt vom "Kaufvertrag" als Verkäufer

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Campernator
Beigetreten: 15.09.2011
Oldschool Grinder

Hi Leute, brauche bitte kurz Hilfe.

Habe über willhaben.at ein Gerät um 200€ eingestellt.
Später kam mit einem potentiellen Kunden folgender SMS-Verlauf zustande:

---------------------------------------------------------------------
er: Hallo, bitte um Rückmeldung wegen Terminvereinbarung für das Powerrack. Mfg

ich: Nehmen sie es zu 100%? Habe eigentlich jeden Tag Zeit, Uhrzeit? lg

er: Ich kann heute noch kommen oder morgen vormittag. Bitte um Adresse. Gibt es Parkplätze?

ich: Morgen Vormittag ist besser. Parkplätze sind meist frei - zumindest für ne Ladetätigkeit!

er: Ok, komme gegen 10.00. Bitte um Reservierung damit ich nicht umsonst fahre! Bitte die Adresse!

ich: xxx. Preis ist ok und Beschreibung wurde gut durchgelesen?

er: ja ist ok

ich: Ok dann rufen sie mich bitte morgen sicherheitshalber an bevor sie ihn holen damit ich ja nicht vergesse ;) mfg

er: ok

ich: bis morgen
------------------------------------------------------------

Am nächsten Tag ruft er mich gegen 9 Uhr an und sagt er ist bist spätestens 10.30 hier!

Da er bis 11:05 nicht da ist schreibe ich folgende SMS:
"Guten Tag, ich sehe es eigentlich nicht ein, dass ich ewig warten muss ohne Nachricht wo sie bleiben - zudem muss ich jetzt weg. Werde das Angebot daher erneut einstellen!"

------------------------

Nun schreibt mir der Typ und pocht auf Einhaltung des Kaufvertrages (gab nur ne Reservierung imo, Zusage hat er ja verweigert als ich fragte) und meint ich müsse ihn das Gerät liefern (1h fahrt)

Wie seht ihr den Fall? - für nützliche Tipps/Links gibts $ auf Stars ;)


16 Antworten
m0ral
Beigetreten: 27.06.2008
PokerStrategist

kurz und knapp

keine zusage, kein verbindlicher kaufvertrag. ( ich gehe von einer kleinanzeige aus )

erneut einstellen und gut ;)


jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Er schreibt doch selbst, was er haben möchte:

"Bitte um Reservierung damit ich nicht umsonst fahre!

Außerdem war ja Abholung vereinbart. Das würde er ja dann auch nicht einhalten, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen wäre.


santazero
Beigetreten: 31.01.2006
PokerStrategist

Sehe ich auch so. Er bittet um Reservierung zur Abholung. Er hat es nicht abgeholt und sich auf nachfragen nicht gemeldet.
Also gut ist. Hat er Pech gehabt.


Campernator Themenstarter
Campernator
Beigetreten: 15.09.2011
Oldschool Grinder

Original von santazero
und sich auf nachfragen nicht gemeldet.

Dieser Punkt ist nicht korrekt - ich habe ihn nicht angerufen und gefragt wo er bleibt - wenn jemand sagt er kommt zum Zeitpunkt x ist es in meinen Augen seine Pflicht eine eventuelle Verspätung bekanntzugeben und nicht meine ihm hinterherzutelefonieren.


Ihr habt keinen Kaufvertrag abgeschlossen und daher hat er Pech gehabt.


Rechtschreibhans
Beigetreten: 25.01.2009
Poker Player

Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen und er ist seiner Leistungspflicht zur Zahlung nicht nachgekommen. Du könntest ihn ja versuchen in Regress zu nehmen und deine zu Unrecht gewartete Zeit in Rechnung zu stellen.


Campernator Themenstarter
Campernator
Beigetreten: 15.09.2011
Oldschool Grinder

Original von Rechtschreibhans
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen

wo?

Er bittet um einen Termin und um eine Reservierung die ich auch wahrgenommen habe.


Rechtschreibhans
Beigetreten: 25.01.2009
Poker Player

Original von Campernator

Original von Rechtschreibhans
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen

wo?

Er bittet um einen Termin und um eine Reservierung die ich auch wahrgenommen habe.

Er gibt ein Angebot zum Kauf ab, indem er dich fragt ob es noch zu haben ist und dir sagt, dass er es am Folgetag um 10 Uhr abholt. Du bestätigst dies. In diesem Moment sind sich beide Parteien einig, dass das Gerät zum Preis 200 von dir zu ihm wechselt und er es von dir abholt. Das begründet einen Kaufvertrag nach § 433.

Er hat nach §433 II BGB seinen Vertragsteil nicht erfüllt.


santazero
Beigetreten: 31.01.2006
PokerStrategist

Er hat aber um eine Reservierung gebeten und es dann nicht abgeholt/bezahlt.


Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von Rechtschreibhans

Original von Campernator

Original von Rechtschreibhans
Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen

wo?

Er bittet um einen Termin und um eine Reservierung die ich auch wahrgenommen habe.

Er gibt ein Angebot zum Kauf ab, indem er dich fragt ob es noch zu haben ist und dir sagt, dass er es am Folgetag um 10 Uhr abholt. Du bestätigst dies. In diesem Moment sind sich beide Parteien einig, dass das Gerät zum Preis 200 von dir zu ihm wechselt und er es von dir abholt. Das begründet einen Kaufvertrag nach § 433.

Er hat nach §433 II BGB seinen Vertragsteil nicht erfüllt.

Deutsches Recht ist hier nicht anwendbar.


Campernator Themenstarter
Campernator
Beigetreten: 15.09.2011
Oldschool Grinder

Original von Rechtschreibhans
Er gibt ein Angebot zum Kauf ab, indem er dich fragt ob es noch zu haben ist und dir sagt, dass er es am Folgetag um 10 Uhr abholt. Du bestätigst dies. In diesem Moment sind sich beide Parteien einig, dass das Gerät zum Preis 200 von dir zu ihm wechselt und er es von dir abholt. Das begründet einen Kaufvertrag nach § 433..

Das sehe ich eben nicht so wenn er in der selben SMS mit der Terminvereinbarung um eine Reservierung bitte.

Ich bestelle ja auch beim Bäcker keine Torte, und mache mir danach nen Termin aus wo ich um ne Reservierung dieser Torte bitte wenn ich sie doch eh gekauft habe. Vllt. blödes Beispiel aber ich reserviere doch nichts was ich schon gekauft habe?


ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Knackpunkt ist IMO das was nach der Reservierung geschrieben wurde:

"Preis ist OK und Beschreibung gut durch gelesen?"

"Ja, ist OK"

Klingt für mich stark nach übereinstimmende Willenserklärungen.


Campernator Themenstarter
Campernator
Beigetreten: 15.09.2011
Oldschool Grinder

Dieser Punkt is imo ne Standardfrage wenn man online Besichtigungen/Reservierungen vereinbart einfach um sicher zu gehen das man seine Zeit nicht verschwendet weil der potentielle Käufer dann kommt meint er will es aber er nimmt es nur billiger.

Zudem war der Artikel gebraucht und defekt - auch hier wollte ich sichergehen dass er das gelesen hat und nicht nacher herkommt und meint er kauft es nicht für 200€ weil im Internet nichts davon steht.

Aus meiner Sicht geht aus seinen ersten beiden SMS klar hervor dass er einen Termin zur Reservierung will, da er selbst von Reservierung redet und meine Nachfrage ob er es nimmt ignoriert wird.

Seine Forderungen nach Entschädigung für Zeitaufwand sind sowiso absurd da ja ich derjenige bin der umsonst gewartet hat und nicht er. Kann ja auch nicht um 18Uhr nen Arztermin vereinbaren, um 19Uhr kommen wo die Praxis zu hat und dann meinen der Arzt muss meinen Weg+Anfahrtszeit bezahlen. Es gab nen Termin den er nicht wahrgenommen hat, Punkt aus, habe nen Zeugen dass ich zu dem Zeitpunkt anwesend war und er nicht.

Geht also nur darum ob ein Kaufvertrag besteht - falls ja obv blöd da ich diesen nicht mehr erfüllen kann.


Ich würde ihn erstmal ignorieren.


willikufalt
Beigetreten: 16.09.2008
Oldschool Grinder

Ich sehe auch übereinstimmende Willenserklärungen und einen gültigen Kaufvertrag.

Allerdings muss er das Teil selber abholen.


DrStrothmann
Beigetreten: 29.12.2007
Oldschool Grinder

Hier geht es weiter.
In Zukunft bitte keine 2 Threads aufmachen.


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