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Erbrechtsfrage

10 Beiträge
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Hallo,

kennt sich hier jemand gut mit dem Erbrecht aus? Bräuchte da dringend ein bisschen Hilfe, komme momentan einfach nicht weiter...

Falls das Thema hier falsch sein sollte, bitte verschieben!


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9 Antworten
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Bedingt.

Bitte das nächste mal nicht so viele detaillierte Informationen preisgeben. Danke!


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Tut mir leid, wollte nicht den ganzen Fall hier öffentlich darstellen und das dann eher privater klären.

Geht ums Nießbrauchsrecht und die freiwillige Aufgabe dessen.

Person x ist Erbe und Eigentümer eines Hauses, Person z hat lebenslanges Nießbrauchsrecht.

Nun will z ausziehen und sagt ihr steht gesetzmäßig eine bestimmte "Ablösesumme" zu.
Des Weiteren will z ihre eigenen Investitionen zu 100% erstattet bekommen [Anbau, ~10 Jahre alt].


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

kannst mich ja mal im ComTool einladen.


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Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Ich kanns verstehn das man etwas nicht öffentlich machen will aber wenn man hier schon so fragen im Forum stellt sollte man auch einen Teil veröffentlichen bitte falls andere User mal dasselbe Problem haben sollten...


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von Fantomas741
Ich kanns verstehn das man etwas nicht öffentlich machen will aber wenn man hier schon so fragen im Forum stellt sollte man auch einen Teil veröffentlichen bitte falls andere User mal dasselbe Problem haben sollten...

Recht hast du, bin ein bisschen gestresst durch das Ganze momentan und weiß noch nicht recht, wie ich damit umgehen soll.

Also zur Sache:

Person x und y haben zu gleichen Teilen ein Haus geerbt, Person z hat durch den Verstorbenen ein lebenslanges Nießbrauchrecht hierauf.

Nun möchte z ausziehen und sagt es stehen ihr RECHTLICH gesehen folgende Dinge zu:

- eine "Ablösesumme" für die Aufgabe des Nießbrauchrechtes (berechnet nach eine bestimmten Formel, Faktoren u.a. Lebenserwartung, Pachtwert des Hauses etc.)
- die Kosten für eine Investition am Haus [in Form eines Anbaus - ca. 10 Jahre alt] zu 100%. Dieser Anbau erhöht den Wert des Hauses jedoch nur um einen Bruchteil dessen, was er damals gekostet hat.

Meine Fragen also:

Ist diese Formel bei Verzicht auf das Nießbrauchsrecht anzuwenden [habe gehört, dass sie nur bei Zwangsversteigerung bzw. Einschalten dritter Parteien zum Tragen kommt] oder ist doch alles mehr oder weniger Verhandlungssache?

Müssen die Kosten für den Anbau zu 100% erstattet werden (er wurde ja die letzten 10 Jahre auch selbst genutzt, zudem keine hohe Wertsteigerung)?

Ich weiß, dass man im Endeffekt intern zu einer Einigung kommen muss, nur brauche ich dafür auch irgendwelche rechtlichen Grundlagen, auf die ich mich berufen kann.

Danke für die Hilfe


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Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von mellonuts

Original von Fantomas741
Ich kanns verstehn das man etwas nicht öffentlich machen will aber wenn man hier schon so fragen im Forum stellt sollte man auch einen Teil veröffentlichen bitte falls andere User mal dasselbe Problem haben sollten...

Recht hast du, bin ein bisschen gestresst durch das Ganze momentan und weiß noch nicht recht, wie ich damit umgehen soll.

Also zur Sache:

Person x und y haben zu gleichen Teilen ein Haus geerbt, Person z hat durch den Verstorbenen ein lebenslanges Nießbrauchrecht hierauf.

Nun möchte z ausziehen und sagt es stehen ihr RECHTLICH gesehen folgende Dinge zu:

- eine "Ablösesumme" für die Aufgabe des Nießbrauchrechtes (berechnet nach eine bestimmten Formel, Faktoren u.a. Lebenserwartung, Pachtwert des Hauses etc.)

wenn z auszieht kann z doch das Nießbrauchrecht behalten und z.B. das Haus vermieten. Ein Automatismus, dass x und y verpflichtet sind das Nießbrauchrecht abzulösen gibt es meiner Meinung nach nicht. Wenn x und y das Haus jedoch selbst nutzen wollen, dann würde ich über eine Ablösung verhandeln. Dann kann ein über eine Formel ermittelter Wert eine grobe Richtschnur sein.

- die Kosten für eine Investition am Haus [in Form eines Anbaus - ca. 10 Jahre alt] zu 100%. Dieser Anbau erhöht den Wert des Hauses jedoch nur um einen Bruchteil dessen, was er damals gekostet hat.

jetzt wird es schwierig. waren x und y schon Eigentümer des Grundstücks, als der Anbau errichtet wurde? Hat z den Anbau mit Zustimmung des Grundstückseigentümers errichtet? usw. usw. Hier kann das Ergebnis sowohl sein, dass x und y z entschädigen müssen, es könnte aber auch sein, dass z den Anbau auf eigene Kosten wieder abreißen muss, um das Grundstück in den Zustand zu versetzen, in dem es vor Beginn des Nießbrauchs war.
Meine Fragen also:

Ist diese Formel bei Verzicht auf das Nießbrauchsrecht anzuwenden [habe gehört, dass sie nur bei Zwangsversteigerung bzw. Einschalten dritter Parteien zum Tragen kommt] oder ist doch alles mehr oder weniger Verhandlungssache?

Müssen die Kosten für den Anbau zu 100% erstattet werden (er wurde ja die letzten 10 Jahre auch selbst genutzt, zudem keine hohe Wertsteigerung)?

Ich weiß, dass man im Endeffekt intern zu einer Einigung kommen muss, nur brauche ich dafür auch irgendwelche rechtlichen Grundlagen, auf die ich mich berufen kann.

Danke für die Hilfe

disclaimer: bin kein zivilrechtler, habe aber in der Praxis öfter mal mit Problemen rund um den Nießbrauch zu tun. aber vielleicht kommen ja noch ein paar meinungen von Juristen.


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Danke für die Hilfe.

x und y waren Eigentümer, jedoch noch minderjährig - z war ihr Vormund.


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Liegt für den Anbau eine Baugenehmigung vor?
Wenn zum Zeitpunkt der Errichtung die Eigentümer minderjährig waren:
Liegt die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes vor?
Eine Zustimmung für so eine Maßnahme darf der Vormund mMn nicht alleine entscheiden!
Vor allen Dingen, wenn er diese in seinem Namen durchführt.

Das können Punkte sein, dass der Anbau an sich wieder abgerissen werden müßte, oder nachträglich noch zu genehmigen wäre und somit wichtig für eine Preisverhandlung.


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IBeatGTA
Beigetreten: 07.05.2009
PokerStrategist

Da die Lösung dieses Falles u.a. nur unter Berücksichtigung mehrerer Details in der Historie zu suchen ist, solltest Du in jedem Fall einen Rechtsanwalt hierzu befragen.

Trotzdem hier mal eine weitere unfundierte Laienmeinung, um Verwirrung zu stiften :coolface::

Das Nießbrauchsrecht ist nicht übertragbar/verkäuflich. Eine "Ablösesumme" in Form eines Verkaufs ist schwer möglich. Die Nießbraucherin darf ihr Recht bewirtschaften, z.B. an x,y oder jemand anderes vermieten, verpachten, whatever. Hier geht es wahrscheinlich darum, daß z sich die Löschung des Nießbrauchsrecht aus dem Grundbuch vergüten lassen will. Das Recht darauf hat sie nicht, ob und wie das ausgestaltbar ist ->RA&Notar pls!

Der Anbau ist, sofern er genehmigt wurde, Teil der Immobilie. Rückbau o.ä. gibt es m.E.n. nur bei Schuppen, Carports und dergleichen. Ob und wenn ja in welcher Höhe die Investition zurückerstattet werden kann, hängt evtl. von der Einigung vor und während der Baumaßnahme ab. Aber auch hier -> Details bei RA besprechen! (Fragen: Ist der Anbau Teil der Nießbrauchssache?)


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