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Erbschaftssteuer

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soulfly187
Beigetreten: 05.02.2007
Poker Player

Moin,
ich hab mal ne Frage zur Erbschafts/Schenkungssteuer.

Folgender Fall. Vater hat Vermögen von 1Millionen €. Kind hat ein Freibetrag von 400k€. Vater überträgt zu Lebzeiten die 400k€ steuerfrei.
Nun kommt es dazu dass der Vater in den nächsten Jahren verstirbt. Hat das Kind dann nochmal Anspruch auf die 400k€ oder erst nach der 10 Jahres Frist?


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10 Antworten
topspit
Beigetreten: 07.02.2008
Oldschool Grinder

https://www.finanztip.de/schenkungen-an-kinder/

In Abständen von 10 Jahren können die Freibeträge der Schenkungsteuer wieder erneut in Anspruch genommen werden (vergleiche § 14 ErbStG mit dem Titel „Berücksichtigung früherer Erwerbe“). Für einen derart langen Zeitraum hilft es daher manchmal, einen Schenkungsplan für Zuwendungen an die Kinder zu erstellen, um so Erbschaftsteuer zu sparen.

http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__14.html

(1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden.

Google erster Treffer..


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Zitat
Coach
mnl1337
Beigetreten: 14.01.2008
Elite Grinder

Das eine ist ja eine Schenkung und das andere eine Vererbung, also sollte das eine nichts mit dem anderen zu tun haben?!


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Zitat
topspit
Beigetreten: 07.02.2008
Oldschool Grinder

Original von mnl1337
Das eine ist ja eine Schenkung und das andere eine Vererbung, also sollte das eine nichts mit dem anderen zu tun haben?!

https://www.anwaeltin-bramke.de/schenkung/

Wenn die 10-jährige Frist vor dem Tod des Schenkers noch nicht abgelaufen ist, wird die Erbschaftssteuer auf die Schenkung erhoben!

Ist im Prinzip das gleiche...


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Zitat
Coach
mnl1337
Beigetreten: 14.01.2008
Elite Grinder

Dreht es sich der Staat also wieder wie er will um Kohle zu kassieren. War eigentlich klar.


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Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Der Staat wird uns demnächst eh dann ganz Tief in die Taschen greifen müssen Leute die Geld haben können sich schonmal warm Anziehen


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Zitat
topspit
Beigetreten: 07.02.2008
Oldschool Grinder

Original von mnl1337
Dreht es sich der Staat also wieder wie er will um Kohle zu kassieren. War eigentlich klar.

Die Steuersätze sind identisch.

Nehmen wir an du hast 800.000€ und einen Sohn.

Du schenkst ihm 2020 400.000€. Dann zahlt er keine Schenkungssteuer.
Verstirbst du 2035 erhält er die restlichen 400.000€ ebenfalls Steuerfrei.

Verstirbst du aber 2025 muss er die 400.000€ versteuern.

Eigentlich recht einfach und alles ist OK?


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Der Staat schließt hier eigentlich nur das schlupfloch, dass man kurz vor seinem Tod noch schnell einen Teil seines Vermögens an die erben verschenken kann und somit effektiv den Freibetrag verdoppelt. Finde das auch absolut legitim.


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Zitat
bumblebeebee
Beigetreten: 06.06.2006
Oldschool Grinder

Original von Fantomas741
Der Staat wird uns demnächst eh dann ganz Tief in die Taschen greifen müssen Leute die Geld haben können sich schonmal warm Anziehen

Leute, die wirklich Geld haben, mussten sich noch nie warm anziehen. Die Zeche werden wie immer die bezahlen, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen.


Antwort
Zitat
Coach
mnl1337
Beigetreten: 14.01.2008
Elite Grinder

Original von bumblebeebee

Original von Fantomas741
Der Staat wird uns demnächst eh dann ganz Tief in die Taschen greifen müssen Leute die Geld haben können sich schonmal warm Anziehen

Leute, die wirklich Geld haben, mussten sich noch nie warm anziehen. Die Zeche werden wie immer die bezahlen, die für ihren Lebensunterhalt arbeiten müssen.

Genau, lieber wieder den Kommunismus her.


Antwort
Zitat
Penishaubize
Beigetreten: 04.06.2006
Elite Grinder

Direkt den Strohmann rausholen?


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