Ich erbitte mir lediglich antworten von Leuten, die sich wirklich mit der Materie auskennen...Halbwissen hab ich selbst genug.
Folgender Fall...
Ich war von 2007 - August 2009 bei der Bundeswehr und somit über die freie Heilfürsorge versichert.
Im Januar und im Juli 2009 habe ich harte Kontaktlinsen aufgrund einer Augenerkrankung verschrieben bekommen. Die freie Heilfürsorge machte meines Wissens nach keine Anstalten diese zu bezahlen, da sie auch die davorige OP (Hornhauttransplantation) gezahlt hatten und die Linsen einen medizinischen und keinen kosmetischen Zweck erfüllen.
Am dem 01.10.2009 war ich aufgrund meiner Beamtenausbildung privatversichert.
vor 1 Monat bekomme ich Post von der Privatärztlichen Verrechnungsstelle, mit der Bitte die Kontaktlinsen aus dem Jahr 2009 zu bezahlen.
Also....1) Hat die Privatärtzliche Verrechnungsstelle da gar keine Ansprüche zu stellen, da ich zu dem Zeitpunkt in dem die Forderung entstanden ist, ich noch garnicht privatversichert war.
2) Melden Sie sich nach 3 1/2 Jahren zum ersten Mal, wahrscheinlich wegen der Verjährungsfristen der in 2009 entstandenen Rechnungen.
Ich rufe dort an und die sind schnell mit mir fertig, indem sie sagen..."wenden Sie sich an die Unklininik, die hat diese Rechnung in Auftrag gegeben"
Ich rufe in der Uniklinik an, die sagen mir "wir kümmern uns darum, bei Ungereimtheiten melden wir uns telefonisch bei Ihnen"
Sooooooo....Am 21.12.2012 komme ich an einem Freitagabend nach Hause und habe Post von einem Inkassobüro mit der Forderung die LÄNGST FÄLLIGE RECHNUNG bis spätestens 26.12.2012 zu begleichen, oder Zahlungsvorschläge zu machen.
Mir ging nichtmal eine Zahlungserinnerung zu, weshalb ich denke die sehen ihre Felle davonschwimmen.
Dass zwischen dem Erhalt der Post und dem Fristende kein einziger Werktag mehr liegt wg. etwaiger Rückfragen ist schon Frechheit genug, aber darum gehts jetzt nicht.
Meine Frage ist folgende:
Laut BGB endet der Anspruch auf Durchsetzung der Begleichung einer Rechnung nach 3 Jahren...Beginn der Frist ist das Ende des Kalenderjahres in dem der Anspruch entstanden ist.
Somit endet der Anspruch in diesem Fall am 31.12.2012.
Die haben bis zum 31.12.2012 sicherlich keinen Titel gegen mich mit dem Sie vollstrecken können, weder durch ein Zivilverfahren, noch durch einen Vollstreckungsbescheid, da mir nichtmal ein Mahnbescheid zugegangen ist.
Die Frist wird doch nicht gehemmt durch den Zugang des Schreibens eines Inkassobüros, oder?
Also muss ich nichts bezahlen, da die zu spät dran sind um ihre Forderung durchzusetzen, oder nicht?
Evlt. kann man den Thread auch in Studium, Ausbilung, Beruf verschieben...evtl. dort besser aufgehoben