Hallo miteinander,
ich stehe kurz davor, eine Wohnung zu mieten. Ich war zur Besichtigung dort und habe der Maklerin zugesagt, dass ich sie haben möchte. Der Mietvertrag wird mir zur ersten Ansicht noch zugeschickt. Die Maklerin sagte mir nun am Telefon, dass sie die Courtage, die ihr zusteht, in bar haben möchte - natürlich gegen Rechnung. Ich werde auf jeden Fall noch eine Quittung einfordern. Ist etwas gegen dieses Vorgehen von ihr einzuwenden, solange ich schriftliche Belege habe, dass sie das Geld erhalten hat?
Vor der Vertragsunterzeichnung treffen sich noch die Maklerin, der Vermieter und ich, um die Wohnung noch einmal anzusehen und noch fällige Reparaturen abzusprechen (Wohnung ist renoviert, aber es hängen halt noch ein paar Kabel aus den Lichtschaltern, eine Wand müsste nochmal gestrichen werden, etc.). Wie kann ich sicher gehen, dass diese Sachen gemacht sind, wenn ich einziehe? Vielleicht habt ihr da ja Tipps...
Freue mich über Rückmeldungen!