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Freistellung für Kapitalerträge (Eilt!)

32 Beiträge
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Hi,

will ein neues Depot bei einem Online-Broker eröffnen. Jetzt habe ich allerdings noch ein anderes Depot, welches ich damals mit meinen Eltern bei einer örtlichen Bank gemacht habe.

Soweit ich das richtig verstanden habe muss man den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu machen oder?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das dieses Jahr (falls überhaupt jemals) bei meinem alten Depot nicht gemacht habe.

Kann ich jetzt bei der Neueröffnung einfach die 801€ max. Freibetragsgrenze ankreuzen? Nicht das ich dadurch irgendwelche Schwierigkeiten bekomme.

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!!


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Zitat
31 Antworten
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Du hast mit 99%iger Sicherheit irgendwo bei einer Bank(Bank hier Synonym zu allen Einrichtungen, bei denen du Geld anlegen kannst) einen Freistellungsauftrag liegen.

Falls du bislang nur ein/mehrere Konten bei der örtlichen Volksbank/Sparkasse o.ä. hast, werden diese ziemlich sicher den kompletten Freistellungsauftrag haben und zwar dauerhaft.

Sinnvollerweise solltest du genau überlegen, wo du wie viele Zinsen bekommst, und anteilig die Freistellungsaufträge verteilen.

Ausnahme ist natürlich, wenn du online >801 Euro Kapitalerträge hast, dann kannst du da einfach den kompletten Auftrag hingeben.

Die Gültigkeit von einem Jahr ist grundsätzlich nicht falsch, aber da die meisten Menschen i.d.R. nur bei einem Geldinstitut sind, gibt es die Möglichkeit, die Laufzeit unbestimmt zu lassen(man kann obv. trotzdem kündigen und ändern wie man lustig ist(afaik)).

Angaben sind ohne Gewähr, bin da jetzt nicht der Spezialist, hab mich aber mal grob informiert, als ich Geld umgeschichtet habe.


Antwort
Zitat

Schreib am besten (oder ruf an) alle Kreditinstitute respektive Anlageberater oder alles, wo man Geld anlegt an und frag nach deinem FSA.

Wenn du auch nur 801,01 Euro als Alleinstehender angibst ist es eine strafrechtliche Steuerhinterziehung.

Bitte mach dir den Stress nicht.


Antwort
Zitat
kombi
Beigetreten: 20.08.2006
Elite Grinder

Ist es eigentlich schon strafbar mehr als 801 Euro an Freistellungsaufträgen zu haben? D. h. kann ich einfach bei jeder Bank das max angeben, wenn ich weiß, dass ich am Ende in der Summe eh nicht über 801 Euro komme?


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Zitat
Whitelord
Beigetreten: 05.01.2007
Oldschool Grinder

Original von RoyalMirke
Schreib am besten (oder ruf an) alle Kreditinstitute respektive Anlageberater oder alles, wo man Geld anlegt an und frag nach deinem FSA.

Wenn du auch nur 801,01 Euro als Alleinstehender angibst ist es eine strafrechtliche Steuerhinterziehung.

Bitte mach dir den Stress nicht.

Wenn überhaupt ist das eine "leichtfertige Steuerverkürzung" und das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nicht strafrechtlich verfolgt.

Fall man sich dann doch mal vertan hat, kann man dass ganz einfach in seiner Steuererklärung korrigieren und dann wird sogar komplett von einer Strafe abgesehen.


Antwort
Zitat

Original von Whitelord

Original von RoyalMirke
Schreib am besten (oder ruf an) alle Kreditinstitute respektive Anlageberater oder alles, wo man Geld anlegt an und frag nach deinem FSA.

Wenn du auch nur 801,01 Euro als Alleinstehender angibst ist es eine strafrechtliche Steuerhinterziehung.

Bitte mach dir den Stress nicht.

Wenn überhaupt ist das eine "leichtfertige Steuerverkürzung" und das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nicht strafrechtlich verfolgt.

Fall man sich dann doch mal vertan hat, kann man dass ganz einfach in seiner Steuererklärung korrigieren und dann wird sogar komplett von einer Strafe abgesehen.

Was ist denn eine leichtfertige Steuerverkürzung?

Steuerhinterziehung ist eine Straftat und wird auch dementsprechend geahndet.
Die Ideallösung, wenn man das bemerkt ist und bleibt eine Selbstanzeige, die für gewöhnlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Ohne eine Selbstanzeige wird es für gewöhnlich auf einen gerichtlichen Prozess hinauslaufen, der normalerweise teurer ist.


Antwort
Zitat
dontplotzthehotz
Beigetreten: 25.02.2011
PokerStrategist

Original von RoyalMirke

Original von Whitelord

Original von RoyalMirke
Schreib am besten (oder ruf an) alle Kreditinstitute respektive Anlageberater oder alles, wo man Geld anlegt an und frag nach deinem FSA.

Wenn du auch nur 801,01 Euro als Alleinstehender angibst ist es eine strafrechtliche Steuerhinterziehung.

Bitte mach dir den Stress nicht.

Wenn überhaupt ist das eine "leichtfertige Steuerverkürzung" und das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nicht strafrechtlich verfolgt.

Fall man sich dann doch mal vertan hat, kann man dass ganz einfach in seiner Steuererklärung korrigieren und dann wird sogar komplett von einer Strafe abgesehen.

Was ist denn eine leichtfertige Steuerverkürzung?

Steuerhinterziehung ist eine Straftat und wird auch dementsprechend geahndet.
Die Ideallösung, wenn man das bemerkt ist und bleibt eine Selbstanzeige, die für gewöhnlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Ohne eine Selbstanzeige wird es für gewöhnlich auf einen gerichtlichen Prozess hinauslaufen, der normalerweise teurer ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung

Zu unterscheiden ist die Steuerhinterziehung auch von der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO), die im Gegensatz zur Steuerhinterziehung lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und deshalb von den Finanzbehörden verfolgt werden kann, aber nicht muss (Opportunitätsprinzip), während die Ahndung von Steuerstraftaten zwingend vorgeschrieben ist (Legalitätsprinzip).


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

:P....genau, für 25 Cent Abgeltungssteuer macht das FA keinen riesenaufriss, außer es hat grad jemand langeweile :)

und überall die Aufträge erteilen, wenn man nicht über 801 in Summe kommt ist kritisch, würde mich nicht drauf verlassen, dass das so einfach funktioniert bzw. juristisch in ordnung ist^^


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Zitat

Original von dontplotzthehotz

Original von RoyalMirke

Original von Whitelord

Original von RoyalMirke
Schreib am besten (oder ruf an) alle Kreditinstitute respektive Anlageberater oder alles, wo man Geld anlegt an und frag nach deinem FSA.

Wenn du auch nur 801,01 Euro als Alleinstehender angibst ist es eine strafrechtliche Steuerhinterziehung.

Bitte mach dir den Stress nicht.

Wenn überhaupt ist das eine "leichtfertige Steuerverkürzung" und das ist eine Ordnungswidrigkeit und wird nicht strafrechtlich verfolgt.

Fall man sich dann doch mal vertan hat, kann man dass ganz einfach in seiner Steuererklärung korrigieren und dann wird sogar komplett von einer Strafe abgesehen.

Was ist denn eine leichtfertige Steuerverkürzung?

Steuerhinterziehung ist eine Straftat und wird auch dementsprechend geahndet.
Die Ideallösung, wenn man das bemerkt ist und bleibt eine Selbstanzeige, die für gewöhnlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Ohne eine Selbstanzeige wird es für gewöhnlich auf einen gerichtlichen Prozess hinauslaufen, der normalerweise teurer ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerhinterziehung

Zu unterscheiden ist die Steuerhinterziehung auch von der leichtfertigen Steuerverkürzung (§ 378 AO), die im Gegensatz zur Steuerhinterziehung lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt und deshalb von den Finanzbehörden verfolgt werden kann, aber nicht muss (Opportunitätsprinzip), während die Ahndung von Steuerstraftaten zwingend vorgeschrieben ist (Legalitätsprinzip).

Und wer entscheidet nun, was leichtfertig und was mutwillig ist?

Das FA ist nicht an Größenordnungen gebunden. Ob du nun einen Euro mehr angibst und so versuchst einen Euro zu hinterziehen oder 100000 ist für die egal, da beides, und selbst der Versuch dessen( Einreichung über dem Freibetrag) strafrechtlich belangt wird.

edit:
Ich möchte mich nicht darüber streiten und einfach anregen, keinen Freibetrag über 801 Euro einzureichen =)


Antwort
Zitat
NiceToMeetYou
Beigetreten: 01.07.2007
Oldschool Grinder

Naja ich denke mal es macht nen gewaltigen Unterschied, ob du z. B. 10 Konten hast, jeweils die 801€ angibst und auch voll ausschöpfst. Da ist ein Vorsatz klar erkennbar oder zumindest unterstellbar und da gehts ja auch schon um ne Summe. Oder ob du eben versehentlich auf deine 3 Konten jeweils 300€ verteilt hast, vor allem wenn dazwischen teilweise Jahre liegen. Da wird auch das Finanzamt eher ein Versehen drin sehen. Klar musst du die zu wenig gezahlte Steuer dann nachzahlen und vieleicht bekommst du ein kleines Ordnungsgeld aufgebrummt, aber wegen ein paar Euro werden die dich nicht anzeigen. Da stehen Kosten / Nutzen für das FA einfach in keinem Verhältnis.


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Zitat
allizdoR
Beigetreten: 02.01.2007
Elite Grinder

1. du hast 801€ Freibetrag. Und diesen kannst du verteilen. Jahr für Jahr, oder bis zu einer neune Änderung oder oder...
anrufen!

2. Mehr als 801€ zu vergeben gibt Probleme, wie schon erwähnt. In welcher Form sei dahingestellt.

3. Wenn du noch kein Einkommen hast, versuche es mit einer NV-Bescheinigung (beim FA beantragen)


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Und wenn ich jz bei, sagen wir 3 Instituten 801€ angegeben hätte, aber diesen Betrag insgesamt nicht erreiche, sollte das klar gehen?

eigl ja schon oder nicht ;)


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von prnzessin
Und wenn ich jz bei, sagen wir 3 Instituten 801€ angegeben hätte, aber diesen Betrag insgesamt nicht erreiche, sollte das klar gehen?

eigl ja schon oder nicht ;)

Gefühlt:

Vermutlich illegal, wird aber wegen Nichtigkeit wohl nicht verfolgt werden.


Antwort
Zitat

Original von prnzessin
Und wenn ich jz bei, sagen wir 3 Instituten 801€ angegeben hätte, aber diesen Betrag insgesamt nicht erreiche, sollte das klar gehen?

eigl ja schon oder nicht ;)

Klar, gehen tut alles aber sei dir der Folge bewusst.

Normalerweise wird das Finanzamt dann eine grundlegende Prüfung starten und du darfst i.d.R. alle Einkünfte der letzten paar Jahre auf den Cent genau nachweisen und erklären.

Für das FA sieht es halt im ersten Moment aus wie eine Steuerhinterziehung, da sie nicht weiß, was du alles für Erträge hat. Und alle Freistellungsanträge werden an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet, das den Finanzämtern, nicht aber den Banken, eine Einsicht in deine jeweilig eingereichten Aufträge gibt.

Wenn nun geschaut wird, was du so eingereicht hast, könnte es schwierig werden, deine 3x 801 Euro zu rechtfertigen.

Es sei denn natürlich, du bist 2x zur gleichen Zeit verheiratet...


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Zitat
Zinsch
Beigetreten: 01.02.2008
Elite Grinder

Original von RoyalMirke
Steuerhinterziehung ist eine Straftat und wird auch dementsprechend geahndet.
Die Ideallösung, wenn man das bemerkt ist und bleibt eine Selbstanzeige, die für gewöhnlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Ohne eine Selbstanzeige wird es für gewöhnlich auf einen gerichtlichen Prozess hinauslaufen, der normalerweise teurer ist.

Also in Österreich bleibt man straffrei, wenn man sich selbst anzeigt. Weiß nicht, wie's in Deutschland ist.


Antwort
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MalagaNt
Beigetreten: 10.04.2006
Oldschool Grinder

Original von FiftyBlume

Original von prnzessin
Und wenn ich jz bei, sagen wir 3 Instituten 801€ angegeben hätte, aber diesen Betrag insgesamt nicht erreiche, sollte das klar gehen?

eigl ja schon oder nicht ;)

Gefühlt:

Vermutlich illegal, wird aber wegen Nichtigkeit wohl nicht verfolgt werden.

Oooops .... :f_frown:

Naja ich lege für alle Konten wo es Zinsen gab eine Steuerbescheinigung vor bei meiner 2011er Steuererklärung und dann sollte das jawohl passen?


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Zitat
Pokerfox68
Beigetreten: 26.08.2006
Oldschool Grinder

Einen Freistellungsauftrag braucht man nicht jedes Jahr neu machen,der gillt,soweit nicht anders angegeben,auch die nächsten Jahre.Und wenn du die 801 Euro nicht ausschöpfst ist es sowieso egal wieviel du Freisstellungsaufträge gemacht hast.

Erst wenn du mehr als die Freigrenze in Anspruch genommen hast,musst du das dann bei der nächsten Steuererklärung angeben.Mache das jedes Jahr so und hab da noch nie ne Strafe zahlen müssen.Hab aber die Freigrenze meist auch nur minimal überschritten und meine Steuererklärung immer fristgerecht abgegeben.


Antwort
Zitat
VikiSimi
Beigetreten: 17.08.2006
Elite Grinder

Hallo,
habe bei BoS ein Tagesgeldkonto.
Betrag ca. 2500€

Jetzt habe ich auf der Homepage und hier was von Freistellungsauftrag gelesen.
Muss ich den ausfüllen? bzw. einreichen?
Was ist das überhaupt?
Oder ist das nur gedacht wenn man hohe Kapitalerträge hat?

Wie funktioniert das?
Eine kurze Hilfe würde genügen.
Danke!


Antwort
Zitat
daumi
Beigetreten: 23.10.2007
PokerStrategist

bei 2,5k brauchst du das nicht ;)
wenn doch wüsste ich gerne die Bank wo es so gute Zinsen giebt


Antwort
Zitat
LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007
PokerStrategist

Natürlich brauch man den.

Du darfst im Jahr 801 Euro Kapitalerträge erwirtschaften, auf die du keine Abgeltungssteuer zahlen musst.

Dafür musst du deine 801 über Freistellungsaufträge verteilen


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Zitat
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