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Geschlossene Immobilienfonds

7 Beiträge
6 Benutzer
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1,472 Ansichten

Hallo
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema geschlossene Immobilienfonds.

Ein paar gute Infos konnte ich Online schon finden aber über ein paar Sachen bin ich bis jetzt noch im unklaren.

1.Ich verstehe nicht, warum ich für diesen Fonds unbedingt eine Personengesellschaft gründen muss und nicht auch eine Kapitalgsellschaft möglich wäre.

2.Warum konzentrieren sich geschl. IMF auf 1-3 Projekte?

3. Wer ist eigentlich der Initiator dieses Fonds? Die Bank ?

Ich danke schon einmal im Vorraus

Beste Grüße
pokerjens


Antwort
Zitat
6 Antworten
extrapartner
Beigetreten: 26.09.2007
Oldschool Grinder

zu 1.)
gIF werden zumeist in der Rechtsform als GmbH & Co. KG aufgelegt, also Personengesellschaft. Der Komplementär ist jedoch die haftungsbeschränkte GmbH. Grund für das Konstrukt sind wohl besonders Aspekte der Verlustzuweisungsmöglichkeiten und die Haftungsansprüche.

zu 2.) Der Kapitalbedarf einzelner Projekte für gIF ist meist schon so hoch, dass es schwer ist, einen Fonds mit einer Vielzahl an Projekten aufzulegen und das Kapital dafür einzuwerben.

zu 3.) Initiator kann im Grunde jeder werden, der die Möglichkeiten besitzt. Die Banken übernehmen oft nur die Funktion des Vertriebes.


Antwort
Zitat
_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

sehr nice vielen Dank für die schnelle Antwort!

Was ich dann aber nicht verstehe: In 1) sags du ja, dass die Haftung durch die GmbH & CoKG beschränkt ist. Wieso spricht man dann aber immer von einer unternehmerischen Beteiligung mit persönlichem Verlustrisiko? Das wäre ja dann eigentlich nicht gegeben, da man "nur" in Höhe der Einlage haften kann.


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Zitat
DrStrothmann
Beigetreten: 29.12.2007
Oldschool Grinder

Es kann eine Nachschusspflicht bestehen, wenn der Fond nicht gut läuft. Ich habe einige geschl. Immofonds aus der Zeit, als mir eigene Immos zu teuer waren. Bisher bin ich mit allen zufrieden, da sie auch nach 15 Jahren noch fast wie die Prognose laufen.


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Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Als Kommanditist ist die Haftung an sich auf das eingezahlte Kapital beschränkt.

Im Konkursfall kann es aber sein, dass erhaltene Ausschüttungen wieder zurück gezahlt werden müssen.
Außerdem ist im Konkursfall der Totalausfall möglich. Da kann es sinnvoll sein, z. B. bei einem Liquditätsproblem lieber Geld nachzuschießen und damit den Fortbestand zu sichern.

Beim Initiator würde ich sehr auf Referenzen schauen.


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Zitat
keerow
Beigetreten: 03.04.2010
Poker Player

Es gibt auch Immobilienfonds auf GbR-Basis oder OHG wo man schön mit privatvermögen haftet...


Antwort
Zitat

Original von pokerjens90
Hallo
ich beschäftige mich gerade mit dem Thema geschlossene Immobilienfonds.

Ein paar gute Infos konnte ich Online schon finden aber über ein paar Sachen bin ich bis jetzt noch im unklaren.

1.Ich verstehe nicht, warum ich für diesen Fonds unbedingt eine Personengesellschaft gründen muss und nicht auch eine Kapitalgsellschaft möglich wäre.

Ist grundsätzlich möglich. Macht aber keinen Sinn, weil die Aufnahme von Gesellschaftern/Übertragung von Gesellschaftsanteilen bei Personengesellschaften leichter ist (GmbH - notarielle Beurkundung). Die steuerlichen Ergebnisübertragungen auf den Gesellschafter sind auch nur bei der Personengesellschaft möglich (spielt aber wohl heute keine so grosse Rolle mehr).

Und Immobilien AGs gibts ja auch...


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