Original von WildRose86
1. Also wir wollen eine gewerbliche Bürofläche mieten, müssen wir darauf auf jeden Fall 19% USt. oder Mwst. auf die Kaltmiete zahlen, egal ob wir die Kleinunternehmerregelung beanspruchen oder nicht ?
Ob die Miete mit oder ohne Umsatzsteuer ist, hängt zunächst mal vom Vermieter ab. Grundsätzlich ist die Miete umsatzsteuerfrei, der Vermieter kann aber zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Es ist durchaus möglich, dass ihr gewerbliche Büroflächen nicht anmieten könnt, wenn ihr Kleinunternehmer seid.
2. Zum Thema absetzen: Die 19% auf die Miete, die können wir doch absetzen oder ? Wenn ja, bedeuet das, das wir diese 19% vom Finanzamt zurückbezahl bekommen oder müssen wir dann nur weniger an das FA zahlen ?
Sowohl als auch. Im Normalfall wird die Vorsteuer mit eurer Umsatzsteuerschuld verrechnet. Wenn ihr in einem Voranmeldungszeitraum mehr abzugsfähige Vorsteuer habt als zu zahlende Umsatzsteuer, dann bekommt ihr die Differenz erstattet.
3. Lohnt es sich die Kleinunternehmerregelung Nicht zu beanspruchen ? Wir haben zu Anfang einmalige Anschaffungskosten von ca. 1500 euro und auf einen Umsatz von 17.500 und 50.000 kommen wir die ersten jahre nicht.
Ob sich die Kleinunternehmerregel lohnt, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens: Wer ist euer Kunde? Sind eure Kunden im Normalfall vorsteuerabzugsberechtigt, dann lohnt die Kleinunternehmerregel tendenziell nicht, da es eurem Kunden egal ist, ob er 1000 € bezahlt oder 1190 €, von denen er sich 190 € vom FA zurückholt. Allerdings (zweites kriterium) macht die Kleinunternehmerregelung deutlich weniger Arbeit. (Keine monatl. Abgabe von USt-Voranmeldungen)
Das war es erst einmal mit Fragen.
Eine frage noch: Wenn ihr keinen Umsatz über 17.500 plant, wozu müsst ihr euch Bürofläche mieten?