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Kleinunternehmen - Steuerfragen

14 Beiträge
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WildRose86
Beigetreten: 22.01.2010
Poker Player

Hallo zusammen :)

Ich möchte ein Nebengewerbe anmelden und brauche dazu einige Infos, möchte jedoch nicht direkt zum Steuerberater gehen (sehr teuer).

Ist hier jemand oder kennt hier jemand zufällig einen, des vielleicht sehr kostengünstig bei Steuerfragen hilft ?


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13 Antworten
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

es würde deine informationssuche stark vereinfachen, wenn du einfach mitteilst, was genau du wissen willst.


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Zitat
WildRose86 Themenstarter
WildRose86
Beigetreten: 22.01.2010
Poker Player

1. Also wir wollen eine gewerbliche Bürofläche mieten, müssen wir darauf auf jeden Fall 19% USt. oder Mwst. auf die Kaltmiete zahlen, egal ob wir die Kleinunternehmerregelung beanspruchen oder nicht ?

2. Zum Thema absetzen: Die 19% auf die Miete, die können wir doch absetzen oder ? Wenn ja, bedeuet das, das wir diese 19% vom Finanzamt zurückbezahl bekommen oder müssen wir dann nur weniger an das FA zahlen ?

3. Lohnt es sich die Kleinunternehmerregelung Nicht zu beanspruchen ? Wir haben zu Anfang einmalige Anschaffungskosten von ca. 1500 euro und auf einen Umsatz von 17.500 und 50.000 kommen wir die ersten jahre nicht.

Das war es erst einmal mit Fragen.


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Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von WildRose86
1. Also wir wollen eine gewerbliche Bürofläche mieten, müssen wir darauf auf jeden Fall 19% USt. oder Mwst. auf die Kaltmiete zahlen, egal ob wir die Kleinunternehmerregelung beanspruchen oder nicht ?

Ob die Miete mit oder ohne Umsatzsteuer ist, hängt zunächst mal vom Vermieter ab. Grundsätzlich ist die Miete umsatzsteuerfrei, der Vermieter kann aber zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Es ist durchaus möglich, dass ihr gewerbliche Büroflächen nicht anmieten könnt, wenn ihr Kleinunternehmer seid.

2. Zum Thema absetzen: Die 19% auf die Miete, die können wir doch absetzen oder ? Wenn ja, bedeuet das, das wir diese 19% vom Finanzamt zurückbezahl bekommen oder müssen wir dann nur weniger an das FA zahlen ?

Sowohl als auch. Im Normalfall wird die Vorsteuer mit eurer Umsatzsteuerschuld verrechnet. Wenn ihr in einem Voranmeldungszeitraum mehr abzugsfähige Vorsteuer habt als zu zahlende Umsatzsteuer, dann bekommt ihr die Differenz erstattet.

3. Lohnt es sich die Kleinunternehmerregelung Nicht zu beanspruchen ? Wir haben zu Anfang einmalige Anschaffungskosten von ca. 1500 euro und auf einen Umsatz von 17.500 und 50.000 kommen wir die ersten jahre nicht.

Ob sich die Kleinunternehmerregel lohnt, hängt von zwei Faktoren ab. Erstens: Wer ist euer Kunde? Sind eure Kunden im Normalfall vorsteuerabzugsberechtigt, dann lohnt die Kleinunternehmerregel tendenziell nicht, da es eurem Kunden egal ist, ob er 1000 € bezahlt oder 1190 €, von denen er sich 190 € vom FA zurückholt. Allerdings (zweites kriterium) macht die Kleinunternehmerregelung deutlich weniger Arbeit. (Keine monatl. Abgabe von USt-Voranmeldungen)

Das war es erst einmal mit Fragen.

Eine frage noch: Wenn ihr keinen Umsatz über 17.500 plant, wozu müsst ihr euch Bürofläche mieten?


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Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

@äWildRose86
No offense!!!! Ich kann euch nur empfehlen professionelle Hilfe im Vorfeld in Anspruch zu nehmen. Es gibt in jeder Stadt Existenzgründerseminare. Die kosten gerade einmal 40 Euro, laufen ca. 3 Tagr und sind schon mal eine kleine Hilfe. Schaut auch mal bei der IHK vorbei, die können euch oft sogar kostenlos eine Menge Hilfe geben. Eventuell hilft auch das Arbeitsamt. Bei der gewerblichen Miete gelten andere Regeln als im privaten Bereich. Wer sich da im Vorfeld nicht beraten lässt ist dumm oder extrem risikofreudig ;)

@Egozocker
Ich habe da nur Halbwissen, da ich es nie in Anspruch genommen habe, aber wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist doch auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt!?


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Zitat
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Original von trekula

@Egozocker
Ich habe da nur Halbwissen, da ich es nie in Anspruch genommen habe, aber wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist doch auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt!?

Richtig. Ich glaube Egozocker ist bei Frage 2 davon ausgegangen dass die kleinunternehmerregelung nicht genutzt wird.


Antwort
Zitat
WildRose86 Themenstarter
WildRose86
Beigetreten: 22.01.2010
Poker Player

Wir möchten Pokerturniere veranstalten, daher die Bürofläche.

@egozocker: Der Vermieter hat schon gesagt das er die 19% will, weil er selbst Unternehmer ist, von daher müssen wir sie sowieso zahlen. Sein Steuerberater meinte dann noch, er bräuchte eine Vorsteuerabzugspflicht oder so ähnlich. Aber mit der Kleinunternehmerregelung können wir doch sowieso keine Vorsteuer geltend machen.

@trek: Das ist geplant, jedoch mehr Vorwissen bedeutet, das ich der Steuerberater besser verstehe und ich meine Fragen präziser stellen kann.


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Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Original von WildRose86@trek: Das ist geplant, jedoch mehr Vorwissen bedeutet, das ich der Steuerberater besser verstehe und ich meine Fragen präziser stellen kann.

Schau noch mal bei den Tipps, die ich genannt habe. Zum Steuerberater lohnt sich jetzt für Dich wirklich noch nicht.
Bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung wirst Du dieses Objekt nicht mieten können.
Beim Mieten eines Gewerbeobjektes gibt es ganz andere rechtliche Grundlagen als im Privatbereich. Lasst euch bitte nicht durch ein vermeintlich günstiges Angebot hetzen und informiert euch. Nochmal empfehle ich Dir dringen ein Existenzgründerseminar!
Wozu benötigst Du als Veranstalter von Pokerturnieren ein Büro? Ich denke Du wirst wenig bis keinen Besucherverkehr haben. Ich habe ein Ingenieurbüro und bin die ersten 3 Jahre ohne Mitarbeiter hervorragend ohne Büroräume ausgekommen.

Wünsche euch viel Erfolg!


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Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von nikorw

Original von trekula

@Egozocker
Ich habe da nur Halbwissen, da ich es nie in Anspruch genommen habe, aber wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, ist doch auch nicht Vorsteuerabzugsberechtigt!?

Richtig. Ich glaube Egozocker ist bei Frage 2 davon ausgegangen dass die kleinunternehmerregelung nicht genutzt wird.

ja, sorry wenn ich mich da unklar ausgedrückt habe.

@wildrose
wenn dein Vermieter zur Umsatzsteuer optiert hat, dann wird er euch das Objekt nicht vermieten, wenn ihr Kleinunternehmer seid.


Antwort
Zitat
WildRose86 Themenstarter
WildRose86
Beigetreten: 22.01.2010
Poker Player

@trek: Die Bürofläche brauchen wir für die Turniere. Wo sollen wir denn die Tische und das ganze drumherum hinstellen, auf einen Parkplatz


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trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Ein Büroraum darf nicht automatisch als Veranstaltungsraum genutzt werden. Deswegen auch da nochmal genau informieren. Ich bin von ausgegangen, dass ihr mit den Turnieren als Veranstalter quasi von Veranstaltungsort zu Veranstaltungsort tourt.


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Berliner1982
Beigetreten: 12.07.2006
Oldschool Grinder

Original von WildRose86
@egozocker: Der Vermieter hat schon gesagt das er die 19% will, weil er selbst Unternehmer ist, von daher müssen wir sie sowieso zahlen.

Die 19 % muss er doch eh ans Finanzamt abführen, wieso will er die dann haben, macht irgendwie kein Sinn.


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Zitat
orcic
Beigetreten: 06.01.2007
PokerStrategist

Damit er von Kosten, die mit den vermieteten Räumen zusammenhängen selber Vorsteuer ziehen kann.

@Egozocker: Warum sollte er ihnen die Räume nicht vermieten? Ust-Pflichtig eben, ist dem Vermieter doch egal, ob sie Vorsteuer ziehen können oder nicht.


Antwort
Zitat
AngryBeaver8
Beigetreten: 14.04.2006
Oldschool Grinder

Original von orcic
Damit er von Kosten, die mit den vermieteten Räumen zusammenhängen selber Vorsteuer ziehen kann.

@Egozocker: Warum sollte er ihnen die Räume nicht vermieten? Ust-Pflichtig eben, ist dem Vermieter doch egal, ob sie Vorsteuer ziehen können oder nicht.

Weil er nur USt-pflichtig vermieten kann, wenn der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.


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Zitat
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