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KV: Einkommenserklärung - was angeben?

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cIassic23
Beigetreten: 14.08.2006
Oldschool Grinder

Hi,

bin 30, Student, wohne seit 2012 in Wien (Österreich) und lebe vom Poker.

Bin noch in Deutschland bei der Barmer versichert und nun, da 30 und neues Jahr ansteht, wollen sie gerne eine Einkommenserklärung - sonst wird mir Maximalbetrag berechnet.
Nur was soll ich dort eintragen? Wie habt ihr das ggf gemacht?

Hatte bereits gedacht geb nichts an und wenn sie fragen leb ich von ersparten unterm Kopfkissen (also auch keine "Einkünfte aus Kapitalvermögen" - gibt es auch nicht).
Kumpel meinte nun das gibt sicher n Problem sollte ich nichts als Einkünfte angeben.

Hab das Formular mal eingescant, damit ihr genau sehen könnt was für Punkte zur Auswahl stehen und was sie haben wollen:


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8 Antworten
Danhel
Beigetreten: 09.10.2007
Elite Grinder

Einfach dein Einkommen angeben. Wer pokert, kann doch abschätzen, wieviel er ihm Jahr durchschnittlich pro Monat zur Verfügung hat. Alles andere ist Sozialbetrug und kann direkt ins Gefängnis führen.


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Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Naja, so einfach ist das nicht.
OP kann nur deshalb in einer dt. KV versichert sein und im EU-Ausland leben, weil er keine sozialversicherungspflichtigen Einkünfte hat. Hätte er welche, würde ihn die Barmer kicken. Andererseits muss er jegliche Einnahmen angeben wie bspw. auch Unterstützungsgeld der Eltern. Glücksspieleinnahmen gehören aber nicht dazu. Eine dt. KV kann aber nicht entscheiden, ob er Gewerbetreibender ist oder nicht. Das tut das FA (und nach Ö-Recht fällt diese Beurteilung negativ aus). Rechtlich ist das somit sehr diffus.

@OP Du bekommst den Wisch jedes Jahr aufs Neue. Ich würde mal bei der WGKK vorsprechen und versuchen dort unterzukommen. Das ist auf jeden Fall stressfreier. Die Barmer kann evtl. auch Kontoauszüge mit dem angeblichen Vermögen fordern (not sure).


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Zitat
lolyourmama
Beigetreten: 11.07.2009
PokerStrategist

die krankenkassen beurteilen sowas ja "parallel" zu dem finanzamt, d.h. wenn einkommen vorhanden ist lässt es sich steuerbescheide vorlegen. ganz unabhängig davon ist halt die frage zu beurteilen ob

nicht angabe beim FA = steuerhinterziehung
und
nicht angabe bei KK = sozialbetrug ist

musst du für dich entscheiden oder dich beraten lassen :) manche KKs haben mit poker allerdings garkeine probleme


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Zitat
Danhel
Beigetreten: 09.10.2007
Elite Grinder

@limpinbarney: Wo steht, dass man mit Einkünften nicht in einer deutschen Krankenkasse versichert sein kann, wenn man gleichzeitg im europäischen Ausland lebt?


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Man darf im europäischen Ausland leben. Das ist nicht das Kriterium und hat limpinbarney auch nicht geschrieben. Wenn aber dort sozialversicherungspflichtige Einkommen nach dem ausländischen Recht verdient werden, dann bleibt der GKV Versicherungsschutz nicht bestehen. (Das geht sogar so weit, dass die KV die Zahlungen annimmt, aber ggf. im Krankheitsfall keine Leistung übernimmt!!! - Da ging mal ein Fall durch die Medien.)

https://www.dvka.de/oeffentlicheseiten/Publikationen/MerkblattRentner.htm

Die GKV wird auch nach Steuerbescheiden fragen und diese anfordern. Da muß man schon darlegen, warum man ggf. keinen vorlegen kann. Ansonsten bzw. wenn das nicht akzeptiert wird gilt wieder Höchstbetrag.


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cIassic23 Themenstarter
cIassic23
Beigetreten: 14.08.2006
Oldschool Grinder

Danke für die Diskussion.

Original von lolyourmama
musst du für dich entscheiden oder dich beraten lassen :) manche KKs haben mit poker allerdings garkeine probleme

Mit Pokereinnahmen keine Probleme oder das solche nicht als Einkommen angerechnet werden?

Original von jotha
Die GKV wird auch nach Steuerbescheiden fragen und diese anfordern. Da muß man schon darlegen, warum man ggf. keinen vorlegen kann. Ansonsten bzw. wenn das nicht akzeptiert wird gilt wieder Höchstbetrag.

D.h. es ist in dem Fall eh besser kein Einkommen anzugeben, weil ich auch keine Belege habe und sonst ggf deutlich zu viel zahlen müsste?

Werde ansonsten wohl einfach mal bei der Barmer anrufen und schauen ob ich das abklären kann bevor ich das Formular ausgefüllt hinschicke.
Ggf zusehen, dass ich mich in AT als Privatier Versichern lasse.


Antwort
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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Ich würde auch mal mit denen telefonieren.

Warum liest Du das gesamte Anschreiben der Barmer nicht mal durch!?

Da stehen doch bestimmt ähnlich wie bei allen anderen GKV Formulierungen wie:

"Allgemeine Hinweise zur Beitragspflicht von Einnahmen: Beitragspflichtig sind alle Einnahmen und Geldmittel, die Ihnen zur Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung stehen, die Sie verbrauchen oder verbrauchen könnten. ... Auf die steuerliche Behandlung kommt es nicht an. ..."


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Danhel
Beigetreten: 09.10.2007
Elite Grinder

Hey, mich würde das Ergebnis interessieren. Wäre cool, wenn du es hier posten könntest. Danke!


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