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Lohnsteuerausgleich

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Tach,

ich steh vor meinem ersten Mal. Hab dieses Jahr ~7400,- verdient und möcht mir jetz mein Rakeback vom Finanzamt holen.

Leider find ich das 2011er Formular nicht im Netz. hat irgendwer n Link?
Und evlt. noch sonstige Tips die man beachten sollte? (Was beilegen, etc. ...)

Wann kann man außerdem das Geld ca. erwarten? Hab da so 2 Monate ca. veranschlagt.

Danke im vorraus.


Antwort
Zitat
14 Antworten
Justus
Beigetreten: 16.07.2005
Elite Grinder

2011 ist doch auch noch gar nicht vorbei?
Da wirst du wohl noch warten müssen...
Ausserdem zahlt man unter 8000 EUR doch gar keine Lohnsteuer?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von MaWaA
Tach,

ich steh vor meinem ersten Mal. Hab dieses Jahr ~7400,- verdient und möcht mir jetz mein Rakeback vom Finanzamt holen.

Leider find ich das 2011er Formular nicht im Netz. hat irgendwer n Link?
Und evlt. noch sonstige Tips die man beachten sollte? (Was beilegen, etc. ...)

Wann kann man außerdem das Geld ca. erwarten? Hab da so 2 Monate ca. veranschlagt.

Danke im vorraus.

Bei ungefähr 620 Monatslohn?

Da wirst du kaum was wiederbekommen....

btw, kann man das auch selber ausrechen, die Tabellen vom Finanzamt nehmen, Steuern für den eigenen Bruttolohn(abzgl. ~2k für Pauschalen/Ausgaben) nachschauen und dann mal guggen, ob man zu viel bezahlt hat.

Kann mir aber nicht vorstellen, dass du viel Lohnsteuer bezahlt hast, entsprechend wirst du auch wenig wiederbekommen.

Poste doch mal kurz die Daten aus der Lohnabrechnung :-)


Antwort
Zitat

Naja, wenn er 8 Monate im Jahr die Gleitzone z.B. voll ausnutzt, kommt da schonmal pro Monat ca. 80,-€ zusammen.

Lohnt sich also.

Frag mal deinen Chef, normalerweise sollten Chefs den Lohnsteuerjahresausgleich selbst durchführen.
Ansonsten warte einfach bis gegen Ende Februar 12 die neuen Formulare kommen, bzw. ESt-Programme.

Zur Dauer kann man nichts sagen. Hat bei mir schon 2 Wochen, aber auch mal 3 Monate gedauert.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von feymo2112
Naja, wenn er 8 Monate im Jahr die Gleitzone z.B. voll ausnutzt, kommt da schonmal pro Monat ca. 80,-€ zusammen.

Lohnt sich also.

Frag mal deinen Chef, normalerweise sollten Chefs den Lohnsteuerjahresausgleich selbst durchführen.
Ansonsten warte einfach bis gegen Ende Februar 12 die neuen Formulare kommen, bzw. ESt-Programme.

Zur Dauer kann man nichts sagen. Hat bei mir schon 2 Wochen, aber auch mal 3 Monate gedauert.

Wollen Sie den Chef sprechen oder jemand der sich auskennt?

Frage denjenigen, der die Buchhaltung macht, ob zum Jahresende ein automatischer Lohnsteuerausgleich über die Gehaltsabrechnung erfolgt bzw. erfolgen kann.

Effekt: Wenn bei einer monatlichen Lohnabrechnung wegen der Höhe der Einkünfte Lohnsteuer einbehalten wurde, wird das dann in der letzten Lohnabrechnung auf Jahresbasis geprüft. Wenn also der Jahresverdienst unter der stuerpflichtigen Grenze ist, wird die früher einbehaltene Lohnsteuer über die letzte Gehaltsabrechnung erstattet.

Wenn Du dann keine Steuer gezahlt hast, musst Du auch keine Erstattung beantragen.


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Zitat
Schnipsi
Beigetreten: 31.03.2006
PokerStrategist

Österreich:
auch wenn keine Lohnsteuer bezahlt wurde (da der Verdienst unter dem ersten Schwellwert liegt), lohnt sich der "Lohnsteuerausgleich" (ist btw nur der umgangssprachliche Ausdruck - im Finanzamtsdeutsch heißt das "Arbeitnehmerveranlagung"), da man einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeträge erstattet bekommt (google mal nach dem Begriff "Negativsteuer").

==> AN-Veranlagung für 2011 ist obv erst nach Ende des Jahres durchführbar. Und dann auch erst, sobald der (bzw. die) Arbeitgeber den Jahreslohnzettel ans Finanzamt übermittelt haben. Dafür haben sie (soweit ich mich erinnern kann) bis 15. April Zeit.

Zur Situation in Deutschland kann ich leider nichts Sinnvolles beitragen.


Antwort
Zitat
_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

So wie ich das verstanden hab. Es gibt in Dland eine Grenze von 8000,- (ca) wenn man unter diesem Betrag bleibt (aufs Jahr gesehen) bekommt man die Lohnsteuer zurück.

Was is sogar gehört habe ist, dass man quasi den Bruttolohn ausgezahlt bekommt. (Abzüglich des Nettolohnes) Weil die 8k das Lebensunterhaltsminimum ist. Alles darüber kann wird versteuert.

Ich hab ~7400,- verdient, abzgl. Steuern ca. 5k ausgezahlt. D.h. die Differenz 2,4k würde mir das Amt wieder überweisen.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von MaWaA
So wie ich das verstanden hab. Es gibt in Dland eine Grenze von 8000,- (ca) wenn man unter diesem Betrag bleibt (aufs Jahr gesehen) bekommt man die Lohnsteuer zurück.

Was is sogar gehört habe ist, dass man quasi den Bruttolohn ausgezahlt bekommt. (Abzüglich des Nettolohnes) Weil die 8k das Lebensunterhaltsminimum ist. Alles darüber kann wird versteuert.

Ich hab ~7400,- verdient, abzgl. Steuern ca. 5k ausgezahlt. D.h. die Differenz 2,4k würde mir das Amt wieder überweisen.

Dir / Euch ist wahrscheinlich nicht zu helfen.

In einem anderen Thread hat jemand das Beratungsresistent genannt.

In den Abzügen sind auch Sozialversicherungsbeiträge.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von MaWaA
So wie ich das verstanden hab. Es gibt in Dland eine Grenze von 8000,- (ca) wenn man unter diesem Betrag bleibt (aufs Jahr gesehen) bekommt man die Lohnsteuer zurück.

Was is sogar gehört habe ist, dass man quasi den Bruttolohn ausgezahlt bekommt. (Abzüglich des Nettolohnes) Weil die 8k das Lebensunterhaltsminimum ist. Alles darüber kann wird versteuert.

Ich hab ~7400,- verdient, abzgl. Steuern ca. 5k ausgezahlt. D.h. die Differenz 2,4k würde mir das Amt wieder überweisen.

Afaik bekommt man nie Sozialversicherungsbeiträge zurücküberwiesen und ich halte es für relativ unwahrscheinlich, dass du Lohnsteuer gezahlt hast(steht aber auf deiner Lohnabrechnung).

Du bekommst nur zuviel gezahlte Lohnsteuer wieder(in deinem Fall alles) und keine Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge....


Antwort
Zitat
MalagaNt
Beigetreten: 10.04.2006
Oldschool Grinder

Wieso sollte er keine Lohnsteuer gezahlt haben können?
Wenn er 1 Monat für 8k gearbeitet hat, hat er sicher 2k Lohnsteuer gezahlt und kann die zurückbekommen.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von MalagaNt
Wieso sollte er keine Lohnsteuer gezahlt haben können?
Wenn er 1 Monat für 8k gearbeitet hat, hat er sicher 2k Lohnsteuer gezahlt und kann die zurückbekommen.

Weshalb ich geschrieben habe, ich halte es für unwahrscheinlich.......


Antwort
Zitat

Selbst wenn er 2k verdient, wird er LSt. zahlen.

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

edit: Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich glaube ein Unternehmen ab 10 Mitarbeiter macht mit der Dezember-Abrechnung einen Lohnsteuerjahresausgleich.


Antwort
Zitat

Du kannst auch mit 500 € schon Lohnsteuerpflichtig sein in gewissen konstellationen. Warum auch immer ist unwichtig. Hier ist Lohnsteuer einbehalten worden, die bekommt man nur über die Einkommensteuererklärung bei einem Finanzamt wieder. Die Vordrucke für 2011 wirst du aber nicht vor Jahreswechsel bekommen. Auch auf 2010er papier beim Amt einreichen ist sinnlos, weil die das vor 2012 gar nicht bearbeiten können.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von ghil
Warum auch immer ist unwichtig. Hier ist Lohnsteuer einbehalten worden, die bekommt man nur über die Einkommensteuererklärung bei einem Finanzamt wieder.

Dich scheinen andere Posts und Informationen auch nicht zu interessieren.
Diese Ausschliesslichkeitserklärung ist einfach falsch.

§ 42b Abs. 1 EStG:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich). Er ist zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Voraussetzung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich ist, dass dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerbescheinigungen aus etwaigen vorangegangenen Dienstverhältnissen vorliegen.

Ergänzung:
Beschäftigt der Arbeitgeber weniger als zehn Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte, ist er zur Durchführung berechtigt.


Antwort
Zitat

Original von jotha

Original von ghil
Warum auch immer ist unwichtig. Hier ist Lohnsteuer einbehalten worden, die bekommt man nur über die Einkommensteuererklärung bei einem Finanzamt wieder.

Dich scheinen andere Posts und Informationen auch nicht zu interessieren.
Diese Ausschliesslichkeitserklärung ist einfach falsch.

§ 42b Abs. 1 EStG:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, seinen unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmern, die während des abgelaufenen Kalenderjahres (Ausgleichsjahr) ständig in einem Dienstverhältnis gestanden haben, die für das Ausgleichsjahr einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt (Lohnsteuer-Jahresausgleich). Er ist zur Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs verpflichtet, wenn er am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt. Voraussetzung für den Lohnsteuer-Jahresausgleich ist, dass dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte und Lohnsteuerbescheinigungen aus etwaigen vorangegangenen Dienstverhältnissen vorliegen.

Ergänzung:
Beschäftigt der Arbeitgeber weniger als zehn Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte, ist er zur Durchführung berechtigt.

Das war die einfache antwort auf die Frage vom Threadersteller um 3 Uhr nachts

Komplizierte Antwort:

Unter folgenden Voraussetzungen

1. Der AN hat das gesamte Jahr in (irgend)einem Dienstverhältnis gestanden , was ich hier bezweifle
2. Dem AG liegen die Lohnsteuerkarten aus früheren Dienstverhältnissen vor.

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist nach meinem Verständnis für den Fall mehrerer Dienstverhältnisse in einem Jahr gedacht.

Wenn er bei nur einem AG beschäftigt war, spricht nach der Höhe der Steuer einiges dafür, dass er nicht das ganze Jahr gearbeitet hat. In diesem Fall ist der Lohnsteuerjahresausgleich durch den AG unzulässig und zur Erstattung muss zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden


Antwort
Zitat
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