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Mieter zahlt nur Teilmiete

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Moin.

Also ich hab ein kleines Mieterproblem.

Der Mieter wohnte 2Jahre in einem unserer Objekte. Miete regelmäßig von der ARGE, Kaution nicht gezahlt.

Er wechselte dann vor 2Monaten mit 2. Person in ein größeres Objekt (Schaden aus Wassereinbruch wg defektem Dach wurde von ihm auf eigene Kosten repariert->Kautionszahlung erlassen).
Nun zahlt die ARGE noch immer die Miete, allerdings genau in der Höhe wie sie schon für die kleinere Wohnung zahlte (somit fehlen mtl. 100€).

Kann ich den bisherigen Mietrückstand abmahnen oder nur anmahnen?

Oder kann ich erst dann Abmahnen wenn der Rückstand sich auf eine Kaltmiete beläuft?

Eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ist ja erst nach der 3. Abmahnung möglich (oder MIT der 3. Abmahnung?).

mfg
hornstens
PS:Falls Wi&Fi das falsche Forum ist, bitte ins richtige verschieben :) thx


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3 Antworten
keerow
Beigetreten: 03.04.2010
Poker Player

Wir vermieten auch an einige Mieter wo die Miete vom amt komt. Bindend ist der mietvertrag, ich weiss ja nicht ob er nen neuen bekommen hat oder nur mündlich die Miete vereinbart wurde.

Wenn 2 Mieten fehelen kann man fristlos kündigen.

Ich würde den Mieter ansprechen was mit der Miete ist, vielleicht hat er ja ne antwort.

Ansonsten ihm sagen er soll zum Amt gehen und fragen was mit der Miete ist wenn er nicht auf der Strasse sitzen will. Wenn du wirklich kündigen willst schreib ihm vorher einen Brief mit Auflistung der Rückstände und setzt eine Zahlungsfrist, kannst ja auch schreiben das er die fehlende Miete in Raten abzahlen kann wenn die normale Miete pünktlich kommt falls du ihm ne chance geben willst.

Vielleicht hat das Amt aber den Mietvertrag noch nicht gesehen und weiss garnicht wieviel gezahlt werden muss/das mehr gezahlt werden muss.

http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Von ner 3 Abmahnungen Regel hab ich nichts gehört und auch noch nie angewandt. Aber wenn man direkt ohne erste Mahnung kündigt kann er sagen das er nichts vom Rückstand wusste und Kündigung ist nicht wirksam. Deswegen informieren mit Lösungsvorschlag und 14 Tage Frist zur Zahlung setzen


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Paxmain
Beigetreten: 19.10.2007
PokerStrategist

Die ARGE zahlt nur das was vorher beantragt und vor verbindlicher Unterschrift genehmigt wurde, wenn sich die Wohnsituation ändert muss dies erneut von der ARGE genehmigt und vertraglich festgehalten werden.


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Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Normalerweise sollte man als vermieter aber auch bevor man den vertrag unterschreibt sicherstellen, dass das amt die miete überhaupt zahlt.


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