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privates Darlehen innerhalb der Familie

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DarkXident
Beigetreten: 30.08.2007
PokerStrategist

Hi,

ich habe mal kurz ne Frage bzgl. eines privaten Darlehens. Ich möchte meiner Schwester gerne einen größeren Betrag leihen.
Ich versuche gerade Vorlagen dafür zu finden.

1. Meine Schwester lebt aber in England. macht es mehr Sinn eine Vorlage fuer England oder in Deutschland zu benuzten? Ich werde das Geld in Deutschland überweisen.

2. Schenkungssteuer der Zinsen (Finanzamt kann wohl 5.5% Zinsen veranschlagen und darauf Schenkungssteuer verlangen, wenn unsere Zinsen zu niedrig sind. 5.5% ist natürlich eigentlich ne Frechheit aktuell). Ist der Prozess des Schenkens steuerpflichtig oder nur die Person, die beschenkt wird? Meine Schwester ist in DE nicht steuerpflichtig.

3. Der Schenkungssteuerfreibetrag würde uns mit 5.5% Zinsen ca. 4 Jahre reichen. Habe ich für meine Schwester denn ueberhaupt diesen 30k Freibetrag, wenn sie in DE nicht steuerpflichtig ist? Waere natuerlich sehr ekelhaft vom FInanzamt geregelt, wenn sie den Freibetrag nicht erteilen, aber trotzdem Steuern wollen für den Prozess des Schenkens.

Ich weiß, dass das relativ spezifische Fragen sind. Habe aber gedacht, ich versuch es mal hier. Wuerde mich ueber Antworten sehr freuen. Danke im Vorraus schon mal!


Antwort
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19 Antworten
MinBetDonk
Beigetreten: 13.09.2007
Oldschool Grinder

einfach in bar übergeben, dann gibts auch keine steuern:f_cool:


Antwort
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sonicbird
Beigetreten: 06.03.2010
Poker Player

Warst doch der, der gemeinsam mit der Schwester das Depot geerbt hat, oder? Immer noch zu geizig für ne Steuerberatung? Jesus... Im Ernst, die Antwort beim letzten Mal hat dir doch schon nicht ultimativ weitergeholfen, oder?

Original von MinBetDonk
einfach in bar übergeben, dann gibts auch keine steuern:f_cool:

in Euro, Pfund oder doch Bitcoin? (könnte schwierig werden, mal eben 30k oder so zu tauschen. Sehe schon den nächsten Thread in zwei Wochen: "Hi meine Schwester hat 30k gbp auf der Straße gefunden - dummerweise lebt sie in England, wie können wir...")


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Laienjuristische Einschätzung:
- Steuerpflicht wegen dir
- Freibetrag greift

Das Thema ist relativ komplex und von der konkreten Situation abhängig.

An deiner Stelle würde ich Mal freundlich beim Finanzamt nachfragen, was du dabei beachten sollst. Dort kannst du auch in Erfahrung bringen, was vor Ort als Maßstab gilt: Entgangene Einnahmen auf deiner Seite oder gesparte Zinsen auf ihrer.


Antwort
Zitat
starmarti1989
Beigetreten: 24.12.2007
Poker Player

Ja, ist steuerpflichtig siehe §1 (1) Nr. 2 ErbStG iVm § 2 (1) Nr. 1 lit. a ErbStG, da der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung zum
Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ein Inländer ist (also du).

Würde alternativ vorschlagen ein Kreditangebot einer Bank bzw über einen Kreditvermittler einholen, bei der Darlehenssumme, Laufzeit und sonstige Konditionen identisch sind. Wird sicher unter dem 5,5% liegen.
Freibetrag liegt unter Geschwistern bei 20.000 Euro. Ergo solltest bei einem marktüblichen Zinssatz keine Probleme haben. Musst es bei Bedarf aber natürlich nachweisen können.


Antwort
Zitat
DarkXident Themenstarter
DarkXident
Beigetreten: 30.08.2007
PokerStrategist

Original von sonicbird
Warst doch der, der gemeinsam mit der Schwester das Depot geerbt hat, oder? Immer noch zu geizig für ne Steuerberatung? Jesus... Im Ernst, die Antwort beim letzten Mal hat dir doch schon nicht ultimativ weitergeholfen, oder?

Original von MinBetDonk
einfach in bar übergeben, dann gibts auch keine steuern:f_cool:

in Euro, Pfund oder doch Bitcoin? (könnte schwierig werden, mal eben 30k oder so zu tauschen. Sehe schon den nächsten Thread in zwei Wochen: "Hi meine Schwester hat 30k gbp auf der Straße gefunden - dummerweise lebt sie in England, wie können wir...")

Den Kommentar kann man sich halt auch einfach sparen. Die Antwort letztes mal hat mir ultimativ eben doch weitergeholfen, obwohl es keine direkte Antwort war, da ich danach besser wusste, was zu beachten war und mir die Infos anders besorgen konnte.


Antwort
Zitat
DarkXident Themenstarter
DarkXident
Beigetreten: 30.08.2007
PokerStrategist

Original von starmarti1989
Ja, ist steuerpflichtig siehe §1 (1) Nr. 2 ErbStG iVm § 2 (1) Nr. 1 lit. a ErbStG, da der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung zum
Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ein Inländer ist (also du).

Würde alternativ vorschlagen ein Kreditangebot einer Bank bzw über einen Kreditvermittler einholen, bei der Darlehenssumme, Laufzeit und sonstige Konditionen identisch sind. Wird sicher unter dem 5,5% liegen.
Freibetrag liegt unter Geschwistern bei 20.000 Euro. Ergo solltest bei einem marktüblichen Zinssatz keine Probleme haben. Musst es bei Bedarf aber natürlich nachweisen können.

Danke fuer die Antwort, sehr hilfreich!

Das Problem scheint zu sein, dass es anscheinend aktuell nicht ganz rechtsklar ist, was marktgerecht heißt. Taxfix sagt, dass das Finanzamt minimum mit 3% als marktgerecht rechnet und (wenn ich es richtig verstanden habe) maximum mit 5.5%.

Ich denke es wird am meisten Sinn machen den Vertrag mit einer Laufzeit von 3.8 Jahren zu unterschreiben, so dass man auch mit fiktiven 5.5% Prozent unter 20k bleibt. Wenn meine Schwester das Geld dann noch länger behalten möchte, müssen wir dann halt nochmal schauen, wie wir das machen. Kann auch sein, dass ich dann so oder so nicht mehr in DE steuerpflichtig bin.

Die einzige Frage, die dann noch bleibt. Wenn meine Schwester und Ehemann den Vertrag zusammen unterschreiben würden, verdoppelt sich dann auch der Freibetrag und wir können die Laufzeit verdoppeln?

https://taxfix.de/steuertipps/privates-darlehen-steuer-geld-verleihen/#:~:text=Ist%20der%20Darlehensbetrag%20so%20hoch,das%20Finanzamt%20eine%20Schenkungssteuer%20verlangen.&text=Generell%20veranschlagt%20das%20Finanzamt%20als%20Minimum%20einen%20Zinssatz%20von%203%20%25.


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Du willst ihr Geld "leihen", also nicht verschenken? Gilt der Freibetrag nicht für das Verschenken von Geld? Wenn du ihr 50.000 gibst und 50.000 zurück erhältst, dann fallen doch keine Schenkungssteuern an? Es geht also rein um die Zinsen und dessen Versteuerung? Du willst diese umgehen indem du jetzt einmal max. 20.000€ schenkst und dann 20.000 zurück geschenkt bekommst? Bei 20.000 € würde es dann noch um einen Betrag von ca. 2400€ gehen über 4 Jahre gesehen, die man versteuern müsste? Also bist du bei rund 1000€ die du versuchst zu sparen?

Habe nicht viel Ahnung, aber werde nicht so 100% schlau, was du probierst zu erreichen?


Antwort
Zitat
TooBigToFail
Beigetreten: 05.08.2016
Legacy Member

Darlehnen ungleich Schenkung ergo keine Schenkungssteuer. Wo kämen wir denn dahin wenn jedes Darlehnen als Schenkung gelten würde:)

Wenn du keine Zinsen verlangst ist es auch kein Darlehnen sondern eine Leihe, aber eine Leihsteuer gibts auch nicht.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von AyCaramba44
Du willst ihr Geld "leihen", also nicht verschenken? Gilt der Freibetrag nicht für das Verschenken von Geld? Wenn du ihr 50.000 gibst und 50.000 zurück erhältst, dann fallen doch keine Schenkungssteuern an? Es geht also rein um die Zinsen und dessen Versteuerung? Du willst diese umgehen indem du jetzt einmal max. 20.000€ schenkst und dann 20.000 zurück geschenkt bekommst? Bei 20.000 € würde es dann noch um einen Betrag von ca. 2400€ gehen über 4 Jahre gesehen, die man versteuern müsste? Also bist du bei rund 1000€ die du versuchst zu sparen?

Habe nicht viel Ahnung, aber werde nicht so 100% schlau, was du probierst zu erreichen?

Wenn man z.B. 100k zinslos verleiht, dann kann (!) das Finanzamt da eine Schenkung der Zinsen unterstellen. Wenn sie da 5% Zinsen annehmen, sind das 5k p.a. und der Freibetrag ist relativ schnell überschritten.


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Genau FiftyBlume, daher verstehe ich nicht warum er immer von den 20.000 Freibetrag redet. Das ist doch der Freibetrag für Schenkungen und nicht der Freibetrag für Einnahmen aus Zinsen. Es geht als um Zinsen und ich frage mich, ob hier jetzt versucht werden soll diese Steuern/Zinsen zu umgehen. Irgendwas passt für mich nicht zusammen.

Wenn ich zudem einer anderen Person 20.000€ gebe, dann muss ich gar nichts weiter machen. Die Person, die es erhält, muss sich um die Besteuerung kümmern. Wenn ich aber das Geld zurückbekommen soll und Zinsen bekomme, dann muss ich natürlich diese Gewinne durch Zinsen versteuern. Wenn ich aber nur die 20.000€ zurückbekomme, dann habe ich keinen Gewinn gemacht und entsprechend auch keine Zinsen zum versteuern. In diesem Fall könnte das Finanzamt nun natürlich von einer Schenkung ausgehen. Bei einer Schenkung muss aber nicht ich, sondern der Beschenkte Steuern abführen.


Antwort
Zitat
starmarti1989
Beigetreten: 24.12.2007
Poker Player

Original von DarkXident

Original von starmarti1989
Ja, ist steuerpflichtig siehe §1 (1) Nr. 2 ErbStG iVm § 2 (1) Nr. 1 lit. a ErbStG, da der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung zum
Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ein Inländer ist (also du).

Würde alternativ vorschlagen ein Kreditangebot einer Bank bzw über einen Kreditvermittler einholen, bei der Darlehenssumme, Laufzeit und sonstige Konditionen identisch sind. Wird sicher unter dem 5,5% liegen.
Freibetrag liegt unter Geschwistern bei 20.000 Euro. Ergo solltest bei einem marktüblichen Zinssatz keine Probleme haben. Musst es bei Bedarf aber natürlich nachweisen können.

Danke fuer die Antwort, sehr hilfreich!

Das Problem scheint zu sein, dass es anscheinend aktuell nicht ganz rechtsklar ist, was marktgerecht heißt. Taxfix sagt, dass das Finanzamt minimum mit 3% als marktgerecht rechnet und (wenn ich es richtig verstanden habe) maximum mit 5.5%.

Ich denke es wird am meisten Sinn machen den Vertrag mit einer Laufzeit von 3.8 Jahren zu unterschreiben, so dass man auch mit fiktiven 5.5% Prozent unter 20k bleibt. Wenn meine Schwester das Geld dann noch länger behalten möchte, müssen wir dann halt nochmal schauen, wie wir das machen. Kann auch sein, dass ich dann so oder so nicht mehr in DE steuerpflichtig bin.

Die einzige Frage, die dann noch bleibt. Wenn meine Schwester und Ehemann den Vertrag zusammen unterschreiben würden, verdoppelt sich dann auch der Freibetrag und wir können die Laufzeit verdoppeln?

https://taxfix.de/steuertipps/privates-darlehen-steuer-geld-verleihen/#:~:text=Ist%20der%20Darlehensbetrag%20so%20hoch,das%20Finanzamt%20eine%20Schenkungssteuer%20verlangen.&text=Generell%20veranschlagt%20das%20Finanzamt%20als%20Minimum%20einen%20Zinssatz%20von%203%20%25./blockquote >

Das FA nimmt die Werte des Bewertungsgesetzes: „Der einjährige Betrag der Nutzung einer Geldsumme ist, wenn kein anderer Wert feststeht, zu 5,5 Prozent anzunehmen.“

Ergo geht es darum, dass du einen anderen Wert nachweisen musst. Einfach mal Googlen und dir die BFH Rechtsprechung angucken, gibt es etwas zu.

Ansonsten schenke doch deinem Schwager 15k und deiner Schwester 15k.


Antwort
Zitat
starmarti1989
Beigetreten: 24.12.2007
Poker Player

Original von AyCaramba44
Genau FiftyBlume, daher verstehe ich nicht warum er immer von den 20.000 Freibetrag redet. Das ist doch der Freibetrag für Schenkungen und nicht der Freibetrag für Einnahmen aus Zinsen. Es geht als um Zinsen und ich frage mich, ob hier jetzt versucht werden soll diese Steuern/Zinsen zu umgehen. Irgendwas passt für mich nicht zusammen.

Wenn ich zudem einer anderen Person 20.000€ gebe, dann muss ich gar nichts weiter machen. Die Person, die es erhält, muss sich um die Besteuerung kümmern. Wenn ich aber das Geld zurückbekommen soll und Zinsen bekomme, dann muss ich natürlich diese Gewinne durch Zinsen versteuern. Wenn ich aber nur die 20.000€ zurückbekomme, dann habe ich keinen Gewinn gemacht und entsprechend auch keine Zinsen zum versteuern. In diesem Fall könnte das Finanzamt nun natürlich von einer Schenkung ausgehen. Bei einer Schenkung muss aber nicht ich, sondern der Beschenkte Steuern abführen.

Das stimmt so nicht. Bei einer Schenkung sind Erwerber und Schenker nach §20 ABS. 1 ErbStG Gesamtschuldner. Jeder schuldet die gesamte Leistung. Im ersten Schritt geht das FA an den Beschenkten


Antwort
Zitat
sonicbird
Beigetreten: 06.03.2010
Poker Player

Original von DarkXident
Den Kommentar kann man sich halt auch einfach sparen.

Du hoffst doch hier mehr oder weniger, für lau die Antwort für dein ziemlich komplexes Steuer-Problem zu finden, um keinen Profi bezahlen zu müssen bei einer Summe, bei der es sich schon lohnen könnte, gerade nix falsch zu machen. Und das, obwohl sich schon beim letzten Mal gezeigt hat, dass hier kein internationaler Accountant unterwegs ist, der sich in der Nische auskennt. Im Endeffekt kann dir hier auch keiner halbwegs versichern, dass Vorgehensweise XY nicht doch sehr teuer wird, deshalb ist's mir ein Rätsel. Ich weiß, wir sind hier in einem Forum und man hilft sich gegenseitig so gut es geht, aber kommt mir an der Stelle einfach dreist vor und das darf man dann auch mal schreiben. Hier wurden schon 100er auf Stars für weniger verschoben.

/sry 4 offtopic, halte mich ab jetzt raus.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Wie schon dargestellt, ist deine Story einfach nicht schlüßig dargestellt. Wenn Du Deiner Schwester Geld leihst, hat das ja mit Schenkung und Steuer darauf nichts zu tun. Wenn ein Zinssatz vereinbart wird, geht es eventuell darum, dass Du auf die Zinszahlung verzichten willst. Das wäre dann ggf eine Schenkung. Aber durch den leicht nachweisbaren niedrigen Marktzinssatz dürfte da kein Problem entstehen, wie starmarti ausgeführt hat.

Ein Vergleich wäre die Vermietung zu günstigen Konditionen bzw. mietfrei in der Familie. Da geht es darum, einen marktüblichen Preis zu verlangen. Wenn das nicht passiert, ist das glaube ich ein "geldwerter Vorteil". Der Vermieter muss mehr Einnahme versteuern, als er gezahlt bekommt. Da gibt es keinen "Schenkungsfreibetrag". Die Einkunftsarten sind halt unterschiedlich: Vermietung und Verpachtung und Kapitalvermögen.

Sind nur kurz meine Gedanken, ohne etwas recherchiert zu haben.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

@AyCaramba44:
Auch der Schenkende muss die Schenkung anzeigen.
Hier reden wir offensichtlich von knapp 100.000 Euro zinslosem Kredit und der Befürchtung, dass man hier durch Schenkung der (fiktiven) Zinsen den Freibetrag für Schenkungen überreizen könnte.

Die einfachste Variante ist tatsächlich beim FA nachzufragen, welcher fiktive Zinssatz aktuell angenommen wird - wenn der nicht passt, kann man noch die Diskussion suchen, denn man kann hier sicherlich einen fiktiven Zinssatz nahe 0% argumentieren.


Antwort
Zitat
starmarti1989
Beigetreten: 24.12.2007
Poker Player

Original von FiftyBlume
@AyCaramba44:
Auch der Schenkende muss die Schenkung anzeigen.
Hier reden wir offensichtlich von knapp 100.000 Euro zinslosem Kredit und der Befürchtung, dass man hier durch Schenkung der (fiktiven) Zinsen den Freibetrag für Schenkungen überreizen könnte.

Die einfachste Variante ist tatsächlich beim FA nachzufragen, welcher fiktive Zinssatz aktuell angenommen wird - wenn der nicht passt, kann man noch die Diskussion suchen, denn man kann hier sicherlich einen fiktiven Zinssatz nahe 0% argumentieren.

Die nehmen 5,5% siehe §12 ABS. 1 ErbStG ivm § 15 Abs. 1 BewG, außer du legst da, warum ein anderer Zinssatz angenommen werden kann. Daher Vergleichsangebote einholen, damit du das darlegen kannst. Das FA ist dir dabei nicht behilflich.


Antwort
Zitat
DarkXident Themenstarter
DarkXident
Beigetreten: 30.08.2007
PokerStrategist

Danke fuer die hilfreichen Antworten erstmal! Besonderen Dank hier an starmarti.

@ jotha: Ja, sorry im Nachhinein nochmal gelesen, was ich geschrieben habe und ist wirklich nicht ganz schluessig.. Habe ziemlich wirr geschrieben. Im Prinzip ging mir nur darum, ob das in DE ueberhaupt steuerpflichtig ist und dann um die Schenkungsteuern auf die geschenkten Zinsen.

Werden definitiv mal ein Vergleichsangebot einholen, aber wahrscheinlich trotzdem Laufzeit einfach auf nur 4 Jahre festlegen, damit wir selbst bei fiktiven 5.5% Zinsen auf der sicheren Seite sind. Wenn das Geld doch laenger benoetigt wird, kann man dann ja immer noch sehen, wie man das am besten regelt.


Antwort
Zitat
jan121212
Beigetreten: 11.09.2007
Oldschool Grinder

Original von DarkXident

Original von starmarti1989
Ja, ist steuerpflichtig siehe §1 (1) Nr. 2 ErbStG iVm § 2 (1) Nr. 1 lit. a ErbStG, da der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung zum
Zeitpunkt der Entstehung der Steuer ein Inländer ist (also du).

Würde alternativ vorschlagen ein Kreditangebot einer Bank bzw über einen Kreditvermittler einholen, bei der Darlehenssumme, Laufzeit und sonstige Konditionen identisch sind. Wird sicher unter dem 5,5% liegen.
Freibetrag liegt unter Geschwistern bei 20.000 Euro. Ergo solltest bei einem marktüblichen Zinssatz keine Probleme haben. Musst es bei Bedarf aber natürlich nachweisen können.

Danke fuer die Antwort, sehr hilfreich!

Das Problem scheint zu sein, dass es anscheinend aktuell nicht ganz rechtsklar ist, was marktgerecht heißt. Taxfix sagt, dass das Finanzamt minimum mit 3% als marktgerecht rechnet und (wenn ich es richtig verstanden habe) maximum mit 5.5%.

Ich denke es wird am meisten Sinn machen den Vertrag mit einer Laufzeit von 3.8 Jahren zu unterschreiben, so dass man auch mit fiktiven 5.5% Prozent unter 20k bleibt. Wenn meine Schwester das Geld dann noch länger behalten möchte, müssen wir dann halt nochmal schauen, wie wir das machen. Kann auch sein, dass ich dann so oder so nicht mehr in DE steuerpflichtig bin.

Die einzige Frage, die dann noch bleibt. Wenn meine Schwester und Ehemann den Vertrag zusammen unterschreiben würden, verdoppelt sich dann auch der Freibetrag und wir können die Laufzeit verdoppeln?

https://taxfix.de/steuertipps/privates-darlehen-steuer-geld-verleihen/#:~:text=Ist%20der%20Darlehensbetrag%20so%20hoch,das%20Finanzamt%20eine%20Schenkungssteuer%20verlangen.&text=Generell%20veranschlagt%20das%20Finanzamt%20als%20Minimum%20einen%20Zinssatz%20von%203%20%25./blockquote >

Schenkungssteuerlich wird auf dich dann weiterhin das deutsche Recht Anwendung finden. Inländer ist auch derjenige deutsche Staatsbürger, der erst weniger als fünf Jahre im Ausland lebt.


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wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Muss man nicht sogar bei einigen Banken Negativzinsen bezahlen, wenn man da größere Mengen Geld liegen hat? Wenn man jetzt, um Geld zu sparen, dieses lieber der Schwester zinslos "leiht" macht man damit nicht quasi einen "Gewinn" durch ersparen der Negativzinsen, den man - zusätzlich zur Schenkung der Zinsen an die Schwester - auch noch versteuern muss? Fragen über Fragen....


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