Meine BGB-Veranstaltungen liegen schon etwas zurück und das Kaufrecht für Internetgeschäfte hat sich mit Sicherheit geändert, deshalb meine Frage zu folgender Situation:
a) Vor einem Monat hatte ich mir einen komplett neuen PC zusammengestellt und bei einem bekannten Internethändler gekauft. Zunächst war das Motherboard defekt (2 Pinne von der CPU-Halterung waren verbogen) und der Händler hat sich zunächst geweigert, das Motherboard zurückzunehmen, da er mir mutwillige Zerstörung unterstellt hat, was aber totaler Quatsch war. Da die Kaufabwicklung über den Konzern von meinem Vater stattfand und dieser dort Großkunde ist, hat man aus Kulanz dann das Motherboard zurückgenommen und mir ein neues gegeben.
Hierzu meine erste Frage: Ist es nicht so, dass der Hersteller/Verkäufer die ersten sechs Monate nach Kauf in der Beweispflicht ist, dass der Gegenstand einwandfrei zugesandt wurde und ich somit die defekte Ware auch ohne Kulanz hätte neu erhalten müssen?
b) Nach zwei Wochen gab es dann das neue Motherboard und nun stellte ich fest, dass auch die neue Grafikkarte nicht funktioniert. Also diese zurückgeschickt und jetzt gibt der Onlinehändler mir keine neue, sondern schickt diese zum Hersteller ein und dieser soll mir dann eine neue zukommen lassen bzw. soll der Hersteller dem Onlinehändler erst eine neue zusenden, bevor ich diese dann erhalte.
Wie verhält es sich nun in dieser Situation? Muss der Händler mir nicht eine neue Grafikkarte aus seinem Bestandssortiment zukommen lassen oder kann dieser (wie in dem Fall nun) einfach die Probleme auf den Hersteller abwälzen?
Bisher hatte ich im Internet eigentlich nie Probleme bei Rückgaben oder Problemen, aber was sich diese notebooks....de Betreiber leisten ist echt zum weinen. Ich warte nun schon einen Monat auf einen funktionsfähigen PC und bei dem Anbieter kaufe ich mit Sicherheit nicht mehr.