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Gluecksfisch
Beigetreten: 28.05.2009
Legacy Member

ist doch selbsterklärend das Misstrauen geweckt wird wenn ein fremder Kunde (ohne Konto) regelmässig große Beträge wechseln möchte und die Herkunft unbekannt ist. Die Banken sind verpflichtet entsprechend bei Verdachtsmomenten Meldung zu erstatten oder Nachfragen beim Kunden zu stellen.

Natürlich kann die Bank dies verweigern, die können Dir auch Hausverbot erteilen oder sagen, das sie Dich als Kunde nicht möchten. Aus diesem Grunde kann es auch abgelehnt werden, wenn es um das Wechseln von kleinen in große Scheine geht.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_
fleischmo
Beigetreten: 26.01.2005
Oldschool Grinder

Was macht man bitte mit 500€ Scheinen? Die kriegst du doch nirgends unters Volk.


i3betLight
Beigetreten: 06.01.2008
Elite Grinder

Sind leichter zu transportieren.


Rechtschreibhans
Beigetreten: 25.01.2009
Poker Player

Hallo,

das Wechseln von Geld stellt rechtlich eine Transaktion dar. Dementsprechend sind die Banken eigentlich verpflichtet eine Identifikation durchzuführen. In speziellen Verdachtsmomenten kann das schon mal passieren. Bei geringfügigen Beträgen wird es meistens weggelassen.

MfG


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von AMasta89
Bin Kunde bei denen btw. Aber geht die imo nix an, dachte wenn ich EINZAHLE muss ich die Herkunft deklarieren, aber nicht wenn ich NUR WECHSEL.

Gibt es da iwie nen Paragraphen, oder irgendetwas schriftliches das man sich anschauen könnte?

gruß

Auch wenn Du nur (kostenlos) Geld wechselst, stehst Du in einer Geschäftsbeziehung mit der Bank. Das Geld könnte z. B. aus dem Dealen von Rauschmitteln mit Endkunden kommen.

Geldwäschegesetz GWG: http://dejure.org/gesetze/GwG/3.html
§ 3
Allgemeine Sorgfaltspflichten
(2) Die Sorgfaltspflichten nach Absatz 1 sind zu erfüllen:
...
3. im Falle des Vorliegens von Tatsachen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs handelt oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mitTerrorismusfinanzierung stehen, ungeachtet etwaiger in diesem Gesetz genannter Ausnahmeregelungen, Befreiungen und Schwellenbeträge,


michimanni
Beigetreten: 03.08.2006
Elite Grinder

Hach, ich mag jothas Erklärungen... _love:


Extramask
Beigetreten: 05.12.2007
PokerStrategist

Und wie macht ihr das, wenn ihr euch Geld von eurem Pokeraccount auf Skrill oder Neteller auszahlen lasst und dies wiederum zur Bank transferiert, oder casht ihr direkt auf das Bankkonto aus, oder seid ihr alle etwa sogar Losing Player?
Weil wie jeder weiss, ist das mit dem Poker ja nicht ganz klar, ob legal oder eben illegal.


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_
OneSinge
Beigetreten: 02.01.2006
Elite Grinder

Barkauf eines Autos, ist klar.
Koksdealer detected. Polizei ist informiert, NSA durchleuchtet schon.

Gruß Eike und so.


geh halt ins nächste Casino und hol dir chips, trink ne cola und cash es in 500er ?!


LuckOnHoldem
Beigetreten: 19.09.2006
BlackMember

Original von 66ww66
geh halt ins nächste Casino und hol dir chips, trink ne cola und cash es in 500er ?!

Spoiler

!


Meter1887
Beigetreten: 13.12.2010
PokerStrategist

Auf Wunsch geschlossen.
Viele Grüße Meter1887


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