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5 Strafzettel für ein Vergehen - rechtens?

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digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

Liebe Autofreunde,

vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.

ich habe mein Auto 4 Tage lang im Parkverbot abgestellt. (Autp wurde nicht bewegt)
Nach dem ersten Tag hatte ich ein Knöllchen am Auto. Die restlichen 3 Tage wurde kein weiteres Knöllchen an das Auto geklemmt.
Jetzt nach einer Woche habe ich 3 Briefe wegen Falschparken nach Hause geschickt bekommen.

Ist es rechtens für ein und das selbe Vergehen bestraft zu werden?
In einem Brief stimmt das Automodell nicht mit meinem überein, lohnt sich da ein Widerspruch?

Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge?
Gruß Digga


Antwort
Zitat
20 Antworten
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Original von digga1984
Liebe Autofreunde,

vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.

ich habe mein Auto 4 Tage lang im Parkverbot abgestellt. (Autp wurde nicht bewegt)
Nach dem ersten Tag hatte ich ein Knöllchen am Auto. Die restlichen 3 Tage wurde kein weiteres Knöllchen an das Auto geklemmt.
Jetzt nach einer Woche habe ich 3 Briefe wegen Falschparken nach Hause geschickt bekommen.

Ist es rechtens für ein und das selbe Vergehen bestraft zu werden?
In einem Brief stimmt das Automodell nicht mit meinem überein, lohnt sich da ein Widerspruch?

Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge?
Gruß Digga

Habe mal irgendwo gelesen, dass in dem Fall nur einmal bestraft werden kann. Aber andersherum gedacht... stell dir vor du bekommst so einen günstigen Dauerparkplatz... kann ja auch nicht so funktionieren :coolface:

Hierzu von einer frag-den-anwalt Seite:

Auf Grund des im Grundgesetz normierten Verbotes der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs.2 GG) verhält es sich so, dass ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit auch nur einmal geahndet werden kann. Soweit Sie Ihr Fahrzeug eine Woche lang unverändert (ohne es bewegt zu haben) im Parkverbot stehen lassen, so handelt es sich um ein sog. Dauerdelikt und ist auch nur einer Bestrafung zugänglich. Die Behörde kann hierbei nur auf Grund der Dauer ein erhöhtes Verwarnungs- oder Bußgeld aussprechen.
Es kommt nun auf den konkreten Inhalt der Zahlungsaufforderungen an. Knüpfen diese an dieselbe Ordnungswidrigkeit (die selbe Zeit, das selbe Datum) an, dann stellen Sie lediglich eine Erhöhung des Bußgeldes dar oder wurde jedes Mal ein neues Aktenzeichen vergeben, mit der Folge, dass das Dauerdelikt tatsächlich mehrfach geahndet werden soll. Dies kann mangels Kenntnis des konkreten Inhaltes nicht beurteilt werden.
Tatsache ist, dass Ihr Fahrzeug im Halteverbot abgestellt war, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ihnen ist daher anzuraten, der ersten Ihnen zugegangenen Zahlungsaufforderung nachzukommen. Die Entscheidung der Behörde hinsichtlich des Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes wird damit bestandskräftig. Gegen weitere Zahlungsaufforderungen sollten Sie unverzüglich Einspruch erheben, mit der Argumentation, dass die Ordnungswidrigkeit bereits geahndet wurde. Aber bitte achten Sie darauf, dass die Zahlungsaufforderungen nicht nur eine Erhöhung darstellen.

Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/wiederholtes-falschparken--f99917.html

Was ist in dem Brief noch angegeben? Ausschlaggebend ist imho das Kennzeichen und das sollte schon stimmen.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Poste bitte den konkreten Wortlaut (keine Zusammenfassung oder Veränderung des Textes) der jeweiligen Bußgeldbescheide.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Wenn du keine korrekte Antwort auf deine Frage haben willst, dann brauchst du auch hier nicht zu posten.


Antwort
Zitat
digga1984 Themenstarter
digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

Sie parkten unzulässig im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286)
Paragraph 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, Paragraph 49 StVO, Paragraph 24 StVG, 52BKat.


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Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006
PokerStrategist

Hattest du eigentlich auch 3 Knollen dann unterm Scheibenwischer? Wundert mich das sie mit der Dritten das Auto nich abgeschleppt haben ...


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Zitat
GeraldG
Beigetreten: 24.05.2011
Poker Player

Wo genau sollte die Logik darin bestehen, dass du nur einmal bestraft werden darfst? du könntest sogar mehrmals täglich Strafzettel bekommen


Antwort
Zitat
digga1984 Themenstarter
digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

Kleiner Zwischenstand
Insgesamt habe ich jetzt 5 Briefe erhalten, von Montag bis Freitag, für jeden Tag einen je 15€.
Am Samstag hatte ich dann nur ein Knöllchen aus der ganzen Woche dran.


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Zitat
FrreshPrince
Beigetreten: 26.05.2011
PokerStrategist

naja macht doch sinn wenn solange im parkverbot gestanden hast?!?


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Rechtlich eben nicht... Siehe doppelbestrafungsverbot. Wenn das Auto nicht bewegt worden ist.


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Haben die Briefe alle das gleiche Aktenzeichen oder nicht?


Antwort
Zitat
digga1984 Themenstarter
digga1984
Beigetreten: 20.07.2007
Oldschool Grinder

Das Auto wurde nicht bewegt.
Es sind 5 verschiedene Aktenzeichen.

Ist vielleicht auch was für den Jurathread oder?


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Zitat
scrappyyyy
Beigetreten: 23.01.2011
PokerStrategist

Original von 3nJ0yIT
Rechtlich eben nicht... Siehe doppelbestrafungsverbot. Wenn das Auto nicht bewegt worden ist.

d.h. ich kann ne Woche im Halteverbot für 15eur parken? Damn, das ist günstiger als am Flughafen/Bahnhof.


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011
Poker Player

Was hindert dich einfach Widerspruch gegen 4 der 5 Vorgänge mit Verweis auf "Auf Grund des im Grundgesetz normierten Verbotes der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs.2 GG) verhält es sich so, dass ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit auch nur einmal geahndet werden kann. " einzulegen?
Natürlich nicht gegen den ersten Bescheid, sondern die folgenden...


Antwort
Zitat
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007
Oldschool Grinder

wie willst du überhaupt nachweisen, dass du das Auto nicht bewegt hast?^^


Antwort
Zitat
Play4forlife
Beigetreten: 11.12.2007
PokerStrategist

Original von p00s88
wie willst du überhaupt nachweisen, dass du das Auto nicht bewegt hast?^^

Sie müssen ihm doch das Gegenteil beweisen, nicht? Radstand etc.

Was sie ja nicht können, weil das Auto nicht bewegt wurde ;)


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006
PokerStrategist

Original von p00s88
wie willst du überhaupt nachweisen, dass du das Auto nicht bewegt hast?^^

Mit einem unabhängigen Zeugen.


Antwort
Zitat
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007
Oldschool Grinder

Oke sorry Männer :milord:


Antwort
Zitat

Was soll es bringen?
Er gibt die Tat zu, über eine Woche den Wagen im Parkverbot stehen gelassen zu haben.
Jetzt legt er Widerspruch ein, vllt. rechtens.
Dann kommt aber ein neues Knöllchen, bei dem er für die 5-tägige Ordnungswidrigkeit halt höher bestraft wird.

Würds einfach aus Spass machen und gucken, was dabei rauskommt. Ausrechnen würde ich mir dabei aber nichts.


Antwort
Zitat
Moderator
Eem01ofEEnGe
Beigetreten: 02.05.2011
Poker Player

Ychon mal an Anwalt gedacht?


Antwort
Zitat
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