Original von digga1984
Liebe Autofreunde,
vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.
ich habe mein Auto 4 Tage lang im Parkverbot abgestellt. (Autp wurde nicht bewegt)
Nach dem ersten Tag hatte ich ein Knöllchen am Auto. Die restlichen 3 Tage wurde kein weiteres Knöllchen an das Auto geklemmt.
Jetzt nach einer Woche habe ich 3 Briefe wegen Falschparken nach Hause geschickt bekommen.
Ist es rechtens für ein und das selbe Vergehen bestraft zu werden?
In einem Brief stimmt das Automodell nicht mit meinem überein, lohnt sich da ein Widerspruch?
Vielen Dank für eure Meinungen und Ratschläge?
Gruß Digga
Habe mal irgendwo gelesen, dass in dem Fall nur einmal bestraft werden kann. Aber andersherum gedacht... stell dir vor du bekommst so einen günstigen Dauerparkplatz... kann ja auch nicht so funktionieren
Hierzu von einer frag-den-anwalt Seite:
Auf Grund des im Grundgesetz normierten Verbotes der Doppelbestrafung (Art. 103 Abs.2 GG) verhält es sich so, dass ein und dieselbe Ordnungswidrigkeit auch nur einmal geahndet werden kann. Soweit Sie Ihr Fahrzeug eine Woche lang unverändert (ohne es bewegt zu haben) im Parkverbot stehen lassen, so handelt es sich um ein sog. Dauerdelikt und ist auch nur einer Bestrafung zugänglich. Die Behörde kann hierbei nur auf Grund der Dauer ein erhöhtes Verwarnungs- oder Bußgeld aussprechen.
Es kommt nun auf den konkreten Inhalt der Zahlungsaufforderungen an. Knüpfen diese an dieselbe Ordnungswidrigkeit (die selbe Zeit, das selbe Datum) an, dann stellen Sie lediglich eine Erhöhung des Bußgeldes dar oder wurde jedes Mal ein neues Aktenzeichen vergeben, mit der Folge, dass das Dauerdelikt tatsächlich mehrfach geahndet werden soll. Dies kann mangels Kenntnis des konkreten Inhaltes nicht beurteilt werden.
Tatsache ist, dass Ihr Fahrzeug im Halteverbot abgestellt war, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ihnen ist daher anzuraten, der ersten Ihnen zugegangenen Zahlungsaufforderung nachzukommen. Die Entscheidung der Behörde hinsichtlich des Verwarnungsgeldes oder Bußgeldes wird damit bestandskräftig. Gegen weitere Zahlungsaufforderungen sollten Sie unverzüglich Einspruch erheben, mit der Argumentation, dass die Ordnungswidrigkeit bereits geahndet wurde. Aber bitte achten Sie darauf, dass die Zahlungsaufforderungen nicht nur eine Erhöhung darstellen.
Quelle: http://www.frag-einen-anwalt.de/wiederholtes-falschparken--f99917.html
Was ist in dem Brief noch angegeben? Ausschlaggebend ist imho das Kennzeichen und das sollte schon stimmen.