Hallo liebes AuM-Forum,
folgende Situation habe ich momentan:
Ich habe mir Ende Februar diesen Jahres einen gebrauchten BMW E90 320D gekauft bei einem Gebrauchtwarenhändler in Berlin. Wirklich ein schönes Auto. Jetzt hatte ich im März bereits ein Problem mit dem rehcten Abblendlicht, es fiel andauernd aus, manchmal ging es aber auch wieder. Ich also zu Stop+Go, Xenonlampe wechseln. Die Mitarbeiter dort sagten mir, dass die Lampe i.O. sei, die Fehlerquelle ist wohl eine andere. In Ermangelung von Equipment zur Fehleranalyse meinten sie, ich sollte mich einfach direkt an BMW wenden. Ich bin aber erstmal zu meinem Händler, da ich eine gesetzmäßige Gewährleistung auf dem Auto habe. Der hatte auch ein (älteres) Gerät zum Auslesen des Fehlerspeichers, konnte aber keinen Fehler feststellen und meinte, ich solle doch nochmal versuchen, woanders das Licht wechseln zu lassen. Das war schon im April, da ich einen Job habe, der viel Reisezeit braucht, bin ich am Wochenende in der Lage Erledigungen zu machen.
OK, im Juni (das Licht hatte wieder einige Zeit ganz gut funktioniert), fiel das Licht dann dauerhaft aus und ich beschloss den Tipp vom S+G-Menschen zu berücksichtigen und hab das Auto zu BMW gebracht. Die haben relativ schnell herausgefunden dass das Steuergerät auf der Seite im Eimer ist und ich habe das gleich reparieren lassen, weil ich die Sache vom Tisch kriegen wollte. Jetzt war mein genialer Plan, dass ich die Rechnungskopie dem Hänlder schicke und er mir dasGeld zurück gibt, weil ER ja nicht in der Lage war den Fehler überhaupt herauszufinden. Der hat erstmal überhaupt nicht auf meine Schreiben (erst E-Mail, dann Brief) reagiert und meinte am Telefon, meine Gewährtleistung wäre verfallen in dem Moment, wo ich die Sache gleich reparieren lassen habe.
Wichtige Zusatzinfo: beim Kauf des Autos hat der Händler einen Fehler gemacht und hat 1.000€ weniger auf den Kaufvertrag geschrieben. Er hat dies später gemerkt und ich habe, weil er nett und ich fair bin, die 1000€ mehr in bar bei der letztendlichen Zahlung mitgebracht. Ich hatte gehofft, bei späteren Problemen dadurch evtl. weniger Scherereien zu haben -.-
tl, dr:
- Gebrauchtwagen gekauft
- Problem mit Licht, Händler findet keinen Fehler
- BMW findet Fehler, ich lasse ihn gleich beheben
- Will nun die Rechnung mit Verweis auf Gewährleistung an Händler weiterbelasten
Meint Ihr, ich habe hier eine rechtliche Handhabe?