bei so manchen post erkennt man auch direkt, dass das n bvb fan geschrieben hat..
Original von Tandor1973
Original von 3nJ0yIT
Nunja, Herr Kubicki (immerhin Anwalt und kennt sich im Steuerrecht aus) hat gestern auch gesagt, dass wenn die Selbstanzeige wirksam wäre, dann würde es diesen Prozess nicht geben.Dann ist er halt auch nen Trottel, oder du gibst seine Aussage nur falsch wieder.
Ob die Selbstanzeige wirksam ist entscheidet das Gericht, und nicht der Staatsanwalt.
Nunja, das Gericht hat schon entschieden, dass die Selbstanzeige unwirksam ist (ja, so hat Herr Kubicki es gesagt), denn sonst hätte sie die Klage nicht zugelassen.
Es gibt dem Angeklagten nur die Chance, sich zu erklären, um danach das Strafmaß festzulegen.
Genau das spricht für diese sehr kurze Verhandlungsdauer.
Original von TobiasNRW
Original von Thomas6409
Original von TobiasNRW
Original von Rubnik
Nur mal als Planspiel: im Haushalt eines Krankenhauses fehlen 5Mio €, es werden Stellen abgebaut. Ein überarbeiteter Arzt missachtet die Hygienevorschriften und ein Op Patient stirbt an einer Infektion.Ist natürlich schwer zu sagen, wie gross der von UH verursachte Schaden ist wenn man Ihn in Todesopfer umrechnet. Aber "nur um Geld" geht es letztendlich nicht, es steht dem ganzen immer ein reeller Schaden gegenüber.
Das eine wäre eine fahrlässige Tötung. Diese kann durch Fehler jedem von uns passieren. Z.B. im Straßenverkehr. Rote Ampel übersehen, Fußgänger überfahren. Derjenige stirbt.
Nur wird der Schaden bei Steuerhinterziehung wieder gutgemacht. Die Steuern müssen bezahlt werden und ich bin der Meinung das eine saftige Straße wie zb. Vermögensabgabe von 50 % diese Leute mehr trifft.
du glaubst, dass es jemanden mit z.B. 400 Mio Vermögen mehr trifft, wenn er davon 200 abgeben muss und ansonsten weiter leben kann wie bisher, als wenn er nur 30 abgeben muss und noch 3-5 Jahre in den Knast geht???
Die 50 % waren ein Bsp. Was da angemessen ist kann ich nicht sagen. Ich hätte auch 80 % schreiben können. Da es solchen Leuten vor allem ums Geld geht, trifft man sie am besten über Geld!
Du meinst also Uli würde lieber in den Knast gehen als die Hälfte seines Vermögens abgeben ?
i don't think so tim
gerade auf den link beim mails checken gestoßen. flame on bzgl der qualität des links
uli muß zurecht nicht in den knast, er ist kein sozialschmarotzer , sondern ein wohltäter, der in seiner wurstfabrik nicht mal mindestlöhne zahlt, erfolgreich einen betriebsrat verhindert und einnahmen aus einem abschiedsspiel , sowie völlig überzogene honorare für sinnlose vorträge bei korrupten firmen, komplett spendet. sUlIdarität!!!
Mit Geld hast du Macht und diese Macht bedeutet Freiheit... mehr als sich ein Normalsterblicher vorstellen kann. Ergo sollte eine Strafe aus beidem bestehen und erst Recht aus Freiheitsentzug.
Mal ne generelle Frage zu so einem Prozess: vom Gericht aus wurde ja gesagt dass es nun um ~27 Mio, nicht mehr um die 3.5 Mio geht und die Verteidigung hat das anerkannt. Angenommen wir haben diese Woche eine Urteilsverkuendung (wie auch immer die ausfaellt): unabhaengig ob eine Gefaengnisstrafe erfolgt oder nicht muss Hoeness ja die hinterzogene Steuer (mit Zinsen) zurueckzahlen. Wie erfolgt das? Wird die Steuerschuld dann einfach auf 27M festgesetzt oder erfolgt in den naechsten Monaten eine gruendliche Sichtung der gesamten Belege um die exakte Schuld zu bemessen?
Original von Thorsten77
Mal ne generelle Frage zu so einem Prozess: vom Gericht aus wurde ja gesagt dass es nun um ~27 Mio, nicht mehr um die 3.5 Mio geht und die Verteidigung hat das anerkannt. Angenommen wir haben diese Woche eine Urteilsverkuendung (wie auch immer die ausfaellt): unabhaengig ob eine Gefaengnisstrafe erfolgt oder nicht muss Hoeness ja die hinterzogene Steuer (mit Zinsen) zurueckzahlen. Wie erfolgt das? Wird die Steuerschuld dann einfach auf 27M festgesetzt oder erfolgt in den naechsten Monaten eine gruendliche Sichtung der gesamten Belege um die exakte Schuld zu bemessen?
Das Finanzamt ermittelt die exakte Steuerschuld, erläßt einen Bescheid für den nicht verjährten Teil und fordert Säumniszuschläge.
Original von Dilas
Original von Thorsten77
Mal ne generelle Frage zu so einem Prozess: vom Gericht aus wurde ja gesagt dass es nun um ~27 Mio, nicht mehr um die 3.5 Mio geht und die Verteidigung hat das anerkannt. Angenommen wir haben diese Woche eine Urteilsverkuendung (wie auch immer die ausfaellt): unabhaengig ob eine Gefaengnisstrafe erfolgt oder nicht muss Hoeness ja die hinterzogene Steuer (mit Zinsen) zurueckzahlen. Wie erfolgt das? Wird die Steuerschuld dann einfach auf 27M festgesetzt oder erfolgt in den naechsten Monaten eine gruendliche Sichtung der gesamten Belege um die exakte Schuld zu bemessen?Das Finanzamt ermittelt die exakte Steuerschuld, erläßt einen Bescheid für den nicht verjährten Teil und fordert Säumniszuschläge.
Aber wieso wird dann nicht so lang gewartet, bis die genaue steuerschuld ermittelt wurde, nur so kann man doch ein Urteil fällen bei dem man wengistens den Umfang der Tat kennt. Wenn man die Aussage der Finanzbeamtin hört, kann man sich ja vorstellen dass eventuell nochmal 10 Millionen hinzu kommen. Wovon beim Richtsspruch niemand was wußte. Oder ist das inzwischen eh schon wayne ob 20 30 40 Millionen?
Original von Screamingmonkey83
Original von Dilas
Original von Thorsten77
Mal ne generelle Frage zu so einem Prozess: vom Gericht aus wurde ja gesagt dass es nun um ~27 Mio, nicht mehr um die 3.5 Mio geht und die Verteidigung hat das anerkannt. Angenommen wir haben diese Woche eine Urteilsverkuendung (wie auch immer die ausfaellt): unabhaengig ob eine Gefaengnisstrafe erfolgt oder nicht muss Hoeness ja die hinterzogene Steuer (mit Zinsen) zurueckzahlen. Wie erfolgt das? Wird die Steuerschuld dann einfach auf 27M festgesetzt oder erfolgt in den naechsten Monaten eine gruendliche Sichtung der gesamten Belege um die exakte Schuld zu bemessen?Das Finanzamt ermittelt die exakte Steuerschuld, erläßt einen Bescheid für den nicht verjährten Teil und fordert Säumniszuschläge.
Aber wieso wird dann nicht so lang gewartet, bis die genaue steuerschuld ermittelt wurde, nur so kann man doch ein Urteil fällen bei dem man wengistens den Umfang der Tat kennt. Wenn man die Aussage der Finanzbeamtin hört, kann man sich ja vorstellen dass eventuell nochmal 10 Millionen hinzu kommen. Wovon beim Richtsspruch niemand was wußte. Oder ist das inzwischen eh schon wayne ob 20 30 40 Millionen?
Weil die Sache längst ausgealt wurde und Amigo Uli 2 Jahre auf Bewährung + Geldbuße als Bewährungsauflage unabhängig davon, ob es 10 oder 20 Mios mehr oder weniger sind, bekommt.
..und Du hast eigentlich völlig recht:
Nur dann wäre dieses Verfahren noch nicht entscheidungsreif, weil das Gericht die exakte Höhe der Steuerschuld ermitteln müsste und dazu die Zeit bis Donnerstag nicht reicht. Aber so genau nimmt man das mit Amigos in Bayern nun mal nicht...
Original von Screamingmonkey83
Original von Dilas
Original von Thorsten77
Mal ne generelle Frage zu so einem Prozess: vom Gericht aus wurde ja gesagt dass es nun um ~27 Mio, nicht mehr um die 3.5 Mio geht und die Verteidigung hat das anerkannt. Angenommen wir haben diese Woche eine Urteilsverkuendung (wie auch immer die ausfaellt): unabhaengig ob eine Gefaengnisstrafe erfolgt oder nicht muss Hoeness ja die hinterzogene Steuer (mit Zinsen) zurueckzahlen. Wie erfolgt das? Wird die Steuerschuld dann einfach auf 27M festgesetzt oder erfolgt in den naechsten Monaten eine gruendliche Sichtung der gesamten Belege um die exakte Schuld zu bemessen?Das Finanzamt ermittelt die exakte Steuerschuld, erläßt einen Bescheid für den nicht verjährten Teil und fordert Säumniszuschläge.
Aber wieso wird dann nicht so lang gewartet, bis die genaue steuerschuld ermittelt wurde, nur so kann man doch ein Urteil fällen bei dem man wengistens den Umfang der Tat kennt. Wenn man die Aussage der Finanzbeamtin hört, kann man sich ja vorstellen dass eventuell nochmal 10 Millionen hinzu kommen. Wovon beim Richtsspruch niemand was wußte. Oder ist das inzwischen eh schon wayne ob 20 30 40 Millionen?
ich glaub, dass das wirklich ziemlich egal ist. man ist doch da bei einem betrag angelangt, wo man wenn man jetzt nur die hinterzogene steuer beurteilt bei der höchststrafe landen sollte. und zur not kann die staatsanwaltschaft doch dann imo immer noch in die revision gehen, sollte sich jetzt rausstellen, dass da noch soviel dazukommt, dass es was am strafmaß ändern würde
Vielleicht sollte man das Wort Amigo nicht überstrapazieren, nur weil es mal jemand bei Plasberg erwähnt hat.
Original von EvelynHarper
bei so manchen post erkennt man auch direkt, dass das n fcb fan geschrieben hat..
fyp
Original von 3nJ0yIT
Original von jgee91
Original von Screamingmonkey83
So wie ich das verstanden habe, mußt du bei der strafbefreienden Selbstanzeige nur einen Schätzwert angeben, den der tatsächliche rechnerische Wert nicht übersteigen darf. Alles was über den geschätzten Wert hinaus geht wird nicht mehr strafbefreiend anerkannt. Also wenn hoeneß 100 Millionen angegeben hat, dann war er auf der sicheren Seite und die Staatsanwaltschaft ging nach der ersten Sichtung der Akten von einem rechnerischen wert von 3.5 Millionen aus.Das kann doch nicht stimmen oder? Einfach 100 Mio angeben und alles darunter ist gut.
Gibt's hier eigentlich wen, der davon Ahnung hat?Genau diese Frage wurde gestern bei Sky auch gestellt:
"Also gebe ich jetzt mal völlig illusorisch eine Milliarde Euro an und kann mir dann Zeit lassen die richtigen Zahlen nachzuliefern"
Die Antwort darauf war, dass es dann immer noch im Ermessen des Finanzamts liegt einen plausibleren Betrag genannt zu bekommen.
Als Gericht/Finazamt würde ich dann sagen: "Okay, dann zahlen Sie diesen Betrag nach!" "Oh... wait..." gilt dann nicht mehr
@willi: richtig imo, und war nichtmal davon die Rede, dass in der Selbstanzeige 10Mio oder so stünden (was zu dem Zeitpunkt allen sehr hoch erschien....)?
@all: Könnte dann trotzdem juristisch noch iwie gedealt werden? 0_o. legal.
Im Endeffekt ist es so, ja, was ihr aber vergesst, das Geld muss mit Abgabe der Selbstanzeige auch bezahlt werden.
Aber es ist absolut üblich das man bei einer Selbstanzeige vorsichtshalber mehr angibt als man erwartet zahlen zu müssen, um so zu verhindern das sie ungültig wird weil sie zu gering ausfällt.
Das muss man sich aber halt auch leisten können.
Ja genau, und hatte UH nicht "nur" 10Mio oder so ans FA überwiesen, was die Sache jetzt eindeutig macht? Vergess ich was?
Falls nein war der Knackpunkt, dass die Termin-Trades doch (UH und Verteidiger plädierten anfangs darauf) steuerpflichtig waren und sogar (bin mir nichtmehr sicher) illegalerweise manipuliert waren um steuerfrei zu wirken(?)
Hatte das an Tag 1 oder 2 so aufgefasst im Live-Ticker vom Focus. Der Verteidiger hat das dann daraufhin anerkannt und macht iwie plötzlich in Iviews kein Problem mehr daraus, was ich glaube aber nur Show ist.
