dazu muss man auch mal die Sicht der Spieler sehen: warum sollte man z.B. ne Liga tiefer spielen? Klar, man spielt höchstwahrscheinlich öfter, aber bringt einen das wirklich weiter? Also sowohl der eigene Wert als Spieler als auch die Weiterentwicklung als Profi? Solche Spieler wollen dann eher in der gleichen Liga wie ihr derzeitiger Verein spielen. Und da fragen die Vereine natürlich, warum sie direkte Konkurrenten auch noch kostenlos mit Spielern versorgen sollen. Ist schon kein Zufall, warum solche kostenlosen Leihen hierzulande selten passieren.
Original von dancariaz
Original von JimCooper
Du scheinst ja Experte in de Bereich zu sein, was wäre also einfacher als mir die jeweilige Regelpassage in den passenden Dokumenten mitzuteilen?1. Link: die Sonderregelung, die ich beschrieben hatte (Leihen nach dem Schließen des Transferfensters) wird es ab 2014 nicht mehr geben.
2. Link: da geht's um die Sonderregelung zu Leihen nach dem regulären Transferfenster, hab ich weiter oben schonmal erklärt
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3.. Link: Watford hat 11 Spieler aus internationalen Ausleihen in der Startelf. Regeltechnisch gab es da im Gegensatz zu Leihen im Inland kein Limit, von daher beschäftigt sich die FA mit jenem nicht vorhandenen Limit.
Und was willst du mir jetzt damit sagen? es ging in der Frage ja explizit um Quellen Deutschland betreffend, aber du zitierst den Satz udn willst mir die von mir geposteten Links England betreffend erklären.
Was ich finde ist das hier z.B.: http://www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/neue_lo/lizenzordnung_spieler_los.pdf
Dort finde ich keine Informationen, die deine Behauptung stützen.
Original von JimCooper
Original von dancariaz
Original von JimCooper
Du scheinst ja Experte in de Bereich zu sein, was wäre also einfacher als mir die jeweilige Regelpassage in den passenden Dokumenten mitzuteilen?1. Link: die Sonderregelung, die ich beschrieben hatte (Leihen nach dem Schließen des Transferfensters) wird es ab 2014 nicht mehr geben.
2. Link: da geht's um die Sonderregelung zu Leihen nach dem regulären Transferfenster, hab ich weiter oben schonmal erklärt
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3.. Link: Watford hat 11 Spieler aus internationalen Ausleihen in der Startelf. Regeltechnisch gab es da im Gegensatz zu Leihen im Inland kein Limit, von daher beschäftigt sich die FA mit jenem nicht vorhandenen Limit.
Und was willst du mir jetzt damit sagen? es ging in der Frage ja explizit um Quellen Deutschland betreffend, aber du zitierst den Satz udn willst mir die von mir geposteten Links England betreffend erklären.
Was ich finde ist das hier z.B.: http://www.bundesliga.de/media/native/dfl/ligastatut/neue_lo/lizenzordnung_spieler_los.pdf
Dort finde ich keine Informationen, die deine Behauptung stützen.
sags doch gleich. Quellen Deutschland betreffend wirst du bei den von dir verlinkten Sonderregeln zu England aber kaum finden
kannste ja selber suchen, ich hab ehrlich gesagt besseres zu tun
btw: hast du Aussagen gefunden, die meine "Behauptung" widerlegen? Nicht? Komisch.
Original von dancariaz
sags doch gleich. Quellen Deutschland betreffend wirst du bei den von dir verlinkten Sonderregeln zu England aber kaum finden![]()
Solltest mal besser lesen was ich geschreiben habe.
Original von dancariaz
btw: hast du Aussagen gefunden, die meine "Behauptung" widerlegen? Nicht? Komisch.
Naja, da es Sonderegeln sind, dürfte das schwer sein. Ich habe Regeln gefunden, die dem von dir behaupteten widersprechen. Die finden sich auch in der von mir verlinkten Lizenzordnung. Aber natürlich könnte irgendwo anders deine Behauptung bestätigt sein, weil es ja nur bestimmte Spieler betrifft.
Ein Spieler kann an einen anderen Verein oder eine Kapitalgesellschaft als LizenzoderVertragsspieler ausgeliehen werden. Die Bestimmungen betreffend den endgültigenTransfer eines Spielers gelten entsprechend.Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und denbeiden betroffenen Vereinen/Kapitalgesellschaften zu treffen. Die Ausleihe musssich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzungist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Verein nachdem Ende der Ausleihe besteht.Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen hat, darf diesen nur dann zu einem drittenVerein transferieren, wenn dazu die schriftliche Erlaubnis des verleihenden Vereinsund des Spielers vorliegt.
Original von JimCooper
Ein Spieler kann an einen anderen Verein oder eine Kapitalgesellschaft als LizenzoderVertragsspieler ausgeliehen werden. Die Bestimmungen betreffend den endgültigenTransfer eines Spielers gelten entsprechend.Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und denbeiden betroffenen Vereinen/Kapitalgesellschaften zu treffen. Die Ausleihe musssich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzungist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Verein nachdem Ende der Ausleihe besteht.Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen hat, darf diesen nur dann zu einem drittenVerein transferieren, wenn dazu die schriftliche Erlaubnis des verleihenden Vereinsund des Spielers vorliegt.
wie alt ist denn dieses Dokument? Sieh dir mal den Satz nach dem von dir hervorgehobenen an. Das gilt ja schon Jahre nicht mehr.
Original von dancariaz
Original von JimCooper
Ein Spieler kann an einen anderen Verein oder eine Kapitalgesellschaft als LizenzoderVertragsspieler ausgeliehen werden. Die Bestimmungen betreffend den endgültigenTransfer eines Spielers gelten entsprechend.Über die Ausleihe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Spieler und denbeiden betroffenen Vereinen/Kapitalgesellschaften zu treffen. Die Ausleihe musssich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzungist weiterhin, dass eine vertragliche Bindung mit dem verleihenden Verein nachdem Ende der Ausleihe besteht.Ein Verein, der einen Spieler ausgeliehen hat, darf diesen nur dann zu einem drittenVerein transferieren, wenn dazu die schriftliche Erlaubnis des verleihenden Vereinsund des Spielers vorliegt.wie alt ist denn dieses Dokument? Sieh dir mal den Satz nach dem von dir hervorgehobenen an. Das gilt ja schon Jahre nicht mehr.
Dachte auch nicht, dass das gilt, aber die Lizenzordnung ist wohl aktuell. Ist natürlich möglich, dass man das durch bestimmte Vertragsdetails umgehen kann oder whatever.
Edit: Ja ist akuell. Siehe auch hier Icon: http://www.dfb.de/index.php?id=11003 und klicke dann auf Ligaverband: Ligastatut http://www.dfb.de/uploads/media/15_Ligaverband_Ligastatut-3.pdf
auf Seite 180 des PDF-Dokuments (Seite 188 steht unten auf der Seite) (2. Punkt)
Original von NAGLER
is jetzt aber auch mal wieder gut mit dem scheiss!Spoiler
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Das jetzt gut ist HAT ER GESAGT!
Original von AGGROFORST
Original von NAGLER
is jetzt aber auch mal wieder gut mit dem scheiss!Spoiler
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Das jetzt gut ist HAT ER GESAGT!
wir haben aber hier was zu diskutieren. Vor ein paar Seiten hatte das auch noch was mit dem FCB zu tun
Spoiler
Auf dem Mannschaftsfoto könnte man auch die Köpfe von neuer und badstuber tauschen, ohne dass es mir auf den ersten Blick auffiele... ♦
Spoiler
Original von dancariaz
Hörwick: so war das wirklich mit Götzes Shirtgeschickte Sabotage von Nike
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bessere ausreden hatten wohl gerade keine ausstiegsklauseln, was?
wie er sich von seinen spielern vorführen lässt
erreicht er die mannschaft überhaupt noch ?

