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Das Wohl des Tieres...
 
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Das Wohl des Tieres vor dem Recht?!

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wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Und was genau wiegt hier stärker? Ab welchem Grad an Vernachlässigung darf man jemand ein Tier weg nehmen?

Wer deine Posthistorie ein wenig kennt, weiß ja, dass sich deine Aussagen häufig als nicht auf die Situation zutreffend herausgestellt haben...


Antwort
Zitat
Play4forlife
Beigetreten: 11.12.2007
PokerStrategist

Siedepunkt sagt nur, wie die rechtliche Lage bezüglich Anspruches auf den Hund ist.
Das ganze ist gesondert zu beachten.

Vielleicht hilft die Nachfrage:

@Siedepunkt:
Gibt es ein Vorgehen die Tauglichkeit des Halters prüfen zu lassen, so dass im Ergebnis, natürlich vorausgesetzt der Halter wird als ungeeignet eingestuft, der Hund beim Threadersteller bleiben kann?


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von wusah
Und was genau wiegt hier stärker? Ab welchem Grad an Vernachlässigung darf man jemand ein Tier weg nehmen?

Wer deine Posthistorie ein wenig kennt, weiß ja, dass sich deine Aussagen häufig als nicht auf die Situation zutreffend herausgestellt haben...

Bei der Beurteilung des Herausgabeanspruchs gibt es keine Abwägung.

Postinghistorie: kannst ja mal konkret benennen, was du damit meinst.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von Play4forlife
Siedepunkt sagt nur, wie die rechtliche Lage bezüglich Anspruches auf den Hund ist.
Das ganze ist gesondert zu beachten.

Vielleicht hilft die Nachfrage:

@Siedepunkt:
Gibt es ein Vorgehen die Tauglichkeit des Halters prüfen zu lassen, so dass im Ergebnis, natürlich vorausgesetzt der Halter wird als ungeeignet eingestuft, der Hund beim Threadersteller bleiben kann?

Bestimmt. Wenn er dir schriftlich gibt, dass der Tier töten oder bewußt quälen will. Solche Sachen wären relevant. Es sind aber krasse Ausnahmetatbestände.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von wusah
Und was genau wiegt hier stärker? Ab welchem Grad an Vernachlässigung darf man jemand ein Tier weg nehmen?

Wer deine Posthistorie ein wenig kennt, weiß ja, dass sich deine Aussagen häufig als nicht auf die Situation zutreffend herausgestellt haben...

Ich gehe mal davon aus, dass man als Einzelperson nur bei unmittelbarer Gefahr eingreifen darf, eben ähnlich wie bei Kindern (ich kann ja auch nicht einfach das fette, ungezogene Kind aus der Bahn mitnehmen, selbst wenn seine Eltern offenkundig Assis sind).


Antwort
Zitat
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Wenn der Hund aber ausschließlich als Sache behandelt wird, wie Siedepunkt behauptet, dann gäbe es ja aber nie "Gefahr" oder sonst etwas das einen Hund von einer Sache unterscheiden könnte. Das bedeutet damit, das Tierschutzgesetz ist obsolet. Interessant, dass das bisher noch nie jemand bemerkt hat.

Spoiler

Möglicherweise hat der Jurist hier aber auch mal wieder viel zu voreilig eine Aussage getätigt, die mal wieder nicht auf die beschriebene Situation anwendbar ist...


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von wusah
Wenn der Hund aber ausschließlich als Sache behandelt wird, wie Siedepunkt behauptet, dann gäbe es ja aber nie "Gefahr" oder sonst etwas das einen Hund von einer Sache unterscheiden könnte. Das bedeutet damit, das Tierschutzgesetz ist obsolet. Interessant, dass das bisher noch nie jemand bemerkt hat.

Spoiler

Möglicherweise hat der Jurist hier aber auch mal wieder viel zu voreilig eine Aussage getätigt, die mal wieder nicht auf die beschriebene Situation anwendbar ist...

Für den zivilrechtlichen Anspruch ist das TierSchG unerheblich. Dies bedeutet aber nicht, dass das Gesetz insgesamt unwirksam oder unerheblich ist. Schau dir den Sinn und Zweck des TierSchG an, insbesondere welche Behörde dafür zuständig.


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

@Siedepunkt: lass dich nicht entmutigen. Es ist immer schwierig, einem Nichtjuristen eine juristische Einschätzung bzw Gesetze näher zu bringen, die diese nicht verstehen oder nicht verstehen wollen. Siehe GEZ Thread.


Antwort
Zitat
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Ihr hättet ja vollkommen recht, wenn das Tier gesund und wohlauf gewesen wäre, bzw. es eine Möglichkeit gäbe, dass das Tier bei dem Mann angemessen versorgt werden könnte.
Ihr blendet einfach aus, dass der Mann nicht einmal ansatzweise für das Tier sorgen könnte. Seid ihr denn der Meinung, dass das bei der Bewertung keinerlei Rolle spielen würde? Wenn ja, warum?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von wusah
Ihr hättet ja vollkommen recht, wenn das Tier gesund und wohlauf gewesen wäre, bzw. es eine Möglichkeit gäbe, dass das Tier bei dem Mann angemessen versorgt werden könnte.
Ihr blendet einfach aus, dass der Mann nicht einmal ansatzweise für das Tier sorgen könnte. Seid ihr denn der Meinung, dass das bei der Bewertung keinerlei Rolle spielen würde? Wenn ja, warum?

Weil OP weder dafür zuständig ist, eine solche Bewertung vorzunehmen noch dafür Maßnahmen einzuleiten. OP nimmt stellt sich hier über das Gesetz.

Natürlich wird bei einer hypothetischen Verhandlung berücksichtigt, dass OP durchaus Gründe für sein Verhalten hat und ggf. eher das untere Ende des Strafmaßes wählen, aber trotzdem wäre er schuldig.

Ginge es allein um den Tierschutz, dann hätte OP sich auch schon vor Monaten darüber informiert, welche Möglichkeiten es gibt ;-)

Gegenfrage:
Du würdest doch zustimmen, dass TV +Fast Food + kein Sport + in der Wohnung rauchen sehr schlecht für Kinder sind. Was denkst du, wie viele Kinder in Deutschland so aufwachsen, wie häufig hier das Jugendamt einschreitet und was passiert, wenn ich das Kind einfach mitnehme, weil es ihm bei mir besser geht? Was glaubst du, wie viele Väter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, wenn die Mutter wie oben beschrieben ist?


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von FiftyBlume

Gegenfrage:
Du würdest doch zustimmen, dass TV +Fast Food + kein Sport + in der Wohnung rauchen sehr schlecht für Kinder sind. Was denkst du, wie viele Kinder in Deutschland so aufwachsen, wie häufig hier das Jugendamt einschreitet und was passiert, wenn ich das Kind einfach mitnehme, weil es ihm bei mir besser geht? Was glaubst du, wie viele Väter das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen, wenn die Mutter wie oben beschrieben ist?

Das trifft es perfekt!

Schaut euch mal an wie Schweine in Käfigen gehalten werden auf engsten Raum und die darf ich auch nicht einfach mitnehmen. Es geht also nicht darum, ob es dem Hund bei OP besser gehen würde, sondern ob der Hund artgerecht vom alten Mann gehalten wird.

Wenn es bedenken gibt, dann muss man rechtliche Schritte einleiten...

Zum Thema an der Leine ziehen:
Hast du in einem halben Jahr nicht geschafft ihm das abzutrainieren?


Antwort
Zitat
adaniya
Beigetreten: 05.06.2007
PokerStrategist

Die Paragraphenreiter immer, die sich darauf einen wedeln, dies oder jenes Gesetz anwenden zu können... man kann auch mit Menschen reden und gemeinsam eine Situation finden, mit der beide Parteien zufrieden sind. Klar, wenn der alte Herr seinen Hund unbedingt zurückhaben will, dann kann er das offensichtlich herbeiführen. Möglicherweise hat er aber auch Einsicht, dass er selbst sich nicht mehr kümmern kann und ist zufrieden, wenn OP ihn ab und zu mit dem Hund besucht.
Wir haben zwar nur eine Seite der Geschichte gehört, aber falls die Zustände annähernd wie beschrieben sind, hätte ich ebenfalls Bedenken, den Hund in der Obhut des Mannes zu lassen. Das alleine macht OP nicht zu nem Verbrecher, nur weil es gegen Gesetz xy verstößt. Nehmt mal den Kopf ausm Arsch ey...


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Genaugenommen wäre er deshalb ein Verbrecher (etwas geliehenes nicht zurückgeben).

OP will/kann ja offensichtlich nicht mit dem alten Mann reden und will genau deswegen bewusst gegen das Gesetz verstoßen.

D.h. ja auch nicht, dass man die Bedenken von OP nicht teilt ;-)


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

1. OP begeht kein Verbrechen, wenn er den Hund trotz Herausgabeverlangens nicht herausgibt. Es handelt sich strafrechtlich nur um ein Vergehen.
2. OP muss den Hund aus juristischer Sicht an den Eigentümer herausgeben.
3. sicherlich ist ein Gespräch mit dem Eigentümer sinnvoll und wünschenswert, aber OP wollte auch eine juristische Einschätzung.
4. Sollte OP mit der Haltung des Hundes bei dem Eigentümer nicht einverstanden sein, kann er nach Herausgabe des Hundes die für das TierSchG zuständige Behörde, hier in RLP die Kreisverwaltung, über die Umstände und Verstöße informieren. Die Behörde wird den Sachverhalt prüfen und ggfs tätig werden. Dies (Tätigwerden) ist aber nicht die Aufgabe von OP.


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

könnte der opa nicht nen unfall haben?

edit: die gefahr für den opa durch den hund nen unfall zu haben und somit dem opa die erlaubnis entziehen nen hund halten zu dürfen


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von EilatOne
könnte der opa nicht nen unfall haben?

Warum werden solche User eigentlich nicht gesperrt?


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

haste wohl missverstanden ... die gefahr für den opa durch den hund nen unfall zu haben und somit dem opa die erlaubnis entziehen nen hund halten zu dürfen


Antwort
Zitat
Bommel64
Beigetreten: 06.01.2009
PokerStrategist

Zum Thema schadensersatzpflicht: Ne GoA wirkt rechtfertigend. Also ganz so einfach ist das hier einfach nicht. Pauschale Aussagen werden hier vmtl nie richtig sein. Gibt schon etliche Konstellationen die man bedenken müsste


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von Bommel64
Zum Thema schadensersatzpflicht: Ne GoA wirkt rechtfertigend. Also ganz so einfach ist das hier einfach nicht. Pauschale Aussagen werden hier vmtl nie richtig sein. Gibt schon etliche Konstellationen die man bedenken müsste

Inwiefern sollte die GoA für einen Eigentums-Herausgabeanspruch relevant sein? Die Schadenersatzpflicht tritt erst ein, wenn er behauptet, er können die Sache aus objektiven Gründen nicht herausgeben.
Von welchen Konstellationen redest du? Unter welchen Voraussetzungen kann eine Rückgabe verweigert werden?


Antwort
Zitat
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Original von Bommel64
Gibt schon etliche Konstellationen die man bedenken müsste

Laut Siedepunkt und den anderen Juristen hier ja offensichtlich nicht.


Antwort
Zitat
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