Zum Forum springen
Das Wohl des Tieres...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Das Wohl des Tieres vor dem Recht?!

158 Beiträge
43 Benutzer
0 Reactions
5,730 Ansichten
MfGOne
Beigetreten: 17.08.2006
Oldschool Grinder

Auch geil, wie Op sich rausnimmt über den Mann zu urteilen und anscheinend genauestens weiß, dass das in die Hose geht, wenn er den Hund wiederbekommt.

Gibt ihn zurück, schaut euch das dann paar Tage an, wenn das nicht gut geht kann man immer noch mit ihm reden bzw. dann als letzte Möglichkeit Veterinäramt bzw. die zuständige Behörde informieren.


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Das traurige ist, dass er diesen Mann nicht einmal in seinem Leben gesehen hat und trotzdem so ein hartes Urteil fällt.


Antwort
Zitat
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Weil man die Fakten "Rollstuhl", "Arm" und "Hund verwahrlost abgegeben". Erst zum hundertsten mal persönlich verifizieren muss? Und erst wenn der Hund von alleine ausbricht und eine Anzeige gegen den Halter aufgibt, darf man etwas unternehmen?


Antwort
Zitat
z4nd Themenstarter
z4nd
Beigetreten: 29.09.2006
PokerStrategist

Original von AyCaramba44
Was denkt ihr braucht man für Skills um einen Hund zu halten? Futter und ab und zu eine Runde drehen und es geht ihm besser als fast allen Hunden auf dieser Welt.

Und das ist meiner Ansicht nach nicht gegeben und macht es unmöglich ihm den Hund zu geben.
Wenn ich mit ihr gehe zieht sie mit großer Kraft. Ich muss mehrmals stehen bleiben um zu zeigen, dass ich das Tempo vorgebe. Einen tauben Hund kannst du nichts zurufen. Der läuft vor dir und macht sein Ding. Wie gesagt, ist sie unerzogen und auch schon älter. Zudem ein Kraftpaket.

Wenn es windig ist, jagt sie wie von einer Biene gestochen von jetzt auf gleich den Blättern hinterher. Ein Mann im Rollstuhl würde sie dabei ohne weiteres aus dem Stuhl reißen oder sogar umreißen.
Klar kann man sagen, dass sei seine Sache. Aber wenn der Hund bei ihm ist und er ihn nicht wieder hergibt, geht das zu Lasten des Hundes. Er wird dann nämlich gar nicht mit ihr gehen, weil er es einfach nicht mehr kann.
Selbst mich hat sie so schonmal umgeworfen und etliche Male mein Arm kräftig ausschlagen lassen, wenn ich unkonzentriert war. Das kriegt man ohne Weiteres erstmal nicht im Griff.

Und ich soll dann ein geliebtes Tier zu jemanden geben, der nicht mit ihr raus geht und sie nur füttert?! Und es ist ja auch klar, dass er niemanden hat, der das für ihn übernehmen könnte.

Daher ist für mich, stand jetzt zumindest, eine artgerecht Haltung ausgeschlossen.

Aber das Thema kann wohl auch bald ad acta gelegt werden. So sprach er gestern mein Dad wie folgt an "Warum hast du den Hund nicht mal mitgebracht?! Ich hätte sie gern mal wieder gesehen".
Klingt schon ziemlich nach einem verwirrten Mann, nachdem er letzte Woche gesagt hat, dass er sie diese Woche abholt und sich nicht mehr gemeldet hatte...


Antwort
Zitat
z4nd Themenstarter
z4nd
Beigetreten: 29.09.2006
PokerStrategist

Original von AyCaramba44
Das traurige ist, dass er diesen Mann nicht einmal in seinem Leben gesehen hat und trotzdem so ein hartes Urteil fällt.

Meine Eltern kennen ihn und waren sofort dabei, ihm den Hund nicht wieder zugeben. Ich habe im ersten Moment keine Stellung dazu genommen und gesagt, dass ich darüber nachdenken muss. Zeitgleich habe ich den Thread eröffnet, um die richtige Antwort zu finden.


Antwort
Zitat
z4nd Themenstarter
z4nd
Beigetreten: 29.09.2006
PokerStrategist

Bin zudem Mitglied (aber passiv als Geldgeber) einer regionalen Tierhilfeorganisation und habe schon reichlich schlimme Geschichten von misshandelten und verwahrlosten Hunden gehört. Das sowas dann den Hund zu meiner Linken widerfahren könnte, ist ein unangenehmer Gedanke.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von wusah

Das macht Tiere, die Leid fühlen können noch lange nicht zur Sache.

Tiere sind im Zivilrecht als Sache anzusehen und auch so zu behandeln. Dabei ist es unerheblich, ob diese Sache Gefühle hat. Der Besitzer hat die Sache dem Eigentümer die Sache herauszugeben, unabhängig davon, ob der Eigentümer diese Sache braucht oder dafür Verwendung hat oder die Sache gut behandelt.


Antwort
Zitat
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Original von Siedepunkt

Original von wusah

Das macht Tiere, die Leid fühlen können noch lange nicht zur Sache.

Tiere sind im Zivilrecht als Sache anzusehen und auch so zu behandeln. Dabei ist es unerheblich, ob diese Sache Gefühle hat. Der Besitzer hat die Sache dem Eigentümer die Sache herauszugeben, unabhängig davon, ob der Eigentümer diese Sache braucht oder dafür Verwendung hat oder die Sache gut behandelt.

Also gibt es den Straftatbestand der Tierquälerei nicht? Oder kann man für Dingenquälerei auch haften?

Aus Wikipedia:
"§ 2 Tierschutzgesetz definiert die Anforderungen an den Tierhalter. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen"


Antwort
Zitat
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von z4nd

Original von AyCaramba44
Das traurige ist, dass er diesen Mann nicht einmal in seinem Leben gesehen hat und trotzdem so ein hartes Urteil fällt.

Meine Eltern kennen ihn und waren sofort dabei, ihm den Hund nicht wieder zugeben. Ich habe im ersten Moment keine Stellung dazu genommen und gesagt, dass ich darüber nachdenken muss. Zeitgleich habe ich den Thread eröffnet, um die richtige Antwort zu finden.

Du hast den Thread eröffnet um Zuspruch zu bekommen. Jetzt sind sehr viele dagegen dem alten Mann seinen Hund wegzunehmen und du bleibst bei deiner egoistischen Meinung.

Versuche den Mann freundlich zu überzeugen, dass der Hund es bei dir besser hat und eventuell könntest du ja auch einmal im Monat dort vorbeischauen mit dem Hund und ihr geht zusammen spazieren.


Antwort
Zitat
DerIkeaElch
Beigetreten: 16.05.2010
Oldschool Grinder

Echt nur mehr lol, spendet ein wenig Geld dem Tierschutz und fühlz sich damit als perfekter Tierschützer. Hat jemanden nicht mal gesehen und spricht ihm ab, dass er ein Tier halt. Warst du eigentlich schon mal in Behandlung? Ist ja echt abartig, wie du dir ein illegales völlig amoralisches Verhalten dermaßen schönreden kannst....


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007
Oldschool Grinder

Würde den Hund auch nicht zurückgeben.

Wer auf die Idee kommt, seinen Hund während eines mehrtägigen Krankenhausaufenthalts im Auto zu lassen und ab und zu mal vorbeizuschauen, ist in meinen Augen ungeeignet, ein Tier zu halten.


Antwort
Zitat
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Der ehemalige Hundehalter hat schon bewiesen, dass er nicht fähig ist einen Hund angemessen versorgen zu können. Damit sollte das Thema eigentlich längst durch sein. Und die Behauptung, das wäre ein illegales Vorgehen, ist auch mehr als gewagt. Das wäre keine Frage, wenn OP einfach in die Wohnung des Mannes gegangen wäre und den Hund eingepackt hätte. Die Situation hier ist eine komplett andere.
Möchte hier denn jemand bestreiten, dass der Hund in den Händen des früheren Halters wieder komplett verwahrlosen würde und ein vollkommen unwürdiges Leben führen müsste, bis er endlich stirbt (der Hund)?


Antwort
Zitat
GTObeatme
Beigetreten: 22.07.2011
Oldschool Grinder

woher weiß er das denn mit der krankenhausstory. op kennt ihn ja eigtl nicht und leben räumlich >1h Autofahrt getrennt. dann fiel es ihm mal im nachhinein so ein, vlt ist op auch schon etwas verwirrt:thinking:
von verwahrlosen hat er auch nicht geredet, er war nur übergewichtig und seiner Meinung nach schlecht erzogen. bei gravierenden, untragbaren zustanden seitens des Hundes, hätte das Tierheim ja wohl auch reagiert?
wie es dem mann schon negativ ausgelegt wird, dass er sich nach seinem Hund erkundigt


Antwort
Zitat
Mauslord
Beigetreten: 06.09.2011
PokerStrategist

wie alle mitleid mit dem 80 jährigen rollstuhlfahrer haben. der mann braucht keinen hund, es gibt schließlich schnaps und fernsehen


Antwort
Zitat
BlackouTT
Beigetreten: 27.05.2015
Oldschool Grinder

Im Zuge seiner Beinamputation hat er auch seinen Hund "verloren", fix ist seinen Haxen bekommt er mal nicht zurück. Hier wird grad an Gründen gesammelt warum man den Hund eben auch nicht zurückgibt.

Glaube OP will vom Vorbesitzer selbst hören, dass der Hund besser dort bleibt wo er jetzt ist.

Bestfall wäre imho wenn OP jedesmal wenn sein Vater seinen alten Freund besucht auch mitfährt (zumindest heuer mal), damit der Alte jedesmal eine Freude hat.


Antwort
Zitat
adaniya
Beigetreten: 05.06.2007
PokerStrategist

#

Finde OPs Bedenken hier absolut nachvollziehbar


Antwort
Zitat
EilatOne
Beigetreten: 11.11.2010
PokerStrategist

wenn die tierschutzgesetze knallhart kontrolliert und angewandt werden würden dann müßten 75+% der hundebesitzer ihre hunde abgeben ... und nicht nur hunde ... und die meisten sollten wohl auch keine kinder bekommen dürfen

bei dem opa im rollstuhl läuft es darauf hinaus das der hund - wenn überhaupt - 15 minuten am tag rauskommt und kacken und pissen, dabei keinen auslauf hat, und nur fetter wird ... zudem wie von op beschrieben den opa wahrscheinlich ausm rollstuhl reißt oder umschmeißt


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von wusah

Original von Siedepunkt

Original von wusah

Das macht Tiere, die Leid fühlen können noch lange nicht zur Sache.

Tiere sind im Zivilrecht als Sache anzusehen und auch so zu behandeln. Dabei ist es unerheblich, ob diese Sache Gefühle hat. Der Besitzer hat die Sache dem Eigentümer die Sache herauszugeben, unabhängig davon, ob der Eigentümer diese Sache braucht oder dafür Verwendung hat oder die Sache gut behandelt.

Also gibt es den Straftatbestand der Tierquälerei nicht? Oder kann man für Dingenquälerei auch haften?

Aus Wikipedia:
"§ 2 Tierschutzgesetz definiert die Anforderungen an den Tierhalter. Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen"

Tierschutzgesetz und Strafrecht haben nichts mit dem Zivilrecht zu tun. Wenn der Hundehalter sich nicht an die Gesetze hält , wird unter Umständen sanktioniert. Dies hat aber nichts mit dem zivilrechtlichen Herausgabeanspruch zu tun. Der Mann kann nach der Herausgabe den Hund auch seinen Nachbarn verschenken. Alles unerheblich.


Antwort
Zitat
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

Vorausgesetzt der ehemalige Besitzer hätte noch Besitzrecht an dem Hund...


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von wusah
Vorausgesetzt der ehemalige Besitzer hätte noch Besitzrecht an dem Hund...

Der 80 jährige ist sowohl Eigentümer als auch mittelbarer Besitzer.
Falls OP den Hund trotz Aufforderung des Eigentümers nicht herausgibt, macht er sich zivilrechtlich schadenersatzpflichtig (der Opa kann natürlich auch die Herausgabe einklagen) und sein Verhalten ist strafrechtlich relevant.


Antwort
Zitat
Teilen: