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Fahrad,besoffen,Anzeige

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larseda
Beigetreten: 06.08.2006
Elite Grinder

hab genau das gleiche ...

du musst vor gericht, weil es ne strafttat ist.
dort musst du einfach nur glaubhaft machen, dass es nicht vorsetzlich war
dann bekommst du 30-40 tagessätze (10€ pro tag falls du nix verdienst, ersatzweise auch sozialstunden)
anwalt brauchst da normal nicht

danach ka ... weil du ja noch gar keinen lappen hast
vllt musst dann MPU vor der fahrschule machne ... ka


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von larseda
hab genau das gleiche ...

du musst vor gericht, weil es ne strafttat ist.
dort musst du einfach nur glaubhaft machen, dass es nicht vorsetzlich war
dann bekommst du 30-40 tagessätze (10€ pro tag falls du nix verdienst, ersatzweise auch sozialstunden)
anwalt brauchst da normal nicht

danach ka ... weil du ja noch gar keinen lappen hast
vllt musst dann MPU vor der fahrschule machne ... ka

Evt. wird auch mehr angesetzt(20 Euro).

Sinnvolle Line wäre Anwalt nehmen und den mit der Staatsanwaltschaft einen Deal machen lassen(dann muss man auch nicht vor Gericht oder zur Polizei zwecks Aussage).


Antwort
Zitat
larseda
Beigetreten: 06.08.2006
Elite Grinder

Was soll das für ein deal sein !?
sry, bei uns gibts keine so gute vetternwirtschaft :(

belegt sind halt 2 dinge
a) du bist rad gefahren
b) du hattest 2,1 promille

was will da irgendwie drehen oder machen ?
deshalb hat mein befreundeter anwalt auch gesagt, dass ich allein hin soll ... weil nen anwalt da auch nix machen kann

da gibts auch keine aussage bei der polizei
das gericht bei uns hat alle 2 wochen oder so nen tag, wo sie nur so fälle abarbeiten ...
und die richtern meinte selbst, hätten sie ma ihr licht angemacht, dann sässen sie nicht hier


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Also ich kenne mindestens zwei Fälle in denen man auf das eigentlich obligatorische Aufbauseminar verzichtet hat(jeweils Autounfall mit Sachschaden und Alkohol - Trunkenheit im Verkehr).

Zumindest einer von den beiden ist ohne Gerichtsverhandlung ausgekommen, ich meine sogar beide(mag sein, dass es zur Verhandlung kam, aber dann ohne den Beschuldigten).


Antwort
Zitat
larseda
Beigetreten: 06.08.2006
Elite Grinder

MPU != Aufbauseminar

prob aufen rad ist halt ... man darf rel. viel haben, aber wenn man dann drüber ist
ist es soviel, dass da nimmer viel geht

die unterscheiden da ja erstmal nicht ob rad oder auto ... ist einfach nur am verkehrteil genohmen


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von larseda
MPU != Aufbauseminar

prob aufen rad ist halt ... man darf rel. viel haben, aber wenn man dann drüber ist
ist es soviel, dass da nimmer viel geht

die unterscheiden da ja erstmal nicht ob rad oder auto ... ist einfach nur am verkehrteil genohmen

Die hatten weder Aufbauseminar, noch MPU...mit >1,3 Promille...


Antwort
Zitat

Vielleicht sollte ich noch darauf hinweisen, dass die Strafe und die MPU verschiedene Paar Schuhe sind.

Vom Strafrichter gibt es Geldstrafe und Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Ob das ohne Verhandlung geht (per Strafbefehl) oder mit, hängt vom Staatsanwalt ab.

Vor Ablauf der Sperrfrist gibt es also jedenfalls keinen Führerschein.

Die Fahrerlaubnis wird von der Verwaltungsbehörde ausgestellt. Die Voraussetzungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. § 11 befasst sich mit der so genannten Eignung und dessen Abs. 3 mit der MPU. Die kann angeordnet werden bei einem erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften.

Und sollte die MPU negativ ausfallen, kannst Du die Eignungsmängel mit einem bereits genannten Kurs beheben. Das alles kostet natürlich.

Fazit: wegen MPU und Kurs brauchst Du mit den Strafverfolgungsbehörden nicht zu verhandeln. Dafür sind die nicht zuständig.


Antwort
Zitat
larseda
Beigetreten: 06.08.2006
Elite Grinder

Original von wespetrev
Fazit: wegen MPU und Kurs brauchst Du mit den Strafverfolgungsbehörden nicht zu verhandeln. Dafür sind die nicht zuständig.

und das ist das eigendliche prob ;)
und ka wie ne absprache mit dem staatsanwalt aussehen soll, wo man ende nicht festgehalten wird, dass man soviel promille hat

@fifty
auto oder rad ?
weil absolute fahruntüchtigkeit bei rad ist bei 1,6
das bei 1,4 mit ausfallerscheinung noch ne chance hat, kann ich mir vorstellen ... weil dann das ganz dann nicht so eindeutig is


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von larseda

Original von wespetrev
Fazit: wegen MPU und Kurs brauchst Du mit den Strafverfolgungsbehörden nicht zu verhandeln. Dafür sind die nicht zuständig.

und das ist das eigendliche prob ;)
und ka wie ne absprache mit dem staatsanwalt aussehen soll, wo man ende nicht festgehalten wird, dass man soviel promille hat

@fifty
auto oder rad ?
weil absolute fahruntüchtigkeit bei rad ist bei 1,6
das bei 1,4 mit ausfallerscheinung noch ne chance hat, kann ich mir vorstellen ... weil dann das ganz dann nicht so eindeutig is

jeweils auto...deshalb, ka


Antwort
Zitat
larseda
Beigetreten: 06.08.2006
Elite Grinder

bestätigt nur, was ich schon gehört hab
besoffen auto > besoffen rad
werd das nächste ma mein rad lieber stehen lassen und das auto nehmen ...


Antwort
Zitat
niceben
Beigetreten: 03.05.2007
PokerStrategist

Original von larseda
werd das nächste ma mein rad lieber stehen lassen und das auto nehmen ...

:facepalm:

Gefährde ruhig noch andere... Du wirst doch Lehrer, oder? Tolles Vorbild!


Antwort
Zitat

Original von larseda
bestätigt nur, was ich schon gehört hab
besoffen auto > besoffen rad
werd das nächste ma mein rad lieber stehen lassen und das auto nehmen ...

Versteh ich nicht.. Was genau soll jetzt beim Auto besser sein?


Antwort
Zitat
MrSparr0w
Beigetreten: 01.09.2008
PokerStrategist

was wäre passiert wenn mit 2,1 promille angehalten ohne unfall?


Antwort
Zitat

Original von niceben

Original von larseda
werd das nächste ma mein rad lieber stehen lassen und das auto nehmen ...

:facepalm:

Gefährde ruhig noch andere... Du wirst doch Lehrer, oder? Tolles Vorbild!

:heart:


Antwort
Zitat
larseda
Beigetreten: 06.08.2006
Elite Grinder

Original von Kaos

Original von larseda
bestätigt nur, was ich schon gehört hab
besoffen auto > besoffen rad
werd das nächste ma mein rad lieber stehen lassen und das auto nehmen ...

Versteh ich nicht.. Was genau soll jetzt beim Auto besser sein?

fifty hat doch erklärt, dass man beim besoffen auto fahren um mpu herumkommen kann ...
beim besoffen rad fahren ist mir niemand bekannt

also ist scheinbar rad schlimmer ...


Antwort
Zitat

Glück/Zufall/Geschwätz etc...Mit Rad oder Auto hat das nix zu tun.


Antwort
Zitat
Dafejo
Beigetreten: 25.05.2009
PokerStrategist

Hi, hatte vor 4 Wochen auch mit 1,91 Promille einen Unfall auf dem Fahrrad, vor 2 Wochen fragte mich ein Polizist ob ich zur Verhandlung erscheinen und Aussage tätigen möchte (auf anraten von Freund der Jura studiert nicht gemacht).
Gestern kam dann Brief von Staatsanwaltschaft mit einem Bußgeldbescheid über 625€ (25 Tagessätze à 25 Euro), ich möchte jetzt Beschwerde gegen die Höhe des Strafmaßes einlegen, whats my line?

Einfach schreiben dass ich armer Student ohne Nettoeinkommen bin und eine Vermögensaufstellung von der Bank hinzufügen? Sowas wie ein Gegenangebot abgeben? Sagen dass ich gerne Sozialstunden machen würde?
Wie stehen meine Chance dass ich einfach weniger zahlen muss, oder die mir dann einfach ein Äquivalent zu 625€ an Sozialstunden aufbrummen?

Knast sollten ja dann 25 Tage sein und auch sicherlich irgendwo vermerkt werden, was sich später mal nicht so gut macht.
Problem ist, dass ich derzeit nicht wirklich Geld habe und für mein Studium im Oktober eine Zahlung von 9k€ machen muss, und schon da weiß ich nicht wo ich das Geld hernehmen soll.

Danke schonmal für Antworten


Antwort
Zitat
larseda
Beigetreten: 06.08.2006
Elite Grinder

da warst wohl schlecht beraten ...

mit den sozialstunden seh ich ne chance, aber sonst eigendlich nicht
aber an wen man sich da wenden muss ...
frag doch ma deinen freund ;)

für mich ist dieses einfach nicht erscheinen eh ne total dumme line
was soll das bringen ?
in deinem fall waren doch genug beweise da um dich zu verurteilen, da kannst doch nur noch pluspunkte sammeln ... mit einsicht und bla
und dann wäre der tagessatz auch 10€, weil du die angaben gemacht hättest (student)


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von Dafejo
Hi, hatte vor 4 Wochen auch mit 1,91 Promille einen Unfall auf dem Fahrrad, vor 2 Wochen fragte mich ein Polizist ob ich zur Verhandlung erscheinen und Aussage tätigen möchte (auf anraten von Freund der Jura studiert nicht gemacht).
Gestern kam dann Brief von Staatsanwaltschaft mit einem Bußgeldbescheid über 625€ (25 Tagessätze à 25 Euro), ich möchte jetzt Beschwerde gegen die Höhe des Strafmaßes einlegen, whats my line?

Einfach schreiben dass ich armer Student ohne Nettoeinkommen bin und eine Vermögensaufstellung von der Bank hinzufügen? Sowas wie ein Gegenangebot abgeben? Sagen dass ich gerne Sozialstunden machen würde?
Wie stehen meine Chance dass ich einfach weniger zahlen muss, oder die mir dann einfach ein Äquivalent zu 625€ an Sozialstunden aufbrummen?

Knast sollten ja dann 25 Tage sein und auch sicherlich irgendwo vermerkt werden, was sich später mal nicht so gut macht.
Problem ist, dass ich derzeit nicht wirklich Geld habe und für mein Studium im Oktober eine Zahlung von 9k€ machen muss, und schon da weiß ich nicht wo ich das Geld hernehmen soll.

Danke schonmal für Antworten

Afaik kann man nicht einfach gegen Knast tauschen und imo kannste auch nachträglich nicht am Tagessatz rumfeilen, das hätte afaik vorher geschehen müssen.

Original von Kaos
Glück/Zufall/Geschwätz etc...Mit Rad oder Auto hat das nix zu tun.

Guter Anwalt ;-)

Kann das wie gesagt nur empfehlen, waren jeweils Fälle bei denen >1,1 Promille vorlag(und damit dann absolute Fahruntüchtigkeit).

Teilweise wurde dann auch freiwillig länger auf den Führerschein verzichtet, was sich positiv auswirkt...


Antwort
Zitat
Dafejo
Beigetreten: 25.05.2009
PokerStrategist

Also in dem Schreiben steht schon, dass ich innerhalb einer Woche Beschwerde gegen das Strafmaß einlegen kann, und da sie mein Nettoeinkommen nach §40 StGb geschätzt haben würde ich das gerne machen, da ein Tagessatz von 25€ ja auf ein Nettoeinkommen von 750Euro schließen lässt.

Nicht hinzugehen war sicherlich dumm von mir, aber irgendwie hat der nette Polizist am Telefon so getan als ob es gar nicht groß von Nöten wäre dass ich da auftauche wenn ich nicht vorhab eine andere Aussage wie am Unfallort zu machen (wird die eigentl vor Gericht mit 1,9 Promille anerkannt?).
Und dass ich Student bin wussten die eigentlich auch.

Naja vielleicht lässt sich eine Story à la "Der Staat hat mich in die Prostitution getrieben" gewinnbringend an einen Schundsender verkaufen :f_cry:


Antwort
Zitat
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