Original von Dafejo
Also in dem Schreiben steht schon, dass ich innerhalb einer Woche Beschwerde gegen das Strafmaß einlegen kann, und da sie mein Nettoeinkommen nach §40 StGb geschätzt haben würde ich das gerne machen, da ein Tagessatz von 25€ ja auf ein Nettoeinkommen von 750Euro schließen lässt.Nicht hinzugehen war sicherlich dumm von mir, aber irgendwie hat der nette Polizist am Telefon so getan als ob es gar nicht groß von Nöten wäre dass ich da auftauche wenn ich nicht vorhab eine andere Aussage wie am Unfallort zu machen (wird die eigentl vor Gericht mit 1,9 Promille anerkannt?).
Und dass ich Student bin wussten die eigentlich auch.Naja vielleicht lässt sich eine Story à la "Der Staat hat mich in die Prostitution getrieben" gewinnbringend an einen Schundsender verkaufen
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Dann hast du vermutlich gute Chancen, wobei ich nicht glaube, dass du dein Einkommen auf <500 Euro drücken kannst, von irgendwas lebst du schließlich und das wird dann angerechnet. Zukünftige Ausgaben//vergangene Schulden sind kein Argument.