Hallo zusammen,
ich weiß zwar nicht genau ob ich hier richtig bin, möchte aber dennoch mal eine Frage an die Juristen/Fachleute loswerden.
Es geht um die Kosten für die Anschaffung eines Gartengerätes (Rasenmäher) Wir haben ein EFH mit Garten gemietet und im Mietvertrag ist vereinbart, dass wir für die Pflege des Gartens verantwortlich sind (also Rasenmähen, Unkraut entfernen etc).
Klappt auch alles wunderbar alles bene. Bei Einzug war der vom Vermieter gestellte Rasenmäher schnell defekt (war schon uralt) und ich habe dann auf meine Kosten einen neuen gekauft. Nach 5 Jahren ist der Rasenmäher leider jetzt auch wieder defekt und ich habe mehr zufällig gelesen, dass es eigentlich Sache des Vermieters ist die Gartengeräte zu stellen. Es gibt hierzu auch ein Urteil des Landgerichts Potsdam, Urteil vom 26 Sept. 2002, AZ: 11 S 81/01.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/g1/gartenpflege.htm
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2003/03143.htm
Da in dem Gesetzestext aber noch viel mehr steht z.B. auch:
Die Kosten der Gartenpflege können auf die Mieter umgelegt werden ( § 2 Nr 10 BetriebskostenVO 2004), andere als Pflegekosten können nicht umgelegt werden d.h. die Mieter sind nicht zur Zahlung solcher Kosten verpflichtet. Bei einer entsprechenden Umlagevereinbarung im Mietvertrag können Gartepflegekosten so lange in der Betriebskostenabrechnung angesetzt werden, wie die Gartenflächen nicht einer bestimmten Person zur alleinigen Nutzung überlassen sind. Details dazu weiter unten. (BGH, Urteil vom 26.05.2004 - XII ZR 135/03).
bin ich nun doch verunsichert wer nun Recht hat. Zumal es im Netz andere Meinungen dazu gibt. Vieleicht ist das Urteil ja auch inzwischen gekippt.
Vom Prinzip kann ich einen Rasenmäher kaufen. Allerdings hat mich die Reaktion des Vermieters gestern sehr verärgert. Als ich ihn dazu befragt hatte, lachte er nur und sagte: "Da Frage ich mal meinen Makler damit der auch mal was zu lachen hat"
Soll heißen, ziemlich unqualifiziert und freche Reaktion imo. Es ist ja nicht so, dass er seiner Miete nachrennen muss oder wir irgendwie ständig was hätten (um genau zu sein haben wir nie etwas) Ich hab für den Garten sogar auf meine Kosten einen Gärtner immer mal wieder da, weil mir das zu viel Arbeit ist. (Grundstück ist relativ groß)
Meine Bitte an die Leser keine Kommentare wie: Blödsinn ich glaube...dann müsste der Vermieter ja auch dein Staubsauger bezahlen...etc
Bitte nur Comments von Leuten die sich damit auskennen.
Vom Prinzip habe ich keine Lust auf Streit mit dem Vermieter und wenn er normal und sachlich geantwortet hätte wäre das auch kein Thema. Aber die Reaktion gestern (war sehr herablassend) hat mich so geärgert, dass ich jetzt doch mal nachfragen will. Vielleicht ließt das jemand der sich damit auskennt und den Gesetzestext besser interpretieren kann.
Danke