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Schulden eintreiben von Bekanntem

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seros
Beigetreten: 29.05.2005
Elite Grinder

Hallo Kummerkasten,
ich wollte mal nach Rat fragen, wie ich Geld von einem Bekannten eintreibe, der es nicht für nötig hält diese zurück zu zahlen und immer Ausreden parat hat. Noch dazu hab ich jetzt erfahren, dass das seine Masche ist. Habe für ihn eine Rechnung bezahlt, Restschulden sind nun noch 350€. Angeblich hat er die letzte Woche überwiesen. Ist aber natürlich noch nichts da. In Ausreden finden ist er ganz gut. Er arbeitet in der gleichen Firma wie ich, ist zZ aber krank geschrieben und so kann ich ihn nicht abpassen und zum Geldautomat schleppen. Was für Optionen habe ich, mein Geld einzutreiben? Wäre um jede Hilfe dankbar. Er wohnt übrigens in Hamburg, Adresse habe ich.


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114 Antworten
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Original von seros
Hallo Kummerkasten,
ich wollte mal nach Rat fragen, wie ich Geld von einem Bekannten eintreibe, der es nicht für nötig hält diese zurück zu zahlen und immer Ausreden parat hat. Noch dazu hab ich jetzt erfahren, dass das seine Masche ist. Habe für ihn eine Rechnung bezahlt, Restschulden sind nun noch 350€. Angeblich hat er die letzte Woche überwiesen. Ist aber natürlich noch nichts da. In Ausreden finden ist er ganz gut. Er arbeitet in der gleichen Firma wie ich, ist zZ aber krank geschrieben und so kann ich ihn nicht abpassen und zum Geldautomat schleppen. Was für Optionen habe ich, mein Geld einzutreiben? Wäre um jede Hilfe dankbar. Er wohnt übrigens in Hamburg, Adresse habe ich.

Vielleicht hat er einfach nicht das Geld und scheinbar geht es ihm ja auch nicht gut, wenn er länger krankgeschrieben ist? Würde mal vernünftig mit ihm reden und ihm Raten anbieten. Das auch festschreiben und unterschreiben lassen. Falls die Raten dann ausbleiben, den rechtlichen Weg gehen.


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MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Rechtliche Seite:

Existiert eine schriftliche Vereinbarung? Falls nicht, schicke ihm einen Darlehensvertrag (Muster gibt es im Internet bestimmt), in dem der Darlehensnehmer, der -geber, der Betrag, wann und wie der Betrag gewährt wurde und die Rückzahlungsmodaitäten geregelt sind (Darlehensnehmer zahlt bis 31.7.18 den Betrag auf das Konto XY, deine Unterschrift auf beiden Exemplaren. Ein Exemplar soll er unterschrieben bis 24.7.18 zurückschicken.

Falls er es nicht zurückschickt: Schreiben an ihn mit der Kündigung des Darlehensvertrages nach §488 III BGB mit der Frist von 3 Monaten, als 31.10.2018 und der Zahlung des Betrages auf das Konto xy

Zahlt er nicht: Mahnbescheid und VB beim zuständigen Gericht beantragen.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob du die Gewährung des Geldbetrages beweisen kannst.


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Renne01
Beigetreten: 15.05.2007
Elite Grinder

Wegen ein paar Hundert Euro den rechtlichen Weg zu gehen, halte ich für keine sinnvolle Idee. Das kostet alles mehr als es nützt. Am Besten funktioniert immer noch ein ehrliches und konstruktives Gespräch. Vll. hat er ja irgendwelche Probleme, die es ihm schwer machen seine Schulden zurückzuzahlen. Evt. kann er seine Schuld in Naturalien begleichen oder dir bei irgendeiner Arbeit helfen (Möbel tragen, Rohre verlegen, etc.). Und wenn er dich einfach nur abzocken wollte, dann weißt du das für die Zukunft und gibst ihm kein Geld mehr. Denk immer dran. Geld ist nicht das, worauf es im Leben ankommt. Es ist nur ein notwendiges Übel.


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Raisefeld
Beigetreten: 03.09.2006
Poker Player

habe das gleiche problem, nur noch schlimmer. 1000€ für geplante 3 Wochen verliehen, nochmal 550€ nachgeschossen (casino, ist er als mein fahrer hingefahren). person wäre mit willen in der lage (in raten) zu bezahlen, aber "notwendige" ausgaben und schulden bei weiteren personen hintern ihn natürlich seit fast 3 jahren(!) daran auch nur einen cent zurückzuzahlen. gibt keine beweise der auszahlung, aber im whatsapp chat mit ihm ist zumindest eindeutig, dass er mir geld schuldet und probleme beim rückzahlen hat. hab ihn auch seit zwei jahren nicht persönlich gesehn, und auf kontaktaufnahme reagiert er seit 7 monaten nicht mehr.

aber danke MLP, ich denke das ist der nächste schritt.


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Wenn ich jemanden im Casino mein Geld leihe, dann sollte man auch von einer gewißen größeren Ausfallquote ausgehen...


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Dogdo
Beigetreten: 19.06.2008
Oldschool Grinder

Wie alt ist denn der Bursche? Wenn er <30 ist würd ich mal seine Eltern ggf. kontaktieren und die darum bitten ihren Sohnemann aufzufordern dir dein Geld zurückzuzahlen


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Zander99
Beigetreten: 28.11.2008
Oldschool Grinder

Hallo zusammen,

wir befinden uns hier im Forenteil Kummerkasten und nicht im BBV.
Die Troll- und Spambeiträge habe ich entfernt. Hier sind gute Tipps von euch gefragt und keine Aufforderungen zur Straftat.
Ich persönlich kann das Anliegen von OP voll verstehen und habe auch schon mal einen Online-Betrüger verklagt, obwohl die Gerichts- und Anwaltskosten fast so hoch wie der Schaden war. Keiner möchte sich über den Tisch ziehen lassen.

Danke für euer Verständnis

Zander99


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seros Themenstarter
seros
Beigetreten: 29.05.2005
Elite Grinder

Danke für die konstruktiven Beiträge. Knochen brechen wär ich Fan davon, aber das scheint leider keine Lösung zu sein. Es existiert die Überweisung und chatverläufe. Das mit dem Brief scheint eine gute Idee zu sein.
Es ist eine große Firma, da läuft man sich med so über den Weg.

Er lügt allgemein das sich die Balken biegen. Durch eine Kollegin weiß ich, dass er ihr auch einen ähnlichen Betrag geschuldet hat. Nach langer Zeit kam dann endlich das Geld.

Er kauft sich selbst immer fancy Sachen (mont blanc, apple watch und Co). Lebt denke ich über seine Verhältnisse.

Es geht mir auch um die Art und Weise, wie er Leute über den Tisch zieht. Und mich. Da geh ich auch den Rechtsweg.

Danke mlp. So mache ich das jetzt.
Werde euch up to date halten


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seros Themenstarter
seros
Beigetreten: 29.05.2005
Elite Grinder

Original von MLP123
Rechtliche Seite:

Existiert eine schriftliche Vereinbarung? Falls nicht, schicke ihm einen Darlehensvertrag (Muster gibt es im Internet bestimmt), in dem der Darlehensnehmer, der -geber, der Betrag, wann und wie der Betrag gewährt wurde und die Rückzahlungsmodaitäten geregelt sind (Darlehensnehmer zahlt bis 31.7.18 den Betrag auf das Konto XY, deine Unterschrift auf beiden Exemplaren. Ein Exemplar soll er unterschrieben bis 24.7.18 zurückschicken.

Falls er es nicht zurückschickt: Schreiben an ihn mit der Kündigung des Darlehensvertrages nach §488 III BGB mit der Frist von 3 Monaten, als 31.10.2018 und der Zahlung des Betrages auf das Konto xy

Zahlt er nicht: Mahnbescheid und VB beim zuständigen Gericht beantragen.

Es stellt sich natürlich die Frage, ob du die Gewährung des Geldbetrages beweisen kannst.

Eine Frage noch dazu, sollte ich das am Besten per Einschreiben alles machen?


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Synovate
Beigetreten: 10.12.2008
Poker Player

Wenn du dem Schuldner zutraust, dass er deinen Brief ansonsten ignorieren könnte und dir gegenüber auf Nachfrage angeben könnte ihn nicht erhalten zu haben, dann Einschreiben.

Alternative: persönlich übergeben und Übergabe quittieren lassen (wenn ihr euch privat oder auf der Arbeit sowieso sehen solltet).

In jedem Fall sieht der Schuldner auf diese Weise, dass du es ernst meinst und dich nicht weiter vertrösten lassen willst.
Angesichts des niedrigen Betrages wäre meine Prognose auch, dass du auf diesem Wege dein Geld sehr schnell zurück bekommst.
Solltet ihr gemeinsame Freunde/Bekannte haben, würde ich nochmal kurz überdenken welchen Eindruck dieses Vorgehen macht und ob andere Wege der Klärung nicht doch noch möglich sind.

Wie lange schuldet er dir das Geld denn schon, wenn man fragen darf?!


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Gecko1996
Beigetreten: 16.04.2006
PokerStrategist

Zur Not, und wenn es denn auf ein paar € auch nicht mehr ankommt, per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dann ist es absolut sicher, da auch der Inhalt des zugestellten Schribens dokumentiert wird. Und wenn ein Gerichtsvollzieher klingelt, merkt er schon, dass du es ernst meinst.

Link Text...


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ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von Gecko1996
Zur Not, und wenn es denn auf ein paar € auch nicht mehr ankommt, per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Dann ist es absolut sicher, da auch der Inhalt des zugestellten Schribens dokumentiert wird. Und wenn ein Gerichtsvollzieher klingelt, merkt er schon, dass du es ernst meinst.

Link Text...

Der GV klingelt nicht, sondern wirft den Brief in den Briefkasten des Empfängers.


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Gecko1996
Beigetreten: 16.04.2006
PokerStrategist

Es gibt auch noch die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzierher. Dann klingerlt er sehr wohl :f_rolleyes:


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wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Zustellung durch Boten ist genauso gut. Du druckst das Schreiben zweimal aus, unterschreibst es einmal vor Augen des Zeugen und packst es in einen Umschlag. Dann wirft der Zeuge den Umschlag in den Hausbriefkasten des Empfängers oder klingelt und übergibt das Schreiben persönlich. Darüber macht der Zeuge auf dem Doppel einen Vermerk (Ich, Max Mustermann, habe ein gleichlautendes , von X Y unterzeichnetes Schreiben am x.x.2018 um x.xx Uhr in den Briefkasten da und dort geworfen). Der Bote steht dir dann im eventuellen Prozeß als Zeuge zur Verfügung. Mit Sachen wie - hab ich nie bekommen oder der Umschlag war leer oder in dem Schreiben stand was anderes kann der Schuldner dann nicht mehr kommen.


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JakeH4rper
Beigetreten: 19.01.2011
Poker Player

Ja oder er lässt den Quatsch und macht es dann doch einfach per Einschreiben.


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wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007
Elite Grinder

Original von JakeH4rper
Ja oder er lässt den Quatsch und macht es dann doch einfach per Einschreiben.

Mit einem Einschreiben kommst du vor Gericht nicht weit wenn du beweisen willst, was du zugestellt haben willst.


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Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006
Elite Grinder

Am besten holst du einen zweiten Kumpel dazu. Dann passt Ihr Ihn zu zweit irgendwo ab. Du gibst Ihm einen Briefumschlag. Zeigst auf deinen Kumpel und sagst zugestellt und bezeugt.

Das wirkt mehr als jeder andere Brief.

Ansonsten kostet es vom Mahnbescheid bis zur Pfändung auch mal 100€ Gebühren. Wenn er sich quer stellt, dann macht es nur Sinn, wenn du es gerichtsfest beweisen kannst.


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Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011
PokerStrategist

Original von Betrunkener
Am besten holst du einen zweiten Kumpel dazu. Dann passt Ihr Ihn zu zweit irgendwo ab. Du gibst Ihm einen Briefumschlag. Zeigst auf deinen Kumpel und sagst zugestellt und bezeugt.

Das wirkt mehr als jeder andere Brief.

Ansonsten kostet es vom Mahnbescheid bis zur Pfändung auch mal 100€ Gebühren. Wenn er sich quer stellt, dann macht es nur Sinn, wenn du es gerichtsfest beweisen kannst.

Der Vorteil der Titulierung ist die 30 jährige Verjährungsfrist. Es tritt keine Verjährung der bisherigen Forderung ein und du kannst 30 Jahre lang vollstrecken. Klar musst du mit den Gebühren in Vorlauf treten, aber irgendwann ist der Schuldner solvent.

Zur Frage der Zustellung: Ein Einschreiben sollte ausreichend sein. Wenn du auf "Nummer sicher" gehen willst, dann die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Entgegen der Auffassung eines Users hier bedeutet persönliche Zustellung nicht das Klingeln an der Wohnungstür und persönliche Übergeben des Schriftstücks, sondern das persönliche Einwerfen des Schriftstücks durch den Gerichtsvollziehers in den Briefkasten des Schuldners (es sei denn, der Gerichtsvollzieher hat zuviel Zeit, was eher die Ausnahme ist).


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seros Themenstarter
seros
Beigetreten: 29.05.2005
Elite Grinder

So, danke nochmal an alle für die Unterstützung. Habe auf den Brief verzichtet, er war wieder gesund und auf der Arbeit. Danach angedroht, ich erzähl am nächsten Tag all seinen "Liebschaften" von den anderen und frag seine "Freundin", das er mir Geld schuldet.
Prompt war das Geld am nächsten Tag da. Ein Kollege weniger, aber auf solche kann man verzichten.
Danke.


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