Original von seros
So, danke nochmal an alle für die Unterstützung. Habe auf den Brief verzichtet, er war wieder gesund und auf der Arbeit. Danach angedroht, ich erzähl am nächsten Tag all seinen "Liebschaften" von den anderen und frag seine "Freundin", das er mir Geld schuldet.
Prompt war das Geld am nächsten Tag da. Ein Kollege weniger, aber auf solche kann man verzichten.
Danke.
Es sollte dir klar sein, dass dein Verhalten einen Straftatbestand verwirklicht.
Original von seros
So, danke nochmal an alle für die Unterstützung. Habe auf den Brief verzichtet, er war wieder gesund und auf der Arbeit. Danach angedroht, ich erzähl am nächsten Tag all seinen "Liebschaften" von den anderen und frag seine "Freundin", das er mir Geld schuldet.
Prompt war das Geld am nächsten Tag da. Ein Kollege weniger, aber auf solche kann man verzichten.
Danke.
Es sollte dir klar sein, dass das genau richtig gehandelt war und jeder in deiner Lage das Gleiche getan hätte. Lass dir bloß nicht von irgendwelchen Korinthenkackern reinreden. Er hätte die Kohle jederzeit zurückgeben können - hat er nicht gemacht. Muss er mit den Konsequenzen leben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder so denkt wie du. Der Zweck heiligt nicht die Mittel, weder eine Erpressung noch eine Nötigung oder Körperverletzung.
Erpressung / Nötigung? Son Quark.
Er droht ja etwas nicht-illegales an, und fordert etwas nicht-illegales bzw. sogar höchst legitimes.
Original von Xantos
Erpressung / Nötigung? Son Quark.
Er droht ja etwas nicht-illegales an, und fordert etwas nicht-illegales bzw. sogar höchst legitimes.
Wieso sollte 240 bzw 253 StGB durch diese Drohung nicht verwirklicht sein?
Original von Powerqueen
Original von Xantos
Erpressung / Nötigung? Son Quark.
Er droht ja etwas nicht-illegales an, und fordert etwas nicht-illegales bzw. sogar höchst legitimes.Wieso sollte 240 bzw 253 StGB durch diese Drohung nicht verwirklicht sein?
https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)
cliffs:
Weil die Rechtswiedrigkeit extra festgestellt werden muss und dies nicht gelingt wenn der angestrebte Zweck der Nötigung nicht verwerflich ist. Schulden eintreiben ist nicht vewerflich. Einer Frau zu erzählen, dass sie betrogen wird ebenfalls nicht.
Das angedrohte Übel ist nicht verwerflich und damit nicht rechtswidrig -> keine Nötigung oder Erpressung.
Bei einer Erpressung müsste zusätzlich dem Vermögen des Geschädigten oder eines anderen ein Nachteil entstehen, was ebenfalls nicht der Fall ist.
Vorgehen von OP war legitim, sinnvoll und angemessen.
Original von Synovate
Das angedrohte Übel ist nicht verwerflich und damit nicht rechtswidrig -> keine Nötigung oder Erpressung.Bei einer Erpressung müsste zusätzlich dem Vermögen des Geschädigten oder eines anderen ein Nachteil entstehen, was ebenfalls nicht der Fall ist.
Vorgehen von OP war legitim, sinnvoll und angemessen.
Sehr eigenwillige und nicht rechtsprechungskonforme Auslegung.
OP droht dem Schuldner mit einer Bloßstellung im sexuellen/privaten Bereich, was ein empfindliches Übel iSv §240 StGB darstellt. Die st. Rspr sieht dies als gleichwertig mit dem Drohen "ich breche dir deine Knochen".
Das Mittel steht auch in keiner Relation zum Zweck (Das Verhältnis zwischen Nötigungsmittel und Nötigungserfolg ist dann verwerflich, wenn der Einsatz eines Mittels zur Erreichung des Zwecks unerlaubt oder sittlich verwerflich ist), was nach der Rspr in solchen Fällen eindeutig bejaht wird.
Dabei ist auch zu beachten, dass OP hier keine einredefreie Forderung gegen den Schuldner hat, da die schritfliche Kündigung des Darlehensvertrag nach dem bisher vorgetragenen Sachverhalt nicht erfolgt ist.
Warum sollte hier keine Bereicherungsabsicht iSv §253 StGB vorliegen? Hier könnte man schon in die Prüfung der Erpressung einsteigen mit einem Strafrahmen von 5 Jahren Freiheitsentzug.
Das Leben besteht nicht nur aus Paragraphen. Manchmal muss man einfach selbst handeln und sich das zurückholen, was einem genommen wurde.
Original von tw2005
Das Leben besteht nicht nur aus Paragraphen. Manchmal muss man einfach selbst handeln und sich das zurückholen, was einem genommen wurde.
Dies muss jeder selbst abwägen. Wenn man aber überlegt, welche Konsequenzen entstehen können, falls der Kollege Strafantrag stellt. Es droht eine Verurteilung wegen Nötigung und ggfs Erpressung. Sollte dem AG die Aussage des Kollegen ausreichen, drohen bei einer Verurteilung 120 Tagessätze und er ist damit vorbestraft. Der Arbeitgeber kann, da es sich um eine Straftat im Unternehmen und gegenüber einem Mitarbeiter handelt, fristlos oder ordentlich kündigen. Eine Neuanstellung wird aufgrund der Vorstrafe schwierig usw.....
Original von Powerqueen
Original von Xantos
Erpressung / Nötigung? Son Quark.
Er droht ja etwas nicht-illegales an, und fordert etwas nicht-illegales bzw. sogar höchst legitimes.Wieso sollte 240 bzw 253 StGB durch diese Drohung nicht verwirklicht sein?
also wenn ich meine Miete nicht bezahle und mein Vermieter zu mir kommt und sagt "entweder du zahlst jetzt oder ich geh zum Gericht und veranlasse ne Räumungsklage", dann kann ich ihn wegen Erpressung anzeigen?
Original von Thomas6409
also wenn ich meine Miete nicht bezahle und mein Vermieter zu mir kommt und sagt "entweder du zahlst jetzt oder ich geh zum Gericht und veranlasse ne Räumungsklage", dann kann ich ihn wegen Erpressung anzeigen?
Nein, denn da ist das Verhältnis aus Drohung und angestrebtem Erfolg nicht rechtswidrig.
Ist das herrlich so einen Schmarrn zu lesen mit Nötigung und so Dreck. Wo kein Richter da kein Henker und er wird nen Teufel tun hier noch aktiv zu werden. Immer der liebe sein der ausgenutzt wird bringt nix. Alles richtig gemacht und du hast dein Geld wieder. Auf den Typ ist geschissen
Original von ipraythesun
Original von tw2005
Das Leben besteht nicht nur aus Paragraphen. Manchmal muss man einfach selbst handeln und sich das zurückholen, was einem genommen wurde.Dies muss jeder selbst abwägen. Wenn man aber überlegt, welche Konsequenzen entstehen können, falls der Kollege Strafantrag stellt. Es droht eine Verurteilung wegen Nötigung und ggfs Erpressung. Sollte dem AG die Aussage des Kollegen ausreichen, drohen bei einer Verurteilung 120 Tagessätze und er ist damit vorbestraft. Der Arbeitgeber kann, da es sich um eine Straftat im Unternehmen und gegenüber einem Mitarbeiter handelt, fristlos oder ordentlich kündigen. Eine Neuanstellung wird aufgrund der Vorstrafe schwierig usw.....
Finde mal einen Richter, der bei sowas, wo Aussage gegen Aussage steht, ohne dass es spezielle Forderungen bzw. Schäden von/auf einer Seite gibt, eine Verurteilung ausspricht.
Wegen genau so Menschen, die wegen so einem Scheiß Strafantrag stellen, sind die Gerichte voll mit irgendwelchen Nichtigkeiten, die einfach fast immer im Sande verlaufen, weil Aussage gegen Aussage steht und der Streitwert quasi nicht existent ist.