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Schulden eintreiben von Bekanntem

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MfGOne
Beigetreten: 17.08.2006
Oldschool Grinder

:f_drink:


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006
Oldschool Grinder

Glückwunsch:f_thumbsup:


Antwort
Zitat
Elisamo
Beigetreten: 12.08.2008
Oldschool Grinder

pics von den Liebschaften?


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Original von seros
So, danke nochmal an alle für die Unterstützung. Habe auf den Brief verzichtet, er war wieder gesund und auf der Arbeit. Danach angedroht, ich erzähl am nächsten Tag all seinen "Liebschaften" von den anderen und frag seine "Freundin", das er mir Geld schuldet.
Prompt war das Geld am nächsten Tag da. Ein Kollege weniger, aber auf solche kann man verzichten.
Danke.

Es sollte dir klar sein, dass dein Verhalten einen Straftatbestand verwirklicht.


Antwort
Zitat
Elisamo
Beigetreten: 12.08.2008
Oldschool Grinder

xD


Antwort
Zitat
ThePope111
Beigetreten: 21.05.2007
Oldschool Grinder

Original von seros
So, danke nochmal an alle für die Unterstützung. Habe auf den Brief verzichtet, er war wieder gesund und auf der Arbeit. Danach angedroht, ich erzähl am nächsten Tag all seinen "Liebschaften" von den anderen und frag seine "Freundin", das er mir Geld schuldet.
Prompt war das Geld am nächsten Tag da. Ein Kollege weniger, aber auf solche kann man verzichten.
Danke.

Es sollte dir klar sein, dass das genau richtig gehandelt war und jeder in deiner Lage das Gleiche getan hätte. Lass dir bloß nicht von irgendwelchen Korinthenkackern reinreden. Er hätte die Kohle jederzeit zurückgeben können - hat er nicht gemacht. Muss er mit den Konsequenzen leben.


Antwort
Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011
PokerStrategist

Ich kann mir nicht vorstellen, dass jeder so denkt wie du. Der Zweck heiligt nicht die Mittel, weder eine Erpressung noch eine Nötigung oder Körperverletzung.


Antwort
Zitat
Xantos
Beigetreten: 07.09.2005
Legacy Member

Erpressung / Nötigung? Son Quark.
Er droht ja etwas nicht-illegales an, und fordert etwas nicht-illegales bzw. sogar höchst legitimes.


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Beigetreten: 05.04.2009
BlackMember

mit der wahrheit drohen ist illegal :f_love:

deutschland 2018


Antwort
Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011
PokerStrategist

Original von Xantos
Erpressung / Nötigung? Son Quark.
Er droht ja etwas nicht-illegales an, und fordert etwas nicht-illegales bzw. sogar höchst legitimes.

Wieso sollte 240 bzw 253 StGB durch diese Drohung nicht verwirklicht sein?


Antwort
Zitat
Plastichamer
Beigetreten: 04.11.2009
PokerStrategist

Original von Powerqueen

Original von Xantos
Erpressung / Nötigung? Son Quark.
Er droht ja etwas nicht-illegales an, und fordert etwas nicht-illegales bzw. sogar höchst legitimes.

Wieso sollte 240 bzw 253 StGB durch diese Drohung nicht verwirklicht sein?

https://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%B6tigung_(Deutschland)
cliffs:
Weil die Rechtswiedrigkeit extra festgestellt werden muss und dies nicht gelingt wenn der angestrebte Zweck der Nötigung nicht verwerflich ist. Schulden eintreiben ist nicht vewerflich. Einer Frau zu erzählen, dass sie betrogen wird ebenfalls nicht.


Antwort
Zitat
Synovate
Beigetreten: 10.12.2008
Poker Player

Das angedrohte Übel ist nicht verwerflich und damit nicht rechtswidrig -> keine Nötigung oder Erpressung.

Bei einer Erpressung müsste zusätzlich dem Vermögen des Geschädigten oder eines anderen ein Nachteil entstehen, was ebenfalls nicht der Fall ist.

Vorgehen von OP war legitim, sinnvoll und angemessen.


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von Synovate
Das angedrohte Übel ist nicht verwerflich und damit nicht rechtswidrig -> keine Nötigung oder Erpressung.

Bei einer Erpressung müsste zusätzlich dem Vermögen des Geschädigten oder eines anderen ein Nachteil entstehen, was ebenfalls nicht der Fall ist.

Vorgehen von OP war legitim, sinnvoll und angemessen.

Sehr eigenwillige und nicht rechtsprechungskonforme Auslegung.
OP droht dem Schuldner mit einer Bloßstellung im sexuellen/privaten Bereich, was ein empfindliches Übel iSv §240 StGB darstellt. Die st. Rspr sieht dies als gleichwertig mit dem Drohen "ich breche dir deine Knochen".
Das Mittel steht auch in keiner Relation zum Zweck (Das Verhältnis zwischen Nötigungsmittel und Nötigungserfolg ist dann verwerflich, wenn der Einsatz eines Mittels zur Erreichung des Zwecks unerlaubt oder sittlich verwerflich ist), was nach der Rspr in solchen Fällen eindeutig bejaht wird.

Dabei ist auch zu beachten, dass OP hier keine einredefreie Forderung gegen den Schuldner hat, da die schritfliche Kündigung des Darlehensvertrag nach dem bisher vorgetragenen Sachverhalt nicht erfolgt ist.

Warum sollte hier keine Bereicherungsabsicht iSv §253 StGB vorliegen? Hier könnte man schon in die Prüfung der Erpressung einsteigen mit einem Strafrahmen von 5 Jahren Freiheitsentzug.


Antwort
Zitat
tw2005
Beigetreten: 26.05.2009
PokerStrategist

Das Leben besteht nicht nur aus Paragraphen. Manchmal muss man einfach selbst handeln und sich das zurückholen, was einem genommen wurde.


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011
PokerStrategist

Original von tw2005
Das Leben besteht nicht nur aus Paragraphen. Manchmal muss man einfach selbst handeln und sich das zurückholen, was einem genommen wurde.

Dies muss jeder selbst abwägen. Wenn man aber überlegt, welche Konsequenzen entstehen können, falls der Kollege Strafantrag stellt. Es droht eine Verurteilung wegen Nötigung und ggfs Erpressung. Sollte dem AG die Aussage des Kollegen ausreichen, drohen bei einer Verurteilung 120 Tagessätze und er ist damit vorbestraft. Der Arbeitgeber kann, da es sich um eine Straftat im Unternehmen und gegenüber einem Mitarbeiter handelt, fristlos oder ordentlich kündigen. Eine Neuanstellung wird aufgrund der Vorstrafe schwierig usw.....


Antwort
Zitat
guhruuu
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

:| völlig realitätsfern


Antwort
Zitat
Thomas6409
Beigetreten: 12.07.2006
BlackMember

Original von Powerqueen

Original von Xantos
Erpressung / Nötigung? Son Quark.
Er droht ja etwas nicht-illegales an, und fordert etwas nicht-illegales bzw. sogar höchst legitimes.

Wieso sollte 240 bzw 253 StGB durch diese Drohung nicht verwirklicht sein?

also wenn ich meine Miete nicht bezahle und mein Vermieter zu mir kommt und sagt "entweder du zahlst jetzt oder ich geh zum Gericht und veranlasse ne Räumungsklage", dann kann ich ihn wegen Erpressung anzeigen?


Antwort
Zitat
Wody
Beigetreten: 23.01.2007
BlackMember

Original von Thomas6409
also wenn ich meine Miete nicht bezahle und mein Vermieter zu mir kommt und sagt "entweder du zahlst jetzt oder ich geh zum Gericht und veranlasse ne Räumungsklage", dann kann ich ihn wegen Erpressung anzeigen?

Nein, denn da ist das Verhältnis aus Drohung und angestrebtem Erfolg nicht rechtswidrig.


Antwort
Zitat

Ist das herrlich so einen Schmarrn zu lesen mit Nötigung und so Dreck. Wo kein Richter da kein Henker und er wird nen Teufel tun hier noch aktiv zu werden. Immer der liebe sein der ausgenutzt wird bringt nix. Alles richtig gemacht und du hast dein Geld wieder. Auf den Typ ist geschissen


Antwort
Zitat
JakeH4rper
Beigetreten: 19.01.2011
Poker Player

Original von ipraythesun

Original von tw2005
Das Leben besteht nicht nur aus Paragraphen. Manchmal muss man einfach selbst handeln und sich das zurückholen, was einem genommen wurde.

Dies muss jeder selbst abwägen. Wenn man aber überlegt, welche Konsequenzen entstehen können, falls der Kollege Strafantrag stellt. Es droht eine Verurteilung wegen Nötigung und ggfs Erpressung. Sollte dem AG die Aussage des Kollegen ausreichen, drohen bei einer Verurteilung 120 Tagessätze und er ist damit vorbestraft. Der Arbeitgeber kann, da es sich um eine Straftat im Unternehmen und gegenüber einem Mitarbeiter handelt, fristlos oder ordentlich kündigen. Eine Neuanstellung wird aufgrund der Vorstrafe schwierig usw.....

Finde mal einen Richter, der bei sowas, wo Aussage gegen Aussage steht, ohne dass es spezielle Forderungen bzw. Schäden von/auf einer Seite gibt, eine Verurteilung ausspricht.
Wegen genau so Menschen, die wegen so einem Scheiß Strafantrag stellen, sind die Gerichte voll mit irgendwelchen Nichtigkeiten, die einfach fast immer im Sande verlaufen, weil Aussage gegen Aussage steht und der Streitwert quasi nicht existent ist.


Antwort
Zitat
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