Original von PaulDusel
Original von schmandbacke
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also ich find die panikmache und aussagen das es ja völlig bescheuert ist >10k aufs konto auszucashen schwachsinnig. das stellt normalerweise kein problem da, nur weil man mal 5 stellig auscasht kommt die bank noch lange nicht auf die idee das irgendwelchen behörden zu melden.
ich denke bei dem kerl spielen viele dumme faktoren zusammen und wahrscheinlich waren da noch ein zwei sachen die noch nicht komplett kommuniziert wurden.Soweit ich weiß MÜSSEN Banken Geldtransfers über 15k melden. Um Geldwäsche o.ä. vorzubeugen.
ich zitier mal wiki:
Überwachungs- und MeldepflichtenDie Überwachungs- und Meldepflichten von Banken, Versicherungen etc. sind im Geldwäschegesetz geregelt.
Unabhängig und scharf zu trennen von der Verpflichtung zur Erstattung einer Verdachtsanzeige besteht die Pflicht, ab einem Betrag von 15.000 Euro den Einzahlenden zu identifizieren und die Transaktion aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung als solche wird nicht weitergegeben, sondern muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden.
Sollten Personen von Beamten des Zolls oder der Bundespolizei (alt: Bundesgrenzschutz) zum Beispiel an einem Flughafen angehalten werden, sind sie gemäß § 12a Abs. 2 ZollVG (Zollverwaltungsgesetz) auf Befragen verpflichtet, Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel von 10.000 EUR oder mehr (bis 15. Juli 2007: 15.000 EUR) anzuzeigen. Bei einer Falschanmeldung handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 31a ZollVG), die auch einen Verdacht auf Geldwäsche begründen kann (§ 261 StGB). Bußgeld kann gemäß § 31a Abs. 2 ZollVG bis zur Höhe von einer Million Euro verhängt werden. (Bis 15. Juli 2007: von einem Viertel der nicht angemeldeten Summe bei fahrlässigem Verstoß über die Hälfte der Summe bei vorsätzlichem Verstoß bis zur gesamten Höhe der nicht angemeldeten Summe bei Vorliegen eines besonders schweren Falls)
Daneben normiert § 12a Abs. 1 ZollVG in Verbindung mit der Verordnung (EG) 1889/2005 seit dem 15. Juli 2007 die Pflicht beim Bargeldverkehr aus oder in den EU-Wirtschaftsraum, Bargeldbestände über 10.000 Euro vorher schriftlich anzumelden. Bei Verstößen kann gemäß § 31b Abs. 2 ZollVG ebenfalls ein Bußgeld bis zu einer Million Euro verhängt werden.
Auch Spielbanken werden im Geldwäschegesetz als meldepflichtige Institute genannt. Diese müssen bei Abgabe von Spielmarken im Wert von 1.000 Euro oder mehr an ihren Kunden bei diesen der Identifizierungspflicht nachkommen. In Bezug auf Spielbanken und Geldwäsche bestehen häufig starke politische Einflüsse.
edit: diese ganze geldwäschegeschichte betrifft vor allem bareinzahlungen.
Ist ja nett zitiert von dir, aber ich blick bei den ganzen verwaschen Formulierungen und Paragraphen blabla nicht wirklich durch. Betrifft vor allem bar Einzahlungen...soll heißen? "Vor allem" ist jetzt nicht so konkret.
Ich werde mir wegen sowas natürlich keine unnötige Panik machen, aber interessieren tut es mich schon.
Kann jemand mal den ganzen Paragraphen wirrwarr für nen normal Sterblichen verständlich zusammenfassen? Ich hab den Anschein das geht irgendwie nicht....
ok kurz zusammengefasst, überweisungen über 15k werden gespeichert, aber nicht weitergegeben. wenn genau nachvollziehbar ist welche wege geld genommen hat ist geldwäsche ja auch ziemlich schwer, deswegen betrifft das halt vor allem bareinzahlungen wo man das nicht so ohne weiteres nachvollziehen kann woher das gel kommt.
aber um geldwäsche oder steuerhinterziehung geht es in dem fall heri ja auch garnicht, was ich ziemlich komsich finde.
naja ich hoff wirklich das die story vernünftig aufgeklärt wird, ich glaube aber wirklich nicht das der normale highroller angst beim cashout haben muss.