@HockeyTobi
Kann man nicht den Threadtitel so anpassen, dass "Neulinge" einen Hinweis auf den OP bekommen, Ihr macht Euch doch die Arbeit nicht umsonst, dort alles wichtige zusammen zu tragen.
Der Blogeintrag enthält mE doch einige interessante Anhaltspunkte. Die Anklagepunkte Geldwäsche und Bankbetrug werden nicht so leicht zu beweisen sein. Betrug beinhaltet ja nicht nur eine Täuschungshandlung, sondern auch eine Vermögensverfügung. Aber wessen Kohle wurde denn da hin und her geschoben, das der Banken sicherlich nicht, die haben allerdings nicht zu knapp mitverdient bei der Geschichte. Und für Geldwäsche müßte auch erst mal die Illegalität der Gelder nachgewiesen werden. So lange UIGEA und Wire-Act nicht auf Online-Poker anwendbar sind, so wie der Professor ausführt, wird es schwer, diesen Nachweis zu führen.
Illegales Glüksspiel haben sie auch nicht angeboten, lediglich in Washington State ist Online-Poker explizit verboten, und von dort haben sie sich bei Zeit zurückgezogen.