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Der offizielle Regulierungsthread

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MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

Meine natürlich das BVerfG^^.
Und wenn das Gericht mit Gutachten bombadiert wurde, dann frage ich mich was da schief gelaufen ist.
Jeder einigermaßen kompetente Gutachter müsste zu dem Schluss kommen, dass bei Turnieren eindeutig der Glücksfaktor überwiegt.

mfg


Antwort
Zitat

Original von derrichter
Das Gericht wurde mit Gutachten bombardiert. Es gibt nur noch das Bundesverfassungsgericht und nicht das BGH. Das BFH ist letzte Instanz in Sachen Steuern.

Wird dein HendonMob nun als alleinige Grundlage gebraucht um die Summe der Steuernachzahlungen festzumachen?

Stark bleiben Eddy!


Antwort
Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Eddy bietet also seine Fähigkeiten bei Tours an. Das wird als Dienstleistung qualifiziert. Weiß nicht, ob man da lachen oder weinen soll.

Also ich kann das nachvollziehen. Ist doch bei Big Brother nichts anderes. Der Gewinner hatte 1Mio eingestrichen, was obv vom Zufall abhängt. Das Rumhängen vor der Kamera wurde aber als Arbeit (Schauspielerähnlich) angesehen.

D.h. für den normalen Onlinepro oder auch unbekannten MTTler, der nie ein Interview gibt muss hier noch lange nicht Schluss sein. Die Frage ist, was hier den Ausschlag gibt. Sind Pokergewinne auch steuerbar, wenn sie nur nachhaltig sind ohne nach Außen erkennbar als Pro aufzutreten?

btw das BVG wird das Urteil nicht inhaltlich prüfen. Da gehts dann wohl nur um den Gleichheitsgrundsatz Verwaltungsrecht<->Steuerrecht, je nachdem was die Anwälte da geltend machen wollen.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

Was ist daran nachzuvollziehen. Jeder zahlt ein Buyin und das Turnier lebt nicht von seiner Teilnahme, eben nicht so wie bei BB. Was ihr scheinbar nicht begreifen wollt, mit diesem Urteil kann jedes FA völlig willkürlich jeden zum Profi erklären. Sponsoring oder Verträge mit Onlineseiten waren nie Bestandteil der Verhandlung. Nochmal, und es wurde ganz deutlich gemacht, die Bemessungsgrundlage ist der vermutete Erfolg, alles andere wird angepasst.


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Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Der gesponsorte Pro bekommt das Buyin bezahlt (ob nun anteilig oder wie auch immer) und läuft mit Patches rum. Er bekommt also in dem Turnier Geld für seine "Werbeleistung". Er tritt nach Außen als professioneller Spieler auf.
Bei einem reinen Onlinepro ist das eben nicht der Fall. Ob sich hinter dem Nick "Blablablub" ein Pro oder Freizeitspieler verbirgt, weiß niemand. Er tritt somit nicht nach Außen erkennbar auf.

Ob die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr Vorraussetzung für die einkommenssteuerbarkeit ist, steht nirgends. In der kurz gehaltenen Pressemitteilung ist davon allerdings keine Rede.
€ Somit hast Du (vorerst) recht mit der willkürlichen Einteilung nach Pro und Freizeit anhand der Winnings.


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Zitat
cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011
Elite Grinder

das urteil is der witz schlecht hin.

Original von derrichter
Der OB von Köln ist in der Liste, mit einem Gewinn bei der Kiel Open, die nie stattgefunden hat. Der OB hat auch noch nie Poker gespielt. Dieser Eintrag dauerte 10 Minuten, dann war er online.

ich hab vor 3 jahren schon geschrieben: man hätte für die namen der richter bei hendommob gewinne bei (ausgedachten) turnieren eintragen sollen und dies dann während der verhandlung als beweis für die unseriösität dieser plattform vorbringen sollen. vielleicht wäre die dumme fettkuh in richterrobe dann auch mal aufgewacht und hätte gemerkt, was für eine scheiße sie mit dem urteil verzapft.

poker ist und bleibt glücksspiel. selbst wenn ich 1 mio hände spiele, die dümmsten moves mache aber zig tausend BB über ev laufe, kann ich gewinnen. wer wöllte aber nun beurteilen, ob ich einfachnurglück hatte oder ob ich profesioneller bin?

hab ich einen kompletten denkfehler, oder ist vor justitia eben scheinbar nicht jeder gleich? wieso wird eddy steuerlich ran genommen während man bei einem freizeitspieler mit gleicher live-turnier-samplesize einfach liebhaberei unterstellt (und somit die steuerliche absetzbarkeit verneint)?

und wieso spielt sich der hambach eigentlich auf, wenn er gleichzeitig mit seinem "gutachten" mit dafür gesorgt hat, dass die seite des finanzamts mehr munition hat (poker = geschicklichkeit)?

Zu dem gleichen Ergebnis kommen Hambach/Hettich/Kruis (Verabschiedet sich Poker aus dem Glücksspielrecht?, MR-Int 2009, 41, 46) bei der Auswertung eines praktischen Tests. Dieser Test habe ergeben, dass Durchschnittsspieler die zufällig handelnden Spieler signifikant schlagen würden. Die Aussagekraft der Testergebnisse für die Gesamtbeurteilung des Spiels sei nach stochastischen Methoden positiv festgestellt worden.

bei dieser genannten samplesize ist poker garantiert mehr glück als alles andere.


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Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

Scharf hat keine Buyins bezahlt bekommen, auch nicht "wie auch immer" und ich finde es unmöglich Leute zu denunzieren oder aufgrund von Hörensagen in Verruf zu bringen. Das FA liest auch hier mit.
1) Sponsoring war nie ein Diskussionspunkt
2) Gehen wir mal davon aus, es wäre so wie du sagst. Wo ist dann die Logik der Besteuerung vor dem Pro werden, also vor 2007????
Ich glaube, da würde sich der Scharf freuen, denn nach 2007 hat er nur Verluste gemacht.


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Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

1) Wieso Hörensagen? Das steht doch alles so im Urteil der ersten Instanz. Da ist eindeutig die Rede von Antrittsgeldern und Sponsoringverträgen. Und aufgrund dieses Pro Status nahm er nach Außen erkennbar am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Das trifft wie gesagt nur auf ihn speziell zu und bei (fast) keinem anderen Spieler, der momentan eine schwebende Steuerzahlung hat.
2) Bin ich überfragt. Dazu bräuchte man wohl erst die Urteilsbegründung des BFH. Die Teilnahme am allg. wirtschaftlichen Verkehr kann auch unerheblich sein.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

Das stimmt so nicht.


Antwort
Zitat
benor
Beigetreten: 19.01.2009
Oldschool Grinder

.


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Zitat

Original von limpinbarney
1) Wieso Hörensagen? Das steht doch alles so im Urteil der ersten Instanz. Da ist eindeutig die Rede von Antrittsgeldern und Sponsoringverträgen. Und aufgrund dieses Pro Status nahm er nach Außen erkennbar am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Das trifft wie gesagt nur auf ihn speziell zu und bei (fast) keinem anderen Spieler, der momentan eine schwebende Steuerzahlung hat.
2) Bin ich überfragt. Dazu bräuchte man wohl erst die Urteilsbegründung des BFH. Die Teilnahme am allg. wirtschaftlichen Verkehr kann auch unerheblich sein.

Sorry, aber leider stimmt das nicht. Laut Gericht nimmt er am wirtschaftlichen Verkehr teil, dadurch dass er anderen Spielern gegen Geld die Chance auf einen Gewinn gibt.

Wirtschaftlicher Verkehr wurde vor dem BFH länger thematisiert. Die Meinung eines Gutachters war, dass der Spieler nur Konsument ist, wenn er das buy in selber bezahlt hat. (Was bei Eddy bis auf ein Turnier in England der Fall war). Das Gericht hat sich dem aber nicht angeschlossen.


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Zitat
skyvol Themenstarter
skyvol
Beigetreten: 07.04.2008
Elite Grinder

Weil hier so oft das Urteil von Köln angesprochen wurde, verlinke ich nochmal zu unserer Zusammenfassung der Urteilsbegründung damals:
Die Urteilsbegründung im Steuerprozess um Eddy Scharf (vor dem Finanzgericht Köln)

Und hier der link zum Originaltext, den ja schon jemand in die comments kopiert hat :f_love:
http://openjur.de/u/590779.html

und wem dann der Kopf noch nicht genug brummt, kann sich auch noch die Stellungnahme von Eddys Hauptanwalt Dr. Kazemi zum Kölner Urteil anschauen:
Das Steuerurteil gegen Eddy Scharf aus Sicht seines Anwalts Dr. Kazemi


Antwort
Zitat
Baumann666RNMD
Beigetreten: 14.06.2010
Oldschool Grinder

Muß ich jetzt auch Steuern zahlen?
Ich spiele regelmäßig Schafkopf 5c/2c.


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Wenn du selbst in irgendeiner Weise, nicht bescheißen kannst, dann wirst du beschissen. Das zieht sich vom kleinen Mann, bis hoch zu den Mächtigen, der Reihe nach durch. Und ab und zu, muss einer bluten. So funktioniert das System!* Lass dich nicht erwischen, oder nutze alle Schlupflöcher, die dir das System gibt/bereithält.
Wer hier über Ungerechtigkeiten diskutiert, oder Verfehlungen der Justiz, der wird gegen Windmühlen mehr als eine Atemzeit brauchen, bis er RECHT bekommt.
Und schon gar nicht, wenn es ums eintreiben von Geldern geht, die in keiner sinnvollen Relevanz bzw. im Rahmen einer bürgerlichen Tätigkeit/Arbeit steht.
Hier hat der kleine Mann, die schlechteste Hand ever. :milord:
"Wir" haben gar nicht die Möglichkeiten, uns mit diesen Institutionen, auf Augenhöhe zu duellieren. Doch die Gesetze der Großen, wirst du als kleiner Wasserträger, wenn es um das obige Thema geht, nicht annähernd anzweifeln dürfen, nein, du darfst zahlen. Und weil du so hartnäckig bist und ungehorsam, wirst du mit Tätern gleich gestellt.

Natürlich ist es nicht so derb, wie ich es beschrieben habe, aber das System erlaubt auch nicht, dass jeder machen kann, was er will:coolface:, weil Konsequenzen und so...:profit:

*das kann man, denke ich, nicht nur in D beobachten.

Da kann man Eddy nur viel Durchhaltevermögen zusprechen - und Good Luck wünschen.


Antwort
Zitat
RoXmoon
Beigetreten: 29.08.2013
Legacy Member

Original von derrichter
Das Urteil stand fest, bevor der Prozeß begann. Die Anwälte waren in Ordnung. Sie wollen Geld, ende der Geschichte.
Zitat Richterin: " Sie wollen mir doch nicht sagen, dass ein ungeübter Spieler genauso ein Turnier gewinnen kann."
Die Quellen? Wikipedia, Hendonmob, Werbeaussagen von Pokerseiten.

Diese Äußerung bewerte ich positiv.

Skill > Luck :appl: :appl: :appl:


Antwort
Zitat
RoXmoon
Beigetreten: 29.08.2013
Legacy Member

Original von limpinbarney
Das beschissene an der Sache ist nicht die Entscheidung über die Einkommenssteuer (das ist in Spanien und Frankreich ja auch nicht anders), sondern das Gewerbe und die daraus folgende Gewerbesteuer.
Es sei denn, dass trifft zu

Freiberufler ist jeder, der eine wissenschaftliche, erzieherische, künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit ausübt. Im Vordergrund der Arbeit muss der geistig schöpferische Aspekt stehen.

. Aber das wird wohl erst in 2-3 Jahren bei Vörtmann entschieden.

Ich hoffe mal, dass die Ö-FA jetzt nicht aufhorchen, wenn sie das hier lesen

Diese Abgrenzung findet aber vorrangig nicht bei einem --im EStG ohnehin nicht erwähnten-- Merkmal des „Glücksspiels“ statt, sondern bei den gesetzlichen Tatbestandsmerkmalen der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht, ggf. auch bei der erforderlichen Abgrenzung zu einer privaten Vermögensverwaltung.

Q: http://www.erfolg-als-freiberufler.de/Definition-Freiberufler.php

Die Definition für die freiberufliche Tätigkeit findet sich im Einkommenssteuergesetz sowie im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.

Soll also der Beruf eines Freiberuflers definiert werden, so muss dabei deutlich werden, dass der betreffende Beruf selbstständig ausgeübt wird.

So gehören wissenschaftliche und schriftstellerische, künstlerische, erzieherische und unterrichtende Tätigkeiten dazu.

Die Freiberufler unterliegen dabei nicht der Gewerbeordnung.

Der beruf eines Freiberuflers lässt sich auch dadurch definieren, dass er einer besonderen schöpferischen Begabung bedarf und einer besonderen beruflichen Qualifikation.

Doch nicht in jedem freien Beruf ist die berufliche Ausbildung wichtig, auch Quereinsteiger können freiberuflich tätig sein.

Für sie steht die Begabung dabei an erster Stelle der Voraussetzungen.

Dies entspricht meiner persönlichen Ansicht, dass man freiberuflicher Pokerspieler sein kann, am besten.

Ich denke allerdings auch, dass Pokerspieler, welche Anteile oder ihre komplette Action verkaufen (in bezug auf z.B. ein bestimmtes Turnier oder einen bestimmten Zeitraum), durchaus als Gewerbetreibende bewertet werden könnten (für diese bestimmten Turniere/Zeiträume...).

Sie erbringen dann natürlich auch eine Dienstleistung gegenüber ihren Investoren, was ein nichtgestakter Spieler eben nicht macht.


Antwort
Zitat

Original von Tornano
So dumm sind Urteilsbegründungen des BFH normaler Weise nicht...

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es so abgelaufen ist, wie Eddy das da beschreibt.

1. Die Richter werden sich nicht so verhalten haben.

2. Die Strategie seiner Anwälte kann unmöglich ausschließlich gewesen sein, sich darauf zu berufen, dass es sich um Glücksspiel handelt, denn das wäre eine nur sehr wenig Erfolg versprechende Variante gewesen.

3. Im Übrigen entscheidet der BFH nicht über die Höhe von Eddys Gewinnen, das wird mit Sicherheit dem FG oder dem Finanzamt überlassen.

zu 1. doch genau so war es. Ich war Zuschauer. Ich hätte mich an Edds Stelle schwer unter Kontrolle halten können.

zu 2. ein ganz wichtiger Punkt der Anwälte, war Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

Man kann beim BFH nur die Rechtsfrage klären und nicht Tatsachenentscheide


Antwort
Zitat
zickei
Beigetreten: 05.10.2006
Elite Grinder

Steuern auf Pokergewinne? Vielleicht! – BFH relativiert bisherige Rechtsprechungspraxis und schafft gleichwohl keine Klarheit

http://www.isa-guide.de/isa-law/articles/131463.html

Ein Kommentar von Dr. Kazemi


Antwort
Zitat
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